Bergwerkseigentum Coschen 1 und Coschen 2, Kiese und Kiessande
Brandenburg, Oder-Spree
Objektdaten
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Objekt-Nr.VV67-2450-000113-AKT
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BundeslandBrandenburg
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KreisOder-Spree
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GemeindeNeißemünde
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GemarkungCoschen
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Flurstückkeine
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ObjektartBodenschätze-Interessenbekundung
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GrößeCoschen 1: 939.392 m², Coschen 2: 1.261.589 m²
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OrientierungswertDie BVVG ruft hiermit zur Bekundung von Kaufinteresse unter Angabe von Preisvorstellungen auf.
Objektbeschreibung
Für das Bergwerkseigentum Coschen 1 und Coschen 2 - beide verliehen auf den Bodenschatz Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen - möchte die BVVG mit diesem Interessenbekundungsverfahren potentielle Käufer ermitteln. Gemäß der Vorerkundung wurden in den abgegrenzten Vorratsflächen rund 5,5 Millionen Tonnen an Vorräten festgestellt. Der rechtsgültige Flächennutzungsplan weist die Bergwerksfelder überwiegend für die Entnahme von Bodenschätzen als "Abgrabung/Aufschüttung" aus. Die Kiese und Kiessande lagern söhlig unter Auelehm.
OBJEKT
Bergwerkseigentum
Coschen 1 und Coschen 2
Verliehen für den Bodenschatz
Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen
Größe der Bergwerksfelder
- Coschen 1: 939.392 m²
- Coschen 2: 1.261.589 m²
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insgesamt: 2.200.981 m²
Rechtliche Einordnung
Altes Recht: aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG
Oberflächennutzung
Das Gelände über den Bergwerksfeldern bilden überwiegend Landwirtschaftsflächen, die teilweise von Deichanlagen entlang der Lausitzer Neiße betroffen sind. Waldflächen nehmen etwa 3,5 ha (Coschen 2) ein.
Das Buderoser Mühlenfließ mäandriert durch das Bergwerksfeld Coschen 2 und mündet in die Lausitzer Neiße.
Flächen der BVVG
Die BVVG verfügt über beiden Bergwerksfeldern mit Ausnahme eines 0,4726 ha großen Flurstücks über dem Bergwerkseigentum Coschen 2 nicht über Flächen.
Auf gesonderten Antrag hin wird die BVVG im Zusammenhang mit einem Verkauf des Bergwerkseigentums einen ggf. möglichen Verkauf des Flurstücks 372, Flur 2, Gemarkung Coschen, Gemeinde Neißemünde prüfen.
LAGERSTÄTTE
Quellen:
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[1.01] Mlitzke (1963): Prüfungs-Nr. 2544/63Mü - Prüfberichte der Prüfdienststelle für Bauwesen Berlin über die Prüfung von Zuschlagstoffen nach DAMW- 25-216 für die Proben 1 bis 3 der Bohrungen Coschen Nr. 17, 19 und 23.- Deutsches Amt für Material- und Warenprüfung der Deutschen Demokratischen Republik, Fachabteilung Bauwesen, Berlin, 5 Seiten,
[1.02] Wagner (1964): Bericht über die Eignungsprüfung von Kiessandproben aus dem Objekt Vorerkundung Kiessand Coschen 1963.- Zentrales Geologisches Institut, Abt. Laboratorien, Arbeitsgruppe Physikalisch-technisches Laboratorium, Berlin, 22.07.1964, 3 Seiten zzgl. 2 Anlagen,
[1.03] Böttcher et al. (1965): Bericht über durchgeführte Kiessand-Untersuchungen, Objekt Kiessand Coschen 1965.- Institut für Grobkeramik und Natursteine, Großräschen, 30.07.1965, 13 Seiten inkl. Anlagen,
