Bergwerkseigentum Witzin 2, Kiese und Kiessande
Mecklenburg-Vorpommern, Ludwigslust-Parchim
Objektdaten
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Objekt-Nr.VV76-2450-001022-AUS
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BundeslandMecklenburg-Vorpommern
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KreisLudwigslust-Parchim
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GemeindeWitzin
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GemarkungWitzin
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Flurstückkeine
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ObjektartBodenschätze-Ausschreibung
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Größe527.700 m²
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OrientierungswertDie Ausschreibung des Bergwerkseigentums erfolgt nach Gebot.
Objektbeschreibung
Zum Verkauf ausgeschrieben ist das Bergwerkseigentum Witzin 2, Bodenschatz Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen.
Das Bergwerksfeld befindet sich in einem Verbreitungsgebiet weichselkaltzeitlicher glazifluviatiler Kiessande in Endmoränennähe. Die Erkundungsunterlagen aus den Jahren bis 1980 lassen auf mehr als 10 Mio. Tonnen gewinnbare Kiessande schließen. Das Bergwerksfeld ist zu geringen Teilen verritzt.
Bergwerkseigentum
Witzin 2 (Nr. 65/90/24)
Verliehen für den Bodenschatz
9.23, Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen
Größe des Bergwerksfeldes
527.700 m²
Rechtliche Einordnung
Altes Recht: aufrechterhaltenes altes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG
Oberflächennutzung
Die Geländeoberfläche des Bergwerksfeldes Witzin 2 wird forstwirtschaftlich genutzt.
Ähnliches Bergwerkseigentum der BVVG
Im regionalen Umfeld stehen ebenfalls zum Verkauf das etwa 20 km südöstlich liegende Bergwerkseigentum Basthorst und das etwa 25 km südwestlich liegende Bergwerkseigentum Parchim/Grebbin, beide verliehen für den Bodenschatz 9.23, Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen, vgl. gesonderte Prospekte.
Flächen der BVVG
Über dem Bergwerksfeld Witzin 2 und angrenzend besitzt die BVVG keine Flurstücke.
LAGERSTÄTTE
Verfügbare Literaturquellen:
[1] Groth, K., Wagner, M. (1980): Ergebnisbericht über die Kiessanderkundung Witzin 1978 mit Vorratsberechnung.- VEB Geologische Forschung und Erkundung Halle/Saale, Betriebsteil Schwerin, 07.01.1980, 217 Blatt inkl. Anlagen (Übersichtskarten, Risse, Schichtenschnitte, Schichtenverzeichnisse, Laborbericht Kiessanduntersuchungen, Vorratsberechnung u.a.),
[2] Frohse (1980): Überprüfungsbericht zum Ergebnisbericht über die Kiessanderkundung Witzin 1978 mit Vorratsberechnung vom 07.01.1980.- Ministerium für Geologie, Abt. Lagerstättenvorräte, Berlin, 13.06.1980, 9 Seiten Text sowie Protokoll Nr. StE 479/2145 V/K über die staatliche Bestätigung der Konditionen und der Vorräte der Lagerstätte Kiessand Witzin, Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Geologie, Vorsitzender der Staatlichen Vorratskommission und Stellvertreter des Ministers, Berlin, 18.08.1980, 2 Blatt in Verbindung mit dem Auszug aus der Sitzungsniederschrift über die Beratung am 27.06.1980, Pkt. 4 – Behandlung der Konditionen und der Vorratsberechnung Kiessand Witzin, 2 Seiten,
[3] Schubert, M. (1996): Problemrecherche zur Nutzung der Bergwerkseigentume Neustrelitz / Kiefernheide, Stuer-Westfeld, Trent / Fuchsberg, Vipperower Heide und Witzin 2, 1996.- Lagerstättengeologie GmbH Neubrandenburg, 04.11.1996, 51 Seiten zzgl. jeweils 3 Karten,
[4] Karte der oberflächennahen Rohstoffe 1:200 000, Erl. Bl. CC 2334 Rostock, 87 S., 1 Kt, Hannover 1998,
[5] Internet,
[6] Hoffmann, D. (2023): Hinweise der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern mit Email vom 01.02.2023.
