Bergwerkseigentum Basthorst, Kiese und Kiessande
Mecklenburg-Vorpommern, Ludwigslust-Parchim
Objektdaten
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Objekt-Nr.VV76-2450-001915
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BundeslandMecklenburg-Vorpommern
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KreisLudwigslust-Parchim
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GemeindeCrivitz, Stadt
Gneven -
GemarkungBasthorst
Augustenhof
Kladow
Vorbeck -
Flurstückkeine
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ObjektartBodenschätze-Interessenbekundung
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Größe3.398.993 m²
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OrientierungswertDie BVVG ruft zur Bekundung von Kaufinteresse unter Angabe von Preisvorstellungen auf.
Objektbeschreibung
Für das Bergwerkseigentum Basthorst, Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen, möchte die BVVG potentielle Käufer ermitteln und ruft hiermit zur Abgabe von Interessenbekundungen auf.
Es liegt in einem Sandergebiet (Rinnen- und Niedertausander). Mit 42 Bohrungen entlang von Profilen im Abstand von 300 bis 400 m bei einem Bohrpunktabstand von 200 m wurde eine bis zu 8,5 m mächtige Kiessandfolge nachgewiesen, die unter max. 5 m schluffigen humosen Sanden, die bis zu 3 m mächtigen kiesarmen/-freien und bis zu 10 m von Schluff durchzogenen Sanden über Geschiebemergel auflagert.
Bergwerkseigentum
Basthorst (Nr. 78/90/27)
Verliehen für den Bodenschatz
9.23, Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen
Größe des Bergwerksfeldes
3.398.993 m²
Rechtliche Einordnung
Altes Recht: aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG
Oberflächennutzung
Die Geländeoberfläche des Bergwerksfeldes Basthorst wird jeweils zu großen Teilen land- und forstwirtschaftlich genutzt.
Ähnliches Bergwerkseigentum der BVVG
Im regionalen Umfeld stehen ebenfalls zum Verkauf das etwa 20 km südöstlich liegende Bergwerkseigentum Parchim/Grebbin und das etwa 25 km nordöstlich liegende Bergwerkseigentum Witzin 2, beide verliehen für den Bodenschatz 9.23, Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen, vgl. gesonderte Prospekte.
Flächen der BVVG
Die BVVG ist am Standort Basthorst Eigentümerin mehrerer landwirtschaftlich genutzter Flurstücke mit einer Fläche von insgesamt etwa 160 ha, die große Teile des Bergwerksfeldes Basthorst überdecken. Sofern die Flächen für die Nutzung des Bergwerkseigentums technisch erforderlich sind, wird die BVVG die Möglichkeit eines Verkaufs auf entsprechenden Antrag hin prüfen, vgl. Rubrik LAGERSTÄTTE - Vorratssituation.
Die BVVG ist weiterhin Eigentümerin der südlich angrenzenden Flächen im Bereich des „Aufsuchungsfeldes Augustenhof“.
LAGERSTÄTTE
Verfügbare Literaturquellen:
[1] Sültmann, A., Gärtitz, G, Groth, K, Riechelmann, B., Wagner, M. (1982): Ergebnisbericht über die Sucharbeiten Kiessand Pinnow mit Vorratsberechnung zum Stichtag 2/82.- VEB Geologische Forschung und Erkundung Halle/Saale, 15.06.1982, 572 Blatt inkl. mehrseitiger Anlagen – auszugsweise,
soweit das Teilfeld Basthorst betreffend
,
[2] Goldbecher (1982): Beschlußprotokoll Nr. StE 537/2382 V/K über die staatliche Bestätigung der Konditionen und der Vorräte der Lagerstätte Kiessand Pinnow, Bezirk Schwerin.- Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Geologie, Vorsitzender der Staatlichen Vorratskommission und Stellvertreter des Ministers, Berlin, 03.12.1982, 3 Blatt zzgl. Anlage: Auszug aus der Niederschrift der Beratung vom 28.10.1982 betreffend TOP 3: Behandlung der Vorratsberechnung und der Konditionen Kiessand Pinnow, Bezirk Schwerin, 2 Blatt und Eichhof, Baer (1982): Standpunkt des Ministeriums für Geologie, Abt. Lagerstättenvorräte, Berlin, 27.10.1982, 2 Blatt und Radzinski, K.-H. (1982): Gutachterliche Stellungnahme zum Ergebnisbericht Sucharbeiten Kiessand Pinnow (einschließlich Konditionsantrag und Vorratsberechnung) vom 15.06.1982.- VEB Geologische Forschung und Erkundung Halle, BD-GKO; Halle, 04.10.1982, 10 Blatt – auszugsweise,
soweit das Teilfeld Basthorst betreffend
,
[3] Karte der oberflächennahen Rohstoffe 1:200 000, Erl. Bl. CC 2334 Rostock, 87 S., 1 Kt, Hannover 1998,
[4] Karte der oberflächennahen Rohstoffe 1:200 000, Erl. Bl. CC 3134 Wittenberge, 104 S., 1 Kt, Hannover 2002,
[5] Internet unter anderem das Geoportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern, GAIA-MV.
