Potentielle Flächen für die Agri-PV-Nutzung in Leubingen

Thüringen, Sömmerda

Potentielle Flächen für die Agri-PV-Nutzung in Leubingen - Objektübersicht - Luftbild

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Potentielle Flächen für die Agri-PV-Nutzung in Leubingen - Objektübersicht - top. Karte

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Objektdaten

  • Objekt-Nr.
    AM68-2800-031825
  • Bundesland
    Thüringen
  • Kreis
    Sömmerda
  • Gemeinde
    Sömmerda, Stadt
  • Gemarkung
    Leubingen
  • Objektart
    Erneuerbare Energien
  • Größe
    13,636 ha
  • Orientierungswert
    nach Gebot

Abgabe des Gebotes

Objekt­beschreibung

Wir bieten Ihnen eine Option auf den Abschluss eines Gestattungsvertrages auf einer ca. 13,64 ha Fläche zur Errichtung und zum Betrieb einer Agri-PV-Anlage.

Objektbeschreibung

Wir bieten Ihnen eine Option auf den Abschluss eines Gestattungsvertrages auf einer ca. 13,64 ha Fläche zur Errichtung und zum Betrieb einer AGRI-PV-Anlage der Kategorie II entsprechend DIN SPEC 91434 (landwirtschaftliche Bewirtschaftung zwischen den Solarmodulen) an.

Bei dem angebotenen Flurstück handelt es sich überwiegend um Ackerland in einem landwirtschaftlich geprägten Gebiet. Detaillierte Flurstücksinformationen und die Aufteilung der einzelnen Nutzungsarten entnehmen Sie bitte der zum Download bereitgestellten Flurstücksliste. Diese finden Sie unter Anlagen/Links.

Das Flurstück ist unregelmäßig geschnitten. Bei der als sonstige Fläche ausgewiesenen Teilfläche, die sich außerhalb des landwirtschaftlichen Feldblockes befindet, handelt es sich überwiegend um einen Weg mit Gehölzstreifen, wodurch das Flurstück geteilt wird. Im südlichen Bereich grenzt das Flurstück an einen Wirtschaftsweg an.

Das Flurstück befindet sich in der Gebietskulisse "Rote Gebiete".

Die jagdliche Bewirtschaftung erfolgt durch die Jagdgenossenschaft Leubingen.

Pachtsituation

Die angebotenen Flurstücke sind Gegenstand eines bis zum 30.09.2030 geschlossenen Pachtvertrages. Der Pächter hatte bereits gegenüber der BVVG seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die Fläche auch unter den Bedingungen der DIN SPEC 91434, Kategorie II zu bewirtschaften. Eine Pachtentschädigung und die Entschädigung für die Bewirtschaftungserschwernisse sind durch den Options- und Gestattungsnehmer selbst mit dem Pächter zu vereinbaren. Während der Optionslaufzeit und den ersten 3 Jahren nach Inbetriebnahme der Anlage soll der Pachtvertrag mit dem Bewirtschafter der landwirtschaftlichen Flächen beibehalten werden. Kündigungen nach § 594 e BGB bleiben davon unberührt.

Planungsstand

Der aktuelle Stand der Regionalplanung sowie der örtlichen Bauleitplanung ist bei den jeweilig zuständigen Stellen zu erfragen.

Grundbuchstand

Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist für das ausschreibungsgegenständliche Flurstück als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen.

Das Grundbuch ist in der Abt. II und III bezogen auf das ausgeschriebene Flurstück lastenfrei.

Ausschreibungsgegenstand

Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb einer AGRI-PV-Anlage. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um ein Jahr möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind (bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde).

Optionsentgelt

Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 3.410,00 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der AGRI-PV-Anlage gleich aus welchen Gründen auf der ausschreibungsgegenständlichen Fläche nicht möglich oder zulässig sein sollte.

Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlende Mindestentschädigung.

Mindestentschädigung

Die BVVG erwartet

    - ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt,

    - die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und

    - die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes in %.

Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlage. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein gleichbleibender Vergütungssatz von 5,10 Cent/kWh über die gesamte Laufzeit von 25 Jahren zugrunde zu legen. Sollte die Förderung der zu errichtenden AGRI-PV-Anlage nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können).

Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.

Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung wegen Steigerung der Nennleistung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).

Darüber hinaus erwartet die BVVG:

- Angaben zur Standortkonzeption der geplanten AGRI-PV-Anlage mit Anzahl und Lage der Module und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,

- Angaben zum geplanten Modultyp mit Nennleistung und voraussichtlicher Jahresenergieleistung der gesamten AGRI-PV-Anlage und dem Teil der Anlage auf BVVG-Flächen,

- konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standortflächen, sonstige Flächen) der gesamten AGRI-PV-Anlage und dem Teil der Anlage auf BVVG-Flächen und

- Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.

Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.

Haftungsausschluss und Kosten

Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Fläche zur AGRI-PV-Nutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der AGRI-PV-Anlage sind vom Interessenten selbst zu stellen. Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.

Lage

Die Fläche des Objektes liegt unmittelbar, östlich an der A71 bei der Aus-/ Auffahrt Kölleda bzw. liegt nördlich der Landstraße zwischen Leubingen und Dermsdorf im Kreis Sömmerda. Im Umland schließen sich weitere landwirtschaftliche Nutzflächen an das Ausschreibungslos an. Es ist über die A71, L1051 sowie weiterführende Nebenstraßen und Wirtschaftswege gut zu erreichen.

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Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.

Kontaktdaten

  • Name
    Frau Sandra Berg
  • Firma
    BVVG - Niederlassung Sachsen-Anhalt/Thüringen
  • Adresse
    Universitätsplatz 12
    39104 Magdeburg
  • Tel. Durchwahl

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BVVG – Ausschreibungsbüro, Postfach 58 01 51, 10411 Berlin

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