Bergwerkseigentum Meßdorf, Untergrundspeicherformation

Sachsen-Anhalt, Stendal

Bergwerkseigentum Meßdorf, Untergrundspeicherformation - Ausschnitt aus dem Lageriss des Bergwerkseigentums Meßdorf

Ausschnitt aus dem Lageriss des Bergwerkseigentums Meßdorf

Bergwerkseigentum Meßdorf, Untergrundspeicherformation - Luftbild mit Projektion des Bergwerksfeldes Meßdorf

Luftbild mit Projektion des Bergwerksfeldes Meßdorf

Bergwerkseigentum Meßdorf, Untergrundspeicherformation - Topografische Karte mit Projektion des Bergwerksfeldes Meßdorf

Topografische Karte mit Projektion des Bergwerksfeldes Meßdorf

Bergwerkseigentum Meßdorf, Untergrundspeicherformation - Regionale Lageübersicht

Regionale Lageübersicht

Objektdaten

  • Objekt-Nr.
    VV90-2450-000416-AUS
  • Bundesland
    Sachsen-Anhalt
  • Kreis
    Stendal
  • Gemeinde
    Bismark (Altmark), Stadt
  • Gemarkung
    Meßdorf
    Arensberg
    Büste
    Späningen
  • Flurstück
    keine
  • Objektart
    Bodenschätze-Ausschreibung
  • Größe
    17.999.622 m²
  • Orientierungswert
    Die Ausschreibung des Bergwerkseigentums erfolgt nach Gebot.

Abgabe des Gebotes

Objekt­beschreibung

Zum Verkauf ausgeschrieben ist das Bergwerkseigentum Meßdorf, Bodenschatzkennziffer 11, Formationen und Gesteine, die zur unterirdischen behälterlosen Speicherung geeignet sind.
Ziel des Verkaufs des Bergwerkseigentums Meßdorf ist mit Blick auf die Nationale Wasserstoffstrategie des Bundes und des Projektes European Hydrogen Backbone prioritär die Errichtung und der Betrieb eines Untergrundspeichers für Wasserstoff bzw. dessen Derivate. Der abzuschließende Kaufvertrag wird eine entsprechende Verpflichtung enthalten.
Davon begründet abweichende Gebote sind gleichwohl zulässig.


Bergwerkseigentum

Meßdorf Nr. 255/90/853

Verliehen für den Bodenschatz

Formationen und Gesteine, die zur unterirdischen behälterlosen Speicherung geeignet sind

Größe des Bergwerksfeldes

17.999.622 m²

Rechtliche Einordnung

aufrechterhaltenes altes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG

Oberflächennutzung

Die Geländeoberfläche über dem Bergwerksfeld wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Mehrere Ortslagen, Verkehrswege und Infrastrukturflächen u.a. sind vorhanden.

Flächen der BVVG

Die BVVG verfügt über dem Bergwerksfeld Meßdorf gegenwärtig über sieben Flurstücke mit einer Gesamtfläche von 3,5290 ha, die nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Sofern die Flächen für die Nutzung des Bergwerkseigentums technisch erforderlich sind, wird die BVVG die Möglichkeit eines Verkaufs auf entsprechenden Antrag hin prüfen.

Vergleichbares Bergwerkseigentum der BVVG

Neben dem Bergwerkseigentum Meßdorf im Land Sachsen-Anhalt stehen in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern das Bergwerkseigentum Wesenberg-Nord, Wesenberg-Süd und Fresendorf sowie in Brandenburg das Bergwerkseigentum Mittenwalde für den Erwerb zur Verfügung - alle verliehen für den Bodenschatz Formationen und Gesteine, die zur unterirdischen behälterlosen Speicherung geeignet sind, vgl. gesonderte Exposés. Diese Standorte betreffen Formationen und Gesteine für die Errichtung und den Betrieb von Untergrundkavernenspeichern.

Das Bergwerkseigentum Rosa in Thüringen betrifft eine Porenspeicherformation, vgl. gesondertes Exposé.

