Bergwerkseigentum Jatznick/Teufelsspring, Tonrohstoffe

Mecklenburg-Vorpommern, Vorpommern-Greifswald

Bergwerkseigentum Jatznick/Teufelsspring, Tonrohstoffe - Ausschnitt aus dem Lageriss, Bergwerkseigentum Jatznick/Teufelsspring

Ausschnitt aus dem Lageriss, Bergwerkseigentum Jatznick/Teufelsspring

Bergwerkseigentum Jatznick/Teufelsspring, Tonrohstoffe - Luftbild mit Projektion des Bergwerksfeldes Jatznick/Teufelsspring

Luftbild mit Projektion des Bergwerksfeldes Jatznick/Teufelsspring

Bergwerkseigentum Jatznick/Teufelsspring, Tonrohstoffe - Topografische Karte mit Projektion des Bergw. Jatznick/Teufelsspring

Topografische Karte mit Projektion des Bergw. Jatznick/Teufelsspring

Objektdaten

  • Objekt-Nr.
    VV75-2450-003023
  • Bundesland
    Mecklenburg-Vorpommern
  • Kreis
    Vorpommern-Greifswald
  • Gemeinde
    Jatznick
  • Gemarkung
    Jatznick
  • Flurstück
    keine
  • Objektart
    Bodenschätze-Interessenbekundung
  • Größe
    116.585 m²
  • Orientierungswert
    Die BVVG macht das Bergwerkseigentum Vogelsang hiermit zur Abgabe von Interessenbekundungen für den Kauf bekannt.

Objekt­beschreibung

Für das Bergwerkseigentum Jatznick-Teufelsspring, Bodenschatz tonige Gesteine zur Herstellung von Aluminium sowie Steinzeug, feuerfester und säurefester Erzeugnisse, möchte die BVVG potentielle Käufer ermitteln und ruft zur Abgabe von Interessenbekundungen auf.
Berichte aus den Jahren 1962-1966 über die Ergebnisse der rohstoffgeologischen Erkundungen der oligozänen Rupeltonlagerstätte liegen vor. Das Bergwerksfeld Jatznick-Teufelsspring ist unverritzt.

Bergwerkseigentum

Jatznick/Teufelsspring (Nr. 200/90/637)

Verliehen für den Bodenschatz

9.17, tonige Gesteine zur Herstellung von Aluminium sowie Steinzeug, feuerfester und säurefester Erzeugnisse

Größe des Bergwerksfeldes

116.585 m²

Rechtliche Einordnung

aufrechterhaltenes altes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG

Oberflächennutzung

Die Geländeoberfläche des Bergwerksfeldes Jatznick/Teufelsspring wird vollumfänglich forstwirtschaftlich genutzt.

Bergwerkseigentum der BVVG

Die BVVG macht das Bergwerkseigentum Jatznick/Teufelsspring hiermit zur Abgabe von Interessenbekundungen für den Kauf bekannt.

Bei Interesse an Tonrohstoffen im Raum Vorpommern steht mit dem Bergwerkseigentum Mewegen West, Mewegen Nordost und Mewegen Südost sowie Bugewitz und Vogelsang weiteres Bergwerkseigentum für den Bodenschatz „tonige Gesteine zur Herstellung kleinformatiger Wandbauelemente“ bzw. „tonige Gesteine zur Herstellung von Mauerklinkern und Hartbrandziegeln“ zum Kauf von der BVVG zur Verfügung, vgl. gesonderte Exposés.

Flächen der BVVG

Über dem Bergwerksfeld Jatznick/Teufelsspring besitzt die BVVG keine Flurstücke.


