Flächen im Vorranggebiet für WEA Neubukow
Mecklenburg-Vorpommern, Rostock-Land
Objektdaten
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Objekt-Nr.MS72-2800-039624
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BundeslandMecklenburg-Vorpommern
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KreisRostock-Land
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GemeindeAlt Bukow
Neubukow, Schliemannstadt -
GemarkungBuschmühlen
Questin -
ObjektartErneuerbare Energien
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Größerd. 78 ha
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Orientierungswertnach Gebot
Objektbeschreibung
Im Kreis Rostock-Land bieten wir Ihnen die Option auf Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Errichtung von Windkraftanlagen und deren Betrieb. Bitte lesen Sie auch unsere weiteren Informationen.
Planungsstand
Im ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Rostock vom Januar 2024 ist das Vorranggebiet für Windenergieanlagen "Neubukow 22" mit einer Größe von 160 ha dargestellt. Das Gebiet ist zumindest teilweise in einer Zone mit beschränkter Bauhöhe aufgrund luftfahrtrechtlicher Vorgaben gelegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Planungsverbandes Region Rostock.
Innerhalb des Vorranggebietes liegt das B-Plan-Gebiet Nr. 9 mit der 1. Änderung zu diesem B-Plan der Stadt Neubukow. Die ausgeschriebenen Flurstücke 148, 149/2, 150/2, 152, 153/2, 154/2 und 156, Flur 1 der Gemarkung Buschmühlen liegen in diesem B-Plan-Gebiet. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Stadt Neubukow.
Bitte informieren Sie sich selbständig über etwaig bestehende Höhenbegrenzungen oder sonstige Einschränkungen, die für die Errichtung von Windenergieanlagen im Vorranggebiet gelten!
Das Gebiet ist bereits teilweise mit Windenergieanlagen bebaut. Für einen Teil davon ist aktuell ein Repowering vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass die an das BVVG-Eigentum angrenzenden Flächen bereits durch Projektierer der Windenergiebranche vertraglich gesichert sind.
Erweiterte Objektbeschreibung
Die BVVG ist Eigentümerin von rd. 78 ha im Bereich des Vorranggebietes für Windenergieanlagen "Neubukow 22" und daran angrenzend. Unter "Bilder" sind die angebotenen Flurstücke farbig unterlegt. Aus einigen Flurstücken werden nur Teilflächen angeboten. Die nicht ausschreibungsgegenständlichen Teilflächen sind schraffiert dargestellt.
Aus den Flurstücken 149/2, 150/2, 153/2 und 156, Flur 1 der Gemarkung Buschmühlen werden wegen aktuell bestehender Baulasten und Dienstbarkeiten jeweils nur Teilflächen angeboten. Die aus den WEA-Standorten auf den Flurstücken 150/1 und 153/1 resultierenden Baulastflächen (Rotorradien) sind nicht Gegenstand der Ausschreibung. Diese Flächen sind unter "Bilder" schraffiert dargestellt. Über die Baulasten hinaus sind im Grundbuch von Neubukow, Blatt 55033 beschränkt persönliche Dienstbarkeiten (Abstandsflächen-, Nutzungs- und Rotorrecht für den WEA-Betreiber und die Bank) eingetragen.
Über Flurstück 9, Flur 2 der Gemarkung Buschmühlen verläuft eine unterirdische Elektroleitung (20 kV-Leitung). Diese ist im Grundbuch von Neubukow, Blatt 10998 über eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit dinglich gesichert (Kabelanlage inklusive Nebenanlagen auf Schutzstreifen).
Für Flurstück 154/2, Flur 1, Buschmühlen existiert bis Dezember 2026 ein Gestattungsvertrag über 120 qm für den Standort eines Kameramastes, einen Containerstellplatz und Einzäunung, der um zwei Jahre verlängert werden kann. Das Recht ist nicht dinglich gesichert.
Die BVVG-Flurstücke werden landwirtschaftlich genutzt und sind zu diesem Zweck mit Pachtzeiten zwischen 30.09.2025 und 30.09.2030 an örtliche Landwirtschaftsbetriebe verpachtet. Die jagdliche Bewirtschaftung erfolgt über die örtlichen Jagdgenossenschaften.
Die Flurstücke 12 und 13, Flur 1, Gemarkung Questin liegen im Europäischen Vogelschutzgebiet "Wismarbucht und Salzhaff".
Auf Flurstück 12, Flur 1, Gemarkung Questin, Flurstück 136, Flur 1, Gemarkung Buschmühlen und den Flurstücken 17 und 25, Flur 2, Gemarkung Buschmühlen befinden sich gesetzlich geschützte Biotope. Die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen sind bei der Nutzung einzuhalten (§ 20 NatSchG Land M-V). Auf den Flurstücken 25 und 26, Flur 2, Gemarkung Buschmühlen ist straßenbegleitend eine Neuanpflanzung von Bäumen geplant.
Alle Flurstücke sind Bestandteil des Bodenordnungsverfahrens "Am Salzhaff".
Ausschreibungsgegenstand
Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um weitere 12 Monate möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.
Optionsentgelt
Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 54.545 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.
Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlenden Mindestentschädigungen.
Mindestentschädigung
Die BVVG erwartet:
- ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 6,25 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können). - die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
- die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.
Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.
Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).
Darüber hinaus erwartet die BVVG:
- Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
- Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
- konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
- Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.
Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.
Haftungsausschluss und Kosten
Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.
Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.
Lage
Das Vorranggebiet für Windenergie Neubukow liegt westlich von Neubukow im nördlichen Landkreis Rostock. Das Gebiet befindet sich zwischen den Ortschaften Rakow, Buschmühlen und Questin. Im Süden grenzt ein Waldgebiet an. Die ausgeschriebenen Flächen befinden sich hauptsächlich in Randlagen des Vorranggebietes.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Antje Herbst
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FirmaBVVG - Niederlassung Mecklenburg-Vorpommern
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AdresseWerner-von-Siemens-Straße 4
19061 Schwerin -
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