Verfügbare Literaturquellen


Quellen:

[1] Schulze, W. (1994): Geologische Kurzcharakteristik von Bergwerkseigentum der Treuhandanstalt an Speicherraum für Untergrundspeicherung, Deponie oder Endlager.- IHU Geologie und Analytik GmbH, Stendal, 1994, Seiten 24 bis 26,



[2] Landesbohrdatenbank Sachsen-Anhalt, Bohrung-Nr. 3235-140, Bohrprofil der Kartierungsbohrung 201 vom 16.06.1962 - Abfrage 2016,


[3] Autorenverbund (2016): Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) - Informationssystem Salz: Planungsgrundlagen, Auswahlkriterien und Potentialabschätzungen für die Errichtung von Salzkavernen zur Speicherung von Erneuerbaren Energien (Wasserstoff und Druckluft) – Doppelsalinare und flach lagernde Salzschichten (InSpEE-DS).- Sachbericht 03ESP323B, Hannover, 21. März 2016, 203 S. zzgl. 16 Anhängen,


[4] Krajewski, P. (2016): Email Meßdorf.- ENGIE E&P Deutschland GmbH, 28.09.2016,


[5] Autorenverbund (2020): Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) - Informationssystem Salz: Planungsgrundlagen, Auswahlkriterien und Potenzialabschätzung für die Errichtung von Salzkavernen zur Speicherung von Erneuerbaren Energien (Wasserstoff und Druckluft) - Doppelsalinare und flach lagernde Salzschichten (InSpEE-DS), Teilprojekt Bewertungskriterien und Potenzialabschätzung, Sachbericht 03ET6062A, Hannover, 24. März 2020, 80 S. inkl. Anhängen,


[6] Baltrusch, S. (2020): Email zu Bohrlochdaten zum Bergwerkseigentum Meßdorf.- Neptune Energy Deutschland GmbH, 27.08.2020,


[7] Autorenverbund (2020): Bundesgesellschaft für Endlagerung GmbH (BGE) - Zusammenfassung - Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG, Geschäftszeichen: SG01101/16-1/2-2020#1 – Objekt-ID: 830015 – Revision: 000.- Peine, Stand 28.09.2020, 9 Seiten.

Geologische Verhältnisse

Der in der Altmark liegende Salzstock Meßdorf sitzt als südöstlicher Abschluss der Störungszone Wustrow-Lüge-Liesten auf. Diese NW-SE streichende Störungszone trennt die Nordost- und Südwest-Altmark-Scholle voneinander.

Der Salzstock Meßdorf hat eine typische Pilzform. Sein flaches Dach ist am Top von Tertiär überlagert. Der Top liegt bei etwa 300 m unter der Geländeoberkante (GOK) und fällt nach den Rändern hin auf 500 m unter GOK ab. An der Nordost- und Südwestflanke des Salzstocks sind oval geformte Überhänge ausgebildet. Sie sind bis zu 500 m mächtig. Der Stiel des Salzstocks setzt bei Teufen von 1.500 m ein. Er sitzt dem bei Teufen von 2.200 m bis 2.500 m beginnenden Salzfuß auf. Etwaige Störungszonen im Scheitelbereich der Struktur Meßdorf werden nicht beschrieben (alle Angaben vgl. [1]).

Untersuchungsstand

Der Salzstock Meßdorf ist durch Bohrungen kaum verritzt. Sein Erkundungsgrad nach [3] ist mäßig. In seinem Topbereich ist der Salzstock Meßdorf von der Kartierungsbohrung Meßdorf 201/62 nachgewiesen. Den Nachweis seines Überhangs an der Südwestflanke erbrachte die ca. 1.600 m tiefe Bohrung E Meßdorf 101/63, vgl. [1, 2]. Darüber hinaus existieren im Umfeld des Salzstockes Meßdorf weitere Bohrungen: Hy Meßdorf 1/62, Kb Meßdorf 202/62 sowie E Meßdorf 1/72, E Meßdorf 2/73 und E Brunau 1/78, vgl. [1, 2, 4]. Die eingehende Kenntnis über den strukturellen Bau und die Genese des Salzstocks resultiert im Wesentlichen aus Ergebnissen gravimetrischer, reflexions- und refraktionsseismischer Messungen der Kohlenwasserstoffexploration. Die Daten stehen künftigen Erwerbern des Bergwerkseigentums Meßdorf grundsätzlich zur Verfügung, vgl. [4] und [6].

