Potentielle Flächen am Windgebiet Farnstädt
Sachsen-Anhalt, Saalekreis
Objektdaten
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Objekt-Nr.AM88-2800-161220
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BundeslandSachsen-Anhalt
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KreisSaalekreis
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GemeindeFarnstädt
Obhausen
Schraplau, Stadt -
GemarkungAlberstedt
Esperstedt
Obhausen
Schraplau -
ObjektartErneuerbare Energien
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Größe21,4792
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Orientierungswertnach Gebot
Objektbeschreibung
Das Ausschreibungslos könnte sich zur Windnutzung eignen. Angeboten werden die Flächen für den Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie unter "Erweiterte Objektbeschreibung..."
Erweiterte Objektbeschreibung
Das Flächenlos umfasst 12 Flurstücke mit insgesamt 21,4792 ha. Die einzelnen Flurstücke und jeweiligen Nutzungsarten können Sie der Flurstücksliste entnehmen. Diese kann als PDF-Datei im Exposé eingesehen und gedruckt werden. Derzeit erfolgt eine landwirtschaftliche Nutzung als Acker. Alle Flächen sind Bestandteil von Pachtverträgen, welche 2021 und 2023 enden.
Planungsstand
Laut Stellungnahme der Verbandsgemeinde Weida-Land zur Bauleitplanung sind die Flurstücke der Gemeinde Obhausen, der Gemeinde Farnstädt und der Stadt Schraplau im rechtskräftigen und im sich in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan als land- und forstwirtschaftliche Flächen dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Flächen sich im überregionalen Planungsbereich des zukünftigen Umspannwerkes Obhausen-Schraplau befinden und durch Leitungstrassen und Mast-Standorte in Anspruch genommen werden.
Die Flurstücke 19/12, 19/13 der Flur 5 in Alberstedt und das Flurstück 23 der Flur 6 in Schraplau befinden sich im Landschaftsschutzgebiet.
Ausschreibungsgegenstand
Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um ein Jahr möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.
Optionsentgelt
Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 15.036,00 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.
Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlenden Mindestentschädigungen.
Mindestentschädigung
Die BVVG erwartet:
- ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein gleichbleibender Vergütungssatz von 5,75 Cent/kWh über die gesamte Laufzeit von 25 Jahren zugrunde zu legen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können). - die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
- die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.
Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.
Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).
Darüber hinaus erwartet die BVVG:
- Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und - Angaben zum voruassichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.
Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag noch nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.
Haftungsausschluss und Kosten
Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.
Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.
Weitere Informationen
Grundbuchstand:
Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist für alle Flurstücke als Eigentümerin eingetragen.
Zweite Abteilung:
Gemarkung Esperstedt, Flur 1, Flurstück 75 (GBBl. 591)
lfd. Nr. 9 - Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungs- und Anlagenrecht); Hochspannungsfreileitungen, Masten, Zubehör einschließlich Fernmeldeluftkabel Eula-Wolkramshausen-Großdalzig 233/357/358, mit Schutzstreifen und mit Bau- und Einwirkungsbeschränkung; gem. § 9 GBBerG, § 4 SachenR-DV für die 50Hertz Transmission GmbH in Berlin.
Gemarkung Obhausen, Flur 1, Flurstück 7/1 (BBBl. 1121)
lfd. Nr. 31 - Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungs- und Anlagenrecht) ; Hochspannungsfreileitungen, Masten, Zubehör einschließlich Fernmeldeluftkabel Eula-Wolkramshausen-Großdalzig 233/357/358, mit Schutzstreifen und mit Bau- und Einwirkungsbeschränkung; gem. § 9 GBBerG, § 4 SachenR-DV für die 50Hertz Transmission GmbH in Berlin.
Dritte Abteilung:
keine Eintragungen
Lage
Die angebotenen Flurstücke liegen östlich der Ortstlage Farnstädt in angrenzender Umgebung zur Bundesautobahn 38. Eine detaillierte Ansicht der Lage des Objekts entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Karten.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Kathrin Pötsch
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FirmaBVVG - Landesniederlassung Sachsen-Anhalt
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AdresseUniversitätsplatz 12
39104 Magdeburg -
Tel. Durchwahl