Beschränkte Ausschreibung Hobeck Los 3
Sachsen-Anhalt, Jerichower Land
Objektdaten
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Objekt-Nr.AM86-1800-186520
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BundeslandSachsen-Anhalt
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KreisJerichower Land
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GemeindeMöckern, Stadt
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GemarkungHobeck
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ObjektartAcker und Grünland
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Größe12,6011 ha
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Orientierungswert (Kauf)Kaufpreis: 300.046 EUR
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Orientierungswert (Pacht)Pachtzins: 7.406 EUR/Jahr
Objektbeschreibung
In der Gemarkung Hobeck bieten wir einem beschränkten Teilnehmerkreis Flächen zum Kauf und/oder einer alternativen Verpachtung für 6 Jahre an. Das Los besteht aus 6 Flurstücken in Größe von 12,60 ha. Die Nutzungsarten unterteilen sich in Acker mit 12,49 ha und einem Bonitätsdurchschnitt mit AZ 55 sowie in kleine Anteile mit Sonstiger Fläche in Größe von 0,11 ha. Dies sind ein nördlicher Randbereich mit Verbuschung sowie ein Teil am Weg.
Ab dem 01.10.2021 sind die Flächen pachtfrei.
Der aktuelle Landpachtvertrag endet am 30.09.2021. Für eine gute Bewirtschaftung ist ein Pflugtausch erforderlich.
Teilnehmerkreis
An beschränkten Ausschreibungen können landwirtschaftliche Betriebe folgender Betriebsformen teilnehmen:
- Betriebe mit mehr als 0,5 VE je ha Gesamtbetriebsfläche im Jahresdurchschnitt (Vorjahr)
- Spezialisierte Gartenbaubetriebe (Allgemeine betriebswirtschaftliche Ausrichtung - BWA - Nr. 2 des Klassifizierungsschemas der EG)
- Spezialisierte Dauerkulturbetriebe (Allgemeine betriebswirtschaftliche Ausrichtung - BWA - Nr. 3 des Klassifizierungsschemas der EG)
- Weideviehbetriebe mit Schafen, Ziegen u.a. (Allgemeine betriebswirtschaftliche Ausrichtung - BWA - Nr. 48 des Klassifizierungsschemas der EG)
- Betriebe, die nach der in der „Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische / biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen / biologischen Erzeugnissen …“ (Abl. Nr. L 189 vom 20. Juli 2007, S. 1) arbeiten und sich einem Kontrollverfahren nach den im zugehörigen EG-Folgerecht festgelegten Kriterien unterziehen.
- Junglandwirte, die einen landwirtschaftlichen Betrieb vor nicht mehr als 10 Jahren übernommen bzw. gegründet haben und
- unter 40 Jahre alt sind und
- landwirtschaftliche Einzelunternehmer sind und
- einen Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachschule oder einen gleich- bzw. höherwertigen Abschluss in einem Agrarberuf haben.
- Junglandwirte, die zum ersten Mal die Einrichtung eines landwirtschaftlichen Betriebes planen und
- unter 40 Jahre alt sind und
- einen Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachschule oder einen gleich- bzw. höherwertigen Abschluss in einem Agrarberuf haben und
- ein von der zuständigen Landesbehörde bestätigtes Betriebskonzept haben, das berechtigte Aussicht hat, in Form eines Einzelunternehmens erfolgreich realisiert zu werden.
Grundbuchstand
In den beiden Grundbüchern sind für die Flächen keine Eintragungen in Abteilung II und III eingetragen.
Besonderheiten
Aus dem Flurstück 67, der Flur 10 Hobeck wurde mit Bescheid vom 12.07.2018 eine unvermessene Teilfläche in Größe von ca. 0,0230 ha Weg der Stadt Möckern übertragen. Eine Vermessung hat bisher nicht stattgefunden. Die Teilung wird im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens vorgenommen. In der beigefügten Karte ist der Weg deutlich erkennbar, daher nicht gesondert dargestellt.
Bodenordnungsverfahren
Alle angebotenen Flächen liegen in einem Bereich, in dem ein Bodenordnungsverfahren durchgeführt wird. Das Verfahren trägt die Bezeichnung "Zeppernick-Brietzke", SDL 058 bzw. JL 4/1479/1. Wir weisen darauf hin, dass der Erwerber anstelle der BVVG in das Verfahren eintritt und das bis zur Eigentumsumschreibung durchgeführte Verfahren gegen sich gelten lassen muss (§ 15 FlurbG).
Nach der vorliegenden Stellungnahme des zuständigen Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark soll der landwirtschaftliche Weg "Langmathenweg" im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens ausgebaut werden.
Bergwerkseigentum
Die im Los enthaltenen Flächen mit den Bezeichnungen 61, 62, 64 und 67, Flur 10 sind von einem Bergwerksfeld im Eigentum der BVVG betroffen. Dazu läuft ein Interessenbekundungsverfahren unter dem AZ: VV86-2450-000914 zum Bergwerkseigentum Hobeck/Klepps. Bei dem Bodenschatz handelt es sich um tonige Gesteine zur Herstellung von Mauerklinkern und Hartbrandziegeln.
Im Fall eines späteren Verkaufes des Bergwerkseigentums weisen wir darauf hin, dass der Inhaber des Bergwerkseigentums nach Maßgabe der §§ 77 ff. BBerG gegen den Käufer die Durchführung eines Grundabtretungsverfahrens beantragen kann.
Schutzgebiete
Die Flächen liegen nicht in ausgewiesenen Schutzgebieten.
Kaufvertrag
Bei Zuschlag für ein Kaufgebot möchten wir auf folgendes hinweisen. In dem Kaufvertrag werden Regelungen infolge einer Nutzung im Zusammenhang mit der Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien oder von Funk-, Sende- oder vergleichbarer Analgen aufgenommen (siehe Ausschreibungsbedingungen).
Des Weiteren behalten wir uns vor, im Kaufvertrag eine Nachbewertungsklausel für den Fall einer Nutzungsänderung (insbesondere Bebauung) ebenfalls für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzunehmen und diese vertragliche Regelung mit der Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung dinglich zu sichern.
Auch eine Regelung zum Bodenordnungsverfahren sowie zum Bergwerkseigentum wird in den Vertrag aufgenommen.
Finanzierung
Vor Abschluss des Kaufvertrages muss der BVVG ein Nachweis über die Finanzierung des Kaufpreises vorgelegt werden (Bankbestätigung).
Lage
Die Flächen des Loses sind zwischen den Orten Kalitz in westlicher Richtung und Klepps in südlicher Richtung zu finden. In nördlicher Richtung befindet sich in einer Entfernung von ca. 2 km Loburg.
Die Flächen sind über das vorhandene Wegenetz gut erschlossen. Ein Weg in Zuständigkeit der Stadt Möckern schneidet eine der angebotenen Flächen. Die Flurstücke weisen eine leichte Streulage auf. Sie haben einen regelmäßigen Zuschnitt und werden in einem größeren Feldblock bewirtschaftet.
Für die Lage verweisen wir auf die beigefügten Karten.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Andrea Bachmann
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FirmaBVVG - Landesniederlassung Sachsen-Anhalt
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AdresseUniversitätsplatz 12
39104 Magdeburg -
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