Der Salzstock Meßdorf eignet sich gemäß [1] für die Anlage von Kavernen zur Erdgasspeicherung. Der Autorenverbund [3] und [5] beurteilt auch die Speicherung von Druckluft oder Wasserstoff positiv.

Der Zwischenbericht [7] verzeichnet den Salzstock Meßdorf als Teilgebiet gemäß § 13 StandAG.

Typische Speicherkonfigurationen und Nutzvolumen bleiben für die jeweils einzulagernde Stoffgruppe konkret zu ermitteln.

Petrographische und qualitative Kennzeichnung

Der Salzstock Meßdorf besitzt gemäß [1] strukturell einen hohen Reifegrad und bietet damit hohe geologische Sicherheit für künstlich angelegte Hohlräume.

Das gesteinsbildende Mineral der Salzstruktur Meßdorf ist der Halitit. Er ist zu 90 % aus Halit und zu 10 % aus Anhydrit aufgebaut. Stratigrafisch wird das Gestein in den Zechstein der Staßfurt-Folge gestellt.

Verwendungsmöglichkeiten

Der Salzstock Meßdorf weist gemäß [1] geologisch alle Voraussetzungen für die Anlage von einem oder von mehreren Kavernenfeldern auf. Teufenlagen und Mächtigkeiten der Überhänge deuten gleichfalls auf deren Nutzbarkeit als typische Untertagespeicher hin. Denkbar sind sowohl Ein- als auch Mehretagenspeicher.

Nach [3] liegt eine modellhafte Potenzialabschätzung zur Eignung als Untergrundspeicher für die Speicherung von Druckluft bzw. Wasserstoff vor. Neuere Studien weisen den Salzstock Meßdorf als geeignet für die Speicherung von Druckluft und Wasserstoff aus, vgl. [5].

Die Übersichtskarte der Teilgebiete im Wirtsgestein Steinsalz des Zwischenberichtes Teilgebiete gemäß § 13 StandAG weist den Salzstock Meßdorf als potenzielles Wirtsgestein aus, vgl. [7].

Abbausituation

Das Bergwerksfeld ist unverritzt.

Die oval konfigurierten Überhänge erstrecken sich über ein 4,8 km x 3,5 km großes Gebiet, wobei die Längsachse nordöstlich orientiert ist. Der Kern des Salzstockes hat eine Ausdehnung von 5 km x 3 km und besitzt Nordwestorientierung. Der Salzstock ist in seinem Kern über 3.000 m mächtig.

Der Salzstock Meßdorf zählt nach den Kriterien gemäß [7] zu den für die Endlagerung zunächst in Betracht kommenden Teilgebieten gemäß StandAG. In diesen Gebieten müssen sämtliche bergbaulichen und sonstige Tätigkeiten ab einer Tiefe von mehr als 100 Metern gemäß StandAG geprüft werden. Zum Zeitpunkt etwaiger Planungen wird das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden bewerten, inwiefern wasser- und bergrechtlich zulassungspflichtige Vorhaben zugelassen oder abgelehnt werden müssen (Einvernehmensregelung).

Industrielle und volkswirtschaftliche Bedeutung

In der Altmark sind mehrere Salzkörper vorhanden, die sich für die Anlage von Untergrundspeicherkavernen eignen.

Die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH betreibt in der westlich des Salzstocks Meßdorf gelegenen Salzstruktur Peckensen einen Kavernenspeicherbetrieb für Erdgas.

Der Salzstock Meßdorf besitzt für die Speicherung von Gasen und Flüssigkeiten bzw. für die Auffahrung von Hohlräumen zur Einlagerung fester Stoffe und auch im Zusammenhang mit dem für die Zukunft gewollten Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft überregionale Bedeutung, vgl. [8]. Eine Einbindung in den European Hydrogen Backbone kann geprüft werden.