[1] Hultzsch, A. et al. (1966): Ergebnisbericht über die Vorerkundung im Objekt Kiessand Coschen 1963/65 mit Bericht über die Eignungsprüfung von Kiessandproben aus dem Objekt Vorerkundung, Kiessand Coschen 1963.- VEB Geologische Forschung und Erkundung Nord, Berlin, 30.11.1966, 200 Blatt inkl. 21 teils mehrseitige Anlagen (Schichtenschnitte, Zusammenstellung der Bohrergebnisse Kiessand Coschen 1963, Bericht über die Eignungsprüfung von Kiessandproben aus dem Objekt Vorerkundung Coschen 1963, Schichtenverzeichnisse) in Verbindung mit Pustelnick (1966): Konditionenantrag für die Kiessandlagerstätte Coschen.- VEB Zuschlagstoffe Frankfurt/O., Sitz Eisenhüttenstadt an die Zentrale Vorratskommission beim Ministerrat der DDR, Berlin, 08.06.1966, 37 Blatt mit Ergänzung vom 10.11.1966 u.a. und Eichhof (1966): Überprüfungsbericht zur Vorratsberechnung Kiessand Coschen 1963/65.- Zentrale Vorratskommission für mineralische Rohstoffe, Sektor Vorratsberechnungen, Berlin 10.12.1966, 11 Blatt sowie Stammberger (1966): Beschlußprotokoll Nr. SteE 212/0860 betreffend die Vorratsberechnung Kiessand Coschen vom 30.11.1966.- Zentrale Vorratskommission für mineralische Rohstoffe, Sektor Vorratsberechnung, Berlin, 22.12.1966, 4 Blatt zzgl. Anlagen,
[2] Karte der oberflächennahen Rohstoffe 1:200 000, Erl. Bl. CC 3950 Frankfurt/Oder, 52 S., 1 Kt, Hannover 2003,
[3] Schmitz, M., Röhling, S., Dohrmann, R. (2011): Rohstoffinformationen Nr. 5/2011 - In der grobkeramischen Industrie nutzbares Rohstoffpotenzial der bei Gewinnung und Aufbereitung in der deutschen Steine- und Erden-Industrie anfallenden Feinanteile, Deutsche Rohstoffagentur (DERA) in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Hannover, 2011, 78 Seiten inkl. Anlagen,
[4] Exposé Bergwerksfelder C o s c h e n 1 Nr. 404/90/666 und C o s c h e n 2 Nr. 94/90/666, BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, Schönhauser Allee 120, 10437 Berlin, 17 Seiten zzgl. 9 teils mehrseitige Anlagen in Verbindung mit den darin gelisteten Unterlagen, Stand 2012,
[5] Internetportal: Karten des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg - zuletzt abgefragt am 21.12.2022,
[6] Internetportal des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg inkl. „Brandenburg 3D“ – zuletzt abgefragt am 21.12.2022,
[7] Internetportal der Dr. Krakow Rohstoffe GmbH, Göttingen: Tonrohstoffe in der Ziegelindustrie: Känozoikum / Erdneuzeit - Dr. Krakow Rohstoffconsult - Abfrage zuletzt am 27.12.2022.
Geologische Verhältnisse
Unter Auelehm lagern söhlig und ungestört im Grundwasser 7 - 22 m nutzbare sandige Kiese und kiesige Sande des Niederterrassenbereichs der Lausitzer Neiße. Das Liegende bilden Geschiebemergel oder feinsandiger Schluff.
Untersuchungsstand
Zur Rohstoffversorgung des damaligen, durch Waggon-, LkW- und Kranverladungsmöglichkeiten transportgünstig für die Belieferung der Bauschwerpunkte des damaligen Bezirkes Frankfurt (Oder), der Betonwerke Berlin und Storkow, des Zementwerkes Rüdersdorf u.a., liegenden Kieswerkes Coschen Wurden in den Jahren 1963/65 u.a. in den heutigen Bergwerksfeldern 63 bzw. 70 Bohrungen zur Vorerkundung niedergebracht und im Ergebnisbericht 1966 ausgewertet. Mit den maximal 24,2 tiefen Bohrungen wurde das Liegende der Lagerstätten nicht in jedem Fall erreicht, so dass die Ausdehnung nach der Teufe erst in Teilen erfasst ist.
