Bergwerkseigentum Wettin, Hartgestein

Sachsen-Anhalt, Saalekreis

Bergwerkseigentum Wettin, Hartgestein - Auszug aus dem Lageriss

Auszug aus dem Lageriss

Bergwerkseigentum Wettin, Hartgestein - Auszug aus dem Lageriss (1)

Auszug aus dem Lageriss (1)

Bergwerkseigentum Wettin, Hartgestein - Auszug aus dem Lageriss (2)

Auszug aus dem Lageriss (2)

Objektdaten

  • Objekt-Nr.
    VV88-2450-003414
  • Bundesland
    Sachsen-Anhalt
  • Kreis
    Saalekreis
  • Gemeinde
    Wettin-Löbejün, Stadt
  • Gemarkung
    Wettin
  • Flurstück
    keine
  • Objektart
    Bodenschätze-Interessenbekundung
  • Größe
    366.099 m²
  • Orientierungswert
    Die BVVG ruft zur Bekundung von Kaufinteresse unter Angabe von Preisvorstellungen auf.

Objekt­beschreibung

Für das Bergwerkseigentum Wettin, Bodenschatzkennziffer 9.27, Gesteine zur Herstellung von Schotter und Splitt, ruft die BVVG hiermit potentielle Käufer zur Abgabe von Interessenbekundungen auf.
Der violettgraue/rotbraune Wettiner Quarzporphyr wurde in den Jahren 1967/68 mit fünf Bohrungen bis in Teufen von 60 m erkundet und beprobt. Über die Erkundungs- und Analysenarbeiten liegt ein Ergebnisbericht vor. Ehemalige Abbaustellen, darunter ein auflässiger Steinbruch, befinden sich am Rande des Bergwerksfeldes.

OBJEKT

Bergwerkseigentum

Wettin (Nr. 505/90/730)

Verliehen für den Bodenschatz

Gesteine zur Herstellung von Schotter und Splitt

Größe des Bergwerksfeldes

366.099 m²

Rechtliche Einordnung

aufrechterhaltenes altes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG

Oberflächennutzung

Der nordöstliche und östliche Feldesteil wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Im südlichen und westlichen Feldesteil steht der Quarzporphyr oberflächig an. Aufgrund der nur geringmächtigen Kulturbodenschicht sowie der Hangneigung ist dieser Bereich Ödland und teilweise in ein Flächenstilllegungsprogramm aufgenommen. Einige Kleingarten- und Wochenendgrundstücke liegen hier.

Bergwerkseigentum der BVVG

Kein weiteres Bergwerkseigentum von der BVVG im Betrachtungsraum verfügbar.

Flächen der BVVG

Gegenwärtig verfügt die BVVG über 5 Flurstücke in vereinzelter Lage über dem Bergwerksfeld. Auf Anfrage stellt die BVVG Interessenten eine Flurstücksliste mit dem aktuellen Verfügbarkeitsstatus zur Verfügung.


LAGERSTÄTTE


Quellen:

      [1] Ergebnisse der 1968 im Raum Halle auf Hartgestein durchgeführten Sucharbeiten mit operativer Vorratsberechnung. – zitiert.


      [2] Benthin, A. und Haake, R. (1996): Einschätzung und Bewertung des Bergwerksfeldes Wettin – Gesteine zur Herstellung von Schotter und Splitt. GLU Geologische Landesuntersuchung GmbH, Freiberg, 18 Seiten, 9 Anlagen.


Geologische Verhältnisse

Das Bergwerkseigentum Wettin befindet sich ca. 500 m nordöstlich der Stadt Wettin und betrifft die Quarzporphyrkuppe „Stadthügel“. Es liegt im Südosten des Landes Sachsen-Anhalt am nordöstlichen Rand des Thüringer Beckens. Die Quarzporphyrkuppe gehört zu dem sogenannten Halleschen Permokarbonkomplex, der Bestandteil des Sächsisch-Thüringischen Paläozoikums ist. Der Komplex lagert gefaltetem Oberkarbonischen Grundgebirge und Sedimenten auf. Neben den Sedimenten, den 150 – 600 m mächtigen Halle-Schichten, haben sich bis zu 15 m mächtige Steinkohlenflöze abgelagert, die nördlich von Wettin über Jahrhunderte Gegenstand intensiven Bergbaus waren.