ÖFFENTLICHE PLANUNG

Landesplanerische Einordnung

Das Bergwerksfeld Meßdorf liegt in einem Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft. Zu den im LEP-LSA 2010 festgelegten Vorranggebieten für die untertägige Rohstoffgewinnung zählen ausschließlich in Betrieb befindliche Standorte. Der erst noch zu entwickelnde Standort Meßdorf ist nicht als Vorranggebiet für die untertägige Rohstoffgewinnung festgelegt.

Die Neuaufstellung des LEP wurde durch die Landesregierung am 08.03.2022 beschlossen und soll zum Ende der Legislaturperiode 2026 vorliegen. Der erste Entwurf soll der Pressemitteilung 587/2022 der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.12.2022 zufolge im vierten Quartal 2023 vorliegen.


Quellen:


Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt, nach § 5 Abs. 3 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes durch die Landesregierung beschlossen am 14.12.2010 und in Kraft getreten am 12.03.2011, Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt – Abfrage zuletzt im März 2023

Regionalplanerische Einordnung

Der „Untergrundspeicher Meßdorf“ ist eines von zwei festgelegten regional bedeutsamen Gebieten zur unterirdischen behälterlosen Speicherung in der Altmark. „Die Errichtung von Windenergieanlagen ist auf diesen Flächen ausgeschlossen.“

Nach den Ergänzungen des REP Altmark 2005 um den sachlichen Teilplan „Wind“ für die Planungsregion Altmark wird der südöstliche Teil des Bergwerksfeldes Meßdorf von dem
Das Vorranggebiet Windeignung „Bismark, Büste, Dobberkau“ in Teilen überlagert, in dem mehrere Windenergieanlagen betrieben werden.

Über dem südwestlichen Feldesteil ist anteilig das Vorbehaltsgebiet ökologisches Verbundsystem „Milde- und Bieseniederung“ eingetragen sowie tangierend am südwestlichen Feldeseckpunkt das Vorranggebiet Natur „Teile der Milde und Secantsgrabenniederung“.

Die Einleitung eines Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplans Altmark wurde am 08.03.2022 von der Regionalversammlung beschlossen.


Quellen:


Regionaler Entwicklungsplan Altmark, beschlossen durch die Regionalversammlung am 15.12.2004, genehmigt durch die oberste Landesplanungsbehörde am 14.02.2005 und in Kraft seit 24.12.2006 und Sachlicher Teilplan „Wind“ 20.02.2013 nebst 1. und 2. Änderung, bekannt gemacht zuletzt im Sonderamtsblatt des Altmarkkreises Salzwedel am 26.09.2018, Beschluss der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark am 22.06.2022

Windgebiete

Das Windeignungsgebiet „Bismark, Büste, Dobberkau“ überlagert teilweise das Bergwerksfeld Meßdorf. Mehrere Windenergieanlagen sind über dem Bergwerksfeld installiert.

Windparks und eine einzelnstehende Windkraftanlage betrieben. Erweiterungen dieser Windparks sollen planerisch vorbereitet und das Repowering der Windparkflächen geprüft werden. … Da der Zeitpunkt der Rechtskräftigkeit des sachlichen Teilplans Wind des REP Altmark nicht absehbar ist, hat die Stadt Bismark beschlossen, einen sachlichen Teilflächennutzungsplan für ihr Stadtgebiet aufzustellen.”


Quellen:


Regionaler Entwicklungsplan Altmark, beschlossen durch die Regionalversammlung am 15.12.2004, genehmigt durch die oberste Landesplanungsbehörde am 14.02.2005 und in Kraft seit 24.12.2006 und Sachlicher Teilplan „Wind“ 20.02.2013 nebst zuletzt 2. Änderung, bekannt gemacht im Amtsblatt des Landkreises Stendal und im Sonderamtsblatt des Altmarkkreises Salzwedel am 26.09.2018 und Sachlicher Teilflächennutzungsplan Wind der Stadt Bismark (Altmark), Landkreis Stendal – Internetportal Abfrage zuletzt im April 2023

