Bergwerkseigentum Benitz II, Kiessande
Sachsen-Anhalt, Börde
Objektdaten
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Objekt-Nr.VV83-2450-004214-AUS
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BundeslandSachsen-Anhalt
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KreisBörde
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GemeindeHaldensleben, Stadt
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GemarkungHaldensleben
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FlurstückBergwerkseigentum, keine Flurstücke
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ObjektartBodenschätze-Ausschreibung
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Größe1.763.332 m²
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OrientierungswertDie Ausschreibung erfolgt nach Gebot.
Objektbeschreibung
Ausgeschrieben ist das Bergwerkseigentum Benitz II für den Bodenschatz Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen.
Die in dem mehr als 100 ha großen, unverritzten Bergwerksfeld anstehenden Kiessande und Sande wurden mit 17 Bohrungen vorerkundet. Das Bergwerksfeld beinhaltet überschlägig ca. 10 Mio. t Trockenschnittvorräte.
OBJEKT
Bergwerkseigentum
Benitz II (817/91/907)
Verliehen für den Bodenschatz
Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen
Größe des Bergwerksfeldes
1.763.332 m²
Rechtliche Einordnung
Altes Recht: aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG
Oberflächennutzung
Forstwirtschaft
Vergleichbares Bergwerkseigentum der BVVG
Mit dem Bergwerkseigentum Rathsleben, Solpke/Jägerberg, Neuwegersleben-Ost, Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 und Plötzky/Hahnenberge, ebenfalls verliehen für den Bodenschatz Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen, steht im Land Sachsen-Anhalt weiteres Bergwerkseigentum auf den gleichen Bodenschatz zum Kauf von der BVVG zur Verfügung, vgl. gesonderte Exposés.
Flächen der BVVG
Die BVVG verfügt über dem Bergwerksfeld Benitz II über keine Flurstücke.
LAGERSTÄTTE
Verfügbare Literaturquellen:
[1] Kraft, E.: Geologische Kurzeinschätzung der Kiessanderkundung Benitz II von 1978.- Leiter der Abteilung Geologie, Herr E. Kraft, vom 29.01.1990,
[2] Karte der oberflächennahen Rohstoffe 1:200 000, Erl. Bl. CC 3934 Magdeburg, 81 S., 1 Kt, Hannover 2004.
Geologische Verhältnisse
Im Bergwerksfeld lagern pleistozäne fluviatile und glazifluviatile Sande und Kiessande.
Untersuchungsstand
Die Kiessandhöffigkeit des Gebietes ist nachgewiesen. In dem heutigen Bergwerksfeld wurden 1978 insgesamt 17 Schneckenbohrungen abgeteuft, beprobt und der Grundwasseranschnitt bestimmt. An den Proben wurden Siebanalysen und Humintests durchgeführt sowie die Gehalte an abschlämmbaren Bestandteilen ermittelt.
Petrographische und qualitative Kennzeichnung
Die Kiesgehalte im Trockenschnittbereich schwanken um etwa 11%. Lediglich bei einer Bohrung (Nr. 3/78) wurden Kiesgehalte von 21,8 % angetroffen.
Die im Nassschnitt gewinnbaren Schichten haben mit 0-5 % einen sehr niedrigen Kiesgehalt. Kiesgehalte von 21,3 % wurden in der Bohrung 4/78 angetroffen.
Verwendungsmöglichkeiten
Die Eignung der anstehenden Rohstoffe als Kiessand wurde im Rahmen der genannten Untersuchungen nachgewiesen. Weitere Eignungen als Schüttgut und Füllmaterial oder als Sande für die Kalksandsteinindustrie sind für die Rohstoffe der Region mit der gleichen Kennziffer gemäß KOR 200 typisch.
Abbausituation
Das Bergwerksfeld ist unverritzt. Nach den Untersuchungsergebnissen aus dem Jahr 1978 lagern unter zirka 1 m Abraum etwa 8 m Nutzbares im Trockenschnittbereich sowie etwa 7 m Nutzbares im Nassschnittbereich. Der geltende Wasserschutz ist zu beachten.