Die Kuppe ist durch eine leicht wellige Oberfläche auf ca. 147 mHN gekennzeichnet und flacht nach allen Seiten hin ab. Am Prallhang der Saale südwestlich des Bergwerksfeldes fällt das Gelände um mehr als 60 m steil ab. Das Saaleufer liegt bei 70 mHN. In wesentlichen Teilen ist die Kuppe kaum mit Kulturboden überdeckt. Die Mutterbodenschicht besteht aus pleistozänen Sedimenten und einer durchschnittlich 0,6 m mächtigen Lößlehmdecke. Unter der Mutterbodenschicht folgt eine ca. 1,90 m mächtige Verwitterungsschicht aus schwach kaolinitisiertem grusigen Zersatz des Porphyrs. Mutterboden- und Verwitterungsschicht insgesamt sind im Durchschnitt weniger als 2 m mächtig.

Das Hartgestein ist mäßig bis stark geklüftet. Die Klüfte bzw. Kluftscharen fallen unterschiedlich ein und sind zum Teil mit Kluftmineralen wie Hämatit, Limonit, Psilomelan oder Chlorit verheilt. Die vorhandenen Brekzienzonen sind bis zu 5 cm breit ausgebildet. In ihnen sind Quarzporphyrstücke mit den vorgenannten Mineralen verkittet. Gleiches trifft für die zahlreichen Haarrisse zu. Im Bereich der Bohrung 1/68 wurden lagenweise Tuffiteinschaltungen mit intensiver steiler Klüftung festgestellt, die zum Teil zu einem weichen rotbraunen Material zersetzt sind. Teilweise sind ganze Sedimentschollen der liegenden Karbonsedimentschichten mit steilstehender Schichtung in den Quarzporphyr eingelagert.

Die Lage des Grundwasserspiegels wird mit durchschnittlich 39,3 m unter Gelände angegeben, wobei auf die geringe Zuverlässigkeit des Wertes aufgrund der eingesetzten Spühlbohrtechnik verwiesen wird.

Stratigrafisch gehören die anstehenden Rhyolithe (Quarzporphyre) zum oberen Hallischen Porphyr. Dessen Typuslokalitäten sind Petersberg und Wettin. Der sogenannte untere Hallische Porphyr ist in Plötz, Löbejün und Landsberg aufgeschlossen.

Untersuchungsstand

Im Rahmen der o.g. Sucharbeiten auf Hartgestein wurden fünf Festgesteinsbohrungen mit insgesamt 350,00 Bohrmetern abgeteuft. Die geforderte Hartgesteinsmächtigkeit von 60 m wurde in jedem Fall nachgewiesen, umfangreiche gesteinstechnische Untersuchungen (gesteinsphysikalische und konstruktive Eigenschaften, Würfeldruckfestigkeit) wurden durchgeführt.

Hinweise auf Untersuchungen des schwach kaolinitisierten grusigen Porphyrzersatzes in der Verwitterungsschicht für weitere Anwendungen liegen nicht vor.