LAGERSTÄTTE


Verfügbare Literaturquellen:

[1] Lungwitz (1962): Überprüfung des Ergebnisberichtes Ziegelton Jatznick 1959, Krs. Pasewalk, Bez. Neubrandenburg, Stand 21.12.1961 des Autors Dr. Stock.- Zentrale Vorratskommission für Mineralische Rohstoffe, Berlin, 07.04.1962, 5 Blatt (Der Ergebnisbericht selber ist bei der BVVG nicht verfügbar.),



[2] Stammberger (1962): Beschlußprotokoll Nr. StE 73/507 zum Ergebnisbericht des VEB Geologische Erkundung Nord vom 21.12.1961 über Erkundungsbohrungen im Objekt Ziegelton Jatznick 1959.- Zentrale Vorratskommission für mineralische Rohstoffe, Berlin, 20.06.1962, 4 Blatt,


[3] Hultzsch, Schulz, Ketzschmann (1965): Ergebnisbericht Vorerkundung Ziegelton Jatznick 1964 mit Vorratsberechnung (B-Vorhaben).- VEB Geologische Erkundung Nord, Schwerin, 10.11.1965, 152 Blatt inkl. Anlagen (Bericht, Tabellen, Karten, Riss, Schichtenschnitte, Ergebnisse der Bohrgutuntersuchungen, Schichtenverzeichnisse),


[4] Trautmann/Klinger (1965): Überprüfungsbericht zur Berechnung der Ziegeltonvorräte Jatznick 1964 durch Reincke.- Zentrale Vorratskommission für mineralische Rohstoffe, Berlin, 13.12.1965, 14 Seiten,


[5] Liebscher, W., Böttcher, A., Ermischer, M. (1966): Bericht über die Komplexuntersuchung der Tonlagerstätte Jatznick.- Institut für Angewandte Mineralogie, Dresden, 27 Blatt zzgl. 54 Blatt Anhang – zitiert gemäß OPAC der BGR,


[6] Karte der oberflächennahen Rohstoffe 1:200 000, Erl. Bl. CC 3142 Neubrandenburg, 79 S., 2 Kt, Hannover 2002,


[7] Internetportal Geodatenviewer GDI-MV

– Abfrage zuletzt am 07.06.2024.

Geologische Verhältnisse

Im Bereich der Stauchendmoränenzüge der Rosenthaler Staffel südlich des jungpleistozänen Haffstausees sind im Ton-Höffigkeitsgebiet Waldeshöhe nordwestlich der Ortslage Jatznick zwei kleinere oligozäne Rupeltonlagerstätten angetroffen worden. Das Bergwerkseigentum Jatznick/Teufelsspring betrifft die nördliche der beiden Lagerstätten.

Die NW-SE streichenden Rupeltonlagerstätten sind als in den pleistozänen Geschiebemergel eingeschuppte Rupeltonschollen ausgebildet. Sie weisen ein flaches Einfallen nach Norden und ein steiles Einfallen nach Süden auf.

Für die in Schollen vorkommenden Tonvorräte wird folgende Schichtenfolge beschrieben:

Hangendes/Abraum


    0,2 – 0,5 m humose Sande (Holozän)


Nutzbares


    Geschiebemergel mit Fein- bis Mittelkiesausprägung (Pleistozän)

    Geschiebemergel, teilweise mit Tertiärton verschuppt (Pleistozän)

    Rupelton (Mitteloligozän)

    Schwarzsande


Liegendes


    nicht erbohrt

Beschrieben sind vier unterschiedlich große Schollen mit annähernd gleichen Eigenschaften und gleicher Schuppenstruktur, die dem Lagerstättentyp III zugeordnet worden sind, darunter die Scholle am Teufelsspring bei Jatznick 1964.

Die Geländeoberfläche im Bereich des Bergwerksfeldes Jatznick/Teufelsspring liegt im Höhenbereich von + 28 m NHN bis + 48 m NHN.

Nördlich und südlich des Bergwerksfeldes entspringen bei + 34,1 m NHN bzw. + 35,8 m NHN zwei in nordöstliche Richtungen entwässernde Quellen, deren Wässer nach 500 m bzw. 700 m Fließlänge auf Geländehöhen von + 24,0 m NHN bzw. + 22,5 m NHN wieder in den Untergrund eintreten.