Geologische Verhältnisse
Das Bergwerkseigentum Witzin 2 liegt in einem Verbreitungsgebiet weichselzeitlicher glazifluviatiler Kiessande bei Witzin, das Teile eines Sanders der Hauptendmoräne des Pommerschen Stadiums (P) der Weichselkaltzeit (W2) umfasst und das mit seinem östlichen Bereich, in Endmoränennähe, teilweise glazidynamisch beansprucht ist.
Naturräumlich befindet es sich östlich des „Sternberger Seengebietes“ am Übergang zwischen dem „Flach- und Hügelland um Recknitz und Warnow“ im Nordwesten und dem „Krakower Seen und Sandergebiet“ im Südosten.
Für die Lagerstätte Witzin 2 wird folgende Schichtfolge beschrieben:
Hangendes/Abraum
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0 (- 2,0 m) Organogene Bildung (Flachmoortorf / Abschlämmmassen) – sporadisch in Toteissenken
0,2 - 2,5 m) Boden
Nutzbares
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0 - 2,0 m verlehmte Kiessande
4,0 - 29,5 m Wechselfolge von Sanden und Kiessanden
Liegendes
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0 - 14,0 m kiesfreie Feinsande
0 - 4,5 m Schluff/Ton
Geschiebemergel
Der Betrachtungsraum entwässert mit dem Grundwasserstrom nach Südwesten in die Warnow. Der Grundwasserspiegel wurde im Schnitt bei + 42 m NN angetroffen.
Untersuchungsstand
Die Kiessandlagerstätte Witzin ist in ihren wesentlichen Merkmalen hinsichtlich der Veränderlichkeit der Kiesführung und -verbreitung sowie des Liegendreliefs der Sandersande erkannt und gemäß der Karte oberflächennaher Rohstoffe KOR 50 in der höchsten Sicherungswürdigkeitsstufe eingruppiert.
Sie wurde 1964 im Rahmen geologischer Sucharbeiten für Betonkiessande zur Versorgung des Raumes Güstrow-Bützow-Sternberg-Goldberg/Lübz mit Baurohstoffen erkundet, ausgegrenzt und berechnet. Auf Grundlage der Ergebnisse nahm der Forstwirtschaftsbetrieb Güstrow eine Kiesgrube im Nordosten der Lagerstätte in Betrieb und förderte nach eigenen Angaben jährlich 120.000 t Rohkiessande.
Um einen sortimentsgerechten Abbau des Kiessandes an dieser geografisch günstigen Position zu erreichen, machte das Bezirksbauamt Schwerin die Vorgabe, die Kiessandlagerstätte in die Rechtsträgerschaft des damaligen VEB Bau Güstrow zu geben, der damit zugleich Auftraggeber für die Erkundungsarbeiten 1978/1979 war.
Die (Gesamt-)Lagerstätte Witzin wurde 1964 mit 56 Trockenbohrungen und insgesamt 665,5 lfd. Bohrmetern erkundet. Von den Bohrungen sind 13 bemustert und 4 bis zum Liegenden abgeteuft worden.
1978 wurde ein Teil der Lagerstätte Witzin, etwa im Bereich des heutigen Bergwerksfeldes Witzin 2, verdichtend mit 23 Trockenbohrungen und insgesamt 420,2 lfd. Bohrmetern bei 100 % Probengewinn erkundet. Von den Bohrungen wurden 16 bemustert (32 Einzelproben, 5 Proben zur inneren Kontrolle - nur in den kiesführenden Partien) und 12 Bohrungen bis zum Liegenden abgeteuft. Im Hinblick auf das Nutzungsziel wurden Betoneignungsprüfungen nach der damaligen TGL 24336 durchgeführt (Korngrößenbestimmung, schädliche Bestandteile, Schüttdichte, Anteil an fehlförmigem Korn, Gesteinszusammensetzung und Frostbeständigkeit).
Anzumerken ist, dass humose oder schluffige (verunreinigte) Partien im Hangenden der Kiessandlagerstätte und (nach Augenbefund) kiesfreie Partien im Liegenden der Kiessandlagerstätte bei der Bemusterung außen vor blieben. Damit wurden die kiesführenden und für Betonzuschlagstoffe nutzbaren Sanderbereiche im gesamten Untersuchungsgebiet, soweit sie ohne besondere Aufbereitung gewinnbar sind, eindeutig erfasst, vgl. [2].
