Flächen in Quedlinburg, Flur 41, 42, 43 u. 49
Sachsen-Anhalt, Harz
Objektdaten
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Objekt-Nr.AM85-1800-003621
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BundeslandSachsen-Anhalt
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KreisHarz
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GemeindeQuedlinburg, Stadt
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GemarkungQuedlinburg
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ObjektartAcker und Grünland
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Größe9,7417 ha
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Orientierungswert (Kauf)nach Gebot
Objektbeschreibung
In der Gemarkung Quedlinburg bieten wir ein Objekt mit einer Gesamtgröße von 9,7417 ha ausschließlich zum Kauf an. Es besteht aus 9,3609 ha Ackerland (Ø ca. 67 BP) sowie 0,3808 ha anderer Nutzungsarten und umfasst 6 Flurstücke. Das Kauflos ist ab dem 01.10.2021 pachtfrei. Weitere Informationen erhalten Sie in den Ausschreibungsbedingungen.
Weitere InformationenVerpachtung
Die Flächen sind Bestandteil von zwei landwirtschaftlichen Pachtverträgen mit identischem Pächter. Diese enden am 30.09.2021.
Grundbucheintragungen
Alle Flurstücke sind in Abteilung II und III des Grundbuchs lastenfrei. Sofern noch "Altleitungen" bekannt werden, sind diese als nicht wertmindernd vom Erwerber zu übernehmen.
Flurbereinigungsverfahren
Das Flurstück 82 der Flur 49 in der Gemarkung Quedlinburg liegt im Verfahrensgebiet des Flurbereinigungsverfahrens "FBV Quedlinburg Nord (B6n)". Das Verfahren wird vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte unter der Verf.-Nr. QLB 124 geführt. Der Käufer tritt mit Besitzübergang anstelle der Verkäuferin (bisheriger Teilnehmer) dem laufenden Verfahren bei und hat alle bisherigen Regelungen und Festlegungen gegen sich gelten lassen. Der neue Rechtszustand im Verfahren ist bereits eingetreten und entsprechend im Grundbuch vollzogen. Zurückliegende und zukünftige Verfahrenskosten mit Bezug zum Kaufobjekt sind ggf. vom Käufer zu übernehmen.
Schutzgebiete
Die Flurstücke 74/4, 74/5, 105 der Flur 41, Flurstück 7 der Flur 42 und Flurstück 38 der Flur 43, Gemarkung Quedlinburg, befinden sich im Landschaftsschutzgebiet "Harz und nördliches Harzvorland" und im Naturpark "Harz Sachsen-Anhalt". Auf dem Flurstück 38 der Flur 43 in der Gemarkung Quedlinburg existieren zudem geschützte Biotope nach § 22 NatSchG LSA. Naturschutzrechtliche Belange sowie daraus ggf. resultierende Bewirtschaftungsauflagen sind vom Käufer/Pächter zu beachten.
Kaufvertrag
In den abzuschließenden Kaufvertrag werden Regelungen infolge einer Umnutzung zur Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien oder für die Errichtung von Funk-, Sende- oder vergleichbaren Anlagen mit einer Bindungsfrist von 10 Jahren aufgenommen (siehe Ausschreibungsbedingungen). Des Weiteren behält sich die Verkäuferin vor, für den Fall einer Nutzungsänderung (insbesondere Bebauung) in den Kaufvertrag eine Nachbewertungsklausel mit identischer Bindungsfrist aufzunehmen und diese vertragliche Regelung mit Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung dinglich zu sichern.
Finanzierung
Vor Abschluss des Kaufvertrages muss der Verkäuferin ein Nachweis zur Finanzierung des Kaufpreises vorgelegt werden (Bankbestätigung).
Lage
Das Objekt liegt zwischen Quedlinburg und Westerhausen im Landkreis Harz/Sachsen-Anhalt. Im Umland schließen sich weitere landwirtschaftliche Nutzflächen an das Ausschreibungslos an. Es ist über die A36 (Abfahrt Quedlinburg-Mitte), die K1360 (Halberstädter Straße) oder die L85 sowie hiervon abzweigende Wirtschaftswege gut zu erreichen.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameHerr Cord Eimkemeier
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FirmaBVVG - Landesniederlassung Sachsen-Anhalt
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AdresseUniversitätsplatz 12
39104 Magdeburg -
Tel. Durchwahl