Für den Trockenschnitt weist der Bericht vier Vorratsflächen mit unterschiedlichen Qualitätsparametern bzw. Nachweisdichten aus.
Vorratssituation
Nach der Kurzeinschätzung vom Januar 1990 wurden im Untersuchungsgebiet für den Trockenschnittabbau relativ sichere Vorräte von 8,932 Mio. Tonnen ermittelt. Hinzu kommen 1,621 Mio. Tonnen mit unsicherer Nutzmöglichkeit, so dass insgesamt von 10 Mio. Tonnen Trockenschnittvorräten ausgegangen wird. Die Nassschnittvorräte werden mit 8,277 Mio. Tonnen angegeben. Es wird durchweg mit einer Dichte des Rohkiessandes von 1,7 t/m³ gerechnet.
Da die 1978 eingesetzte Bohrtechnik gewisse Gefahren der teufengerechten Schichtenansprache und folglich auch der Repräsentanz der vorliegenden Laborergebnisse mit sich bringt, die sich bei einem veränderten Grundwasserstand noch verstärken, wird auf den überschlägigen Charakter der vorgenannten Angaben ausdrücklich hingewiesen. Bitte beachten Sie auch die Angaben zum Trinkwasserschutz im Abschnitt SCHUTZGEBIETE.
Industrielle Bedeutung
Gemäß den Angaben der KOR 200, Blatt CC 3934 Magdeburg, 2004 dienen die in Abbau stehenden Lagerstätten derselben Rohstoff-Kennziffer in der Region für die regionale Versorgung.
Überregional bedeutsame sind darüber hinaus die Entwicklung des Bundeswehrstandortes in der Colbitz-Letzlinger Heide und der Lückenschluss der Bundesautobahn A 14 Magdeburg-Wittenberge-Schwerin.
RAUMORDNUNG
Landesplanerische Einordnung
In der zeichnerischen Darstellung der Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplanes 2010 des Landes Sachsen-Anhalt ist im Bereich des Bergwerksfeldes Benitz II ein Vorranggebiet für die Wassergewinnung dargestellt.
Der Erste Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt erfasst erstmals in der Bundesgeschichte Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung für Kiessand auf Landesebene. Unter diesen befindet sich der Bereich des Bergwerkseigentums Benitz II
nicht. Weiter ausgeführt ist in dem Ersten Entwurf zum Landesentwicklungsplan: „Gebiete mit erkundeten standortgebundenen Rohstoffvorkommen, die der bedarfsunabhängigen langfristigen Nachfolge für bereits wirtschaftlich genutzte bedeutsame Lagerstätten dienen oder Gebiete mit besonderen Rohstoffpotenzialen können von der Regionalplanung als Vorranggebiete für vorsorgende Rohstoffsicherung festgelegt werden.
Quellen:
Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt, nach § 5 Abs. 3 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes, durch die Landesregierung beschlossen am 14.12.2010 und in Kraft getreten am 12.03.2011, Beschluss der Landesregierung zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes vom 08.03.2022 nebst am 22.12.2023 beschlossenem 1. Entwurf mit Stand vom 20.12.2023 und öffentlicher Auslegung 29.01.2024-12.04.2024
Regionalplanerische Einordnung
Im Regionalen Entwicklungsplan Magdeburg (rechtskräftig seit 29.05.2006) wird das Bergwerksfeld vollständig als Vorbehaltsgebiet für Rohstoffgewinnung ausgewiesen, Haldensleben-Benitz (Kiessand); vgl. Textziffer 5.7.7.2).