Geologische Verhältnisse
Das Bergwerkseigentum Basthorst befindet sich in einem Verbreitungsgebiet weichselzeitlicher glazifluviatiler Kiessande im Gebiet Vorbeck – Venzkow – Kobrow – Demen östlich des Schweriner Sees.
Es umfasst kiessandhöffige Sedimente eines Niedertausanders westlich Basthorst (bewaldeter Feldesteil) und nördliche Teile eines Rinnensanders des Kiesvorkommens Pinnow (landwirtschaftlich genutzter Feldesteil).
Der Betrachtungsraum liegt in einem Sandergebiet, das der Maximalausdehnung des Pommerschen Stadiums des Weichselglazials als Vorschüttbildung vorgelagert ist.
In diesem Gebiet fand ausgehend von einem Gletschertor der Eisrandlage zwischen Raben Steinfeld-Kritzow-Weberin-Jülichendorf-Kobrow, bei vermutlich Wendorf, ein Schmelzwasserabfluss in südwestliche Richtungen über Basthorst und Pinnow bis nach Peckatel statt. Im Zuge des Schmelzwasserabflusses sedimentierte in der frühen Phase ein ca. 800 m breiter Rinnensander, auf den die Kiessandtagebaue Pinnow-Nord und Pinnow-Süd bauen.
In der späteren Niedertauphase kamen weitflächig kiesig-sandige Sandersedimente zur Ablagerung, wobei der Niedertausander dem Rinnensander auch aufsitzen kann. Der durch mehrere Abfluss- und Sedimentationsrinnen gekennzeichnete Wurzelbereich des Rinnensanders wird im Gebiet Basthorst-Gädebehn verortet.
Die kiesigen Ablagerungen zwischen Basthorst im Nordosten und Sukow im Südwesten sind über eine Länge von 11 km nachweisbar.
Nach dem Eisrückzug wurden im Zuge der Bildung des Warnowtals Teile des Rinnensanders und des ihm aufsitzenden Niedertausanders wieder erodiert.
Für die Lagerstätte Basthorst wird folgender geologischer Aufbau angegeben:
Hangendes/Abraum
0,2 - 5,0 m schluffig humose Kiessande
Nutzbares
0 - 8,5 m Kiessandfolge
0 - 3 m kiesarme bzw. kiesfreie Sande – seinerzeit nicht in die hangende abbauwürdige Kiessandfolge einbezogen
0 - 10 m Sand mit Schlufflagen – seinerzeit nicht in die hangende abbauwürdige Kiessandfolge einbezogen
Liegendes
0 - 3,5 m Geschiebemergel
Die Geländeoberfläche der Lagerstätte Basthorst liegt im südöstlichen Feldesteil bei Höhen um + 45 m NHN und im nordwestlichen Feldesteil, im Bereich des bewaldeten Niedertausanders, bei Höhen um + 30 m NHN. Die westliche Feldesbegrenzung bildet der Erosionssteilhang zum Warnowtal mit einem Geländeabfall von bis zu 20 m.
Als Hauptvorfluter umfließt die Warnow den Betrachtungsraum des „Bergwerksfeldes Basthorst“ und des „Aufsuchungsfeldes Augustenhof“ südlich und westlich. Sie reicht an das Aufsuchungsfeld bis auf ca. 200 m heran.
