Flächen im Vorranggebiet für WEA Zernin
Mecklenburg-Vorpommern, Rostock-Land
Objektdaten
-
Objekt-Nr.MS72-2800-052924
-
BundeslandMecklenburg-Vorpommern
-
KreisRostock-Land
-
GemeindeTarnow
-
GemarkungZernin
-
ObjektartErneuerbare Energien
-
Größerd. 10 ha
-
Orientierungswertnach Gebot
Objektbeschreibung
Im Kreis Rostock-Land bieten wir Ihnen die Option auf Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Errichtung von Windkraftanlagen und deren Betrieb. Bitte lesen Sie auch unsere weiteren Informationen.
Planungsstand
Im ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Rostock vom Januar 2024 ist das Vorranggebiet für Windenergieanlagen "Zernin 150" mit einer Größe von 210 ha dargestellt. Das Gebiet ist in einer Zone mit beschränkter Bauhöhe aufgrund luftfahrtrechtlicher Vorgaben gelegen. Bitte informieren Sie sich selbständig über sonstige Einschränkungen, die für die Errichtung von Windenergieanlagen im Vorranggebiet gelten! Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Planungsverbandes Region Rostock. Auf eine mögliche Sicherung angrenzender Flächen durch Dritte wird hingewiesen.
Erweiterte Objektbeschreibung
Die BVVG ist Eigentümerin von rd. 10 ha im Bereich des Vorranggebietes für Windenergieanlagen "Zernin 150" und daran angrenzend. Nur ein kleiner Teil davon liegt direkt im Vorranggebiet, der größte Teil der Flächen grenzt an. Unter "Bilder" ist das angebotene Flurstück farbig unterlegt, die ausschreibungsgegenständliche Teilfläche ist schraffiert dargestellt.
Über das Flurstück verläuft eine 20 kV-Freileitung, es stehen ein Gittermast und Betonmasten auf dem Flurstück. Dieses Recht ist im Grundbuch über eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit dinglich gesichert (Mittelspannungsfreileitungskabelrecht für WEMAG Netz GmbH, Schwerin).
Das Flurstück wird landwirtschaftlich genutzt und ist zu diesem Zweck bis zum 30.09.2028 verpachtet. Die jagdliche Bewirtschaftung erfolgt über die örtliche Jagdgenossenschaft.
Auf dem Flurstück befindet sich ein gesetzlich geschütztes Biotop. Die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen sind bei der Nutzung einzuhalten (§ 20 NatSchG Land M-V). Außerdem grenzt es an ein nach Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtiges Gewässer.
Ausschreibungsgegenstand
Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um weitere 12 Monate möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.
Optionsentgelt
Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 7.035 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.
Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlenden Mindestentschädigungen.
Mindestentschädigung
Die BVVG erwartet:
- ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 6,34 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können). - die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
- die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.
Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.
Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).
Darüber hinaus erwartet die BVVG:
- Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
- Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
- konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
- Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.
Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.
Haftungsausschluss und Kosten
Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.
Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.
Lage
Das Vorranggebiet für Windenergie Zernin liegt rund 15 km Luftlinie westlich der Kreisstadt Güstrow im Landkreis Rostock südlich der Landstraße 141 von Bützow nach Sternberg. Die ausgeschriebene Fläche befinden sich an der Nordspitze des Vorranggebietes.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
-
NameFrau Antje Herbst
-
FirmaBVVG - Niederlassung Mecklenburg-Vorpommern
-
AdresseWerner-von-Siemens-Straße 4
19061 Schwerin -
Tel. Durchwahl