Als Besonderheit der Lagerstätte sind daneben die im Oberflächenrelief eindeutig abgrenzbaren Toteissenken zu nennen.
Ob hier in jedem Fall nicht zu beseitigende Verunreinigungen vorhanden sind, bleibt zu prüfen und kann ggf. zu weiteren vorratswirksamen Ergebnissen führen. Bei der vorliegenden Vorratsabschätzung hinsichtlich der nutzbaren Kiessanden handelt es sich danach um eine Mindestabschätzung, die an der damals beschaffbaren Aufbereitungstechnologie festgemacht worden ist, vgl. [2].
Petrographische und qualitative Kennzeichnung
Im Bereich des Bergwerksfeldes Witzin 2 lagern gemischtkörnige Sandersande, in denen dem Stromgeflecht des Sanders folgend Kiesbänke, -lagen und -bänder verteilt sind und die Kiesgehalte von mehr als 30 M.-% aufweisen.
Es handelt sich um Fein- bis Mittelsande mit geringmächtigen Grobsand- und Kieslagen und wechselnder Kiesführung, wobei die Kiesgehalte zum Liegenden und in westlichen Richtungen abnehmen. Die Kiesgehalte der Einzelproben variieren zwischen 0,7 und 40,5 M.-%, vgl. [2]. Innerhalb des heutigen Bergwerksfeldes liegen die Gehalte an Kiessanden > 2 mm im Mittel bei 21,4 M.-% (5,9 - 40,5 M.-%), der Gehalt an abschlämmbaren Bestandteilen liegt bei durchschnittlich 3,1 M.-% (1,0 - 9,8 M.-%). Organische Bestandteile wurden nicht beschrieben.
Petrografisch setzen sich die Sande und Kiessande überwiegend aus Kristallin (32 M.-%), Kalkstein (28 M.-%), Quarzit/Kieselschiefer (26,9 M.-%) und Feuerstein (7,4 M.-%) zusammen.
Die Anteile an betonschädigenden Substanzen (Humine, abschlämmbare Bestandteile, Schwefelverbindungen und lösliche Chloride) liegen innerhalb der zulässigen Bereiche.
Gemäß [3] beträgt der Kiesgehalt im Trockenschnittbereich im Mittel bei 22,2 M.-% (12,3 - 33,4 M.-%).
Die Mächtigkeit der Rohstoffe liegt um 11,2 bzw. 12,5 m.
Verwendungsmöglichkeiten
Die Kiessande der Region werden als Bausande und Baukiese, Bettungskiessande, Füllboden sowie als Betonkiessand eingesetzt.
Nach Aufbereitung einschließlich Kontrolle schädlicher Bestandteile und Überprüfung der Alkaliempfindlichkeit finden sie auch als Zuschlagstoff Verwendung.
Abbausituation
Das Bergwerksfeld Witzin 2 ist zu geringen Teilen verritzt.
In ihm stehen im Trockenabbau und im Nassschnitt gewinnbare Kiessande und Sande an. Gemäß [1] bis [3] sind vergleichsweise einfache und unkomplizierte Lagerungsverhältnisse anzutreffen.
Zum konkreten Planungsstand eines Aufschlusses sind konkurrierende raumordnungsplanerische Belange zu lösen, vgl. Rubriken RAUMORDNUNG und SCHUTZGEBIETE. Nach den Maßgaben des Landesentwicklungsplanes MV aus dem Jahr 2018 ist die Regionalplanung verpflichtet, die Lagerstätte Witzin 2 künftig als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung auszuweisen.
Gemäß [1] und [2] wurde 1979/1980 eine Nutzungskonzeption für eine jährliche Gewinnung von 200.000 Tonnen Rohkiessand vorgesehen, der zu 2/3 als „sonstiger Kiessand, ungesiebt“ und zu 1/3 nach Absiebung als Betonkiessand 0/1-2 und 0/8-2 eingesetzt werden sollte. Die damalige Konzeption sah eine Gewinnung mittels Eimerkettenbagger im Trocken- und Nassschnitt bis 6 m unter den Wasserspiegel vor, so dass die Abbauverluste mit etwa 24 %, davon 21 % Liegendverluste, anzusetzen waren.