Das Gefälle des oberen unabgedeckten Grundwasserleiters ist generell nach Südwesten zum Warnowtal gerichtet.
Die nächstgelegenen Flächengewässer sind in südwestliche Richtungen der Pinnower und der Mühlensee (Wasserspiegel um + 27,5 m NHN).
Untersuchungsstand
Die Lagerstätte Basthorst gilt als gut untersucht.
Sie wurde in den Jahren 1979-1981 im Zuge der Sucharbeiten auf Kiessande im Raum Pinnow - Basthorst zur Versorgung des Kieswerkes Pinnow als Teilfeld Basthorst mit 42 teufenkontrollierten Bohrungen entlang von Profilen im Abstand von 300 - 400 m und einem Bohrpunktabstand von 200 m erkundet. Der Liegendnachweis wurde fast ausnahmslos erbracht. Von den Bohrungen wurden 29 bemustert und 51 Einzelproben auf folgende Parameter untersucht: Korngröße, organische Bestandteile, Schwefelverbindungen, lösliche Chloride, Sandäquivalent, Schüttdichte, Fehlkörnigkeit, Kiesdruckfestigkeit, Frostwiderstand, Alkaliempfindlichkeit und Gesteinszusammensetzung. Kontrollanalysen erfolgten zum damaligen Zeitpunkt ausschließlich für das Teilfeld Pinnow 1-N, für alle anderen inkl. das Teilfeld Basthorst nicht. Gravierende qualitative Unterschiede der Rohkiessande in den untersuchten Teilfeldern hatten sich nicht gezeigt.
Die rohstofftechnologische Einschätzung erfolgte bezogen auf die Bedürfnisse des damaligen Kieswerkes Pinnow: nach Absieben bei 16 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut, nach Absieben bei 6,3 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut und mit Waschen, sowie getrennt nach Lage oberhalb des Grundwassers, im Grundwasser und für die Gesamtabfolge. Die Produktion umfasste folgendes Sortiment:
- unaufbereitet als sonstiger Kiessand
- nach Absiebung des Anteils > 16 mm als sonstiger Kiessand 0/8 und
- nach Absiebung bei 6,3 Betonkies 4/16 und Betonkiessand 0/4 der Sorte 2.
Eine spezifische Nutzungskonzeption für das Feld Basthorst war noch nicht erarbeitet worden.
Die Lagerstätte Basthorst ist gemäß KOR 50 in die höchste Sicherungswürdigkeitsklasse eingestuft, wobei die gesamte Kiessandfolge von durchschnittlich 15 m berücksichtigt worden ist.
Petrographische und qualitative Kennzeichnung
Im Lagerstättengebiet Vorbeck-Basthorst wurden für die Kiessandfolge typischerweise Kiesanteile von 10 bis 25 % nachgewiesen, wobei die Masse der anstehenden Nutzschicht von Mittel- bis Feinsanden gebildet wird, in die Grobsand- und Kiesbänder bzw. Kiesbänke gemäß den Strömungsverhältnissen im Stromgeflecht des Sanders eingelagert sind, vgl. [3].
Für die obere Kiessandfolge des erkundeten Teilfeldes Basthorst und damit den bis zu 8,5 m mächtigen Rohstoff sind gemäß [2] zusammenfassend folgende Qualitätsmerkmale kennzeichnend:
- Korngrößenanteile:
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> 2 mm: 28,2 % (11,8 - 50,1 %),
0,25 - 2,0 mm: 60,1 % (41,4 - 79,1 %),
0,063 - 0,25 mm: 9,6 % (4,5 - 15,4 %),
< 0,063 mm: 2,1 % (1,1 - 3,4 %),
- organische Bestandteile, lösliche Chloride, Sulfate in nicht betonschädlichen Mengen,
- Kiesdruckfestigkeit, Frostbeständigkeit, Anteil an Fehlkorn, Alkaliempfindlichkeit: innerhalb zulässiger Grenzen.
- Kalkmergel, poröser Kalk, Kreide: im Korngrößenbereich < 5 mm unter 1,5 %.