Petrographische und qualitative Kennzeichnung

Der etwa 150 m mächtige Quarzporphyr von Wettin ist violettgrau und rotbraun gefärbt sowie einsprenglingsreich. Nach den unterschiedlichen Korngrößen der Einsprenglinge werden eine feinkristalline und eine grobkristalline Varietät des Gesteins unterschieden. Im Dünnschliff zeigt das Gestein porphyrisches Gefüge, wobei der Anteil an kryptokristalliner Grundmasse knapp 70 % beträgt. In der Grundmasse treten die Minerale Orthoklas (6,4-14,8 %), Plagioklas (5,9-16,0 %), Quarz (3,0-9,0 %) und Biotit (0,7-3,4 %) auf. Die Porositäten des Gesteins schwanken zwischen 2 % und 9 %. Seine Reindichte wird mit 2,61 bis 2,66 g/cm³ angegeben, wobei die Rohdichte zwischen 2,31 und 2,66 g/cm³ schwankt. Die durchschnittliche Kornzusammensetzung wurde mit einen Anteil von 50 M-% der Fraktion 12,5/25 mm sowie zu je 25 M-% der Fraktionen 5/12,5 mm und < 5 mm ermittelt.

Die untersuchten Eigenschaften des Gesteins für die Anwendung als Schotter und Splitt ergaben gemäß [2] teils nicht genügende, teils genügende und im Bereich der Mindestanforderungen liegende Ergebnisse. Die Bitumenhaftfähigkeit wird als gut beschrieben. Für eine aktuelle Beurteilung wird die Einsichtnahme in die Originalerkundungsunterlagen empfohlen.

Verwendungsmöglichkeiten

Gemäß [2] ist das Gestein für den Einsatz als Schotter und Splitt scheinbar bedingt geeignet. Weitere typische Verwendungen für Rhyolithe (Quarzporphyre) als Flussmittel in keramischen Massen, als Feldspatersatz bei der Produktion von Farbglas, bei der Zementherstellung ggf. als Korrekturmaterial für den Al-Gehalt bleiben zu untersuchen.

Abbau- und Vorratssituation

Mehrere ehemalige Abbaustellen, darunter der auflässige Steinbruch Liebecke, befinden sich am Rande des Bergwerksfeldes. Das Bergwerksfeld selbst ist unverritzt. Auch wenn die Stöße eines möglichen Steinbruches gemäß [2] als standsicher eingeschätzt werden, wird vor der Inbetriebnahme ein Ingenieurgeologisches Gutachten empfohlen. Die hydrogeologischen Verhältnisse werden als einfach beschrieben.

Der Quarzporphyr wurde 1968 nach den damals geltenden Qualitätsanforderungen für Hartgestein als Außerbilanzvorrat der Klasse c
2 eingestuft. Gemäß [2] beläuft sich der verwertbare Lagerstätteninhalt innerhalb des heutigen Bergwerksfeldes Wettin auf 55,2 Mio. Tonnen. Eine aktuelle Vorratsbestimmung unter Einbeziehung weiterer ggf. möglicher Verwendungen wird empfohlen.

Industrielle Bedeutung

Sofern der Rohstoff für die o. g. Verwendungsmöglichkeiten geeignet ist, kann der Standort überregionale Bedeutung erlangen.


ÖFFENTLICHE PLANUNG

Landesplanerische Einordnung

„Aus rohstoffgeologischer Sicht sind zwar bei Wettin und Gimritz Alternativstandorte vorhanden, diese Hartgesteinsvorkommen verfügen jedoch nur über einen sehr geringen planungsrechtlichen Vorlauf.“


Quelle:



Plankategorie: Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung, Seite 450 im Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt, in Kraft getreten am 12.03.2011

Regionalplanerische Einordnung

Das Areal der Gemeinde Wettin-Löbejün, Stadt ist als Vorbehaltsgebiet für den Aufbau des ökologischen Verbundsystems „Saaletal und Nebentäler“ und als Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung „Wein- und Burgenregion Saale- Unstrut- Tal“ ausgewiesen.


Quellen:


Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Halle, beschlossen durch die Regionalversammlung am 27.05.2010 und 26.10.2010, genehmigt durch die oberste Landesplanungsbehörde am 20.07.2010, 4.10.2010 und 18.11.2010 und BVVG-GIS

Kommunale Planung

Das Bergwerksfeld ist im Flächennutzungsplan dargestellt.