Die Landesforstanstalt hat in Bezug auf das ebenfalls von der BVVG angebotene Bergwerkseigentum Nieklitz (vgl. gesondertes Prospekt) drauf hingewiesen, dass „sich die gesamte Lagerstätte unter einem Waldgebiet befindet und somit durch das Landeswaldgesetz geschützt ist. Für eine Auskiesung ist eine Waldumwandlung und der entsprechende Waldausgleich notwendig. Je nach Größe der Teilauskiesungsfläche wäre bei Nachweis des öffentlichen Interesses eine UVP mit den entsprechenden Zeiträumen erforderlich.“, vgl. [6].
Vorratssituation
Die Lagerstätte innerhalb und außerhalb des Bergwerksfeldes verfügt aufgrund ihrer Fläche mit Blick auf das Erkundungsgebiet Witzin bei der vorliegenden Mächtigkeit über beträchtliches Potential.
Die nachgewiesenen Kiessandvorräte belaufend sich im Bereich des Bergwerksfeldes Witzin 2 auf mehr als 10 Mio. t gewinnbare Vorräte.
Gemäß [1] bis [3] wurden für das heutige Bergwerksfeld Witzin 2 die geologischen Vorräte abgegrenzt:
Für eine 504.000 m² große Vorratsfläche wurden 11,529 Mio. t Kiessand ausgewiesen und für eine 175.500 m² große Vorratsfläche 3,585 Mio. t Kiessand (12,5 m bzw. 11,2 m mächtig). Zwischen Trocken- und Nassschnitt wurde nicht unterschieden. Die Trocken-Nassschnitt-Grenze wird mit + 43 m NN angegeben.
Industrielle Bedeutung
Die Lagerstätte kann aufgrund ihrer Lage für den Raum Güstrow-Sternberg regional, bei Verarbeitung in den regionalen Baustoffwerken auch überregional eine wichtige Bedeutung erlangen.
ÖFFENTLICHE PLANUNG
Landesplanerische Einordnung
Auf der Karte der raumordnungsplanerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans M-V 2016 befindet sich das Bergwerksfeld in einem ländlichen Gestaltungsraum und in einem Vorbehaltsgebiet für Tourismus. Inwieweit es daneben von einem möglichen Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege betroffen ist, lässt sich anhand der Darstellungen im Internetportal bzw. in der downloadbaren Karte nicht zweifelsfrei erkennen und bleibt im Bedarfsfall zu prüfen.
Die Bundesstraße B 104 ist als Bestandteil des überregionalen Straßennetzes dargestellt.
Die Sicherung oberflächennaher Rohstoffe ist als Aufgabe für die Regionalplanung festgelegt. Zu sichern sind Rohstofflagerstätten als Vorranggebiete Rohstoffsicherung und Rohstoffvorkommen als Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung.
Quelle:
Landesentwicklungsplan (LEP) M-V 2016, beschlossen
am 27.05.2016 und am 09.06.2016 in Kraft getreten
Regionalplanerische Einordnung
In dem seit 2012 geltenden Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg ist das Bergwerksfeld Witzin 2 nicht als Vorbehalts- bzw. Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung eingetragen, sondern ist als „noch nicht privatisiertes Bergwerkseigentum“ mit entgegenstehenden anderen raumordnungsplanerischen Belangen von einer Ausweisung für die Rohstoffsicherung ausgenommen worden. Es befindet sich in einem Tourismusraum/ Tourismusentwicklungsraum und randlich eines ausgedehnten Vorbehaltsgebietes für Trinkwasser.
Die aktuell seit 2016 geltenden landesplanerischen Festlegungen für die Sicherung der oberflächennahen Rohstofflagerstätten bleiben im Regionalplan für Westmecklenburg noch umzusetzen.
Die Lagerstätte Witzin 2, Kiessand, ist gemäß Karte der oberflächennahen Rohstoffe von Mecklenburg-Vorpommern (KOR 50) jeweils mit der höchsten Sicherungs- und Bauwürdigkeitsklasse eingestuft.