Die Angaben zu den Niederterrassensedimenten der Lausitzer Neiße betreffen die heutigen Bergwerksfelder Coschen 2 und Coschen 1.
Petrographische und qualitative Kennzeichnung
Die Petrographie der Kiessande weist auf ihr südliches Ursprungsgebiet, das Lausitzer Massiv, und die Sedimente des älteren Elbelaufs hin. Es handelt sich um Mittel-/Feinsand mit Kiesgehalten um 10%, in den abgegrenzten Vorratsbereichen der Bergwerksfelder von über 20%, und mit abschlämmbaren Bestandteilen von etwa 0,8 - 1,9 Masse-%. Anteile von Kalkmergel wurden in den Bohrungen für die Bergwerksfelder nicht nachgewiesen. Feinverteilte Braunkohle und Xylite aus dem Niederlausitzer Braunkohlengebiet sind vorhanden und im Zuge einer Nassaufbereitung zu beseitigen, vgl. [1].
Untergeordnet treten tertiäre Umlagerungsprodukte aus dem Niederlausitzer Miozän auf sekundärer Lagerstätte auf.
Verwendungsmöglichkeiten
Bezogen auf eine Verwendung als Gesteinskörnung für Beton ist ein erheblicher Sandüberschuss vorhanden. Eignungstests für eine Verwendung als Mörtelsand oder für die Kalksandsteinherstellung wurden nicht durchgeführt.
Weitere wirtschaftliche Verwendungsmöglichkeiten bestehen für die überlagernden Auelehme und die bei der Nassaufbereitung anfallenden weiteren Gesteinsfraktionen, vgl. [1.01-1.03], [3] und [7].
Abbausituation
Die Bergwerksfelder sind unverritzt. Aufgrund des oberflächennah anstehenden Grundwasserspiegels muss der Rohstoff aus dem Grundwasser gewonnen werden, wobei aus hydro- und ingenieurgeologischer Sicht die Belange des Hochwasserschutzes zu beachten sind.
Vorratssituation
Bei Abgrenzung der Vorratsflächen entsprechend den im Ergebnisbericht zum Erkundungsprojekt 1963/1965 festgelegten Parametern (Vorratsfelder Ia, Ib und III) sowie den bekannten Restriktionen beträgt die innerhalb der Bergwerksfelder gewinnbare Vorratsmenge unter Ansatz einer Dichte von 1,8 t/m³ mehr als 5.500.000 Tonnen. Im Zuge der Gewinnung dieser Kiessandvorräte fällt nach den Berechnungen gemäß [4] ein Abraumvolumen von ca. 900.000 m³ (Auelehm) an. Die betreffenden Vorratsflächen umfassen lediglich einen geringen Anteil der Feldesflächen des Bergwerkseigentums Coschen 1 und Coschen 2.
Sofern aktualisierte Konditionen unter Hinzuziehung mitgewinnbaren Materialien und inkl. der Mittel-/Feinsandbereiche mit Kiesgehalten um 10% vorgegeben werden, können ggf. weitere Potentiale erschlossen werden, vgl. [1.01-1.03], [3] und [7]. Ggf. mögliche Lagerstättenpotentiale in die Teufe können bei Bedarf ebenfalls geprüft werden.
Industrielle Bedeutung
Gemäß den Angaben in [2] kann dem Standort wegen der zu erwartenden Hochwertigkeit der herstellbaren Produkte sowie der transportgünstigen Lage u.a. an einem Schienenweg überregionale Bedeutung zukommen.
