Ackerland in Krummensee – Los 1
Brandenburg, Barnim
Objektdaten
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Objekt-Nr.BB60-1800-028924
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BundeslandBrandenburg
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KreisBarnim
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GemeindeWerneuchen, Stadt
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GemarkungKrummensee
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ObjektartAcker und Grünland
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Größe11,86 ha
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Orientierungswert (Pacht)5.795 EUR/Jahr
Objektbeschreibung
Wir bieten rd. 11,6 ha Ackerland mit einer durchschnittlichen Bonität von 39 Bodenpunkten zur Pacht für ca. 6 Jahre an. Die Flächen sind pachtfrei und werden zur landwirtschaftlichen Nutzung ab dem 01.01.2025 angeboten. Die Flächen befinden sich in einem Windeignungsgebiet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Flurstücke für eine Nutzung mit Windenergieanlagen einschließlich der hierfür erforderlichen Wege- und Leitungsrechte zukünftig in Anspruch genommen werden.
Erweiterte Objektbeschreibung
Das angebotene Objekt setzt sich wie folgt zusammen:
Ackerland: 11,5616 ha
Wasserfläche: 0,2984 ha
Gesamtfläche: 11,8600 ha
Die durchschnittliche Ackerzahl beträgt 39 Bodenpunkte.
Detaillierte Flurstücksinformationen entnehmen Sie bitte der zum Download bereitgestellten Flurstücksliste. Die oben stehende Flächenaufteilung erfolgt ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung; wegen der tatsächlichen Flächengröße, der jeweiligen Nutzungsart, der Bewirtschaftungsmöglichkeiten übernimmt die Verpächterin keine Gewähr.
Die angebotenen Flächen in Krummensee liegen etwa 2 km westlich von Krummensee in der Nähe des Kiebitzsees und sind nur über Fremdflurstücke zu erreichen. Näheres können Sie den Bildern entnehmen.
Das zur Pacht angebotene Objekt ist pachtfrei. Die Laufzeit des Pachtvertrages soll am 01.01.2025 beginnen und endet am 30.09.2030.
Nach uns vorliegenden Informationen befinden sich die Flächen im Außenbereich nach § 35 BauGB. Die Flächen liegen im Windeignungsgebiet "Blumberg" und sind somit potentiell für die Windenergienutzung geeignet. Bei Inanspruchnahme von Teilflächen für Standort-, Kranstell- und/oder Wegeflächen wird die landwirtschaftliche Nutzung ggf. bereits geringfügig vor Pachtvertragsende eingeschränkt. In diesen Fällen obliegt es jedoch dem Betreiber der Windenergieanlagen, mit dem Pächter eine entsprechende Entschädigung für die Bewirtschaftungserschwernisse zu vereinbaren.
Der Pächter hat Kenntnis davon, dass der Options-/Gestattungsnehmer die pachtvertragsgegenständliche Fläche teilweise zu Voruntersuchungen und zum Planen betreten wird. Der Pächter gestattet dem Options-/Gestattungsnehmer ein Betreten und Untersuchen der Fläche.
Aufgrund der Lage der Flächen in einem Windeignungsgebiet wird in den Pachtvertrag folgender Passus aufgenommen:
Für die nachfolgend aufgeführten und zur Pachtsache gehörenden Flurstücke beabsichtigt die Verpächterin mit einem
WEA-Gestattungsnehmer das Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) einzuräumen; die Rechte aus dem noch abzuschließenden vorgenannten Vertrag können auch auf Dritte übertragen werden.
Der Pächter verpflichtet sich, die Mitbenutzung der in § 1 Abs. 4 genannten Flurstücke durch den WEA-Betreiber oder von diesem beauftragten Dritten zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes der WEA zuzulassen und zu dulden. Er ist insbesondere verpflichtet, die Durchführung von Voruntersuchungen, Bohrungen, Planungsarbeiten, das temporäre Aufstellen von Kränen sowie die Errichtung und den Betrieb von WEA einschließlich Nebenanlagen, wie z. B. Trafostationen, Kranstellflächen, Leitungen und Wege, zuzulassen und zu dulden. Das schließt das Betreten und Befahren der Flurstücke – und im Falle einer fehlenden unmittelbaren Straßenanbindung das Betreten und Befahren der angrenzenden pachtvertragsgegenständlichen und an die Straße angebundenen Flurstücke – ein. Mit dem WEA-Betreiber ist vereinbart, dass dieser bzw. ein von diesem beauftragter Dritter die Inanspruchnahme der Flächen mindestens 14 Tage vorher schriftlich anzuzeigen hat. Kann der Pächter wegen der vorstehenden Mitbenutzung die in § 1 Abs. 4 genannten Flurstücke oder Teile davon dauerhaft nicht landwirtschaftlich nutzen, hat der Pächter gegenüber der Verpächterin einen Anspruch auf Vertragsanpassung
Zuwegung:
Die Flurstücke haben keine gesicherte öffentliche Zuwegung und sind nur über benachbarte Fremdflurstücke zu erreichen. Der Pächter muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Dingliche und/oder privatschriftliche Vereinbarungen hinsichtlich der Zuwegung bestehen nicht.
Weitere Informationen
Eigentümerin der Flurstücke laut den Grundbüchern von Krummensee, Blatt 186 und 300, ist die BVVG Bodenverwertungs- und- verwaltungs GmbH.
In Abteilung II und III des Grundbuches von Krummensee, Blatt 186, sind keine den Ausschreibungsgegenstand betreffenden Eintragungen vorhanden.
Im Grundbuch von Krummensee,Blatt 300; ist in Abteilung II folgende Dienstbarkeit eingetragen:
- für das Flurstück 39/3 - beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungs- und Anlagenrecht) für die e.dis Nord AG gemäß § 9 GBBerG (lfd. Nr. 2)
In Abt. III des Grundbuches von Krummensee, Blatt 300 sind keine Eintragungen vorhanden.
Wir weisen darauf hin, dass für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen wird. Insbesondere kann die tatsächliche Nutzungsart von der hier angegebenen Nutzungsart des Liegenschaftskatasters abweichen. Bitte informieren Sie sich daher selbst vor Ort über die Objekte und zögern Sie nicht, sich mit weitergehenden Fragen an den zuständigen Mitarbeiter der BVVG zu wenden.
Wir freuen uns auf Ihr Gebot!
Lage
Krummensee ist ein Ortsteil der Stadt Werneuchen und liegt etwa 4 Kilometer nördlich von Altlandsberg und 22 Kilometer nordöstlich der Stadtmitte von Berlin. Krummensee liegt an der Landesstraße 30. Die nächstgelegenen Autobahnanschlüsse „Berlin-Hohenschönhausen“ und „Berlin-Marzahn“ an der Bundesautobahn 10 sind jeweils knapp acht Kilometer von Krummensee entfernt.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Alexandra Wetz
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FirmaBVVG - Niederlassung Berlin/Brandenburg/Sachsen
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AdresseSchönhauser Allee 120
10437 Berlin -
Tel. Durchwahl