Grundwasser ist nicht angebohrt worden, so dass die angetroffenen Wasserstände als Schichtwasser oder gestauter Niederschlag und die im Erkundungsgebiet entspringenden Quellen als Überlaufquellen angesehen werden.

Untersuchungsstand

Die oligozänen Rupeltone bei Jatznick wurden ehemals für die Herstellung von Ziegeln eingesetzt und sind in den 1960er Jahren mittels geoelektrischen Sondierungen und rohstoffgeologischen Bohrungen erkundet und labortechnisch qualitativ untersucht worden. Die stofflichen und verwendungsseitigen Eigenschaften sowie die Lagerungsverhältnisse in den Lagerstätten werden als hinreichend bekannt angesehen, vgl. [1-4, 6, 7].

Von den aufbauend auf geophysikalischen Vorerkundungen angesetzten 56 Bohrungen sind 1964 zehn im Bereich des heutigen Bergwerksfeldes Jatznick/Teufelsspring niedergebracht worden. Keine der Bohrungen erreichte das Liegende. Die Gesamtmächtigkeit der Rupeltonschollen wurde dementsprechend nicht ermittelt; lediglich zwei Bohrungen (31/64 und 42/64) durchteuften die Schollen in den geringmächtigen Randpartien. Erkundet wurde in Bohrlochabständen zwischen 12,5 m und 110 m und bis 40 m maximaler Endteufe.

Untersucht wurden aus 21 Bohrungen entnommene 38 Misch- und drei Schluffproben, zusätzlich eine aus dem Tagebau entnommene Geschiebemergelschlitzprobe für Zuschlagstoffe. Zwei 50 kg Proben wurden einer Komplexuntersuchung im damaligen Institut für Angewandte Mineralogie in Dresden unterzogen, vgl. [5].

Petrographische und qualitative Kennzeichnung

Die oligozänen Rupeltonschollen bei Jatznick sind Tonkomplexe mit bis zu 40 m nachgewiesener Mächtigkeit, die als Folge von überwiegend plastischen, grünlich- bis dunkelgrünlichgrauen oder dunkelgrauen mit dunkel- bis violettbraunen Streifen gebänderten Tonen angesprochen werden. Die dunklen Bänder sind durch hohe, die Plastizität nachteilig beeinflussende Dolomitgehalte gekennzeichnet.

Die Tone enthalten etliche Sideritbänder, unregelmäßig verteilt bis zu 5 cm im Durchmesser große Pyritkonkretionen sowie Toneisensteinkonkretionen (Septarien) und lagenweise höhere Kalzitgehalte. Die Dolomit- und Kalzitgehalte nehmen zum Liegenden hin zu.

Die mineralogische Zusammensetzung insgesamt dominieren die Tonminerale (Kaolinit, Illit, wenig Montmorillonit), daneben vertreten sind untergeordnet Pyrit, Dolomit, Spuren an Kalifeldspat sowie Quarz (zumeist ca. 20 %, im Bereich des Erkundungsteilfeldes Teufelsspring bis zu maximal 45 %) und Kalzit, sporadisch Humus.

Weiterhin lässt sich ein „Schwarzschluff“ ausgrenzen, eine ca. 1-5 m mächtige schwarze/schwarzbraune bis aschgraue Schlufflage mit wechselnden Feinsandgehalten.

Die Schlufflage ist frei von Kalzit und beinhaltet vorwiegend Quarz und Tonminerale (Illit und untergeordnet Kaolinit und Montmorillonit).

Der CaCO
3-Gehalt des Tonkomplexes bei Jatznick variiert im Bereich des Erkundungsteilfeldes Teufelsspring von 1,6 – 9,5 M.-% und der zumeist an Kalzium gebundene SO
3-Gehalt zwischen 0,09 – 0,51 M.-%, vgl. [1-4, 6].

Hinsichtlich der Korngrößen liegt nach [3] für den Bereich des Erkundungsteilfeldes Teufelsspring folgende Verteilung vor:

      > 20 µm ein Anteil von 7,7 - 41,9 M.-%,

      20 - 2 µm ein Anteil 31,5 - 55,8 M.-% und

      < 2 µm 21,6 - 51,8 M.-%.