RAUMORDNUNG
Landesplanerische Einordnung
Landesplanerisch ist entlang der Lausitzer Neiße ein Freiraumverbundgebiet ausgewiesen.
Die Raumordnungsgebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe (ohne fossile Energieträger) sind gemäß Ziel Z 2.15 im Rahmen der Regionalplanung zu sichern.
Quelle:
Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP HR 2019) vom 29. April 2019 in Kraft getreten mit Wirkung ab 01.07.2019 (GVBl. II Nr. 35 vom 13.05.2019 für das Land Brandenburg und GVBl. II 75. Jg, Nr. 16 vom 29.06.2019 für das Land Berlin)
Regionalplanerische Einordnung
Die Regionale Planungsgemeinschaft (RPG) Oderland-Spree hat einen Sachlichen Teilregionalplan „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte” erarbeitet, der seit 27.10.2021 in Kraft ist.
Die Aufstellung des „Integrierten Regionalplans Oderland-Spree 2030“ wurde am 14.03.2016 beschlossen, erste Planinhalte wurden am 29.11.2021 mit dem Plankonzept zu Teil I im Entwurf gebilligt (Freiraumverbund, Hochwasservorsorge, Verkehr).
Die Plankapitel Wind und Solar sind gemäß Beschluss der Regionalversammlung der RPG Oderland-Spree am 13.06.2022 in einen separaten Sachlichen Teilplan „Erneuerbare Energien“ ausgekoppelt.
Mit dem Plankonzept zu Teil II wurden am 29.11.2022 weitere Planinhalte im Entwurf gebilligt (Rohstoffsicherung, Gewerbe- und Industriegebiete, Trassenvorsorge, Tourismusschwerpunktraum). Am Standort Coschen sind danach bisher keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung berücksichtigt.
Die Binnenhäfen Eisenhüttenstadt, Fürstenwalde/Spree und Rüdersdorf bei Berlin wurden als regionale Hafenstandorte für den multimodalen Verkehr vorsorglich gesichert.
„Die in der Region vom Güterverkehr genutzten Bahnstrecken sollen erhalten und für den Ausbau der Güterbeförderung unter Berücksichtigung von Schnittstellen entwickelt werden.“
Quellen:
BVVG-GIS, Internetseiten des Landes Brandenburg und der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree – Stand 12/2022
Windgebiete
Die Bergwerksfelder werden von ausgewiesenen Windgebieten nicht überlagert.
Quellen:
Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree, ungültiger Sachlicher Teilregionalplan „Windenergienutzung" - 30.09.2021, BVVG-GIS
Kommunale Planung
Im Flächennutzungsplan Coschen sind die Bergwerksfelder Coschen 1 und Coschen 2 überwiegend als Flächen für Abgrabung, Aufschüttung [F5] ausgewiesen (93,9392 ha und 126,1590 ha). Daneben sind teilweise Flächen für die Landwirtschaft dargestellt, kleinere Flächen für Wald und geringfügig überlagernd eine Wasserfläche sowie Bahnanlagen und eine Bahnstrecke.
Bebauungspläne oder Klarstellungs- und Abrundungssatzungen sind für die Bereiche der Bergwerksfelder nach den vorliegenden Informationen nicht vorhanden.
Quellen:
BVVG-GIS: Layer PLIS - Teilflächennutzungsplan für Gemeinde Neißemünde Ortsteil Coschen; beschlossen am 16.03.1999 und mit Veröffentlichung am 14.04.1999 in Kraft getreten; Registriernummer des Vorhabens in der Landesplanung: GL6-0327/96, Webseite des Amtes Neuzelle, Stand 25.02.2022 – Abfrage zuletzt am 15.12.2022
SCHUTZGEBIETE/BELASTUNGEN
Trinkwasserschutz
Im Bereich der Bergwerksfelder und der angrenzenden Flächenausweisungen sind keine Trinkwasserschutzgebiete dargestellt.
