Flächen im WEG Battin

Brandenburg, Uckermark

Objektdaten

  • Objekt-Nr.
    BB73-2800-013923
  • Bundesland
    Brandenburg
  • Kreis
    Uckermark
  • Gemeinde
    Brüssow, Stadt
  • Gemarkung
    Bagemühl
    Battin
  • Objektart
    Erneuerbare Energien
  • Größe
    8,7096
  • Orientierungswert
    nach Gebot

Abgabe des Gebotes

Objekt­beschreibung

Wir bieten Ihnen eine Option auf Abschluss eines Gestattungsvertrages auf ca. 9 ha Fläche zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen an. Es handelt sich bei den angebotenen Flurstücken um Flächen im WEG Battin. Die Option ist befristet auf 3 Jahre, eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge noch nicht beschieden sind.

Erweiterte Objektbeschreibung

Das Gebiet ist land- und forstwirtschaftlich geprägt. Bei der Ausschreibungsfläche handelt es sich um landwirtschaftliche Flächen. Die Flächen sind vollständig bis zum 30.09.2030 bzw. 30.09.2026 verpachtet. Eine Pachtaufhebungsentschädigung und die Entschädigung für die Bewirtschaftungserschwernisse sind durch den Options- und Gestattungsnehmer selbst mit dem Pächter zu vereinbaren.

Planungsstand

Die Flurstücke befinden sich im WEG Battin. Ein entsprechender Planungsstand muss erst noch hergestellt werden. Einzelheiten sind mit den zuständigen Stellen zu klären.

Ausschreibungsgegenstand

Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 3 Jahre; die Verlängerung der Option ist um ein Jahr möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.

Grundbuchstand

Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist für die angebotenen Flurstücke als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. In der Abteilung II und III der jeweiligen Grundbuchblätter sind derzeit keine Belastungen eingetragen.

Optionsentgelt

Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 6.100,00 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n), gleich aus welchen Gründen, auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.

Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlenden Mindestentschädigungen.

Mindestentschädigung

Die BVVG erwartet:

  • ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
    Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 7,86 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63 % zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können).
  • die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
  • die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.

Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.

Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).

Darüber hinaus erwartet die BVVG:

  • Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
    Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
    konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
  • Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.

Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag noch nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.

Haftungsausschluss und Kosten

Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.

Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.

Weitere Informationen

Für die genannten Größen der einzelnen Nutzungsarten und Bonitäten wird keine Gewähr übernommen. Bitte informieren Sie sich selbst vor Ort über das Objekt. Die Besichtigung der Fläche kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen, das Befahren des Ausschreibungsloses ist nicht gestattet.

Lage

Die Gemarkungen Bagemühl und Battin gehören zur Gemeinde Brüssow, Stadt. Die kleine Stadt Brüssow ist über die A 20, Abfahrt 37, zu erreichen. Das angebotene Objekt ist von den Orten Bagemühl und Battin über landwirtschaftliche Wege erreichbar.

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Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.

Kontaktdaten

  • Name
    Frau Alexandra Wetz
  • Firma
    BVVG - Niederlassung Berlin/Brandenburg/Sachsen
  • Adresse
    Schönhauser Allee 120
    10437 Berlin
  • Tel. Durchwahl

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BVVG – Ausschreibungsbüro, Postfach 58 01 51, 10411 Berlin

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