Nach [3] wurden ausgewählte keramtechnische Eigenschaften ermittelt, darunter für die Bohrgutproben aus dem Bereich des Erkundungsteilfeldes Teufelsspring:

      Anmachwasserbedarf: 21,7 - 34,0 M.-%,

      Trockenschwindungen: 7,8 - 9,5 Vol.-%,

bei Temperaturen von 900 / 1.000 °C:

      Glühverluste: 6,5 - 12,5 M.-%

      Brennschwindungen: 0,1 - 3,1 Vol.-%

      Gesamtschwindung: 7,9 - 11,6 Vol.-%,

      Wasseraufnahmen: 6,9 - 52,3 M.-%,

      Ausblühneigung: Stufe 2 (zumeist) - 4.

Die Tonrohstoffe brennen bei 1.000 °C gelbrot-braunrot-ziegelrot.

Für die Verwendung als Bohrspühlung sind brauchbare Spülparameter durch den Zusatz von Soda erzielt worden, vgl. [3], [6].

Verwendungsmöglichkeiten

Historisch wurden in der früheren Ziegelei Dachziegel und Drainagerohre produziert.

Gemäß [3] und [6] sind für den oligozänen Rupelton bei Jatznick Verwendungsmöglichkeiten als Ziegelrohstoff für Hochlochziegel, Mauerziegel, Drainageröhren sowie als Dickspülung und evtl. Deponieabdichtung angegeben.

Abbausituation

Das Bergwerksfeld Jatznick/Teufelsspring ist unverritzt.

In den Stauchendmoränenzügen der Rosenthaler Staffel treten die Lagen aus bindigen Sedimenten, wie Geschiebemergel und Tertiärtone, in Schollen zerlegt und z.T. stark gestaucht auf.

Die bekannten Hangendflächen der Tone fallen nach Norden-Nordosten ein. Eingeschaltete Schwarzschluffhorizonte streichen West-Ost oder Südwest-Nordost.

Der bislang durch Aufschlussbefunde nachgewiesene Aufbau der Tonschollen erscheint recht einheitlich aus 10-11 Tonschuppen zu bestehen. Die Tonschollen streichen nur lokal aus und sind meist von Geschiebemergel oder/und Sanden bedeckt, die beräumt und separat verwertet werden müssen. Die Tonmächtigkeiten schwanken stark und werden bis zu 40 m beschrieben.

Grundwasser wird nicht erwartet, Sicker- und Niederschlagswässer sind zu beseitigen, vgl. [3].

Vorratssituation

Die in den 1960er Jahren ermittelten geologischen Vorräte verteilen sich auf vier Einzelschollen. Historisch wurde für das Feld Teufelsspring mit ca. 3 Mio. t Tonvorräten kalkuliert, eine Neubewertung im Zuge einer etwaig zukünftigen Abbauprojektierung nach aktuellen Maßstäben wird empfohlen, vgl. [3].

Industrielle Bedeutung

Der oligozäne Rupelton nordwestlich Jatznick wird gegenwärtig nicht genutzt und bietet Bedarfsreserven, vgl. [6].


ÖFFENTLICHE PLANUNG

Landesplanerische Einordnung

Gemäß der Karte der raumordnungsplanerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans M-V 2016 befindet sich das Bergwerkseigentum Jatznick/Teufelsspring in einem Vorbehaltsgebiet für Tourismus.

Die Sicherung oberflächennaher Rohstoffe ist als Aufgabe für die Regionalplanung festgelegt. Zu sichern sind Rohstofflagerstätten als Vorranggebiete Rohstoffsicherung und Rohstoffvorkommen als Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung.