Von den lfd. Teilfortschreibungen des Regionalen Entwicklungsplans Westmecklenburg für die Kapitel Siedlungsstruktur, Stadt- und Dorfentwicklung sowie Energie nebst dem dazugehörenden Umweltbericht ist das Bergwerkseigentum Witzin 2 nach den derzeit vorliegenden Informationen nicht betroffen.
Der Betrachtungsraum grenzt unmittelbar an die Region des Planungsverbandes Rostock.
Quellen:
Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg als Landesverordnung festgesetzt und veröffentlicht im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 3 vom 13.01.2012, am 14.01.2012, in Kraft getreten nebst Teilfortschreibung (Wind) 3. Entwurf vom 18.06.2018, im Rahmen der Auslegung des 3. Entwurfes eingegangene Stellungnahmen derzeit in Abwägung und Erarbeitung des 4. Entwurfes - Abfrage zuletzt 22.06.2022, BVVG-GIS, Internetportal GAIA-M-V
Kommunale Planung
Das Bergwerksfeld befindet sich östlich der Ortslage Witzin im Herrenholz. Für den Bereich des Bergwerksfeldes Witzin 2 und Umgebung sind keine Flächennutzungspläne, keine Bebauungspläne oder Sonstige Satzungen beschrieben.
Quellen:
Internetseiten des Bau- und Planungsportals M-V des Amtes Sternberger Seenlandschaft
und der Gemeinde Witzin
- Abfragen zuletzt am 22.06.2022
SCHUTZGEBIETE / BELASTUNGEN
Trinkwasserschutz
Das Bergwerksfeld Witzin 2 ist von dem südlichen Randbereich der großräumigen Trinkwasserschutzzone III Warnow-Rostock betroffen.
Quellen:
BVVG-GIS mit Layer „Wasserschutzgebiete M-V Stand 12.07.2021“, „Regionale Raumentwicklungsprogramme MVP“, Internetseite des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie, Abfrage zuletzt am 22.06.2022
Naturschutz
Das Bergwerksfeld Witzin 2 liegt im Bereich des Naturparks „Sternberger Seenlandschaft.
Nordöstlich außerhalb des Bergwerksfeldes grenzt das FFH-Gebiet „Wald- und Gewässerlandschaft um Groß Upahl und Boitin“ an.
Außerhalb des nördlichen Feldesrandbereiches befindet sich ein gemäß NatG M-V geschütztes Gewässerbiotop, das über den Feldeszuschnitt aus dem Bergwerksfeld ausgeklammert worden ist. Die „zum Teil schutzrelevanten Sukzessionsstadien“ im Bereich der ehemaligen Kiesgrube gemäß [3] (1996) sind im Umweltkartenportal des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie heute nicht mehr dargestellt.
Quellen:
Quelle [3] der Rubrik LAGERSTÄTTE, BVVG-GIS: Layer BfN-Schutzgebiete 2021, Internetseite des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG), Abfrage zuletzt am 22.06.2022
Bodendenkmale
In den Topografischen Karten sind keine Hinweise auf etwaige Betroffenheit eingetragen. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass archäologische Relevanzbereiche von etwaigen Planungen betroffen sein könnten und dass zum konkreten Planungsstand eines Aufschlusses die Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes einzuholen ist.
Quellen:
BVVG-GIS: Topografische Karte TK 25, Internet
Altlastenverdacht
Hinweise auf etwaige Altlasten liegen nicht vor.
Quellen:
Internetseite des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie, Abfrage zuletzt am 22.06.2022
INFRASTRUKTUR / ERSCHLIEßUNG
Verkehrswege
Das Bergwerksfeld Witzin 2 bietet sehr günstige Voraussetzungen für eine verkehrstechnische Erschließung.
Die B 104 verläuft südlich des Bergwerksfeldes. Über die B 104 in Richtung Sternberg ist die Bundesautobahn A 14 in ca. 30 Kilometer Entfernung erreichbar, Anschlussstelle Schwerin-Nord, in Richtung Güstrow ist die Bundesautobahn A 19 in ca. 13 Kilometer Entfernung erreichbar, Anschlussstelle Glasewitz. Westlich des Bergwerksfeldes verläuft die Kreisstraße K8.