Verwendungsmöglichkeiten
Die Sandanteile des Lagerstättengebietes Vorbeck - Basthorst können als Füllboden und Bettungsmaterial eingesetzt werden. Die Kiessande lassen sich als Baurohstoffe zu Betonkiesen und Betonkiessanden aufbereiten.
Abbausituation
Das Bergwerksfeld Basthorst ist unverritzt.
Entsprechend der Position im Stromgeflecht des Sanders variieren die Nutzmächtigkeiten der interessierenden Kiessande zwischen 2 und 20 Metern. Im Durchschnitt wird eine Mächtigkeit von 9 bis 10 Metern erwartet, die typischerweise im kombinierten Nass- und Trockenschnitt gewonnen wird.
Hinsichtlich einer etwaigen Aufschluss- und Renaturierungsplanung wird auf die Rubriken RAUMORDNUNG und BESONDERHEITEN verwiesen. Eine Nachnutzungskonzeption, die den touristischen Ansatz der Kommune einerseits und andererseits den Flächenbedarf der Landwirtschaftsbetriebe unterstützt, kann überlegt werden.
Einer rohstoffwirtschaftlichen Nutzung des bewaldeten Feldesteils steht das Landesumweltministerium nach Angaben aus dem Jahr 1993 ablehnend gegenüber.
Vorratssituation
Für das Teilfeld Basthorst wurden seinerzeit für die obere Kiessandfolge sogenannte C
2-Vorräte an Rohkiessanden zur Produktion von Betonkiessand, Betonkies und sonstigem Kiessand im Umfang von 14,24 Mio. t bilanziert (davon 0,51 Mio. t mit Restriktionen) sowie prognostische Vorräte im Umfang von 2,25 Mio. t.
Die nach der Methode der waagerechten Blöcke ermittelten Vorräte bezogen auf die qualitativen Anforderungen des damaligen Kieswerkes Pinnow verteilen sich auf folgende Blöcke:
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- Blöcke 1 und 2 im bewaldeten Feldesteil (2.077,8 Tm³ und 2.541,3 Tm³),
- Blöcke 3 und 4 im landwirtschaftlich genutzten Feldesteil (3.387,1 Tm³ und 962,4 Tm³)
- einen mit Restriktionen belegten und ausgehaltenen Block 3/4 entlang der Kreisstraße K 114 sowie einen
- Block 5 auf der bewaldeten Feldesseite nahe der Warnow, der lediglich prognostische Vorräte umfasst (1.490,7 Tm³), – die zu großen Teilen dem Grundeigentum des Flurstückes 126/1 in der Flur 1 der Gemarkung Augustenhof unterfallen, vgl. gesondertes ca. 160 ha umfassendes Flächenlos.
Sofern im Zusammenhang mit dem Erwerb des Bergwerkseigentums Basthorst Interesse an diesen und ggf. auch den angrenzenden ebenfalls kiessandhöffigen Flächen besteht, wird die BVVG auf einen entsprechenden Antrag hin prüfen, ob und zu welchen Bedingungen ein Verkauf möglich ist. Derzeit gelten die Flächenmanagementgrundsätze FMG 2024, die auf der Webseite
www.bvvg.de
veröffentlicht sind und dort zum Download bereit stehen.
Es handelt sich ausschließlich um Vorräte über Grundwasser und außerhalb der nachfolgend genannten Biotope bzw. Vorbehaltsgebiete für Kompensation und Entwicklung, vgl. Rubriken RAUMORDNUNG und SCHUTZGEBIETE.
Die Vorratsangaben beziehen sich gemäß [1] und [2] auf die obere Kiessandfolge. Sofern die Vorratsberechnung bei etwaig erweitertem Nutzinteresse auf die gesamte Schichtenfolge ausgedehnt wird, d.h. die seinerzeit liegenden Sande und Kiessande einschließt, kann sich die Vorratsbasis bei geänderten durchschnittlichen Kiesgehalten erhöhen. Lokal entwickelte, unter mächtigem Deckgebirge anstehende, ältere Kiessande wurden nach dem damaligen Kenntnisstand nicht in das Nutzgestein einbezogen.
