Flächen im Windvorranggebiet Groß Tessin

Mecklenburg-Vorpommern, Rostock-Land

Flächen im Windvorranggebiet Groß Tessin - Topografie 2

Topografie 2

Flächen im Windvorranggebiet Groß Tessin - Objekt im BVVG-GIS-Luftbild

Objekt im BVVG-GIS-Luftbild

Flächen im Windvorranggebiet Groß Tessin - Auszug ALK

Auszug ALK

Objektdaten

  • Objekt-Nr.
    MS72-2800-036924
  • Bundesland
    Mecklenburg-Vorpommern
  • Kreis
    Rostock-Land
  • Gemeinde
    Krakow am See, Stadt
    Reimershagen
  • Gemarkung
    Marienhof
    Groß Tessin
  • Objektart
    Erneuerbare Energien
  • Größe
    rd. 50 ha
  • Orientierungswert
    nach Gebot

Abgabe des Gebotes

Objekt­beschreibung

Im Kreis Rostock-Land bieten wir Ihnen die Option auf Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Errichtung von Windkraftanlagen und deren Betrieb. Bitte lesen Sie auch unsere weiteren Informationen.

Planungsstand / Erweiterte Objektbeschreibung

Im Ersten Entwurf des aktuellen Regionalen Raumentwicklungsprogramms von Januar 2024 ist das Vorranggebiet für Windenergieanlagen "Groß Tessin (155)" mit einer Größe von 100 ha dargestellt. Bitte informieren Sie sich selbständig über etwaig bestehende Höhenbegrenzungen oder sonstige Einschränkungen, die für die Errichtung von Windenergieanlagen im Vorranggebiet gelten! Für weitere Informationen verweisen wir auf die Webseite des Planungsverbandes Region Rostock.

Die BVVG ist Eigentümerin von rd. 50 ha Fläche im Bereich des Vorranggebietes "Groß Tessin" und daran angrenzend. Unter "Bilder" sind die angebotenen Flurstücke farbig gekennzeichnet.

Die Flächen werden landwirtschaftlich genutzt; sie sind aktuell mit Vertragslaufzeiten zwischen 30.09.2028 und 30.09.2030 an Landwirtschaftsbetriebe verpachtet.

Folgende Lasten und Beschränkungen sind in Abteilung II des Grundbuches von Bellin, Blatt 204 eingetragen, die Flurstück 82/1, Flur 1, Gemarkung Marienhof betreffen:

- lfd. Nr. 2: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Erdgasfernleitungsrecht) für die Fluxys Deutschland GmbH, Düsseldorf, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover und NEL Gastransport GmbH, Kassel als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB

- lfd. Nr. 3: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Kabelrecht - 0,4-KV-Kabel- einschließlich Geh- und Fahrtrecht) für WEMAG Netz GmbH, Schwerin; im Gleichrang mit Abt. II Nr. 4 eingetragen

- lfd. Nr. 4: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (20-kV-Freileitungsrecht einschließlich Geh- und Fahrtrecht) für WEMAG Netz GmbH, Schwerin, im Gleichrang mit Abt. II Nr. 3 eingetragen

Die anderen Grundbücher sind -bezogen auf die ausgeschriebenen Flurstücke- lastenfrei.


Ausschreibungsgegenstand

Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um weitere 12 Monate möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.


Optionsentgelt

Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 34.705 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.

Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlenden Mindestentschädigungen.


Mindestentschädigung

Die BVVG erwartet:

  • ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
    Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 6,45 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können).
  • die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
  • die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.

Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.

Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).

Darüber hinaus erwartet die BVVG:

  • Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
  • Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
  • konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
  • Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.

Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.


Haftungsausschluss und Kosten

Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.

Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.

Lage

Das Windvorranggebiet Groß Tessin liegt im südlichen Landkreis Rostock, etwa 12 km südlich der Kreisstadt Güstrow und 5 km von Krakow am See entfernt (jeweils Luftlinie). Über die L 11 erreicht man nach rd. 13 km den Anschluss an die Autobahn A 19, Anschlussstelle Krakow am See/Kuchelmiß. Die ausgeschriebenen Flurstücke liegen im östlichen und nordöstlichen Teil des Windvorranggebietes und daran angrenzend.

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Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.

Kontaktdaten

  • Name
    Frau Antje Herbst
  • Firma
    BVVG - Niederlassung Mecklenburg-Vorpommern
  • Adresse
    Werner-von-Siemens-Straße 4
    19061 Schwerin
  • Tel. Durchwahl

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BVVG – Ausschreibungsbüro, Postfach 58 01 51, 10411 Berlin

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