Kommunale Planung/Bauleitplanung
Die Geländeoberfläche über dem Bergwerksfeld Meßdorf ist mit Ausnahme der Ortslagen (Meßdorf, Schönebeck und Späningen, sowie östlich angrenzend Dobberkau), der Landstraßen und Ortsverbindungsstraßen, der Eisenbahnstrecke nebst streckenbegleitender Gastransportleitungstrasse, dem kleinräumigen Sondergebiet für Biogas/Biomasse und dem etwa 90 ha großen Anteil des Sondergebietes Wind, vgl. Flächennutzungsplan der Stadt Bismark (Altmark) und der in Aufstellung befindlichen Ergänzungssatzung „Schönebecker Berg“ nach den vorliegenden Informationen nicht beplant.

Der am 30.05.2015 genehmigte Flächennutzungsplan Bismark, Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Wind, überdeckt in Teilen das südöstliche Bergwerksfeld Meßdorf. Bezüge auf unterirdische Nutzungspotentiale wurden durch die BVVG nicht gesondert geprüft.

Im Satzungsaufstellungsverfahren der Ergänzungssatzung „Schönebecker Berg“ für den Ortsteil Meßdorf der Ortschaft Meßdorf der Stadt Bismark (Altmark) hat die BVVG auf die Belegenheit der geplanten Wohnbebauung über dem Bergwerkseigentum Meßdorf und die bestehenden Rechte im Zusammenhang mit dessen Nutzung durch den künftigen Erwerber des Bergwerkseigentums hingewiesen.


Quellen:


BVVG-GIS: Layer Bauleitplanung - Stand 06/2022, Internet: Geodatenportal des Landes Sachsen-Anhalt – Abfrage zuletzt im April 2023, Schriftwechsel mit der Stadt Bismark (Altmark) im Zeitraum vom 04.05.2023 bis zum 17.05.2023 nebst Mitteilung des Planungsbüros Herger vom 04.09.2023


SCHUTZGEBIETE/BELASTUNGEN

Trinkwasserschutz

Das Bergwerksfeld war ehemals von dem Trinkwasserschutzgebiet Nr. IV. Bismark mit den TWSZ I, II und III und/oder DE_PE_5700_SDL-1 betroffen.

Den aktuellen Angaben des BfN und den Angaben des Amtlichen Raumordnungs-Informationssystems ARIS des Landes Sachsen-Anhalt zufolge befinden sich im Bereich des Bergwerksfeldes Meßdorf keine Wasserschutzgebiete.


Quellen:


Regionaler Entwicklungsplan Altmark, beschlossen durch die Regionalversammlung am 15.12.2004, genehmigt durch die oberste Landesplanungsbehörde am 14.02.2005 und in Kraft seit 24.12.2006 und Landesbericht Bestandsaufnahme nach WRRL Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt vom 31.03.2005, BVVG-GIS: Layer Trinkwasserschutzgebiete BfN 2021-04, Geodatenportal des Landes Sachsen-Anhalt – Abfrage zuletzt am 06.04.2023

Hochwasserschutz

Die in die Biese mündende Milde fließt ca. 600 m von der westlichen Feldesbegrenzung entfernt. Beide Gewässer sind als Vorranggebiet für Hochwasserschutz dargestellt. Im Bereich des Bergwerksfeldes Meßdorf ist den Karten HQ 200, HQ100 und HQ10-Hochwasserwahrscheinlichkeit des LHW zufolge Hochwasser nicht wahrscheinlich.


Quellen:


Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt, nach § 5 Abs. 3 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes durch die Landesregierung beschlossen am 14.12.2010 und in Kraft getreten am 12.03.2011, Regionaler Entwicklungsplan Altmark, beschlossen durch die Regionalversammlung am 15.12.2004, genehmigt durch die oberste Landesplanungsbehörde am 14.02.2005 und in Kraft seit 24.12.2006 und Internet: Karten des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt auf dem Geofachdatenserver – Abfrage zuletzt am 06.04.2023

Naturschutz

Das Vogelschutzgebiet „Milde-Niederung/Altmark“ tangiert das Bergwerksfeld Meßdorf geringfügig am südwestlichen Feldeseckpunkt. Etwa am Schnittpunkt des westlichen Feldesbegrenzung und der das Bergwerksfeld querenden Bahnstrecke befindet sich das Flächennaturdenkmal „Schachtungsteiche“.


