Flächen im geplanten Windvorranggebiet Polleben – Mansfeld-Südharz

Sachsen-Anhalt, Mansfeld-Südharz

Objektdaten

  • Objekt-Nr.
    AM87-2800-001925
  • Bundesland
    Sachsen-Anhalt
  • Kreis
    Mansfeld-Südharz
  • Gemeinde
    Eisleben, Lutherstadt
  • Gemarkung
    Polleben
  • Objektart
    Erneuerbare Energien
  • Größe
    ca. 7,1177 ha
  • Orientierungswert
    nach Gebot

Abgabe des Gebotes

Objekt­beschreibung

Die ausgeschriebenen Flächen liegen in der Gemarkung Polleben (Mansfeld-Südharz) und könnten sich zur Neuerrichtung (Verdichtung/Erweiterung) von Windenergieanlagen bzw. auch zum Repowern vorhandener Windenergieanlagen eignen. Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen.


Erweiterte Objektbeschreibung

Das Flächenlos umfasst 19 Flurstücke mit insgesamt 7,1177 ha. Die einzelnen Flurstücke können Sie der Flurstücksliste entnehmen. Diese kann als PDF-Datei im Exposé eingesehen und gedruckt werden. Derzeit erfolgt eine landwirtschaftliche Nutzung. Alle Flächen sind Bestandteil von Pachtverträgen, welche tlw. 2025 bzw. 2030 enden. Eine Weiterverpachtung ist vorgesehen. Im angrenzenden Gebiet befinden sich bereits Windenergieanlagen.


Planungsstand

Entsprechend des 1. Entwurfs des Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle vom 06.11.2024 liegen die Ausschreibungsflächen im Vorranggebiet XLVIII Polleben für die Nutzung der Windenergie.


Ausschreibungsgegenstand

Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um weitere 12 Monate möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.


Optionsentgelt

Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 4.982,50 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.

Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlenden Mindestentschädigungen.


Mindestentschädigung

Die BVVG erwartet:

  • ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
    Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 7,43 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können).
  • die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
  • die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.

Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.

Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).

Darüber hinaus erwartet die BVVG:

  • Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
  • Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
  • konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
  • Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.

Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.


Haftungsausschluss und Kosten

Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.

Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.


Weitere Informationen

Für das Flurstück 45/14, Flur 7, Gemarkung Polleben sind im Grundbuch, Abteilung II, zwei beschränkte Dienstbarkeiten (Kabelrechte) für die Trianel Omshore Windkraftwerk Eisleben GmbH & Co.KG und für die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale - eingetragen.

Die Ausschreibungsflächen befinden sich im Flurbereinigungsverfahren Polleben (AZ: 611 46 MSH 232). Ggf. sind Vorhaben mit dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd, Außenstelle Halle, abzustimmen.

Lage

Polleben ist ein Ortsteil der Lutherstadt Eisleben im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt. Die Ortschaft Polleben liegt ca. 10 km nordöstlich von Eisleben und ca. 13 km südöstlich von Hettstedt. Die ausgeschriebenen Flächen liegen südöstlich von Polleben, zwischen den Ortschaften Polleben und Hedersleben.

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.

Kontaktdaten

  • Name
    Frau Gundula Klose
  • Firma
    BVVG - Niederlassung Sachsen-Anhalt/Thüringen
  • Adresse
    Universitätsplatz 12
    39104 Magdeburg
  • Tel. Durchwahl

Direktanfrage

Wichtig: Bitte senden Sie über dieses Kontaktformular keine Gebote!
Gebote senden Sie ausschließlich an: gebote@bvvg.de oder per Post an:
BVVG – Ausschreibungsbüro, Postfach 58 01 51, 10411 Berlin

* Pflichtangaben
 SSL-verschlüsselt

Abgabe des Gebotes