Flächen zur potenziellen Windenergienutzung bei Müncheberg
Brandenburg, Märkisch-Oderland
Objektdaten
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Objekt-Nr.BB64-2800-046325
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BundeslandBrandenburg
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KreisMärkisch-Oderland
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GemeindeMüncheberg, Stadt
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GemarkungMüncheberg
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ObjektartErneuerbare Energien
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Größeca. 45,6 ha (unvermessene Teilflächen)
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Orientierungswertnach Gebot
Objektbeschreibung
Wir bieten Ihnen eine Option auf den Abschluss eines Gestattungsvertrages auf ca. 45,6 ha Fläche zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen.
Gegenstand der Ausschreibung sind zwei unvermessene Teilflächen des Flurstücks 154, Flur 15 der Gemarkung Müncheberg, die in den beigefügten Lageplänen farblich rot umrandet und durch Schraffur gekennzeichnet sind. Nach geschätztem Aufmaß haben die beiden Teilflächen eine Gesamtgröße von ca. 45,6 ha. Bei den angebotenen Flächen handelt es sich überwiegend um Ackerland und in geringem Umfang um Holzungsflächen in einem landwirtschaftlich geprägten Gebiet.
Pachtsituation
Die angebotenen Teilflächen sind Gegenstand eines bis zum 30.09.2028 geschlossenen landwirtschaftlichen Pachtvertrages.
Planungsstand
Die Regionalversammlung der regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat auf ihrer 9. Sitzung am 29. Januar 2024 den Vorentwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree mit seiner Begründung gebilligt und den Umweltbericht zur Kenntnis genommen (Beschluss 24/01/64) sowie den Beschluss zur Eröffnung des förmlichen Beteiligungsverfahrens für die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree gefasst (Beschluss 24/01/47).
Die angebotenen Teilflächen befinden sich entsprechend dem Vorentwurf teilweise im Vorranggebiet Windenergienutzung Nr. 23, Müncheberg. Der aktuelle Stand der Regionalplanung sowie der örtlichen Bauleitplanung ist bei den jeweilig zuständigen Stellen zu erfragen.
Besonderheiten
Nach den vorliegenden Informationen/Unterlagen liegen die angebotenen Teilflächen im Bereich stillgelegter bergbaulicher Anlagen, die nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen (Altbergbau) und vom Altbergbau „Brunow b. Müncheberg/Braunkohle“ betroffen sein können.
Es wird darauf hingewiesen, dass die BVVG zur Frage eventuell notwendiger Sicherungsmaßnahmen gegen Bergschäden keine Stellungnahme abgeben kann und darf. Über die bergbaulichen Verhältnisse im Bereich dieses Altbergbaugebietes kann der Options- und Gestattungsnehmer sich jedoch selbst, am zweckmäßigsten unter Hinzuziehung einer sachverständigen Person, durch eine Einsichtnahme in die bei der zuständigen Bergbehörde vorliegenden Unterlagen des für den umgegangenen Bergbau in Frage kommenden Altbergbauobjektes nach vorheriger schriftlicher Beantragung bei der zuständigen Bergbehörde unterrichten.
Bei konkreten Baumaßnahmen im Bereich des Altbergbaus wird eine Baugrundbegutachtung empfohlen.
Grundbuchstand
Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist für das Flurstück 154, Flur 15 der Gemarkung Müncheberg im Grundbuch von Müncheberg, Grundbuchblatt 261, als Eigentümerin eingetragen.
Es bestehen folgende grundbuchliche Belastungen das Flurstück 154 betreffend:
Abteilung II:
Lfd. Nr. 19 der Eintragung:
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) für die Vodafone D2 GmbH, Berlin. Die Ausübung darf einem Dritten überlassen werden. Eingetragen im Gleichrang mit dem Recht in Abt. II unter lfd. Nr. 20.
Lfd. Nr. 20 der Eintragung:
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) für den Landkreis Märkisch Oderland. Eingetragen im Gleichrang mit dem Recht in Abt. II unter lfd. Nr. 19.