Industrielle Bedeutung
Die Kiese und Kiessande im Raum Schwerin besitzen regionale bis überregionale Bedeutung. Die im angrenzenden Kieswerk erzeugte Produktpalette wird nach den dortigen Angaben regional bis überregional abgesetzt, vgl. [6].
ÖFFENTLICHE PLANUNG
Landesplanerische Einordnung
Gemäß der Karte der raumordnerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans M-V 2016 befindet sich das Bergwerkseigentum Basthorst innerhalb von Vorbehaltsgebieten für Tourismus und für Trinkwassersicherung. Daneben wird es teilweise von einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft erfasst
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Quelle:
Landesentwicklungsplan (LEP) M-V 2016, beschlossen am 27.05.2016 und am 09.06.2016 in Kraft getreten
Regionalplanerische Einordnung
Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg wird das Bergwerksfeld Basthorst als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung nicht berücksichtigt. Es liegt innerhalb eines Vorbehaltsgebietes für Tourismus/Tourismusentwicklung und mit seinem bewaldeten Teil im Stadt-Umland-Raum der Landeshauptstadt Schwerin (Gemeindegebiet Gneven), mit seinem nicht bewaldeten Teil im Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (Gemeindegebiet Crivitz). Flächenanteilig untergeordnet sind kleinräumige Vorbehaltsgebiete für Trinkwasser und für Kompensation und Entwicklung dargestellt.
Dem Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg vom 31. August 2011 liegen folgende Einschätzungen zugrunde: „Bezüglich des Bedarfs an den Massenrohstoffen Kiessand und Sand wird von der Annahme ausgegangen, dass die durchschnittliche Gewinnungsmenge in den kommenden Jahren stagnieren bzw. zurückgehen wird. In der Bedarfsanalyse des Wirtschaftsministeriums von 1999 wurde für Westmecklenburg ein prognostischer Bedarf an Kiessand/Sand von ca. 7,6 Mio. t pro Jahr ermittelt, der sich bis zum Jahre 2010 gleichbleibend bzw. rückläufig auf ca. 5,8 Mio. t entwickelt. Tatsächlich wurden im Jahre 2006 in der Region Westmecklenburg 6 Mio. t Kiessand/ Sand gefördert. Unter Berücksichtigung des Bedarfs sind schließlich nur mit Bergrechten belegte Kiessand/Sand-Lagerstätten und den Sicherungswürdigkeitsklassen S1 und S2 als Rohstoffsicherungsgebiete festgelegt worden mit Ausnahme von nicht privatisierten Bergwerkseigentumsfeldern, die größtenteils noch nicht aufgeschlossen sind und bei denen andere raumordnerischen Belange einer bergbaulichen Nutzung entgegenstehen. Das betrifft die Felder Nieklitz, Basthorst, Twietfort, Golchen und Witzin 2.“ Abweichend von dieser Prognose verdoppelte sich die Bedarfssituation offenbar. Beispielsweise wurde die Öffentlichkeit in der Süddeutschen Zeitung vom 21.01.2020 folgendermaßen informiert: „Wie aus Daten des Bergamts in Stralsund hervorgeht, nahm die Abbaumenge in Mecklenburg-Vorpommern in den zurückliegenden Jahren spürbar zu. Demnach lieferten die 150 Tagebaue im Nordosten im Jahr 2018 etwa 15,2 Millionen Tonnen Sand und Kies. 2015 lag die Fördermenge noch bei etwa 13 Millionen Tonnen. An die Spitzenwerte der 1990er Jahre, als jährlich etwa 25 Millionen Tonnen auf Baustellen und an den Straßenbau geliefert wurden, reichen die Mengen allerdings nicht heran. Für 2019 waren noch keine endgültigen Angaben vorhanden.“
Quellen:
Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg gemäß Verordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm, verkündet am 31.08.2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V (GVOBl. Nr. 17, 2011 S. 944), in Kraft getreten am 01.09.2011 und am 15.11.2016 vom OVG Greifswald hinsichtlich der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen für unwirksam erklärt - Urteil vom 31.01.2017-AZ 3 L 144/11, lfd. Teilfortschreibung Energie 3. Entwurf - Stand vom 26.05.2021,
BVVG-GIS, Presse im Internet unter Bezugnahme auf amtliche Quellen
Windenergiepotential
Der Analyse des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) Stand September 2015 zufolge, wurden die landwirtschaftlich genutzten Teile des Bergwerksfeldes überwiegend als Tabuflächen eingestuft, daneben nahe des bewaldeten Teilfeldes anteilig als Flächen mit weichen Restriktionen. Die Flächen liegen in keinem Windgebiet.
