Potentielle Flächen für die Agri-PV-Nutzung in Peißen
Sachsen-Anhalt, Salzlandkreis
Objektdaten
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Objekt-Nr.AM89-2800-031625
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BundeslandSachsen-Anhalt
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KreisSalzlandkreis
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GemeindeBernburg (Saale), Stadt
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GemarkungPeißen
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ObjektartErneuerbare Energien
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Größe24,4311 ha
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Orientierungswertnach Gebot
Objektbeschreibung
Wir bieten Ihnen eine Option auf den Abschluss eines Gestattungsvertrages auf ca. 24,43 ha Flächen zur Errichtung und zum Betrieb einer Agri-PV-Anlage.
Objektbeschreibung
Wir bieten Ihnen eine Option auf den Abschluss eines Gestattungsvertrages auf ca. 24,43 ha Flächen zur Errichtung und zum Betrieb einer AGRI-PV-Anlage der Kategorie II entsprechend DIN SPEC 91434 (landwirtschaftliche Bewirtschaftung zwischen den Solarmodulen) an.
Bei den angebotenen Flurstücken handelt es sich überwiegend um Ackerland in einem landwirtschaftlich geprägten Gebiet. Detaillierte Flurstücksinformationen und die Aufteilung der einzelnen Nutzungsarten entnehmen Sie bitte der zum Download bereitgestellten Flurstücksliste. Diese finden Sie unter Anlagen/Links.
Bei der als sonstige Fläche ausgewiesenen Teilfläche handelt es sich überwiegend um einen Weg, teilweise mit Feldgehölzen. Diese Teilfläche liegt außerhalb des landwirtschaftlichen Feldblocks.
Die jagdliche Bewirtschaftung erfolgt durch die Jagdgenossenschaft Peißen.
Pachtsituation
Die angebotenen Flurstücke sind Gegenstand eines bis zum 30.09.2028 geschlossenen Pachtvertrages. Der Pächter hatte bereits gegenüber der BVVG seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, Flächen auch unter den Bedingungen der DIN SPEC 91434, Kategorie II zu bewirtschaften. Eine Pachtentschädigung und die Entschädigung für die Bewirtschaftungserschwernisse sind durch den Options- und Gestattungsnehmer selbst mit dem Pächter zu vereinbaren. Während der Optionslaufzeit und den ersten 3 Jahren nach Inbetriebnahme der Anlage soll der Pachtvertrag mit dem Bewirtschafter der landwirtschaftlichen Flächen beibehalten werden. Kündigungen nach § 594 e BGB bleiben davon unberührt.
Planungsstand
Der aktuelle Stand der Regionalplanung sowie der örtlichen Bauleitplanung ist bei den jeweilig zuständigen Stellen zu erfragen.
Grundbuchstand
Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist für die ausschreibungsgegenständlichen Flurstücke als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen.
In Abteilung II des Grundbuchs sind die nachstehenden beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zu Gunsten Dritter eingetragen:
Peißen, Flur 3,
Flurstück 42/1
- Berechtigung in einem Grundstücksstreifen von 10 m Breite (Schutzstreifen) eine Ferngasleitung mit Zubehör Leitungs-Nr. FGL 205, unterirdisch zu betreiben, dauernd zu belassen und die Grundstücke zum Zwecke des Betriebes und der Unterhaltung der Anlage zu benutzen. Auf dem Schutzstreifen der in Anspruch genommenen Grundstücke dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlage keine Veränderungen oder sonstigen Einwirkungen, die den Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen werden zugunsten der Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft in Leipzig. Darüber hinaus bedarf die Errichtung von baulichen Anlagen auf dem(den) Grundstück(en) der Genehmigung der VNG AG. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann einem Dritten überlassen werden.
- Berechtigung unterirdisch innerhalb eines Schutzstreifens von 8 m eine HD-Gasleitung DN 600 PN 84 zu verlegen, zu betreiben, dauernd zu belassen und die Grundstücke zum Zwecke des Betriebes und der Unterhaltung der Anlage zu benutzen. Auf dem Schutzstreifen des in Anspruch genommenen Grundstücks dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlage keine Veränderungen oder sonstigen Einwirkungen, die den Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen werden zugunsten der Gasversorgung Sachsen-Anhalt GmbH in Halle. Die Ausübung des Rechts kann Dritten überlassen werden.
