Bergwerkseigentum Wesenberg-Nord, Untergrundspeicherformation

Mecklenburg-Vorpommern, Mecklenburgische Seenplatte

Bergwerkseigentum Wesenberg-Nord, Untergrundspeicherformation - Auszug aus dem Lageriss

Auszug aus dem Lageriss

Bergwerkseigentum Wesenberg-Nord, Untergrundspeicherformation - Luftbild, Projektion des BWE (1)

Luftbild, Projektion des BWE (1)

Bergwerkseigentum Wesenberg-Nord, Untergrundspeicherformation - Luftbild, Projektion des BWE (2)

Luftbild, Projektion des BWE (2)

Bergwerkseigentum Wesenberg-Nord, Untergrundspeicherformation - Luftbild, Projektion des BWE (3)

Luftbild, Projektion des BWE (3)

Objektdaten

  • Objekt-Nr.
    VV71-2450-000314
  • Bundesland
    Mecklenburg-Vorpommern
  • Kreis
    Mecklenburgische Seenplatte
  • Gemeinde
    Mirow, Stadt
    Wesenberg, Stadt
  • Gemarkung
    Wesenberg
    Leussow
    Zirtow
  • Flurstück
    keine
  • Objektart
    Bodenschätze-Interessenbekundung
  • Größe
    8.399.206 m²
  • Orientierungswert
    Die BVVG ruft zur Bekundung von Kaufinteresse unter Angabe von Preisvorstellungen auf.

Objekt­beschreibung

Für das Bergwerkseigentum Wesenberg-Nord, Bodenschatzkennziffer 11, Formationen und Gesteine, die zur unterirdischen behälterlosen Speicherung geeignet sind, möchte die BVVG mit dieser Interessenbekundung potentielle Käufer ermitteln. In den Jahren vor 1990 wurden in dem heutigen Bergwerksfeld und angrenzend, nach geophysikalischen Untersuchungen über 5 Erkundungsbohrungen niedergebracht und Versuchskavernen angelegt.

OBJEKT

Bergwerkseigentum

Wesenberg-Nord Nr. 254/90/852

Verliehen für den Bodenschatz

Formationen und Gesteine, die zur unterirdischen behälterlosen Speicherung geeignet sind

Größe des Bergwerksfeldes

8.399.206 m²

Rechtliche Einordnung

altes Recht: Aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG

Oberflächennutzung

Soweit Flurstücke im Bereich des Bergwerksfeldes Wesenberg-Nord im Eigentum der BVVG stehen, werden sie überwiegend forstwirtschaftlich genutzt.

Bergwerkseigentum der BVVG

Für eine Veräußerung gemeinsam mit dem Bergwerkseigentum Wesenberg-Nord steht das Bergwerkseigentum Wesenberg-Süd Nr. 264/90/914, ebenfalls verliehen für den Bodenschatz Formationen und Gesteine, die zur unterirdischen behälterlosen Speicherung geeignet sind, mit einer Feldesfläche von 7.599.282 m² zur Verfügung, vgl. gesondertes Prospekt zum Interessenbekundungsverfahren für das Bergwerkseigentum Wesenberg-Süd.

Flächen der BVVG

Die BVVG ist Eigentümerin mehrerer Flurstücke über dem Bergwerksfeld. Sofern im Zusammenhang mit dem Erwerb des Bergwerkseigentums Interesse an diesen Flächen besteht, wird die BVVG auf einen entsprechenden Antrag hin prüfen, ob und zu welchen Bedingungen ein Verkauf möglich ist.


LAGERSTÄTTE

Quellen:

      [1] Projekt Priepert GSS, Untersuchung der strukturellen Verhältnisse des Salinars und Subsalinars im Bereich der Friesacker Strukturzone durch digital-seismische CRP-Messungen. Überprüfung der Z-Hochlage Ahrensberg. Erhöhung der Kenntnisse über den Salzstock Wesenberg. (66-Blatt und 24 a, b und 36 a) vom 31.3.72, VEB Geophysik


      [2] Geologisch-Technischer-Ökonomischer Abschlußbericht der Forschungsbohrung E Wesenberg 1/72, Teil I: Geologischer Abschlußbericht vom 12.10.1973, VEB Erdöl und Erdgas Grimmen, DB Geologie (189 Blatt inkl. Anlagen) sowie die Geologischen Abschlußberichte der weiterer Bohrungen


