Information zur Ausschreibung von Waldflächen
Seit Januar schreibt die BVVG wieder Waldflächen aus. Da der begünstigte Erwerb für Alteigentümer nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz weiterhin zulässig ist, haben diese Bewerber Vorrang vor anderen Bietern. Sie reichen eine formlose Bewerbung ein und werden nach Ausschreibungsende über das weitere Verfahren informiert. Sind keine Alteigentümer vorrangig zu berücksichtigen, erfolgt die Entscheidung auf der Basis der eingereichten Gebote. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsbedingungen zu den angebotenen Objekten.