Quellen:
BVVG-GIS-Layer: Trinkwasserschutzgebiete BfN 2022, Internetportal des Landesamtes für Umwelt (LfU) – Internetabfrage zuletzt am 14.12.2022
Hochwasserschutz
Über die östlichen Bereiche der Bergwerksfelder verlaufen teilweise Deichanlagen der Lausitzer Neiße.
Einflüsse von Hochwasser mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit sind gemäß der Auskunftsplattform Wasser des Landes Brandenburg im Wesentlichen auf den Bereich des Buderoser Mühlenfließes und der Lausitzer Neiße begrenzt und Einflüsse mit mittlerer Wahrscheinlichkeit auf Teile des Bergwerksfeldes Coschen 2 außerhalb der ausgewiesenen Vorratsfelder. Mit niedriger Wahrscheinlichkeit wird der gesamte Betrachtungsraum inkl. der gemäß [1] und [4] ausgewiesenen Vorratsfelder erfasst.
Wasserrahmenrichtlinie
Betreffend die Bergwerksfelder Coschen 1 und Coschen 2 gilt in Brandenburg das „Aktualisierte Maßnahmeprogramm (gem. § 82 WHG bzw. Art. 11 WRRL) für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Oder“, hier der Planungseinheit Lausitzer Neiße nebst aktualisiertem Bewirtschaftungsplan für den 3. Bewirtschaftungszyklus 2022-2027.
In der Karte für den 3. Bewirtschaftungszyklus sind diverse Überwachungsmaßnahmen eingetragen, die auch den Bereich der Bergwerksfelder Coschen 1 und Coschen 2 betreffen. Das „Handlungsfeld Bergbaubedingte Einflüsse“ erstreckt sich von den Tagebauregionen im Süden bis hin zur Ortslage Neißemünde im Norden.
Quellen:
Amtsblatt für Brandenburg Nr. 50, 32. Jg, vom 22.12.2021, S. 1084 ff., Auskunftsplattforma Wasser des Landes Brandenburg – Internetabfrage zuletzt am 15.12.2022
Naturschutz
Die Bergwerksfelder Coschen 2 und Coschen 1 sind entlang Buderoser Mühlenfließes und der Lausitzer Neiße von mehreren Ausweisungen betroffen: dem Naturschutzgebiet „Oder Neiße“, den FFH-Gebieten „Oder Neiße“ und „Oder Neiße Ergänzung“ sowie dem SPA Vogelschutzgebiet „Mittlere Oderniederung“.
Die Renaturierung des Buderoser Mühlenfließes ist als Kompensationsmaßnahme für den Oderdeichbau festgelegt worden. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Exposés [4] erfolgte eine Konsultation der Naturschutzbehörde, deren Ergebnisse in dem ausführlichen Exposé ausgeführt werden.
Bodendenkmale
Im Geoportal des Landkreises Oder-Spree sind keine Anhaltspunkte für etwaige Bodendenkmale, Flächennaturdenkmale u.a. ersichtlich.
Gemäß der Auskunft des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum sind im Bereich der Bergwerksfelder Bodendenkmale vorhanden. Nach damaligem Stand ergaben sich Überschneidungen mit den Bodendenkmalen Nr. 90.057, 90.058 und 90.059, vgl. Exposé [4].
Quellen:
Schreiben des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 28.04.2011, Geoportal des Landkreises Oder-Spree, BVVG-GIS-Layer: Boden-/Baudenkmale – Abfragen zuletzt am 14.12.2022
Altlasten-/Kampfmittel-/-verdacht
Das Gebiet entlang der Lausitzer Neiße über dem Bergwerksfeld Coschen 1 ist als Kampfmittelverdachtsfläche registriert.
„Rote Gebiete“ - nitratbelastete Gebiete nach § 13 Düngemittelverordnung 2020 (DüV 2020) - sind für die Flächen über den Bergwerksfeldern nicht dargestellt.