      [3] Schulze, W.: Geologische Kurzcharakteristik von Bergwerkseigentum der Treuhandanstalt an Speicherraum für Untergrundspeicherung, Deponie oder Endlager, 28.11.1994, Seiten 14 bis 18


      [4] Geologische Karte von Mecklenburg-Vorpommern, Übersichtskarte 1 : 500 000 – Zechsteinsalzstrukturen - GÜK 500, Strukturen, 1. Auflage, Schwerin 1997, Hrsg. Geologisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern


      [5] Sehm, K. und Alisch, U.: Verkaufsprospekt für das Bergwerkseigentum Wesenberg-Nord, FUGRO CONSULT GmbH, 12.09.2002, 24 S. zzgl. 8 Anlagen


Geologische Verhältnisse

Der Salzstock Wesenberg liegt an der Südflanke der zur Norddeutsch-Polnischen Senke gehörenden Mecklenburg-Brandenburg-Senke. Es handelt sich um einen pilzförmigen Salzstock, der ausgedehnte Überhänge aufweist und einem Salzkissen aufsitzt. Das Dach des Salzstockes besteht aus unterschiedlich mächtigem, verfaltetem oder verschupptem Hauptanhydrit. Ihm lagert Eozän auf, das zu den Rändern hin bis auf 600 m absinkt.

Aufgrund nicht erkennbarer Beziehungen des Salzstockes zu regionalen Störungszonen wird von einer rein halokinetischen Entstehung des Salzstockes ausgegangen.

Untersuchungsstand

Die GÜK 500 [4] fasst die Ergebnisse der bis zum Jahr 1990 durchgeführten reflexionsseismischen, gravimetrischen und magnetischen Oberflächenmessungen zusammen und weist unter der Strukturnummer 59 den Salzstock Wesenberg als etwa kreisrunden, von einem konzentrischen, relativ breiten Überhang umgeben Diapir mit anhydritischem Hutgestein aus. Die Oberkante des Salzstockes befindet sich ca. 300 m unter der Geländeoberfläche. Sein Dach hat eine Ausdehnung von etwa 12 km², darunter die Kernzone mit etwa 8 km². Diese Kernzone des Salzstockes ist ca. 3.000 m mächtig
.Die Überhänge sind hingegen ca. 500 m mächtig.

Innerhalb des Bergwerksfeldes Wesenberg-Nord befinden sich vier der Erkundungsbohrungen aus den Jahren 1973 bis 1981. Ihre Endteufen liegen zwischen 550 m und 800 m.

Versenkbohrungen mit Endteufen von über 1.800 m befinden sich westlich außerhalb des Bergwerksfeldes.

Zu hydrogeologischen Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Süßwasser zur Aussolung und der Versenkung der Sole wurden in den 1970er Jahren Studien angefertigt.

Petrographische und qualitative Kennzeichnung

Das gesteinsbildende Mineral des Salzstockes Wesenberg ist der Halitit. Er ist zu 90 % aus Halit und zu 10 % aus Anhydrit aufgebaut. Stratigrafisch wird das Gestein dem Zechstein der Staßfurt-Folge zugeordnet.

Verwendungsmöglichkeiten

Gemäß [3] sprechen die Beschaffenheit des Daches, der innere Bau und die Geometrie des Salzstockes Wesenberg sowie seine geringe Teufenlage für seine sehr hohe Eignung zur Anlage von Hohlräumen (Kavernen oder aber auch Auffahrungen) für die Speicherung oder Endlagerung.

Nutzungssituation

Im Rahmen einer industriellen Versuchsnutzung zur Einlagerung von Kraftstoffen waren vor dem Jahr 1990 im Teufenbereich zwischen 510 m und 785 m fünf Versuchskavernen mit einem Nutzvolumen von 360 m³ bis 8.200 m³ angelegt worden.

Nutzungspotential

Gemäß [5] erscheint unter Berücksichtigung der Konditionen für die Anlage von Kavernen zur Nutzung als Gasspeicher nach den im Jahre 2002 gültigen deutschen Standards beispielsweise die Anlage von 7 Kavernen mit einem Solvolumen von je 380.000 m³ in dem Bergwerksfeld Wesenberg-Nord möglich.


ÖFFENTLICHE PLANUNG

Landesplanerische Einordnung

"Bei allen Planungen soll darauf geachtet werden, dass die Förderung untertägiger Rohstoffvorkommen, auch wenn sie derzeit nicht genutzt werden, auf Dauer nicht blockiert wird. Die Optionen für die weitere Nutzung von Geothermie und für Untertagespeicher sind offen zu halten.“


Quelle:



Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2005, Kapitel 5.6 Rohstoffsicherung, untertägige Rohstoffe

"Vorrangraum zur Speicherung von Erdgas, Synthesegas (einschließlich seiner Vorstufen) oder Druckluft“

"Das bei der Kavernenherstellung anfallende Salz soll einer „wirtschaftlichen Verwendung“ zugeführt werden."