Lfd. Nr. 21 der Eintragung:
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht zum Errichten, Betreiben und Unterhalten einer Windenergieanlage, Wegerecht, Leitungsrecht, Abstandsflächenrecht
Lfd. Nr. 22 der Eintragung:
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht zum Errichten, Betreiben und Unterhalten einer Windenergieanlage, Wegerecht, Leitungsrecht, Abstandsflächenrecht) für den Landkreis Märkisch Oderland
Lfd. Nr. 23 der Eintragung:
Vormerkung gemäß § 883 BGB; Anspruch auf Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Recht zum Errichten, betreiben und Unterhalten einer Windenergieanlage, Wegerecht, Leitungsrecht, Abstandsflächenrecht)
Die Eintragungen fld. Nrn. 21, 22 und 23 stehen im Zusammenhang mit der Bestandsanlage auf dem Flurstück 146.
Lfd. Nr. 25 der Eintragung:
Grunddienstbarkeit (Bebauungsbeschränkung) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Müncheberg Flur 15 Flurstück 12/1 und 154
Die Löschungsbewilligung für die unter lfd. Nr. 25 eingetragene Grunddienstbarkeit wurde erteilt und dem Grundbuchamt des Amtsgerichtes Strausberg mit Schreiben vom 29.10.2024 zur Löschung eingereicht.
Lfd. Nr. 26 der Eintragung:
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Bebauungsbeschränkung) für den Landkreis Märkisch-Oderland als untere Bauaufsichtsbehörde
Lfd. Nr. 28 der Eintragung:
Grunddienstbarkeit (Bebauungsbeschränkung) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Müncheberg Flur 15 Flurstück 154
Die Löschungsbewilligung für die unter lfd. Nr. 28 eingetragene Grunddienstbarkeit wurde erteilt und dem Grundbuchamt des Amtsgerichtes Strausberg mit Schreiben vom 29.10.2024 zur Löschung eingereicht.
Lfd. Nr. 29 der Eintragung:
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Bebauungsbeschränkung) für den Landkreis Märkisch-Oderland als untere Bauaufsichtsbehörde
Lfd. Nr. 31 der Eintragung:
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) für den Landkreis Märkisch-Oderland als untere Bauaufsichtsbehörde.
Lfd. Nr. 32 der Eintragung:
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) für den Landkreis Märkisch-Oderland als untere Bauaufsichtsbehörde.
Lfd. Nr. 33 der Eintragung:
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) für den Landkreis Märkisch-Oderland als untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Eintragungen lfd. Nrn. 26, 29, 31, 32 und 33 stehen im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer WEA auf dem Flurstück 12/1.
Der e.discom Telekommunikation GmbH wurde mit Gestattungsvertrag mit dinglicher Sicherung vom 28.10.2020 das Recht zur Verlegung einer Leerrohrtrasse (Ausbau Glasfaserverbindungsstrecke) auf dem Flurstück 154 eingeräumt. Der Verlauf der Leitung betrifft nicht die angebotenen Teilflächen. Die Dienstbarkeit wurde am 10.12.2020 bewilligt, jedoch noch nicht im Grundbuch eingetragen. Der Vertragspartner des abzuschließenden Options- und Gestattungsvertrages hat die Eintragung der Dienstbarkeit an rangbereiter Stelle zu dulden.
Darüber hinaus wurde am 27.04.2022 ein Gestattungsvertrag ohne dingliche Sicherung zwischen der BVVG und der Vodafone GmbH geschlossen, der die Verlegung einer Rohrtrasse für Glasfaserverlegung auf dem Flurstück 154 beinhaltet. Die Leitung wurde bereits verlegt und verläuft über die angebotenen Teilflächen.
Abteilung ist lastenfrei.
Ausschreibungsgegenstand
Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um ein Jahr möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.
Optionsentgelt
Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 32.000 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.
Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlende Mindestentschädigung.
Mindestentschädigung
Die BVVG erwartet:
· ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 6,82 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können).
· die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
· die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.
Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.
Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).
Darüber hinaus erwartet die BVVG:
· Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
· Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
· konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
· Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.
Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen
Haftungsausschluss und Kosten
Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.
Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.
Lage
Die angebotenen Flächen befinden sich ca. 1 km nord-östlich der Stadt Müncheberg.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameHerr Hermann Christgau
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FirmaBVVG - Niederlassung Berlin/Brandenburg/Sachsen
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AdresseSchönhauser Allee 120
10437 Berlin -
Tel. Durchwahl