Quellen:
BVVG-BI, BVVG-GIS: TK 25, „Altlastenverdachtsflächen-Brandenburg, Stand 05/2005“, „Kampfmittel-Brandenburg, Stand 01/2010“, „Rote_Gebiete Brandenburg 12/2020"
INFRASTRUKTUR/ERSCHLIEßUNG
Verkehrswege
Über das örtliche Straßennetz besteht Anbindung an die Bundesstraße 112 nördlich der Stadt Guben und über die wiederhergestellte Grenzbrücke über die Lausitzer Neiße direkt an die grenzüberschreitende Straßenverbindung der Landkreise Oder-Spree und Krosno Odranske (Polen).
Die B 112 ermöglicht in jeweils ca. 35 km Entfernung Anschluss an die Bundesautobahnen A 12, Anschlussstelle 9 - Frankfurt/Oder Mitte und A 15, Anschlussstelle 7 - Forst.
Die Bahnstrecke Frankfurt (Oder) - Cottbus verläuft unmittelbar entlang der westlichen Feldesbegrenzungen.
Die östlich der Bergwerksfelder belegene Lausitzer Neiße ist in diesem Bereich keine schiffbare Wasserstraße. Der nächstgelegene Hafen befindet sich in Eisenhüttenstadt.
Quellen:
BVVG-GIS: Topografische Karten, Luftbild und Quellen zur Rubrik Raumordnungsplanung
Versorgungsleitungen/-trassen
Über das Bergwerksfeld Coschen 2 verläuft mittig in NNO-SSW-Richtung eine Stromleitung, die das Bergwerksfeld Coschen 1 in dessen südwestlichem Feldesteil quert.
Gasversorgungsleitungen sind außerhalb der Bergwerksfelder bis in die Ortslage Coschen und entlang der Bahntrasse vorhanden.
Quellen:
BVVG-GIS: Topografische Karten, Luftbild, Layer Gastrassen EWE BB
Industriell-gewerbliche Standorte
Die nächstgelegenen größeren Bedarfsstandorte befinden sich in Guben, Eisenhüttenstadt, Frankfurt (Oder) sowie in Fürstenwalde/Spree, Grünheide (Mark) und in Berlin.
Quellen:
BVVG-GIS: Topografische Karten
BESONDERHEITEN
Dauerhafte
Beschränkungen
Der den geltenden Standards entsprechende Abstand zu schützenswerten Objekten, Ortslagen und öffentlichen Straßen ist einzuhalten.
Neben den Wohn- und Ortslagen sind insbesondere die Deichanlagen, Bodendenkmale und Schutzgebietsausweisungen zu beachten.
Für die Erschließung der südlichen Vorratsfläche des Bergwerkseigentums Coschen 2 wurde die Herausnahme eines Abfrachtungskorridors aus den Renaturierungsmaßnahmen für das Buderoser Mühlenfließ per Verwaltungsgerichtsbeschluss gesichert, vgl. [4].
Erweiterungsmöglichkeiten
Ggf. können entlang der Neiße unter Berücksichtigung bestehender Restriktionen Erweiterungsmöglichkeiten geprüft werden. Gleiches gilt für die Nutzung der Bodenschatzpotentiale innerhalb der Bergwerksfelder und in die Tiefe.
Bundesprogramme "Blaues Band" und "Grünes Band"
Für eine Erschließung der Bergwerksfelder Coschen 1 und Coschen 2 entfallen die aktuellen Möglichkeiten im Rahmen der Bundesprogramme „Grünes Band“ und „Blaues Band“. Die berücksichtigten Pufferzonen und Auensegmente setzen erst etwa 1 bis 2 km nördlich der Bergwerksfelder ein.
Quellen:
BVVG-GIS: Layer Grünes und Blaues Band BfN, Bundesprogramm Blaues Band
DOKUMENTATION
Erkundungsbericht
Die unter der Rubrik LAGERSTÄTTE genannten Quellen sind, soweit sie nicht ohnehin öffentlich sind, bei der BVVG nach Terminvereinbarung einsehbar.
