Flächen im Vorranggebiet für WEA Dehmen

Mecklenburg-Vorpommern, Rostock-Land

Flächen im Vorranggebiet für WEA Dehmen - Flurstücke auf topografischer Karte

Flurstücke auf topografischer Karte

Flächen im Vorranggebiet für WEA Dehmen - Objekt auf topografischer Karte

Objekt auf topografischer Karte

Flächen im Vorranggebiet für WEA Dehmen - Objekt im Luftbild

Objekt im Luftbild

Flächen im Vorranggebiet für WEA Dehmen - Auszug ALK

Auszug ALK

Objektdaten

  • Objekt-Nr.
    MS72-2800-036624
  • Bundesland
    Mecklenburg-Vorpommern
  • Kreis
    Rostock-Land
  • Gemeinde
    Glasewitz
  • Gemarkung
    Kussow
  • Objektart
    Erneuerbare Energien
  • Größe
    rd. 25 ha
  • Orientierungswert
    nach Gebot

Abgabe des Gebotes

Objekt­beschreibung

Im Kreis Rostock-Land bieten wir Ihnen die Option auf Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Errichtung von Windkraftanlagen und deren Betrieb. Bitte lesen Sie auch unsere weiteren Informationen.

Erweiterte Objektbeschreibung / Planungsstand

Im Ersten Entwurf des aktuellen Regionalen Raumentwicklungsprogramms von Januar 2024 ist das Vorranggebiet für Windenergieanlagen "Dehmen (133)" mit einer Größe von 80 ha dargestellt. Bitte informieren Sie sich selbständig über etwaig bestehende Höhenbegrenzungen oder sonstige Einschränkungen, die für die Errichtung von Windenergieanlagen im Vorranggebiet gelten! Für weitere Informationen verweisen wir auf die Webseite des Planungsverbandes Region Rostock.

Die BVVG ist Eigentümerin von rd. 25 ha im Bereich des Vorranggebietes "Dehmen" und daran angrenzend. Die Flurstücke liegen vorrangig in den Randbereichen des Gebietes. Unter "Bilder" sind die angebotenen Flurstücke farbig unterlegt. Bestimmte Teilflächen werden
nicht mit angeboten, diese Teilflächen sind schraffiert dargestellt.

Die Flächen werden landwirtschaftlich genutzt; BVVG-Flurstücke sind bis zum 30.09.2028 und 30.09.2030 an örtliche Landwirtschaftsbetriebe verpachtet.

Die Flurstücke 146, 150/1, 168, 169 und 171/1 liegen innerhalb eines 20 m breiten Puffers zu im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berichtspflichtigen Gewässern. Erforderlich werdende Maßnahmen zur Umsetzung der Vorgaben nach WRRL sind zu dulden und alles zu unterlassen, was diese Vorgaben beeinträchtigen könnte.

Über Flurstück 140/1 verläuft eine Leitung der WEMAG Netz GmbH, die nicht dinglich gesichert ist.

Es bestehen darüber hinaus folgende Belastungen auf Flurstücken, die als beschränkte persönliche Dienstbarkeit in Abteilung II des jeweiligen Grundbuchs eingetragen sind:

- Flurstücke 136/3, 140/1, 158/3: Abwasserdruckleitungsrecht für den Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Güstrow, Bützow, Sternberg

- Flurstücke 136/3, 140/1, 158/3: Erdgasleitungsrecht für die VNG-Verbundnetz Gas AG Leipzig;

- Flurstücke 136/3 und 158/3: Fernmeldekabelrecht für die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) verbunden mit der Auflage, "... in und auf dem belasteten Grundstück alle Maßnahmen zu unterlassen, die den Bestand, den Betrieb und die Unterhaltung des Fernmeldekabels gefährden könnten. Etwaige Baumaßnahmen dürfen nur im Einvernehmen mit der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung)/dem Land Mecklenburg-Vorpommern (Straßenbauverwaltung) durchgeführt werden."


Ausschreibungsgegenstand

Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um weitere 12 Monate möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.


Optionsentgelt

Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 17.740 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.

Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlenden Mindestentschädigungen.


Mindestentschädigung

Die BVVG erwartet:

  • ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
    Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 6,29 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können).
  • die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
  • die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.

Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.

Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).

Darüber hinaus erwartet die BVVG:

  • Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
  • Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
  • konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
  • Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.

Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.

Haftungsausschluss und Kosten

Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.

Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.

Lage

Das Vorranggebiet für Windenergieanlagen Dehmen befindet sich ca. 35 km südlich der Hansestadt Rostock direkt an der BAB 19 (Rostock-Berlin). Die nächste Autobahnabfahrt (AS 12, Glasewitz) ist nur 3 km entfernt. Nordöstlich der Fläche liegt das bereits mit mehreren Windenergieanlagen bebaute Windeignungsgebiet Glasewitz.

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Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.

Kontaktdaten

  • Name
    Frau Antje Herbst
  • Firma
    BVVG - Niederlassung Mecklenburg-Vorpommern
  • Adresse
    Werner-von-Siemens-Straße 4
    19061 Schwerin
  • Tel. Durchwahl

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BVVG – Ausschreibungsbüro, Postfach 58 01 51, 10411 Berlin

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