Quelle:

Landesentwicklungsplan (LEP) M-V 2016, beschlossen am 27.05.2016 und am 09.06.2016 in Kraft getreten

Regionalplanerische Einordnung

Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorpommern 2010 ist leicht überlappend mit dem Bergwerksfeld Jatznick/Teufelsspring ein Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung (Ton) verzeichnet. Die aktuellen landesplanerischen Festlegungen zur Sicherung der oberflächennahen Rohstofflagerstätten sind in den Regionalplänen noch umzusetzen.

Die Lagerstätte Jatznick Teufelsspring – Spezialton, Nr. 2449-1-4-To-L1.3 / SWK: S 1, ist in der Karte der oberflächennahen Rohstoffe von Mecklenburg-Vorpommern (KOR 50) eingetragen.

Von den lfd. Änderungen des Regionalen Entwicklungsplans Vorpommern für neue Eignungsgebiete für Windenergieanlagen ist das Bergwerksfeld Jatznick/Teufelsspring nach den derzeit vorliegenden Informationen nicht betroffen.


Quellen:


Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern als Landesverordnung festgesetzt und veröffentlicht im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 16 vom 17.09.2010, am 18.09.2010 in Kraft getreten, nebst 2. Änderung 2022 (Windenergieanlagen) - Abfrage zuletzt 03/2024, BVVG-GIS, Internetportal Geodatenviewer GDI-MV (GAIA-MV)

Kommunale Planung

Für das Gemeindegebiet von Jatznick besteht kein Flächennutzungsplan.


Quellen:


Telefonat mit der Allgemeinen Bauverwaltung im Zusammenhang mit einem Vorgang in Belling am 26.08.2021
,
Internetseiten des Bau- und Planungsportals M-V, der Stadt Pasewalk und des Amtes Uecker-Randow - Abfragen zuletzt 03/2024


SCHUTZGEBIETE / BELASTUNGEN

Trinkwasserschutz

Das Bergwerksfeld Jatznick/Teufelsspring ist von Wasserschutzgebieten nicht betroffen.


Quellen:


Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern - Verordnung über das RREP Vorpommern, am 19.08.2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V verkündet (GVOBl. 2010 S. 453) mit Veröffentlichung im Amtsblatt M-V Nr. 16 am 17.09.2010, am 18.09.2010 in Kraft getreten, Kartenportal

des Landesamtes für Umwelt Naturschutz und Geologie

-

Abfrage zuletzt am 02.04.2024 und
BVVG-GIS Layer „Regionale Raumentwicklungsprogramme MVP“, „Wasserschutzgebiete MV Stand: 2022-11-15“, „Trinkwasserschutzgebiete BfG 2023“ und „TopPlusOpen (Upscale)“

Hochwasserschutz

Das Bergwerksfeld Jatznick/Teufelsspring ist von Hochwasserschutzgebieten nicht betroffen.


Quellen:


Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern - Verordnung über das RREP Vorpommern, am 19.08.2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V verkündet (GVOBl. 2010 S. 453) mit Veröffentlichung im Amtsblatt M-V Nr. 16 am 17.09.2010, am 18.09.2010 in Kraft getreten, Kartenportal

des Landesamtes für Umwelt Naturschutz und Geologie

-

Abfrage zuletzt am 02.04.2024 und
BVVG-GIS Layer „Regionale Raumentwicklungsprogramme MVP“, „Wasserschutzgebiete MV Stand: 2022-11-15“, „Trinkwasserschutzgebiete BfG 2023“ und „TopPlusOpen (Upscale)“

Naturschutz

Das Bergwerksfeld Jatznick/Teufelsspring liegt im Naturpark „Am Stettiner Haff“ und in dem dort großräumig ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet „Brohmer Berge/Rosenthaler Staffel“ sowie jeweils am Rand innerhalb des FFH-Gebietes „Wald- und Kleingewässerlandschaft Brohmer Berge“ und des Vogelschutzgebietes SPA „Brohmer Berge“.

