Flächen zur potenziellen Windenergienutzung bei Voigtshain

Sachsen, Leipzig-Land

Objektdaten

  • Objekt-Nr.
    BB29-2800-010126
  • Bundesland
    Sachsen
  • Kreis
    Leipzig-Land
  • Gemeinde
    Lossatal
  • Gemarkung
    Voigtshain
  • Objektart
    Erneuerbare Energien
  • Größe
    15,2899 ha
  • Orientierungswert
    nach Gebot

Abgabe des Gebotes

Objekt­beschreibung

Wir bieten Ihnen eine Option auf den Abschluss eines Gestattungsvertrages auf ca. 15 ha Fläche zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen.

Bei den angebotenen Flurstücken handelt es sich überwiegend um Ackerland in einem land- und forstwirtschaftlich geprägten Gebiet.

Pachtsituation

Die angebotenen Flurstücke sind über einen landwirtschaftlichen Pachtvertrag bis zum 30.09.2027 verpachtet.

Planungsstand

Am 28. März 2025 beschloss die Verbandsversammlung die Freigabe des Beteiligungsentwurfs zur Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten Stellen über die Teilfortschreibung Erneuerbare Energien des Regionalplans Leipzig-Westsachsen sowie zur Anhörung, öffentlichen Auslegung und zur Einstellung der Unterlagen in das Internet (Beschluss Nr. VIII/VV/02/01/2025).

Die angebotenen Flurstücke befinden sich entsprechend dem Entwurf von 2025 ganz bzw. in Teilen im Vorranggebiet Windenergienutzung Nr. 69b, Lossatal oder grenzen an dieses an.

Der aktuelle Stand der Regionalplanung sowie der örtlichen Bauleitplanung ist bei den jeweilig zuständigen Stellen zu erfragen.

Besonderheiten

Nach den vorliegenden Informationen/Unterlagen liegt ein Teil das angebotenen Flurstücks 118/9012 im Bereich des Bodendenkmals D-86520-06 (Dorfwüstung (Spätmittelalter)). Über die genauen Verhältnisse im Bereich des Bodendenkmals kann der Options- und Gestattungsnehmer sich jedoch selbst, am zweckmäßigsten unter Hinzuziehung einer sachverständigen Person, durch eine Einsichtnahme in die bei der zuständigen Denkmalbehörde vorliegenden Unterlagen unterrichten.


Grundbuchstand

Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist für alle ausschreibungsgegenständlichen Flurstücke als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen.

In Abteilung II der betroffenen Grundbuchblätter sind folgende Belastungen eingetragen:

Grundbuch von Voigtshain, Blatt 189, Gemarkung Voigtshain, Flur 0, Flurstück 271:

Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht für Beregnungsanlage)

Grundbuch von Voigtshain, Blatt 197, Gemarkung Voigtshain, Flur 0, Flurstücke 118/9006 und 18/9026:

Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht für Beregnungsanlage)

Abteilung III ist lastenfrei.


Ausschreibungsgegenstand

Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um weitere 12 Monate möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.


Optionsentgelt

Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 10.800 EUR pro Jahr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der derzeit geltenden Höhe von 19%, insgesamt also 12.852 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.

Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlende Mindestentschädigung.


Mindestentschädigung

Die BVVG erwartet:

  • ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
    Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 5,68 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können).
  • die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
  • die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.

Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.

Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).

Darüber hinaus erwartet die BVVG:

  • Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
  • Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
  • konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
  • Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.

Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.


Haftungsausschluss und Kosten

Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.

Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.

Lage

Voigtshain ist ein Ortsteil der Gemeinde Lossatal und befindet sich im Landkreis Leipzig-Land, ca. 24 km nordöstlich der Stadt Leipzig und ist über die B6 sowie S23 aus Richtung Leipzig kommend zu erreichen. Die angebotenen Flächen befinden sich nordöstlich von Voigtshain in der Gemarkung Voigtshain und sind über "Am Schafsberg" sowie teilweise über Zuwegungen erschlossen.

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Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.

Kontaktdaten

  • Name
    Frau Miriam Haller
  • Firma
    BVVG - Niederlassung Berlin/Brandenburg/Sachsen
  • Adresse
    Schönhauser Allee 120
    10437 Berlin
  • Tel. Durchwahl

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BVVG – Ausschreibungsbüro, Postfach 58 01 51, 10411 Berlin

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