„…befindet sich das Bergwerkseigentum, welches zum größten Teil eine Ausweisung als Landwirtschaftsfläche hat, im Landschaftsschutzgebiet und ist umgeben von Biotopen und auch Flächen archäologischer Kulturdenkmale.“ „Aufgrund der bereits in der Vergangenheit umfangreichen Nutzung großer Flächen durch den Bergbau sowie … erfolgt im Flächennutzungsplan keine Ausweisung von Flächen für den Abbau so genannter Grundeigentümerbodenschätze. … Der Abbau von Sand-, Kies- und Porphyrvorkommen sowie anderen Bodenschätzen in der Gemarkung ist von der Stadt nicht erwünscht.“

Die Stadt Wettin-Löbejün steht einer Privatisierung des Bergwerkseigentums Wettin nicht positiv gegenüber und bringt zum Ausdruck, dass sie „alle möglichen, auch rechtlichen, Schritte unternehmen wird, um eine mögliche Plangenehmigung zu verhindern.“


Quellen:



eMail der Stadtverwaltung vom 21.04.2015 und Flächennutzungsplan der (ehemaligen) Stadt Wettin, genehmigt am 16.06.2006 sowie Stellungnahme der Stadt Wettin-Löbejün vom 23.06.2015


SCHUTZGEBIETE / BELASTUNGEN

Wasserschutz

Es liegt
kein Wasserschutzgebiet innerhalb oder in der Nähe des Bergwerkseigentums Wettin.


Quelle:



Geoportal Saalekreis

Naturschutz

Das Bergwerksfeld liegt nahezu vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Saale“ und vollständig innerhalb des Naturparks „Unteres Saaletal“. Mehrere geschützte Biotope liegen gemäß [2] innerhalb des Bergwerkfeldes, darunter das Biotop Nr. 92. Es befindet sich im auflässigen ehemaligen Steinbruch Liebecke am westlichen Feldeseckpunkt, dessen Bruchsohle als Schießplatz des örtlichen Schützenvereins genutzt wird.


Quellen:



BVVG-GIS,
Verordnung über das LSG "Saaletal" vom 25. Mai 2004

Bodendenkmale

Der ehemalige Porphyrsteinbruch am westlichen Feldeseckpunkt ist als Flächennaturdenkmal ausgewiesen.


Quelle:



BVVG-GIS

Altlasten- und Kampfmittelverdacht

Am nördlichen Feldeseckpunkt und im Bereich der östlichen Feldesbegrenzung sind wilde Müllkippen mit Verkippung von Asche, Schlacken, Stäuben a. d. Verbrennung sowie Hausmüll vorhanden. Innerhalb des Flächennaturdenkmals Porphyrsteinbruch befindet sich eine kontrollierte Ablagerung von Bauschutt, Hausmüll sowie Bitumen-Splitt.


Quelle:


BVVG-GIS


INFRASTRUKTUR / ERSCHLIEßUNG

Verkehrswege

Über das örtliche Straßennetz ist das Bergwerksfeld mit der Bundesautobahn BAB 14 und der Landesstraße L 50 (ca. 5 km) verbunden.

Ca. 0,5 km südlich des Bergwerksfeldes befindet sich mit der Saale eine überregionale Wasserstraßenverbindung. In Halle/Saale liegt nächstgelegene Hafen.

Der internationale Verkehrsflughafen Halle-Leipzig ist ca. 40 km entfernt.


Quelle:


BVVG-GIS: Topografische Karte TK25

Versorgungsleitungen/-trassen

Gemäß der topografischen Karte quert eine überörtliche elektrische Freileitung ≤ 110 kV das Bergwerksfeld. Sie ist im Luftbild nicht erkennbar. Falls die Leitung noch vorhanden ist, muss über eine Umverlegung befunden werden.


Quelle:



BVVG GIS – Topografische Karte TK25

Industriell-gewerbliche Standorte

Der nächstgelegene Gewerbestandort ist Halle/Saale.


