Bergwerkseigentum Benitz II, Kiessande
Sachsen-Anhalt, Börde
Objektdaten
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Objekt-Nr.VV83-2450-004214
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BundeslandSachsen-Anhalt
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KreisBörde
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GemeindeHaldensleben, Stadt
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GemarkungHaldensleben
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Flurstückkeine
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ObjektartBodenschätze-Interessenbekundung
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Größe1.763.332 m²
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OrientierungswertDie BVVG ruft zur Bekundung von Kaufinteresse unter Angabe von Preisvorstellungen auf.
Objektbeschreibung
Für das Bergwerkseigentum Benitz II, Bodenschatzkennziffer 9.23, Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen, möchte die BVVG mit dieser Interessenbekundung potentielle Käufer ermitteln.
Das mit 17 Bohrungen vorerkundete Bergwerksfeld beinhaltet schätzungsweise ca. 10 Mio. t Trockenschnittvorräte.
OBJEKT
Bergwerkseigentum
Benitz II
Verliehen für den Bodenschatz
Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen
Größe des Bergwerksfeldes
1.763.332 m²
Rechtliche Einordnung
aufrechterhaltenes altes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG
Oberflächennutzung
Forstwirtschaft
Flächen der BVVG
Die BVVG besitzt über dem Bergwerksfeld Benitz II keine Grundstücke.
LAGERSTÄTTE
Quellen:
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Kraft, E.: Geologische Kurzeinschätzung der Kiessanderkundung Benitz II von 1978, 1990.
KOR 200, Blatt CC 3934 Magdeburg, 2004.
Geologische Verhältnisse
Im Bergwerksfeld lagern pleistozäne fluviatile und glazifluviatile Sande und Kiessande.
Untersuchungsstand
Die Kiessandhöffigkeit des Gebietes ist nachgewiesen. In dem heutigen Bergwerksfeld wurden 1978 insgesamt 17 Schneckenbohrungen abgeteuft, beprobt und der Grundwasseranschnitt bestimmt. An den Proben wurden Siebanalysen und Humintests durchgeführt sowie die Gehalte an abschlämmbaren Bestandteilen ermittelt.
Petrographische und qualitative Kennzeichnung
Die Kiesgehalte im Trockenschnittbereich schwanken um etwa 11%. Lediglich bei einer Bohrung (Nr. 3/78) wurden Kiesgehalte von 21,8 % angetroffen.
Die im Nassschnitt gewinnbaren Schichten haben mit 0-5 % einen sehr niedrigen Kiesgehalt. Kiesgehalte von 21,3 % wurden in der Bohrung 4/78 angetroffen.
Verwendungsmöglichkeiten
Die Eignung der anstehenden Rohstoffe als Kiessand wurde im Rahmen der genannten Untersuchungen nachgewiesen. Weitere Eignungen als Schüttgut und Füllmaterial oder als Sande für die Kalksandsteinindustrie sind für die Rohstoffe der Region mit der gleichen Kennziffer gemäß KOR 200 typisch.
Abbausituation
Das Bergwerksfeld ist unverritzt. Nach den Untersuchungsergebnissen aus dem Jahr 1978 lagern unter zirka 1 m Abraum etwa 8 m Nutzbares im Trockenschnittbereich sowie etwa 7 m Nutzbares im Nassschnittbereich. Der geltende Wasserschutz ist zu beachten.
Für den Trockenschnitt weist der Bericht vier Vorratsflächen mit unterschiedlichen Qualitätsparametern bzw. Nachweisdichten aus. Die ggf. bei der BVVG noch vorhandenen Flurstücke liegen fast ausnahmslos in der Vorratsfläche F1, die sichere qualitätsgerechte Vorräte umfasst.
Vorratssituation
Nach der Kurzeinschätzung vom Januar 1990 wurden im Untersuchungsgebiet für den Trockenschnittabbau relativ sichere Vorräte von 8,932 Mio. Tonnen ermittelt. Hinzu kommen 1,621 Mio. Tonnen mit unsicherer Nutzmöglichkeit, so dass insgesamt von 10 Mio. Tonnen Trockenschnittvorräten ausgegangen wird. Die Nassschnittvorräte werden mit 8,277 Mio. Tonnen angegeben. Es wird durchweg mit einer Dichte des Rohkiessandes von 1,7 t/m³ gerechnet.
Da die 1978 eingesetzte Bohrtechnik gewisse Gefahren der teufengerechten Schichtenansprache und folglich auch der Repräsentanz der vorliegenden Laborergebnisse mit sich bringt, die sich bei einem veränderten Grundwasserstand noch verstärken, wird auf den überschlägigen Charakter der vorgenannten Angaben ausdrücklich hingewiesen. Bitte beachten Sie auch die Angaben zum Trinkwasserschutz im Abschnitt SCHUTZGEBIETE.
Industrielle Bedeutung
Gemäß den Angaben der KOR 200, Blatt CC 3934 Magdeburg, 2004 dienen die in Abbau stehenden Lagerstätten derselben Rohstoff-Kennziffer in der Region für die regionale Versorgung.
Überregional bedeutsame sind darüber hinaus die Entwicklung des Bundeswehrstandortes in der Colbitz-Letzlinger Heide und der Lückenschluss der Bundesautobahn A 14 Magdeburg-Wittenberge-Schwerin.