Ausführliches Exposé, Stand 01/2013
Der Versand erfolgt auf Anfrage beim Ausschreibungsbüro der BVVG gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 30 €.
Haftungsausschluss
Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH stellt die Inhalte dieses Exposés mit Sorgfalt zusammen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen aber ohne Gewähr. Die Angaben dienen nur der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen nicht die individuelle Befassung mit dem Objekt.
Stand der Informationen: 12/2012 mit Aktualisierungen 12/2022
ZUR BEACHTUNG
- Bei dem Bergwerkseigentum an den Bergwerksfeldern Coschen 1 und Coschen 2 handelt es sich um Bergbauberechtigungen im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), in seiner aktuellen Fassung in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des Einigungsvertragsgesetzes vom 23.09.1990 (BGBl II S. 885), dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15.04.1996 (BGBl I S. 602) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420) in seiner aktuellen Fassung.
- Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Er darf jedoch von dieser Berechtigung nicht ohne weiteres Gebrauch machen, zur Ausübung der Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen kommt es erst, wenn der entsprechende Betriebsplan aufgestellt und von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden ist.
- Es gelten die Regelungen für Bergwerkseigentum nach § 151 BBergG.
- Die Grundstücke über den Bergwerksfeldern Coschen 1 und Coschen 2 gehören nicht zum jeweiligen Bergwerksfeld.
Die Besichtigung des Bergwerksfeldes kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Befahren der das Bergwerksfeld überdeckenden Grundstücke nicht gestattet ist.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR INTERESSENBEKUNDUNG
Die BVVG veröffentlicht auf ihrer Webseite Informationen zum ihr verfügbaren Bergwerkseigentum.
Die Informationen dienen einem ersten Überblick zum jeweiligen Bergwerkseigentum. Interessenten können Ihr Erwerbsinteresse unter Angaben des betreffenden Bergwerkseigentums - vorzugsweise schriftlich - gegenüber der BVVG-Zentrale bekunden.
Die Vermarktung/Veräußerung des Bergwerkseigentums erfolgt grundsätzlich über öffentliche Ausschreibungen, um einem breiten Bewerberkreis die Möglichkeit zur Gebotsabgabe zu geben. Die Reihenfolge für die Ausschreibung des Bergwerkseigentums legt die BVVG intern fest; vorliegende Interessenbekundungen werden hierbei nach Möglichkeit berücksichtigt. In jedem Fall werden diejenigen Interessenten, deren Erwerbsinteresse zum Ausschreibungsbeginn bei der BVVG aktenkundig ist, über die Ausschreibung schriftlich informiert.
Nach vorheriger Terminabsprache mit dem o. g. Ansprechpartner kann in den Räumen der BVVG-Zentrale in ggf. vorhandene detaillierte Unterlagen zu dem jeweiligen Bergwerkseigentum Einsicht genommen werden.
Lage
Die beiden Bergwerksfelder Coschen 1 und Coschen 2 liegen in den Niederterrassen der Lausitzer Neiße nördlich der Stadt Guben im Südosten des Landes Brandenburg. Sie befinden sich nördlich bzw. südlich der Ortschaft Coschen und werden im Westen durch die Bahnlinie Guben-Eisenhüttenstadt und im Osten durch die Lausitzer Neiße begrenzt. Über das örtliche Straßennetz besteht Anschluss an die Bundesstraße B 112 und über die wiederhergestellte Grenzbrücke über die Lausitzer Neiße direkt an die grenzüberschreitende Straßenverbindung der Landkreise Oder-Spree und Krosno Odranske (Polen).
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Dr. Sabine Dietrich
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FirmaBVVG - Bereich Verkauf/Verpachtung
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AdresseSchönhauser Allee 120
10437 Berlin -
Tel. Durchwahl