Der neue Regionalplan befindet sich derzeit in Aufstellung. Das Bergwerksfeld Benitz II ist darin weder als Vorrang- noch als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung berücksichtigt. Es wird voraussichtlich vollumfänglich innerhalb des Vorranggebiet für Wassergewinnung Nr. I „Colbitz-Letzlinger Heide“ liegen. Unmittelbar östlich des Bergwerksfeldes ist die B 71 als überregional bedeutsame Hauptverkehrsstraße (Bestand) dargestellt.
Quellen:
Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg, Teil 1, beschlossen durch die Regionalversammlung am 17.05.2006 und genehmigt durch die oberste Landesplanungsbehörde am
29.05.2006,
Der 1. Entwurf für die Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg lag 2016 zur Beteiligung aus, zzgl. Rohstoffbericht 2018 des LAGB, BVVG-GIS: Layer „Regionaler Entwicklungsplan 29.05.2006“, „Vorentwurf Sachlicher Teilplan Energie 12.10.2022“ und „4. Entwurf Regionaler Entwicklungsplan 13.03.2024“
Windgebiete
Ausweisungen von Windgebieten sind über dem Bergwerksfeld Benitz II nicht bekannt.
Quellen:
BVVG-GIS: Layer „Regionaler Entwicklungsplan 29.05.2006“, „Vorentwurf Sachlicher Teilplan Energie 12.10.2022“ und „4. Entwurf Regionaler Entwicklungsplan 13.03.2024“ und „WKA ST“
Kommunale Planung
Im Bereich des südöstlichen Feldeseckpunktes greift die ehemalige Deponie Haldensleben geringfügig auf das Bergwerksfeld Benitz II über. An dieser Stelle ist im Flächennutzungsplan Haldensleben mit den OT Hundisburg, Satuelle, Uthmöden und Wedringen eine 6,46 ha große Versorgungsfläche Photovoltaik eingetragen.
Quellen:
BVVG-GIS: Layer „Bauleitplanung ST 2024-03“ betreffend Flächennuntzungs- und Bebauungspläne
SCHUTZGEBIETE
Trinkwasserschutz
Das Bergwerksfeld Benitz II liegt im Trinkwasserschutzgebiet Haldensleben innerhalb der Trinkwasserschutzzone III im Anstrom der Trinkwasserbrunnen entlang der Ohre in Haldensleben.
Quelle:
BVVG-GIS: Layer „Wasserschutzgebiete ST Stand: 2024-01-31“
Naturschutz
Über dem Bergwerksfeld sind keine naturschutzfachlichen Schutzgebietsausweisungen bekannt.
Östlich der B 71 ist im Bereich der früheren Sandgrube Benitz seit 1999 das Naturschutzgebiet Benitz ausgewiesen.
Quelle:
BVVG-GIS: Layer „Schutzgebiete BFN Gesamt 2024-03“
Bodendenkmale
Hinweise auf das etwaige Vorhandensein von Bodendenkmalen liegen nicht vor.
Allgemein ist nicht auszuschließen, dass archäologische Relevanzbereiche betroffen sein könnten und zum konkreten Planungsstand eines Aufschlusses die Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes einzuholen ist.
Quellen:
BVVG-GIS: Topografische Karten
Altlasten/Kampfmittelverdacht
Die Deponie Haldensleben liegt außerhalb des Bergwerksfeldes Benitz II unweit des südöstlichen Feldeseckpunktes.
Mit Ausnahme der ehemaligen Deponie liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein von Altlasten oder auf Kampfmittelverdacht vor.
Quellen:
BVVG-GIS: Topografische Karten, Layer „Altlastenverdachtsflächen Sachsen-Anhalt 2008-03”
INFRASTRUKTUR
Verkehrswege
Über Waldwegebesteht eine direkte Zufahrt auf die Bundesstraße B 71. Die Bundesstraße führt zu der knapp 5 km entfernten Stadt Haldensleben, die über landesbedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen sowie über landesbedeutsame Verkehrsanlagen wie Gleisanschlüsse auf der Eisenbahnstrecke Magdeburg-Wolfsburg und Hafenanlagen am Mittellandkanal verfügt.