RAUMORDNUNG
Landesplanerische Einordnung
Vorranggebiet Wassergewinnung gemäß zeichnerischer Darstellung des Landesentwicklungsplans 2010 des Landes Sachsen-Anhalt
Regionalplanerische Einordnung
Im Regionalen Entwicklungsplan Magdeburg (rechtskräftig seit 29.05.2006) wird das Bergwerksfeld vollständig als Vorbehaltsgebiet für Rohstoffgewinnung ausgewiesen, Haldensleben-Benitz (Kiessand); vgl. Textziffer 5.7.7.2).
Kommunale Planung
Der Flächennutzungsplan Haldensleben mit den Ortsteilen Hundisburg, Satuelle, Uthmöden und Wedringen weist die Deponiefläche am südöstlichen Feldeseckpunkt als Versorgungsfläche für Photovoltaik aus (Aktennummer 21101/00-00121.17, Stand 03/2014).
SCHUTZGEBIETE
Trinkwasserschutz
Ein Entwurf der "Verordnung gemäß §§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Haldensleben (WSG Haldensleben VO)" befindet sich im Verfahren. Danach wird das Bergwerksfeld Benitz II innerhalb der Trinkwasserschutzzone III im Anstrom der Trinkwasserbrunnen liegen. Auf Anfrage benennt die BVVG Interessenten die Ansprechpartner bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde.
Naturschutz
Naturschutzfachliche Beschränkungen sind für das Objekt Benitz II mit Wald nicht bekannt (Stand 01/2013).
Bodendenkmale
Hinweise auf etwaige Bodendenkmale liegen nicht vor und wurden daher nicht gesondert überprüft.
Altlasten/-verdacht
Die Deponie Haldensleben liegt außerhalb des Bergwerksfeldes Benitz II unweit des südöstlichen Feldeseckpunktes.
Kampfmittel/-verdacht
Hinweise auf Kampfmittelverdacht liegen nicht vor und wurden nicht gesondert überprüft.
INFRASTRUKTUR
Verkehrswege
Über Waldwegebesteht eine direkte Zufahrt auf die Bundesstraße B 71. Die Bundesstraße führt zu der knapp 5 km entfernten Stadt Haldensleben, die über landesbedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen sowie über landesbedeutsame Verkehrsanlagen wie Gleisanschlüsse auf der Eisenbahnstrecke Magdeburg-Wolfsburg und Hafenanlagen am Mittellandkanal verfügt.
DOKUMENTATION
Erkundungsbericht
Die Geologische Kurzeinschätzung der Kiessanderkundung Benitz II von 1978 des Leiters der Abteilung Geologie, Herrn E. Kraft, vom 29.01.1990 ist bei der BVVG nach Terminvereinbarung einsehbar.
Haftungsausschluss
Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH stellt die Inhalte dieses Produktblattes mit Sorgfalt zusammen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen aber ohne Gewähr. Die Angaben dienen nur der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen nicht die individuelle Befassung mit dem Objekt.
Stand der Informationen: 08/2014 mit folgender Aktualisierung in 10/2020: Luftbilder
ZUR BEACHTUNG
- Bei dem Bergwerkseigentum Benitz II handelt es sich um eine Bergbauberechtigung im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), in seiner aktuellen Fassung in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des Einigungsvertragsgesetzes vom 23.09.1990 (BGBl II S. 885), dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15.04.1996 (BGBl I S. 602) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420) in seiner aktuellen Fassung.
- Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Er darf jedoch von dieser Berechtigung nicht ohne weiteres Gebrauch machen, zur Ausübung der Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen kommt es erst, wenn der entsprechende Betriebsplan aufgestellt und von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden ist.
- Es gelten die Regelungen für Bergwerkseigentum nach § 151 BBergG.
- Die Grundstücke über dem Bergwerksfeld Benitz II gehören nicht zum Bergwerkseigentum.
Die Besichtigung des Bergwerksfeldes kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Befahren der das Bergwerksfeld überdeckenden Grundstücke nicht gestattet ist.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR INTERESSENBEKUNDUNG
Die BVVG veröffentlicht auf ihrer Webseite in Abständen Informationen zum ihr verfügbaren Bergwerkseigentum.
Die Informationen dienen einem ersten Überblick zum jeweiligen Bergwerkseigentum. Interessenten können Ihr Erwerbsinteresse unter Angaben des betreffenden Bergwerkseigentums - vorzugsweise schriftlich - gegenüber der BVVG-Zentrale bekunden.
Die Vermarktung/Veräußerung des Bergwerkseigentums erfolgt grundsätzlich über öffentliche Ausschreibungen, um einem breiten Bewerberkreis die Möglichkeit zur Gebotsabgabe zu geben. Die Reihenfolge für die Ausschreibung des Bergwerkseigentums legt die BVVG intern fest; vorliegende Interessenbekundungen werden hierbei nach Möglichkeit berücksichtigt. In jedem Fall werden diejenigen Interessenten, deren Erwerbsinteresse zum Ausschreibungsbeginn bei der BVVG aktenkundig ist, über die Ausschreibung schriftlich informiert.
Nach vorheriger Terminabsprache mit dem o. g. Ansprechpartner kann in den Räumen der BVVG-Zentrale in ggf. vorhandene detaillierte Unterlagen zu dem jeweiligen Bergwerkseigentum Einsicht genommen werden.
Lage
Das Bergwerksfeld Benitz II liegt nordwestlich von Magdeburg nur wenige Kilometer vom Mittellandkanal und den Infrastruktureinrichtungen der Stadt Haldensleben entfernt.
Es ist über das Waldwegenetz direkt an die Bundesstraße B 71 angebunden.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Dr. Sabine Dietrich
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FirmaBVVG - Bereich Verkauf/Verpachtung
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AdresseSchönhauser Allee 120
10437 Berlin -
Tel. Durchwahl