Im Bereich des Bergwerksfeldes sind zwei kleinere Gewässerbiotope ausgewiesen (temporäres Kleingewässer, Gehölz; Erle und Quellwasseraustritt nordwestlich Teufelsspring). Zwei in kurzer Distanz wieder in den Untergrund eintretende linienhafte Gewässerbiotope befinden sich nördlich bzw. südlich außerhalb des Bergwerksfeldes.


Quellen:


BVVG-GIS: Layer „BfN-Schutzgebiete 2023“, zitierte Stellungnahme des Umweltministeriums MV vom 25.03.1993, Internetseite des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie, Abfrage zuletzt am 02.04.2024

Bodendenkmale

Es liegen keine Hinweise auf etwaige Betroffenheit innerhalb des Bergwerksfeldes Jatznick/Teufelsspring vor.

Allgemein ist nicht auszuschließen, dass archäologische Relevanzbereiche betroffen sein können und zum etwaigen Planungsstand eines Aufschlusses die Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes einzuholen ist.


Quellen:


BVVG-GIS: Topografische Karten, Internetportal Geodatenviewer GDI-MV (GAIA-MV) - Abfrage zuletzt am 02.04.2024

Altlastenverdacht

Es liegen keine Hinweise auf etwaige Altlasten vor.

Rein vorsorglich wird auf die Lage ca. 2 km nördlich der früheren Sondermülldeponie Waldeshöhe hingewiesen. Diese ist saniert und die intermittierende Grundwassersanierung schließt sich an.


Quellen:


BVVG-GIS: Luftbilder, Internetseite des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie, Abfrage zuletzt am 02.04.2024, Haushaltsplan Mecklenburg-Vorpommern für das, Haushaltsjahr 2024/2025, Entwurf, Einzelplan 12 Hochbaumaßnahmen des Landes – Webseite des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, Internetportal Geodatenviewer GDI-MV (GAIA-MV) – Abfragen zuletzt am 11.06.2024


INFRASTRUKTUR / ERSCHLIEßUNG

Verkehrswege

Straßenverkehrstechnisch ist das Bergwerksfeld über die ca. 10 km südlich des Bergwerksfeldes verlaufende Bundesautobahn A 20 (Küstenautobahn) in Verbindung mit den Bundesstraßen B 104 und B 109, der Landstraße L 32 und dem Waldwegenetz zu erreichen. Die Entfernung zur Bundesautobahn A 20 bei Pasewalk beträgt etwa 20 km, Anschlussstelle 35 - Pasewalk Nord.

Die ca. 3,5 km entfernte Bahnstrecke mit in Bahnhof Jatznick, Nebengleis zur Ortslage Jatznick und DB Netz Ladestelle in Torgelow bietet Anbindungen zum Eisenbahnknotenpunkt Pasewalk, zur Hansestadt Stralsund und nach Berlin.

Der nächstgelegene Seehafen befindet sich in der Hansestadt Szczecin.


Quellen:



BVVG-GIS: Topografische Karten, Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern in Kraft getreten am 18.09.2010, Internet

Versorgungsleitungen/-trassen

Ca. 1 km östlich des Bergwerksfeldes Jatznick/Teufelsspring verlaufen in einer Schneise Elektroleitungen.

Die Trasse der Gastransportleitung EUGAL verläuft knapp 3 km östlich des Bergwerksfeldes.


Quellen:


BVVG-GIS: Topografische Karten, Luftbilder und „EUGAL Stand 207/2018“

Industriell-gewerbliche Standorte

Die nächstgelegenen industriell-gewerblichen Standorte sind die Städte Pasewalk und Torgelow.


BESONDERHEITEN

Dauerhafte
Beschränkungen

Die den geltenden Standards entsprechenden Abstände zu schützenswerten Objekten, Ortslagen und öffentlichen Straßen sind einzuhalten.

Hinweise auf Saatgutbestände in dem Wald über dem Bergwerksfeld Jatznick/Teufelsspring gemäß Schreiben des Landwirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern an das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern vom 26.03.1993 bleiben aktuell zu überprüfen.