- Berechtigung zur Verlegung, Unterhaltung und Benutzung einer Hochdruck-Gasleitung TN 322.00.00 mit einem zugehörigen Steuerkabel nebst allem Zubehör im betreffendem Grundstücksstreifen (Schutzstreifen von 4 m Breite - Achsabstand 2 m) zugunsten der MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH in Halle. Die Ausübung des Rechts kann Dritten überlassen werden.
- Leitungsrecht - hier Erdgasleitung DN 800 mit Einwirkungs- und Baubeschränkung im Schutzstreifen; Geh- und Fahrtrecht für die Erdgasspeicher Peissen GmbH, Halle/Saale. Die Ausübung des Rechtes kann Dritten überlassen werden.
Peißen, Flur 3
Flurstück 47/3
- Berechtigung in einem Grundstücksstreifen von 4 m Breite (Schutzstreifen) eine Erdgasleitung Leitungs-Nr. TN 322.00.00 zu betreiben, dauernd zu belassen und das Grundstück zum Zwecke des Betriebes und der Unterhaltung der Anlage zu benutzen. Auf dem Schutzstreifen der in Anspruch genommenen Grundstücke dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlage keine Veränderungen oder sonstigen Einwirkungen, die den Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen werden zugunsten der MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH in Halle. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann einem Dritten überlassen werden.
Peißen, Flur 3
Flurstück 75
- Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht - hier Gashochdruckleitung RNA TN 322 nebst Zubehör und Baubeschränkung für die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, Halle (Saale) . Die Ausübung des Rechtes kann Dritten überlassen werden.
Das Grundbuch ist in der Abt. III bezogen auf die ausgeschriebenen Flurstücke lastenfrei.
Ausschreibungsgegenstand
Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb einer AGRI-PV-Anlage. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um ein Jahr möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind (bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde).
Optionsentgelt
Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 6.108,00 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der AGRI-PV-Anlage gleich aus welchen Gründen auf der ausschreibungsgegenständlichen Fläche nicht möglich oder zulässig sein sollte.
Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlende Mindestentschädigung.
Mindestentschädigung
Die BVVG erwartet
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- ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindest-entschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt,
- die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
- die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes in %.
Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlage. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein gleichbleibender Vergütungssatz von 5,10 Cent/kWh über die gesamte Laufzeit von 25 Jahren zugrunde zu legen. Sollte die Förderung der zu errichtenden AGRI-PV-Anlage nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können).
Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.
Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung wegen Steigerung der Nennleistung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).
Darüber hinaus erwartet die BVVG:
- Angaben zur Standortkonzeption der geplanten AGRI-PV-Anlage mit Anzahl und Lage der Module und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
- Angaben zum geplanten Modultyp mit Nennleistung und voraussichtlicher Jahresenergieleistung der gesamten AGRI-PV-Anlage und dem Teil der Anlage auf BVVG-Flächen,
- konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standortflächen, sonstige Flächen) der gesamten AGRI-PV-Anlage und dem Teil der Anlage auf BVVG-Flächen und
- Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.
Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.
Haftungsausschluss und Kosten
Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Fläche zur AGRI-PV-Nutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der AGRI-PV-Anlage sind vom Interessenten selbst zu stellen. Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.
Lage
Die Flächen des Objekts liegen östlich von Peißen im Salzlandkreis. Im Umland schließen sich weitere landwirtschaftliche Nutzflächen an das Ausschreibungslos an. Es ist über die L 50, L 146 und L 149 sowie weiterführende Nebenstraßen und Wirtschaftswege gut zu erreichen.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Sandra Berg
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FirmaBVVG - Niederlassung Sachsen-Anhalt/Thüringen
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AdresseUniversitätsplatz 12
39104 Magdeburg -
Tel. Durchwahl