Versorgungsleitungen/-trassen
Das Bergwerksfeld wird nach den vorliegenden Informationen von Leitungen nicht gequert.
Quellen:
BVVG-GIS: Topografische Karten, Luftbilder, Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg als Landesverordnung festgesetzt und veröffentlicht im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 3 vom 13.01.2012, am 14.01.2012 in Kraft getreten
Industriell-gewerbliche Standorte
Der nächstgelegenen, ebenfalls verkehrsgünstig liegenden industriell-gewerblichen Standorte für die Gewinnung und Aufbereitung von Kiessanden befinden sich ca. 10 -15 km westlich des Bergwerksfeldes entlang der B 104 in Richtung Schwerin, Keetz, Weitendorf und Kobrow. Die nächstgelegenen Betonfertigteilwerke befinden sich in nordwestliche Richtungen am Standort Neukloster und westlich an der B 104 in Kuhlen bei Keetz.
Die nächsten größeren Bedarfsstandorte bilden die Landeshauptstadt Schwerin, die Hansestadt Wismar und die Städte Brüel, Sternberg und Güstrow.
Die Forstflächen über dem Bergwerksfeld fallen in die Zuständigkeit des Forstreviers 3.01 Groß Upahl, der Oberförsterei 3 Krakow.
BESONDERHEITEN
Dauerhafte
Beschränkungen
Die den geltenden Standards entsprechenden Abstände zu schützenswerten Objekten, Ortslagen und öffentlichen Straßen sind einzuhalten.
Erweiterungsmöglichkeiten
Die erkundete Fläche Kiessand Witzin erstreckt sich über das Bergwerksfeld Witzin 2 hinaus in sein gesamtes Umfeld. Sie liegt am östlichen Rand des in der KOR 50 eingetragenen großräumigen Sand-Höffigkeitsgebietes Witzin (Sander der Inneren Vorschüttzone (W 2)) und grenzt an das Sand-Höffigkeitsgebiet Witzin (Kombinationsendmoräne der Inneren Randschuttzone des Pommerschen Stadiums (W 2)).
DOKUMENTATION
Erkundungsberichte, Gutachten, Prospekte
Die unter der Rubrik LAGERSTÄTTE genannten Quellen sind, soweit sie nicht ohnehin öffentlich sind, bei der BVVG nach Terminvereinbarung einsehbar. Die BVVG wird ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Berichte in den Räumen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) in Güstrow im Einzelfall auf Anfrage erteilen.
Haftungsausschluss
Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH stellt die Inhalte dieses Produktblattes mit Sorgfalt zusammen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Die Angaben dienen nur der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen nicht die individuelle Befassung mit dem Objekt.
Stand der Informationen: 07/2022 mit Hinweisen der Landesforstanstalt 02/2023 und aktualisierten Bilddateien
ZUR BEACHTUNG
- Bei dem Bergwerkseigentum Witzin 2 handelt es sich um eine Bergbauberechtigung im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), in seiner aktuellen Fassung in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des Einigungsvertragsgesetzes vom 23.09.1990 (BGBl II S. 885), dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15.04.1996 (BGBl I S. 602) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420) in seiner aktuellen Fassung.
- Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Er darf jedoch von dieser Berechtigung nicht ohne weiteres Gebrauch machen, zur Ausübung der Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen kommt es erst, wenn der entsprechende Betriebsplan aufgestellt und von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden ist.
- Es gelten die Regelungen für Bergwerkseigentum nach § 151 BBergG.
- Die Grundstücke über dem Bergwerksfeld Witzin 2 gehören nicht zum Bergwerkseigentum.
Die Besichtigung des Bergwerksfeldes kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Befahren der das Bergwerksfeld überdeckenden Grundstücke nicht gestattet ist.
Lage
Das Bergwerksfeld liegt im westlichen Mecklenburg-Vorpommern östlich der Landeshauptstadt Schwerin, zwischen Sternberg und Güstrow bei Witzin unmittelbar an der Bundesstraße B 104.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Dr. Sabine Dietrich
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FirmaBVVG - Bereich Verkauf/Verpachtung
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AdresseSchönhauser Allee 120
10437 Berlin -
Tel. Durchwahl