Quelle:



Vorentwurf des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V), Kapitel 7.1 Unterirdische Raumordnung, Stand Februar 2014 - von der Landesregierung für die erste Stufe des Beteiligungsverfahrens am 25.02.2014 freigegeben

Regionalplanerische Einordnung

Untergrundspeicherstandort und Übergabestation Ferngas (Bergwerksfeld Wesenberg-Süd), Tourismusentwicklungsgebiet, teilw. Trinkwasserschutz und Vorranggebiet Naturschutz und Landschaftspflege


Quelle:



Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte, in Kraft getreten am 22.10.2011

Kommunale Planung

Die geltenden Flächennutzungspläne der Ämter Wesenberg, Roggentin und Mirow weisen das Bergwerksfeld Wesenberg-Nord vollumfänglich als Flächen "unter denen Bergbau umgeht oder die für den Abbau von Mineralien bestimmt sind“ aus. Es wird teilweise überlagert von konkurrierenden Nutzungen wie Trinkwasser, Erholung.


Quelle:



Flächennutzungspläne Wesenberg vom 14.12.2002, Mirow vom 21.03.2009 und Roggentin vom 04.08.2007


SCHUTZGEBIETE / BELASTUNGEN

Trinkwasserschutz

Trinkwasserschutzzonen I, II und III der Wasserfassung Wesenberg und Trinkwasserschutzzone III der Wasserfassung Zenzower Straße

Naturschutz

Das Landschaftsschutzgebiet „Neustrelitzer Kleinseenplatte“ überdeckt den östlichen Teil des Bergwerksfeldes Wesenberg-Nord.

Der nördliche Teil des Bergwerksfeldes Wesenberg-Nord wird in geringem Umfang vom „Müritz-Nationalpark“ erfasst.
Gleiches gilt für das Vogelschutzgebiet „Müritz-Seeland und Neustrelitzer Kleinseenplatte“ sowie das FFH-Gebiet „Seen, Moore und Wald des Müritz-Gebietes“.

Das FFH-Gebiet „Moore und Seen bei Wesenberg“ liegt vollständig innerhalb des Bergwerksfeldes Wesenberg-Nord.

Bodendenkmale

mehrere vorhanden


Quellen:



Flächennutzungsplan Wesenberg vom 14.12.2002 i. V. m. Auskunftsschreiben des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern - Archäologie und Denkmalpflege - vom 14.03.2014

Altlasten-,

Kampfmittelverdacht

nicht bekannt


INFRASTRUKTUR

Straßenverkehrswege

Die Flächen im Bereich des Bergwerksfeldes Wesenberg-Nord liegen an der Bundesstraße B 198.

Bahnanlagen

Der über dem Bergwerksfeld Wesenberg-Nord belegene, an das Netz der Deutschen Bahn angeschlossene Eisenbahnanschluss steht im Eigentum des betreffenden Flächeneigentümers.

Gastrassen

Von der Ferngasleitung über dem Bergwerksfeld Wesenberg-Süd ausgehend führt eine Ferngasstichleitung zum Tanklager Wesenberg über das Bergwerksfeld Wesenberg-Nord.

Erdgastrassen wie die OPAL oder NEL verlaufen nicht unmittelbar entlang des Bergwerksfeldes.


BESONDERHEITEN

Rechtliche Hinweise

Gegenstand dieses Interessenbekundungsverfahrens ist allein das Bergwerkseigentum Wesenberg-Nord. Die im Bereich des Bergwerksfeldes belegenen Flächen, die im Eigentum Dritter stehen, mit deren wesentlichen Bestandteilen sind nicht Gegenstand der Interessenbekundung.

In der Vergangenheit haben im Bereich des Bergwerkseigentums Wesenberg-Nord bereits bergbauliche Tätigkeiten stattgefunden. Es befinden sich dort mehrere unterirdische Kavernen.

