Flächen im WEG Rietz bei Treuenbrietzen
Brandenburg, Potsdam-Mittelmark
Objektdaten
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Objekt-Nr.BB69-2800-030224
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BundeslandBrandenburg
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KreisPotsdam-Mittelmark
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GemeindeMühlenfließ
Treuenbrietzen, Stadt -
GemarkungNichel
Rietz b. Treuenbrietzen -
ObjektartErneuerbare Energien
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Größe45,4292 ha
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Orientierungswertnach Gebot
Objektbeschreibung
Wir bieten Ihnen eine Option auf Abschluss eines Gestattungsvertrages auf ca. 45 ha Fläche zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen an. Es handelt sich bei den angebotenen Flurstücken um Flächen in einem Waldgebiet. Die Option ist befristet auf 3 Jahre, eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge noch nicht beschieden sind.
Erweiterte Objektbeschreibung
Das Gebiet ist forstwirtschaftlich geprägt. Bei der Ausschreibungsfläche handelt es sich um Flächen in einem Waldgebiet. Die Flurstücke 86 und 87/4, Flur 2, Gemarkung Nichel, werden temporär für eine Zuwegung benötigt. Die BVVG wird dem Antragsteller einen entsprechenden Gestattungsvertrag anbieten. Die beantragte Flächeninanspruchnahme beträgt ca. 3.620 m².
Grundbuchstand
Das Grundbuch von Rietz bei Treuenbrietzen, Blatt 394, ist lastenfrei.
Im Grundbuch von Nichel, Blatt 297, ist in Abteilung II unter der lfd. Nr. 5 eine Dienstbarkeit (Transformatoren-/Schaltstation) eingetragen. Betroffen ist das Flurstück 87/2, Flur 2, Gemarkung Nichel.
Planungsstand
Die Flurstücke befinden sich im WEG Rietz bei Treuenbrietzen. Ein entsprechender Planungsstand zur Errichtung der WEA muss erst noch hergestellt werden. Einzelheiten sind mit den zuständigen Stellen zu klären.
Ausschreibungsgegenstand
Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um weitere 12 Monate möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.
Optionsentgelt
Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 31.801,00 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.
Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlende Mindestentschädigung.
Mindestentschädigung
Die BVVG erwartet:
- ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 8,63 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können). - die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
- die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.
Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.
Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).
Darüber hinaus erwartet die BVVG:
- Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
- Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
- konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
- Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.
Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.
Haftungsausschluss und Kosten
Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.
Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.
Lage
Treuenbrietzen, eine kleine Stadt im Landkreis Potsdam-Mittelmark, ist über die B 2 und B 102 zu erreichen. Die angebotenen Flächen liegen westlich der Stadt Treuenbrietzen an der B 102. Die Zuwegung ist nicht für alle Flurstücke gesichert.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Alexandra Wetz
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FirmaBVVG - Niederlassung Berlin/Brandenburg/Sachsen
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AdresseSchönhauser Allee 120
10437 Berlin -
Tel. Durchwahl