Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.bvvg.de veröffentlichten Website der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) hat den Webauftritt der BVVG am 5.10.2023 einer vereinfachten Überwachung zur BITV 2.0 unterzogen. Das Ergebnis und den aktuellen Stand der Anpassungen finden Sie in dieser Übersicht.
Die Internetseite wird derzeit überarbeitet und schrittweise den Anforderungen an die Barrierefreiheit angepasst.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
PDF-Downloads: Die angebotenen PDF-Dokumente zum Herunterladen sind nicht barrierefrei. Ältere Dokumente werden voraussichtlich nicht nachträglich barrierefrei aufbereitet. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich barrierefreie PDF-Dateien anzubieten.
Alternativtexte für Bilder: Nicht alle Bilder in den Galerien sind mit Alternativtexten versehen. Einige Bilder sind lediglich Layout-Elemente.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 24.08.2022 erstellt und zuletzt aktualisiert am 04.09.2024.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular: Barriere melden.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG unter www.schlichtungsstelle-bgg.de hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527 2805
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de