Das Bergamt Stralsund hatte mit Bescheid vom 18.12.2000 die vormalige, seinerzeit von der BVVG vertretene Bergwerkseigentümerin, BvS, wegen bergrechtlicher Verantwortlichkeit für die o. g. bergbaulich genutzten Anlagen im Bereich des Bergwerkseigentums Wesenberg-Nord nach § 58 Abs. 2 BBergG in Anspruch genommen. Es hat seine Anordnung auf den Widerspruch der BvS hin am 29.10.2007 gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG zurückgenommen.

Es ist nicht festgestellt, wann die bergbaulichen Tätigkeiten eingestellt wurden. Teile der bergbaulich genutzten Anlagen sind auf Veranlassung der zuständigen Bergbehörde zurück gebaut worden.

Die BVVG wird Kaufinteressenten ihr Einverständnis erteilen, dass diese auch bei der zuständigen Bergbehörde, dem Bergamt Stralsund Akteneinsicht nehmen.

In einem Kaufvertrag betreffend das Bergwerkseigentum Wesenberg-Nord wird sich die BVVG von jeglicher bergrechtlicher Verantwortlichkeit nach § 58 (2) BBergG auch für bergbauliche Tätigkeiten in der Vergangenheit freistellen lassen.


DOKUMENTATION

Erkundungsbericht, u. a.

Die vorgenannten Quellen sind bei der BVVG nach Terminvereinbarung einsehbar.

Haftungsausschluss

Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH stellt die Inhalte dieses Produktblattes mit Sorgfalt zusammen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen aber ohne Gewähr. Die Angaben dienen nur der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen nicht die individuelle Befassung mit dem Objekt.

Stand der Informationen: 03/2014 mit folgender Aktualisierung in 10/2020: Luftbilder


ZUR BEACHTUNG

    • Bei dem Bergwerkseigentum Wesenberg-Nord handelt es sich um eine Bergbauberechtigung im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), in seiner aktuellen Fassung in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des Einigungsvertragsgesetzes vom 23.09.1990 (BGBl II S. 885), dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15.04.1996 (BGBl I S. 602) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420) in seiner aktuellen Fassung.
    • Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Er darf jedoch von dieser Berechtigung nicht ohne weiteres Gebrauch machen, zur Ausübung der Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen kommt es erst, wenn der entsprechende Betriebsplan aufgestellt und von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden ist.
    • Es gelten die Regelungen für Bergwerkseigentum nach § 151 BBergG.
    • Die Grundstücke über dem Bergwerksfeld Wesenberg-Nord sowie über dem Bergwerksfeld Wesenberg-Süd gehören nicht zum jeweiligen Bergwerksfeld.

Die Besichtigung des Bergwerksfeldes kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Befahren der das Bergwerksfeld überdeckenden Grundstücke nicht gestattet ist.


ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR INTERESSENBEKUNDUNG

Die BVVG veröffentlicht auf ihrer Webseite Informationen zum ihr verfügbaren Bergwerkseigentum.

Die Informationen dienen einem ersten Überblick zum jeweiligen Bergwerkseigentum. Interessenten können Ihr Erwerbsinteresse unter Angaben des betreffenden Bergwerkseigentums - vorzugsweise schriftlich - gegenüber der BVVG-Zentrale bekunden.

Die Vermarktung/Veräußerung des Bergwerkseigentums erfolgt grundsätzlich über öffentliche Ausschreibungen, um einem breiten Bewerberkreis die Möglichkeit zur Gebotsabgabe zu geben. Die Reihenfolge für die Ausschreibung des Bergwerkseigentums legt die BVVG intern fest; vorliegende Interessenbekundungen werden hierbei nach Möglichkeit berücksichtigt. In jedem Fall werden diejenigen Interessenten, deren Erwerbsinteresse zum Ausschreibungsbeginn bei der BVVG aktenkundig ist, über die Ausschreibung schriftlich informiert.

Nach vorheriger Terminabsprache mit dem o. g. Ansprechpartner kann in den Räumen der BVVG-Zentrale in ggf. vorhandene detaillierte Unterlagen zu dem jeweiligen Bergwerkseigentum Einsicht genommen werden.

Lage

Das Bergwerkseigentum Wesenberg-Nord liegt an der Bundesstraße B 198 westlich der Stadt Wesenberg im Südosten des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Es erstreckt sich auf den nördlichen Teil des Salzstockes Wesenberg und einen Teil der ihm westlich vorgelagerten Randsenke.

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Anlagen / Links

Kontaktdaten

  • Name
    Frau Dr. Sabine Dietrich
  • Firma
    BVVG - Bereich Verkauf/Verpachtung
  • Adresse
    Schönhauser Allee 120
    10437 Berlin
  • Tel. Durchwahl

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