Quellen:
Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg gemäß Verordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm, verkündet am 31.08.2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V (GVOBl. Nr. 17, 2011 S. 944), in Kraft getreten am 01.09.2011 und am 15.11.2016 vom OVG Greifswald hinsichtlich der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen für unwirksam erklärt - Urteil vom 31.01.2017-AZ 3 L 144/11, lfd. Teilfortschreibung Energie 3. Entwurf - Stand vom 26.05.2021, BVVG-GIS
und Wind-DB
Kommunale Planung
Für das zwischen den Ortslagen Basthorst, Augustenhof und Kladow liegende Bergwerksfeld Basthorst sind mit Ausnahme der Verbindungswege und der sie begleitenden kommunalen Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasser, Abwasser, Telekommunikation) keine kommunalen Planungen bekannt. Das Bergwerksfeld Basthorst ist im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz dargestellt.
Quellen:
BVVG-GIS: TK, Webseite des Amtes Crivitz, Abfrage zuletzt im März 2021:
Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz, Gemeinde Gneven ohne Flächennutzungsplan
SCHUTZGEBIETE / BELASTUNGEN
Trinkwasserschutz
Das Bergwerksfeld Basthorst liegt innerhalb eines im Landesraumentwicklungsprogramm für Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesenen Vorbehaltsgebietes für die Trinkwassersicherung. Gleichwohl ist es nach den Angaben des Umweltkartenportals des Landes Mecklenburg-Vorpommern von ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebieten nicht betroffen. Allerdings ist das Bergwerksfeld am südlichen Feldeseckpunkt bei Kladow geringfügig von der Schutzzone III um das Wasserwerk von Kladow betroffen.
Quellen:
BVVG-GIS: Layer „Regionale Raumentwicklungsprogramme MVP“, Umweltkartenportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG), Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg, Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz
Naturschutz
Das Bergwerksfeld Basthorst liegt im Naturparkgebiet „Sternberger Seenland“ östlich des FFH-Gebietes „Warnowtal mit kleinen Zuflüssen“, das den Feldesteil um den westlichen Feldeseckpunkt geringfügig erfasst. Das Warnowtal ist im Naturparkplan „Sternberger Seenland“ als Geotop „Erosionstal der Warnow” (Durchbruchtal) gelistet.
Daneben befindet sich ein Trockenbiotop etwa mittig auf dem Flurstück 140 in der Flur 1 der Gemarkung Augustenhof und sind mehrere kleinräumige schützenswerte Objekte im bewaldeten Teil des Bergwerksfeldes dargestellt:
· 1 Trockenbiotop (etwa mittig auf dem Flurstück 140 in der Flur 1 der Gemarkung Augustenhof). An dieser Stelle liegt ein Geotop des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der „Findling Gädebehn”. Gemäß den Angaben des Landesamtes für Umwelt und Naturschutz schließt der Schutz von Findlingen deren Umlagerung im Einzelfall nicht aus.
· 2 Feuchtbiotope (Duwelsee und etwas nördlicher ein weiteres in der Nähe) und
· 3 Gewässerbiotope (Schustermoor und etwas östlicher zwei weitere in der Nähe).
Quellen:
BVVG-GIS: Layer BfN-Schutzgebiete 2021, Umweltkartenportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG), Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg, Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz, Naturparkplan „Sternberger Seenland”, Band II - Daten- und Fakten
Bodendenkmale
Das Gebiet des Duwelsees ist als Flächennaturdenkmal ausgewiesen, vgl. Feuchtbiotop und raumordnerisches Vorbehaltsgebiet für Kompensation und Entwicklung. Ein Teil des Krumm Murs ist ebenfalls als Flächennaturdenkmal ausgewiesen, jedoch nicht als Feuchtbiotop. Es ist raumordnerisch als Vorbehaltsgebiet für Kompensation und Entwicklung eingestuft.