BESONDERHEITEN

Dauerhafte
Beschränkungen

Die denkmalgeschützte Altstadt von Wettin liegt nur ca. 300 m von dem westlichen Feldeseckpunkt entfernt.


DOKUMENTATION

Erkundungsberichte, Gutachten, Prospekte

Die vorgenannten Quellen sind, soweit sie nicht ohnehin öffentlich sind, bei der BVVG nach Terminvereinbarung einsehbar.

Die Ergebnisberichte inkl. der Analysendaten und Schichtenverzeichnisse können nach Rücksprache mit der BVVG im Geologischen Landesamt Sachsen-Anhalt in Halle eingesehen werden.

Haftungsausschluss

Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH stellt die Inhalte dieses Produktblattes mit Sorgfalt zusammen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen aber ohne Gewähr. Die Angaben dienen nur der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen nicht die individuelle Befassung mit dem Objekt.

Stand der Informationen: 06/2015 mit folgenden Aktualisierungen in 10/2020: Luftbilder


ZUR BEACHTUNG

    • Bei dem Bergwerkseigentum Wettin handelt es sich um eine Bergbauberechtigung im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), in seiner aktuellen Fassung in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des Einigungsvertragsgesetzes vom 23. 09.1990 (BGBl II S. 885), dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15.04.1996 (BGBl I S. 602) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420) in seiner aktuellen Fassung.
    • Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Er darf jedoch von dieser Berechtigung nicht ohne weiteres Gebrauch machen, zur Ausübung der Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen kommt es erst, wenn der entsprechende Betriebsplan aufgestellt und von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden ist.
    • Es gelten die Regelungen für Bergwerkseigentum nach § 151 BBergG.
    • Die Grundstücke über dem Bergwerksfeld Wettin gehören nicht zum Bergwerksfeld.

Die Besichtigung des Bergwerksfeldes kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Befahren der das Bergwerksfeld überdeckenden Grundstücke nicht gestattet ist.


ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR INTERESSENBEKUNDUNG

Die BVVG veröffentlicht auf ihrer Webseite in Abständen Informationen zum ihr verfügbaren Bergwerkseigentum.

Die Informationen dienen einem ersten Überblick zum jeweiligen Bergwerkseigentum. Interessenten können Ihr Erwerbsinteresse unter Angaben des betreffenden Bergwerkseigentums - vorzugsweise schriftlich - gegenüber der BVVG-Zentrale bekunden.

Die Vermarktung/Veräußerung des Bergwerkseigentums erfolgt grundsätzlich über öffentliche Ausschreibungen, um einem breiten Bewerberkreis die Möglichkeit zur Gebotsabgabe zu geben. Die Reihenfolge für die Ausschreibung des Bergwerkseigentums legt die BVVG intern fest; vorliegende Interessenbekundungen werden hierbei nach Möglichkeit berücksichtigt. In jedem Fall werden diejenigen Interessenten, deren Erwerbsinteresse zum Ausschreibungsbeginn bei der BVVG aktenkundig ist, über die Ausschreibung schriftlich informiert.

Nach vorheriger Terminabsprache mit dem o. g. Ansprechpartner kann in den Räumen der BVVG-Zentrale in ggf. vorhandene detaillierte Unterlagen zu dem jeweiligen Bergwerkseigentum Einsicht genommen werden.

Lage

Das Bergwerksfeld Wettin liegt ca. 60 Kilometer südlich der Landeshauptstadt Magdeburg und 15 Kilometer nördlich von Halle/Saale. Dessau ist in Richtung Nordosten rund 35 Kilometer entfernt. Südwestlich des Bergwerksfeldes befindet sich die Stadt Wettin an der Saale.

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Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.

Anlagen / Links

Kontaktdaten

  • Name
    Frau Dr. Sabine Dietrich
  • Firma
    BVVG - Bereich Verkauf/Verpachtung
  • Adresse
    Schönhauser Allee 120
    10437 Berlin
  • Tel. Durchwahl

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Gebote senden Sie ausschließlich an: gebote@bvvg.de oder per Post an:
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