Quellen:


BVVG-GIS: BfN-Layer-Stand 2020/2022, Energieatlas des Landes Sachsen-Anhalt auf dem Internetportal des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt – Abfrage zuletzt am 06.04.2023, Schriftwechsel mit der im Auftrag der avacon tätigen IMP GmbH im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 18.10./08.11.2022 und 11.11. /21.11.2022

Kultur- und Bodendenkmale

Hinweise auf etwaige Bodendenkmale liegen nicht vor. Eine gesonderte Prüfung erfolgte mit Ausnahme der Internetsuche nicht.

Allgemein ist nicht auszuschließen, dass archäologische Relevanzbereiche betroffen sein könnten und zum konkreten Planungsstand eines Aufschlusses die Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes einzuholen ist.


Quellen:


Internet: Suche Biotopkataster, Biotope Land Sachsen-Anhalt – zuletzt am 23.06.2023

Altlasten-/Kampfmittelverdacht

Über dem Bergwerksfeld sind in vereinzelter Lage diverse Altlastenverdachtsflächen vorhanden (überwiegend Mülldeponien).


Quelle:


BVVG-GIS: Layer Altlastenstandorte/-flächen – Stand 2016, etwaig belastete Flächen sind nicht mehr im Bestand der BVVG – Stand 01.06.2023


INFRASTRUKTUR/ERSCHLIEßUNG

Verkehrswege

Der Standort Meßdorf ist über das örtliche Straßen- und Wegenetz an die Bundesstraßen B 189 (Richtung Wittstock und Magdeburg) und B 71 (Richtung Bremerhaven und Magdeburg) sowie an die im Bau befindliche Bundesautobahn BAB 14 angeschlossen.

Die Fernbahnstrecke Stendal-Salzwedel quert das Bergwerksfeld Meßdorf im westlichen Feldesteil.

Das Güterverkehrszentrum Hansehafen Magdeburg-Rothensee liegt in südlicher Richtung ca. 90 km entfernt.


Quellen:


BVVG-GIS: Topografische Karten

Versorgungsleitungen/-trassen

Über das Bergwerksfeld führen diverse Stromleitungen. Eine Gastransportleitung verläuft unterirdisch parallel zu der Bahnstrecke.

Über das Bergwerksfeld Meßdorf ist östlich von Meßdorf der Neubau der 110-kV-Freileitung Stendal/West-Güssefeld mit den 110-kV-Leitungen mit den Abzweigen Bismark, Osterburg und Späningen geplant.


Quellen:


BVVG-GIS: Topografische Karten, Schriftwechsel mit der im Auftrag der avacon tätigen IMP GmbH im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 18.10./08.11.2022 und 11.11. /21.11.2022

Industriell-gewerbliche Standorte

Westlich des Standortes Meßdorf betreibt die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH auf der Struktur Altmark/Salzstock Peckensen einen Kavernenspeicherbetrieb für Erdgas.

Die nächstgelegenen Gewerbegebiete befinden sich in der Stadt Bismark (Altmark) und den Hansestädten Osterburg (Altmark) und Stendal.


Quellen:


BVVG-GIS: Layer Bauleitplanung – Stand 06/2022 und vgl. Kapitel LAGERSTÄTTE und RAUMORDNUNGSPLANUNG - Rubriken Landes- und Regionalplanung s.o.


BESONDERHEITEN

Dauerhafte
Beschränkungen

Der den geltenden Standards entsprechende Abstand zu schützenswerten Objekten, Ortslagen und öffentlichen Straßen ist einzuhalten.

Rechtliche Hinweise

Gegenstand dieser Ausschreibung ist allein das Bergwerkseigentum Meßdorf. Die im Bereich des Bergwerksfeldes an der Geländeoberfläche belegenen Grundstücke, die im Eigentum Dritter stehen, mit deren wesentlichen Bestandteilen sind nicht Gegenstand der Ausschreibung.