Hinweise auf weitere etwaige Betroffenheit liegen nicht vor. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass archäologische Relevanzbereiche betroffen sein könnten und zum konkreten Planungsstand eines Aufschlusses die Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes einzuholen ist.
Quellen:
BVVG-GIS: Topografische Karte TK 25, Umweltkartenportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg, Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz
Altlastenverdacht
Hinweise auf etwaige Altlasten liegen nicht vor und wurden nicht gesondert geprüft.
Die Landwirtschaftsflächen nördlich des Basthorster Weges und des Augustenhofer Weges gelten als nitratbelastete Gebiete nach § 13 a Düngeverordnung 2020 (DüV 2020) - "Rote Gebiete".
Quellen:
BI, BVVG-GIS: Topografische Karte TK 25 und Rote Gebiete
INFRASTRUKTUR / ERSCHLIEßUNG
Verkehrswege
Das etwa 10 km östlich der Landeshauptstadt Schwerin und östlich der Schweriner Seen und der Warnow liegende Bergwerksfeld Basthorst ist über das örtliche Wege- und Straßennetz erreichbar. Über die Kreisstraße LUP 14 und die Landstraße L09 besteht in nördliche Richtungen Anbindung an die Bundesstraße B 104 und im Süden bei Crivitz an die B 321, über die weiter die Bundesautobahn A 14, Anschlussstelle Schwerin-Ost erreicht werden kann.
Eine direktere Transportverbindung in südliche Richtungen führt über das örtliche Wege- und Straßennetz via Kladow, Gädebehn und Muchelwitz entlang der südwestlich gelegenen Kiessandgewinnungsstätte Pinnow-Nord nebst der dortigen Infrastruktur zur B 321 und A 14.
Ein überregionaler Radwanderweg führt entlang der bewaldeten Anteile des Bergwerksfeldes Basthorst von der Landstraße L 09 im Norden kommend in Richtung Augustenhof.
Die nächstgelegene Eisenbahninfrastruktur befindet sich 6 km entfernt in Crivitz.
Versorgungsleitungen/-trassen
Das Bergwerksfeld wird nach den vorliegenden Informationen straßenbegleitend von Wasser-, Abwasser- und Telekommunikationsleitungen gequert, die teilweise dinglich gesichert sind bzw. für die Gestattungsverträge bestehen, vgl. Informationen zu den seitens der BVVG verfügbaren Flurstücken und dem Flächennutzungsplan.
Darüber hinaus queren mehrere 20-kV Elektrofreileitungen das Bergwerksfeld nicht straßenbegleitend.
Quelle:
BVVG-GIS: Topografische Karten, Luftbild, Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz, BI und Grundbücher
Industriell-gewerbliche Standorte
Der nächstgelegene industriell-gewerbliche Standort für die Gewinnung und Aufbereitung von Kiessanden befindet sich ca. 2 km südwestlich des Bergwerksfeldes an der B 321 bei Pinnow.
In der Region liegen der Industriepark Schwerin, das Gewerbegebiet Brüel und industriell-gewerbliche Standorte in der Hansestadt Wismar.
BESONDERHEITEN
Dauerhafte
Beschränkungen
Die den geltenden Standards entsprechenden Abstände zu schützenswerten Objekten, Ortslagen und öffentlichen Straßen sind einzuhalten.
Erweiterungsmöglichkeiten
Die rohstoffgeologisch untersuchte Kiessandlagerstätte erstreckt sich über das Bergwerksfeld Basthorst hinaus in sein großräumiges Umfeld, vgl. Quelle [1] zur Rubrik LAGERSTÄTTE. Das Bergwerksfeld Basthorst bildet die Fortsetzung des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Pinnow südlich der Warnow und liegt im Südwesten des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Basthorst nördlich bzw. östlich der Warnow., vgl. KOR 50.
