Potenzielle Flächen für WEA in Brehna/Roitzsch
Sachsen-Anhalt, Anhalt-Bitterfeld
Objektdaten
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Objekt-Nr.AM82-2800-024817
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BundeslandSachsen-Anhalt
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KreisAnhalt-Bitterfeld
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GemeindeSandersdorf-Brehna, Stadt
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GemarkungBrehna
Roitzsch -
ObjektartErneuerbare Energien
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Größe18,5111 ha
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Orientierungswertnach Gebot
Objektbeschreibung
Wir bieten Ihnen in den Gemarkungen Brehna und Roitzsch Flächen für die Option auf Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Errichtung von Windkraftanlagen und deren Betrieb an.
Erweiterte Objektbeschreibung
Die angebotenen Flächen sind derzeit von 2021 bis 2023 in landwirtschaftlichen Pachtverträgen enthalten und werden überwiegend als Acker genutzt. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Flurstücksliste. Diese können Sie unter "Anlagen / Links" einsehen und ausdrucken.
Die Flurstücke könnten für Repowering, sowie für eine Windparkerweiterung Brehna/Roitzsch geeignet sein.
Weiterhin befinden sich die Flurstücke 17 und 20/1 der Flur 6 von Brehna im Bodenordnungsverfahren Ortsumgehung Brehna (Verf. Nr.: 611/1-BT 1032).
Die Flurstücke 8/2, 16/10, 25/2 und 130 der Flur 1 in der Gemarkung Roitzsch liegen in einem Bereich einer früheren Bergbauberechtigung mit der Bezeichnung "Halde Freiheit III Bitterfeld".
Planungsstand
Laut Stellungnahme der Stadt Sandersdorf Brehna zur Bauleitplanung, sind die Flurstücke im rechtskräftigen Flächennutzungsplanes teilweise als land-und forstwirtschaftliche Flächen und teilweise als Flächen für erneuerbare Energien (Wind) dargestellt. Es befindet sich auf dem Flurstück 8/2, Flur 1 der Gemarkung Roizsch ein öffentlich genutzter Weg.
Ausschreibungsgegenstand
Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um ein Jahr möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.
Optionsentgelt
Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 12.958,00 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.
Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlenden Mindestentschädigungen.
Mindestentschädigung
Die BVVG erwartet:
- ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein gleichbleibender Vergütungssatz von 5,57 Cent/kWh über die gesamte Laufzeit von 25 Jahren zugrunde zu legen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können). - die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
- die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.
Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.
Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).
Darüber hinaus erwartet die BVVG:
- Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und - Angaben zum voruassichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.
Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag noch nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.
Grundbuchstand
Die Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH ist Eigentümerin aller angebotenen Flurstücke.
Zweite Abteilung - auf folgenden Flurstücken sind Lasten und Beschränkungen vorhanden:
Grundbuch von Roitzsch, Blatt 2067
für das Flurstücke 130 (alt 33/6), der Flur 1 - Leitungsrecht für die Mitteldeutsche Energieversorgung Aktiengesellschaft in Halle
für das Flurstück 22/2, der Flur 6 - 2 Leitungsrechte für die Mitteldeutsche Energieversorgung Aktiengesellschaft in Halle
für die Flurstücke 130, der Flur 1 und 22/2, der Flur 6 - Leitungsrecht für die Ferngasleitung FGL 27 einschließlich Bau- und Einwirkungsbeschränkung -Wiederitzsch-Brambach für die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, Halle (Saale) und VNG Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft Leipzig als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB
für das Flurstück 130, der Flur 1 - Telekommunikationsleitungsrecht für die Telekom Deutschland GmbH Bonn
Grundbuch von Roitzsch, Blatt 2085
für das Flurstück 8/2, der Flur 1 - Leitungsrecht für die Mitteldeutsche Energieversorgung Aktiengesellschaft in Halle
für das Flurstück 8/2, der Flur 1 - Leitungsrecht für die envia Mitteldeutsche Energie AG in Chemnitz
Dritte Abteilung - keine Eintragungen
Haftungsausschluss und Kosten
Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.
Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.
Lage
Die Orte Brehna und Roitzsch sind Ortsteile der Stadt Sanderdorf-Brehna. Die angebotenen Flächen liegen nordöstlich von Brehna und westlich von Roitzsch.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Kathrin Pötsch
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FirmaBVVG - Landesniederlassung Sachsen-Anhalt
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AdresseUniversitätsplatz 12
39104 Magdeburg -
Tel. Durchwahl