Aufgaben

Die BVVG erfüllt seit ihrem Gründungsjahr 1992 den gesetzlichen Auftrag, in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen zu privatisieren.

Rechtliche Grundlage der Tätigkeit der BVVG ist unter anderem das von der letzten Volkskammer der DDR beschlossene Treuhandgesetz vom 17. Juni 1990. Seit 1996 wirkt die BVVG als Privatisierungsstelle des Bundes, die den Flächenverkauf nach dem modifizierten Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und den zwischen Bund und Ländern abgestimmten Privatisierungsgrundsätzen 2010 durchführt.

Die Aufgaben der BVVG sind im Verlauf der Jahre zahlreicher und vielfältiger geworden. Zu ihnen gehören in erster Linie der Verkauf und die Verpachtung von Acker- und Grünland sowie der Verkauf von Wald. Pachtfrei werdende Flächen finden Sie hier.

Doch auch die Veräußerung von Bauland und Bergwerkseigentumen sowie die Verwaltung und Verwertung von Wirtschaftsgebäuden zählen zur Aufgabenpalette, gleichfalls die Rückgabe von Vermögenswerten an berechtigte Personen sowie das Management der Kauf- und Pachtverträge und die unentgeltliche Übertragung von Naturschutzflächen an Länder, Verbände und Stiftungen. Seit dem 1. Januar 2009 ist die BVVG darüber hinaus Geschäftsbesorger der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) in den Bereichen Vertragsmanagement und Reprivatisierung.

Die BVVG erteilt öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, Behörden oder sonstigen Institutionen mit berechtigtem Interesse anonymisierte Auskünfte zu den von ihr erzielten Kauf- und Pachtpreisen. Unter Kaufpreisauskunft für Sachverständige (13 KB) beziehungsweise unter Pachtpreisauskunft für Sachverständige (13 KB) finden Sie das entsprechende Antragsformular mit den Bezugsvoraussetzungen und den Recherchekriterien für eine Auskunft. Das Antragsformular bitte per Fax zurück senden.

Die BVVG bekennt sich zum Corporate Governance Kodex des Bundes, der wesentliche Bestimmungen zur Leitung und Überwachung von Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, sowie anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung enthält. Weitere Informationen

Die BVVG veröffentlicht in anonymisierter Form die Höchstgebote der zurückliegenden zwölf Monate, zu denen ausgeschriebene landwirtschaftliche Lose über fünf Hektar verkauft oder verpachtet wurden. Auch die Höchstgebote nach Waldausschreibungen können Sie sich ansehen.

Wenn Sie mehr über die BVVG erfahren möchten:
Online-Version des Geschäftsberichtes 2010 (1.100 KB)
Online-Version: Grundsätze für die weitere Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der BVVG

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