Landwirtschaftliche Nutzungsinteressen
Für einige das Bergwerksfeld überdeckenden Flächen liegen der BVVG Kaufanträge von landwirtschaftlichen Betrieben vor. Die BVVG informiert hiermit über das im Rahmen ihrer Ackerlandausschreibungen in der Gemarkung Kladow zum Ausdruck gekommene intensive landwirtschaftliche Interesse an Flächen im Sandergebiet des Betrachtungsraumes, darunter u.a. von Junglandwirten und Tierproduktionsbetrieben.
DOKUMENTATION
Erkundungsberichte, Gutachten, Prospekte
Die unter der Rubrik LAGERSTÄTTE genannten Quellen sind, soweit sie nicht ohnehin öffentlich sind, bei der BVVG nach Terminvereinbarung einsehbar. Die BVVG wird ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Berichte in den Räumen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) in Güstrow im Einzelfall auf Anfrage erteilen.
Haftungsausschluss
Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH stellt die Inhalte dieses Produktblattes mit Sorgfalt zusammen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Die Angaben dienen nur der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen nicht die individuelle Befassung mit dem Objekt.
Stand der Informationen: 04/2021 teilw. mit Aktualisierungen 04/2022 und mit aktualisierten Bilddateien
ZUR BEACHTUNG
- Bei dem Bergwerkseigentum Basthorst handelt es sich um Bergbauberechtigungen im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), in seiner aktuellen Fassung in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des Einigungsvertragsgesetzes vom 23. 09.1990 (BGBl II S. 885), dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15.04.1996 (BGBl I S. 602) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420) in seiner aktuellen Fassung.
- Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Er darf jedoch von dieser Berechtigung nicht ohne weiteres Gebrauch machen, zur Ausübung der Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen kommt es erst, wenn der entsprechende Betriebsplan aufgestellt und von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden ist.
- Es gelten die Regelungen für Bergwerkseigentum nach § 151 BBergG.
- Die Grundstücke über dem Bergwerksfeld Basthorst gehören nicht zum Bergwerkseigentum.
Die Besichtigung des Bergwerksfeldes kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Befahren der das Bergwerksfeld überdeckenden Grundstücke nicht gestattet ist.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR INTERESSENBEKUNDUNG
Die BVVG veröffentlicht auf ihrer Webseite in Abständen Informationen zum ihr verfügbaren Bergwerkseigentum.
Die Informationen dienen einem ersten Überblick zum jeweiligen Bergwerkseigentum. Interessenten können Ihr Erwerbsinteresse unter Angaben des betreffenden Bergwerkseigentums - vorzugsweise schriftlich - gegenüber der BVVG-Zentrale bekunden.
Die Vermarktung/Veräußerung des Bergwerkseigentums erfolgt grundsätzlich über öffentliche Ausschreibungen, um einem breiten Bewerberkreis die Möglichkeit zur Gebotsabgabe zu geben. Die Reihenfolge für die Ausschreibung des Bergwerkseigentums legt die BVVG intern fest; vorliegende Interessenbekundungen werden hierbei nach Möglichkeit berücksichtigt. In jedem Fall werden diejenigen Interessenten, deren Erwerbsinteresse zum Ausschreibungsbeginn bei der BVVG aktenkundig ist, über die Ausschreibung schriftlich informiert.
Nach vorheriger Terminabsprache mit dem o. g. Ansprechpartner kann in den Räumen der BVVG-Zentrale in ggf. vorhandene detaillierte Unterlagen zu dem jeweiligen Bergwerkseigentum Einsicht genommen werden.
Lage
Der Bericht aus dem Jahr 1982 liegt zur Einsichtnahme vor.
Das Bergwerksfeld Basthorst liegt im Westen Mecklenburg-Vorpommerns und ist unverritzt.
Es befindet sich östlich des Schweriner Sees bei Pinnow und Crivitz zwischen den Ortslagen Kladow, Augustenhof und Basthorst und ist über die Bundesautobahn A 14, Anschlussstelle Schwerin-Ost, in Verbindung mit der Bundesstraße B 321 und dem örtlichen Straßen- und Wegenetz zu erreichen. Die Entfernung zur Landeshauptstadt Schwerin beträgt etwa 15 km.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Dr. Sabine Dietrich
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FirmaBVVG - Bereich Verkauf/Verpachtung
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AdresseSchönhauser Allee 120
10437 Berlin -
Tel. Durchwahl