Versorgungsleitungen/-trassen
Parallel zur westlichen Feldesbegrenzung verlaufen innerhalb des Bergwerksfeldes entlang des Klüdener Weges unterirdische Gasleitungen. Elektrofreileitungen führen etwa 700 m südlich des Bergwerksfeldes entlang.
Quellen:
BVVG-GIS: Topografische Karten, Luftbilder, Layer: „Freileitungen“, „RPG Magdeburg“ und „Bauleitplanung 2024-03“
Industriell-gewerbliche Standorte
Der nächstgelegene landesbedeutsame Gewerbe- und Industriestandort ist die Stadt Haldensleben An der Ohre und am Mittellandkanal.
Quellen:
BVVG-GIS: Topografische Karten, Luftbilder, Layer: „RPG Magdeburg“ und „Bauleitplanung 2024-03“
BESONDERHEIEN
Dauerhafte Beschränkungen
Der den geltenden Standards entsprechende Abstand zu schützenswerten Objekten, Ortslagen und öffentlichen Straßen ist einzuhalten.
Erweiterungsmöglichkeiten/ Verbindungen zu anderen Projekten
Für den gleichen Bodenschatz bietet die BVVG u.a. das Bergwerkseigentum Solpke/Jägerberg und Rathsleben zum Kauf an, vgl. gesondertes Exposé.
Quelle:
Webseite der BVVG: Exposés u.a. für das Bergwerkseigentum Solpke/Jägerberg und Rathsleben
DOKUMENTATION
Erkundungsberichte, Gutachten, Prospekte
Die unter der Rubrik LAGERSTÄTTE genannten Quellen sind, soweit sie nicht ohnehin öffentlich sind, bei der BVVG nach Terminvereinbarung einsehbar.
Die Besichtigung des Bergwerksfeldes kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Befahren der das Bergwerksfeld überdeckenden Grundstücke nicht gestattet ist.
Haftungsausschluss
Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH stellt die Inhalte dieses Produktblattes mit Sorgfalt zusammen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen aber ohne Gewähr. Die Angaben dienen nur der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen nicht die individuelle Befassung mit dem Objekt.
Stand der Informationen: 10/2014 mit Aktualisierungen in 11/2024
ZUR BEACHTUNG
- Bei dem Bergwerkseigentum Benitz II handelt es sich um eine Bergbauberechtigung im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), in seiner aktuellen Fassung in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des Einigungsvertragsgesetzes vom 23. 09.1990 (BGBl II S. 885), dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15.04.1996 (BGBl I S. 602) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420) in seiner aktuellen Fassung.
- Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Er darf jedoch von dieser Berechtigung nicht ohne weiteres Gebrauch machen, zur Ausübung der Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen kommt es erst, wenn der entsprechende Betriebsplan aufgestellt und von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden ist.
- Es gelten die Regelungen für Bergwerkseigentum nach § 151 BBergG.
- Die Grundstücke über dem Bergwerksfeld Benitz II gehören nicht zum Bergwerkseigentum.
Nach vorheriger Terminabsprache mit dem o. g. Ansprechpartner kann in den Räumen der BVVG-Zentrale in ggf. vorhandene detaillierte Unterlagen zu dem jeweiligen Bergwerkseigentum Einsicht genommen werden.
Lage
Das nordwestlich von Magdeburg liegende und regionalplanerisch als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffgewinnung ausgewiesene Bergwerksfeld Benitz II befindet sich wenige Kilometer vom Mittellandkanal und den Infrastruktureinrichtungen der Stadt Haldensleben entfernt.
Es ist über das Waldwegenetz direkt an die Bundesstraße B 71 angebunden.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Dr. Sabine Dietrich
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FirmaBVVG - Bereich Verkauf/Verpachtung
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AdresseSchönhauser Allee 120
10437 Berlin -
Tel. Durchwahl