Erweiterungsmöglichkeiten

Die rohstoffgeologisch bekannte oligozäne Rupeltonlagerstätte Jatznick/Teufelsspring liegt innerhalb des Ton-Höffigkeitsgebietes Waldeshöhe, in dem sich weitere ehemalige Aufschlüsse um Jatznick befinden.


DOKUMENTATION

Erkundungsberichte, Gutachten, Prospekte

Die unter der Rubrik LAGERSTÄTTE genannten Quellen sind, soweit sie nicht ohnehin öffentlich sind, bei der BVVG nach Terminvereinbarung einsehbar.

Haftungsausschluss

Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH stellt die Inhalte dieses Produktblattes mit Sorgfalt zusammen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Die Angaben dienen nur der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen nicht die individuelle Befassung mit dem Objekt.

Stand der Informationen: 06/2024


ZUR BEACHTUNG

    • Bei dem Bergwerkseigentum Jatznick/Teufelsspring handelt es sich um eine Bergbauberechtigung im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), in seiner aktuellen Fassung in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des Einigungsvertragsgesetzes vom 23.09.1990 (BGBl II S. 885), dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15.04.1996 (BGBl I S. 602) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420) in seiner aktuellen Fassung.
    • Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Er darf jedoch von dieser Berechtigung nicht ohne weiteres Gebrauch machen, zur Ausübung der Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen kommt es erst, wenn der entsprechende Betriebsplan aufgestellt und von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden ist.
    • Es gelten die Regelungen für Bergwerkseigentum nach § 151 BBergG.
    • Die Grundstücke über dem Bergwerksfeld Jatznick/Teufelsspring gehören nicht zu dem Bergwerksfeld.

Die Besichtigung des Bergwerksfeldes kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Befahren der das Bergwerksfeld überdeckenden Grundstücke nicht gestattet ist.


ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR INTERESSENBEKUNDUNG

Die BVVG veröffentlicht auf ihrer Webseite in Abständen Informationen zum ihr verfügbaren Bergwerkseigentum.

Die Informationen dienen einem ersten Überblick zum jeweiligen Bergwerkseigentum. Interessenten können Ihr Erwerbsinteresse unter Angaben des betreffenden Bergwerkseigentums - vorzugsweise schriftlich - gegenüber der BVVG-Zentrale bekunden.

Die Vermarktung/Veräußerung des Bergwerkseigentums erfolgt grundsätzlich über öffentliche Ausschreibungen, um einem breiten Bewerberkreis die Möglichkeit zur Gebotsabgabe zu geben. Die Reihenfolge für die Ausschreibung des Bergwerkseigentums legt die BVVG intern fest; vorliegende Interessenbekundungen werden hierbei nach Möglichkeit berücksichtigt. In jedem Fall werden diejenigen Interessenten, deren Erwerbsinteresse zum Ausschreibungsbeginn bei der BVVG aktenkundig ist, über die Ausschreibung schriftlich informiert.

Nach vorheriger Terminabsprache mit dem o. g. Ansprechpartner kann in den Räumen der BVVG-Zentrale in ggf. vorhandene detaillierte Unterlagen zu dem jeweiligen Bergwerkseigentum Einsicht genommen werden.

Lage

Das Bergwerkseigentum Jatznick/Teufelsspring befindet sich in Vorpommern ca. 9 km nördlich von Pasewalk in den Brohmer Bergen bei Jatznick.
Verkehrstechnisch ist das Bergwerksfeld über die ca. 10 km südlich entlangführende Bundesautobahn A 20 (Küstenautobahn) in Verbindung mit den Bundesstraßen B 104 und B 109, der Landstraße L 32 und dem örtlichen Waldwegenetz zu erreichen.

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Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.

Anlagen / Links

Kontaktdaten

  • Name
    Frau Dr. Sabine Dietrich
  • Firma
    BVVG - Bereich Verkauf/Verpachtung
  • Adresse
    Schönhauser Allee 120
    10437 Berlin
  • Tel. Durchwahl

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Gebote senden Sie ausschließlich an: gebote@bvvg.de oder per Post an:
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