Flächen zur potenziellen Windenergienutzung bei Reckenthin

Brandenburg, Prignitz

Objektdaten

  • Objekt-Nr.
    BB70-2800-109623
  • Bundesland
    Brandenburg
  • Kreis
    Prignitz
  • Gemeinde
    Groß Pankow (Prignitz)
  • Gemarkung
    Reckenthin
    Guhlsdorf
  • Objektart
    Erneuerbare Energien
  • Größe
    29,4832 ha
  • Orientierungswert
    nach Gebot

Abgabe des Gebotes

Objekt­beschreibung

Wir bieten Ihnen eine Option auf den Abschluss eines Gestattungsvertrages auf ca. 29,5 ha Fläche zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen.

Bei den angebotenen Flächen handelt es sich überwiegend um Ackerland in einem landwirtschaftlich geprägten Gebiet.

Pachtsituation

Die angebotenen Flurstücke sind Gegenstand mehrerer bis zum 30.09.2028 geschlossener landwirtschaftlicher Pachtverträge.

Eine Pachtaufhebungsentschädigung und die Entschädigung für die Bewirtschaftungserschwernisse sind durch den Options- und Gestattungsnehmer selbst mit den Pächtern zu vereinbaren.

Planungsstand

Die Flächen liegen in bzw. am Rande des im Jahr 2002 errichteten Windparks Reckenthin, der aus 11 Windenergieanlagen des Typs Enercon E 66 besteht. Nach unseren Einschätzungen eignen sich die Grundstücke der BVVG - ggf. im Zusammenhang mit angrenzenden privaten Grundstücken - für den Bau von ergänzenden Windenergieanlagen oder als Bestandteil eines möglichen Repowering-Projekts.

Die Regionalversammlung hat am 25. Januar 2023 die Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans "Windenergienutzung (2024)" beschlossen. Mit dem Regionalplan sollen in der Region Prignitz-Oberhavel Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Entsprechend vorliegender Informationen befanden sich die angebotenen Flächen im Entwurf des Sachlichen Teilplans Wind vom Juni 2021 überwiegend innerhalb des Windeignungsgebietes Guhlsdorf-Krampfer-Reckenthin.

Der aktuelle Stand der Regionalplanung sowie der örtlichen Bauleitplanung ist bei den jeweilig zuständigen Stellen zu erfragen.


Grundbuchstand

Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist für alle ausschreibungsgegenständlichen Flurstücke als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Abteilungen II/III der Grundbücher sind hinsichtlich der angebotenen Flurstücke lastenfrei.


Ausschreibungsgegenstand

Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um ein Jahr möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.


Optionsentgelt

Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 20.700 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.

Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlenden Mindestentschädigungen.


Mindestentschädigung

Die BVVG erwartet:

· ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.

Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 6,82 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können).

· die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und

· die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.

Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.

Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).

Darüber hinaus erwartet die BVVG:

· Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,

· Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,

· konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und

· Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.

Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.


Haftungsausschluss und Kosten

Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.

Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.

Lage

Reckenthin ist Teil der Gemeinde Groß Pankow und liegt im nordwestlichen Teil des Landes Brandenburg, ca. 12 km südwestlich von Pritzwalk. Der Ort ist über die B 107 gut zu erreichen. Die angebotenen Flächen befinden sich zwischen den Ortschaften Guhlsdorf, Krampfer und Reckenthin, überwiegend in der Gemarkung Reckenthin.

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Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.

Kontaktdaten

  • Name
    Herr Hermann Christgau
  • Firma
    BVVG - Niederlassung Berlin/Brandenburg/Sachsen
  • Adresse
    Schönhauser Allee 120
    10437 Berlin
  • Tel. Durchwahl

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BVVG – Ausschreibungsbüro, Postfach 58 01 51, 10411 Berlin

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