Flächen im und am Windeignungsgebiet Markröhlitz

Sachsen-Anhalt, Burgenlandkreis

Flächen im und am Windeignungsgebiet Markröhlitz - Ausschreibungsobjekt

Ausschreibungsobjekt

Objektdaten

  • Objekt-Nr.
    AM84-2800-004125
  • Bundesland
    Sachsen-Anhalt
  • Kreis
    Burgenlandkreis
  • Gemeinde
    Goseck
  • Gemarkung
    Goseck
  • Objektart
    Erneuerbare Energien
  • Größe
    7,6955 ha
  • Orientierungswert
    nach Gebot

Abgabe des Gebotes

Objekt­beschreibung

Die Flächen des Ausschreibungsobjektes liegen nördlich von Goseck und Markröhlitz, teils im und am Windeignungsgebiet Markröhlitz. Diese könnten sich zur Windnutzung eignen. Angeboten werden die Flächen für den Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Weitere Informationen unter "Erweiterte Objektbeschreibung ...".

Erweiterte Objektbeschreibung

Die Flächen des Ausschreibungsobjektes mit einer Gesamtgröße von 7,6955 ha liegen
nordöstlich von Naumburg (Saale), nördlich von Markröhlitz sowie
nordwestlich von Weißenfels. Sie werden aktuell überwiegend ackerbaulich genutzt und sind Gegenstand eines Pachtvertrages bis 2026. Die einzelnen Flurstücke und jeweiligen Nutzungsarten können Sie der Flurstücksliste entnehmen. Diese kann als PDF-Datei im Exposè eingesehen und gedruckt werden.

Planungsstand

Die Grundstücke befinden sich im Außenbereich. Das Ausschreibungsobjekt liegt entsprechend dem rechtskräftigen Regionalen Entwicklungsplan teils im und am Windeignungsgebiet "Markröhlitz". Nördlich der Ausschreibungsflächen befinden sich die VEP Nr. 5 und 6 "Windpark Goldberg". Außerdem liegen der BVVG hInweise vor, dass hinsichtlich der Flurstücke 16/1 und 16/2, Flur 2, Gemarkung Goseck ein B-Plan-Entwurf "Windpark Hällischer Grund" bestehen soll. Konkrete Informationen sind direkt bei der Gemeinde Goseck bzw. bei der Verbandsgenmeinde Unstruttal zu erfragen.

Zudem weist die BVVG darauf hin, dass die Flächen im Naturpark "Saale-Unstrut-Triasland" liegen.

Ausschreibungsgegenstand

Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um weitere 12 Monate möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.

Optionsentgelt

Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 5.387,00 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.

Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlenden Mindestentschädigungen.

Mindestentschädigung

Die BVVG erwartet:

  • ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
    Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 6,97 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können).
  • die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
  • die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.

Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.

Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).

Darüber hinaus erwartet die BVVG:

  • Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
  • Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
  • konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
  • Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.

Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.

Haftungsausschluss und Kosten

Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.

Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.

Weitere Informationen


Grundbuchstand:

Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist für alle Flurstücke als Eigentümerin eingetragen.

Zweite Abteilung: - keine Eintragungen

Dritte Abteilung: - keine Eintragungen

Lage

Goseck und Markröhlitz liegen im südlichen Sachsen-Anhalt im Burgenlandkreis, wobei Markröhlitz zur Gemeinde Goseck gehört. Goseck wiederum gehört der Verbandsgemeinde Unstruttal an. Das Ausschreibungsobjekt ist überwiegend verkehrlich gut erreichbar. Östlich der Ausschreibungsflächen verläuft die L 205.

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Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.

Kontaktdaten

  • Name
    Frau Kathrin Pötsch
  • Firma
    BVVG - Niederlassung Sachsen-Anhalt/Thüringen
  • Adresse
    Universitätsplatz 12
    39104 Magdeburg
  • Tel. Durchwahl

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BVVG – Ausschreibungsbüro, Postfach 58 01 51, 10411 Berlin

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