Flächen im Vorranggebiet für WEA Schönwalde

Mecklenburg-Vorpommern, Vorpommern-Greifswald

Flächen im Vorranggebiet für WEA Schönwalde - Auszug ALK

Auszug ALK

Objektdaten

  • Objekt-Nr.
    MS75-2800-021725
  • Bundesland
    Mecklenburg-Vorpommern
  • Kreis
    Vorpommern-Greifswald
  • Gemeinde
    Schönwalde
  • Gemarkung
    Stolzenburg
  • Objektart
    Erneuerbare Energien
  • Größe
    rd. 53 ha
  • Orientierungswert
    nach Gebot

Abgabe des Gebotes

Objekt­beschreibung

Im Kreis Vorpommern-Greifswald bieten wir Ihnen die Option auf Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Errichtung von Windkraftanlagen und deren Betrieb. Bitte lesen Sie auch unsere weiteren Informationen.

Planungsstand / Erweiterte Objektbeschreibung

Das Vorranggebiet für Windenergie "Schönwalde" ist Bestandteil des aktuellen Entwurfs des Regionalen Raumentwicklungsprogramms von Juli 2024. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Webseite des Planungsverbandes Vorpommern. Bitte informieren Sie sich eigenständig über möglicherweise bestehende Baubeschränkungen.

Die BVVG ist Eigentümerin von rd. 53 ha im Bereich des Vorranggebietes "Schönwalde" und direkt daran angrenzend. Unter "Bilder" sind die angebotenen Flurstücke farbig gekennzeichnet. Auf eine bereits erfolgte Flächensicherung der angrenzenden Flurstücke durch Dritte wird hingewiesen.

Flurstück 35, Flur 8 der Gemarkung Stolzenburg (Eigentum Dritter) ist für die Umsetzung einer Kompensationsmaßnahme -verbunden mit einem Bebauungsverbot- reserviert und grundbuchlich mit einer entsprechenden Dienstbarkeit gesichert. In Zusammenarbeit zwischen Gestattungsnehmer, Ämtern und Behörden lässt sich diese Konfliktlage möglicherweise lösen.

Die BVVG-Flurstücke werden landwirtschaftlich genutzt und sind bis zum 30.09.2028 an örtliche Landwirtschaftsbetriebe verpachtet. Die jagdliche Bewirtschaftung erfolgt über die örtliche Jagdgenossenschaft.

Über die Flurstücke 2/1, 36/1, 36/3, 36/4, 36/5 und 43/2, Flur 8 der Gemarkung Stolzenburg verläuft eine Trinkwasserleitung, die als beschränkt persönliche Dienstbarkeit für den Trink- und Abwasserzweckverband Uecker-Randow, Süd-Ost, Pasewalk im Grundbuch von Schönwalde, Blatt 1103 gesichert ist.

Für Flurstück 39, Flur 5 Gemarkung Stolzenburg wurde ein Gestattungsvertrag für die Verlegung einer unterirdischen Elektroleitung abgeschlossen. Das Recht ist noch nicht dinglich gesichert. Der Abschluss eines weiteren Gestattungsvertrages für die Verlegung einer unterirdischen Elektroleitung auf den Flurstücken 19, 22, 24, 25, 26, 28, 34 und 36, Flur 5, Gemarkung Stolzenburg ist in Vorbereitung.

Im Vorranggebiet befinden sich mehrere gesetzlich geschützte Biotope, die auch die ausgeschriebenen BVVG-Flächen betreffen. Die gesetzlichen Bestimmungen nach § 20 NatSchAG M-V sind einzuhalten.

Ausschreibungsgegenstand

Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um weitere 12 Monate möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.


Optionsentgelt

Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 37.032 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.

Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlenden Mindestentschädigungen.


Mindestentschädigung

Die BVVG erwartet:

  • ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
    Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 6,66 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können).
  • die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
  • die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.

Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.

Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).

Darüber hinaus erwartet die BVVG:

  • Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
  • Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
  • konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
  • Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.

Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.


Haftungsausschluss und Kosten

Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.

Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.

Lage

Das Vorranggebiet "Schönwalde" liegt ca. 4 km nordöstlich der Stadt Pasewalk (Luftlinie). Die nächsten Anschlüsse an die Autobahn A 20 sind die Pasewalk-Nord (35) und Pasewalk-Süd (36), die man nach 10 - 12 km erreicht.

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Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.

Kontaktdaten

  • Name
    Frau Antje Herbst
  • Firma
    BVVG - Niederlassung Mecklenburg-Vorpommern
  • Adresse
    Werner-von-Siemens-Straße 4
    19061 Schwerin
  • Tel. Durchwahl

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BVVG – Ausschreibungsbüro, Postfach 58 01 51, 10411 Berlin

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