Hinweise zu dem angestrebten Kaufvertrag

Der Verkauf des Bergwerkseigentums Meßdorf soll mit Blick auf die Nationale Wasserstoffstrategie des Bundes und des Projektes European Hydrogen Backbone zum Zweck der Errichtung und des Betriebs von Untergrundspeichern für Wasserstoff bzw. dessen Derivate erfolgen.

Bundesprogramm „Blaues Band“

Das Bergwerksfeld Meßdorf und sein unmittelbares Umfeld sind von den ausgewiesenen Flächen des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland” nicht betroffen. Für eine Erschließung des Bergwerksfeldes Meßdorf können zu gegebener Zeit die aktuellen Möglichkeiten im Rahmen des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ entlang der etwa 25 km entfernten Elbe geprüft werden.


Quellen:


BVVG-GIS-Layer, Internet: Bundesprogramm Blaues Band


DOKUMENTATION

Erkundungsberichte, u.a.

Die vorgenannten Quellen sind, soweit sie nicht ohnehin öffentlich sind, bei der BVVG nach Terminvereinbarung einsehbar.

Mit dem Inkrafttreten des Geologiedatengesetzes stehen die Daten allen Interessenten frei zu Verfügung. Auf Anfrage der BVVG bereits im Jahr 2020 bestätigte die Neptune Energy GmbH gegenüber dem LAGB, dass die Daten der Bohrungen E Meßdorf 1, 2 und 101 sowie E Brunau 1 für die Zwecke der BVVG genutzt werden dürfen, vgl. [6].

Die Bohrlochdaten können in den Räumlichkeiten des Landesamtes für Geologie und Bergwesen (LAGB) in Halle eingesehen werden. Die BVVG wird ihr Einverständnis hierzu im Einzelfall auf Anfrage erteilen.

Haftungsausschluss

Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH stellt die Inhalte dieses Produktblattes mit Sorgfalt zusammen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen aber ohne Gewähr. Die Angaben dienen nur der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen nicht die individuelle Befassung mit dem Objekt.

Stand der Informationen: 09/2016 mit Aktualisierungen zuletzt 09/2023


ZUR BEACHTUNG

    • Bei dem Bergwerkseigentum Meßdorf handelt es sich um eine Bergbauberechtigung im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), in seiner aktuellen Fassung in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des Einigungsvertragsgesetzes vom 23.09.1990 (BGBl II S. 885), dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15.04.1996 (BGBl I S. 602) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420) in seiner aktuellen Fassung.
    • Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Er darf jedoch von dieser Berechtigung nicht ohne weiteres Gebrauch machen, zur Ausübung der Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen kommt es erst, wenn der entsprechende Betriebsplan aufgestellt und von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden ist.
    • Es gelten die Regelungen für Bergwerkseigentum nach § 151 BBergG.
    • Die Grundstücke über dem Bergwerksfeld Meßdorf gehören nicht zum Bergwerksfeld.

Die Besichtigung des Bergwerksfeldes kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Befahren der das Bergwerksfeld überdeckenden Grundstücke nicht gestattet ist.

Lage

Das Bergwerkseigentum Meßdorf im Norden des Landes Sachsen-Anhalt befindet sich in der Altmark auf der Verbindungslinie zwischen der Hansestadt Hamburg und der Bundeshauptstadt Berlin, zwischen den Städten Salzwedel und Stendal bei Meßdorf. Es ist unverritzt.
Das Bergwerksfeld bezieht sich auf den Salzstock Meßdorf. Die Kenntnis über den strukturellen Bau und die Genese des Salzstocks basiert auf den Ergebnissen von mehreren Erkundungsbohrungen sowie umfangreichen geophysikalischen Untersuchungen.

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Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.

Kontaktdaten

  • Name
    Frau Dr. Sabine Dietrich
  • Firma
    BVVG - Bereich Verkauf/Verpachtung
  • Adresse
    Schönhauser Allee 120
    10437 Berlin
  • Tel. Durchwahl

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