Potenzielle Flächen für WEA in Genthin
Sachsen-Anhalt, Jerichower Land
Objektdaten
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Objekt-Nr.AM86-2800-043719
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BundeslandSachsen-Anhalt
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KreisJerichower Land
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GemeindeGenthin, Stadt
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GemarkungGenthin
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ObjektartErneuerbare Energien
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Größeca. 42 ha
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Orientierungswertnach Gebot
Objektbeschreibung
Die Flächen des Ausschreibungsobjekts mit einer Gesamtgröße von 41,8713 ha liegen teils gut arrondiert südlich von Genthin und könnten sich für eine Windnutzung eignen. Angeboten werden die Flächen für den Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen.
Erweiterte ObjektbeschreibungDie angebotenen Flächen sind derzeit von 2021 bis 2023 in landwirtschaftlichen Pachtverträgen enthalten und werden überwiegend als Acker genutzt. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Flurstücksliste. Diese können Sie unter "Anlagen / Links" einsehen und ausdrucken.
Planungsstand
Laut Stellungnahme der Stadt Genthin zur Bauleitplanung, sind die Flurstücke im rechtskräftigen Flächennutzungsplanes als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.
Der 2. Entwurfs des REP Magdeburg mit den Anlagen 1 bis 5 und Umweltbericht befindet sich derzeitig in der Auslegungsphase (16.11.2020-18.12.2020, sowie 11.01.2021-05.03.2021).
Ausschreibungsgegenstand
Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um ein Jahr möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.
Optionsentgelt
Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 29.310,00 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.
Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlenden Mindestentschädigungen.
Mindestentschädigung
Die BVVG erwartet:
- ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein gleichbleibender Vergütungssatz von 6,40 Cent/kWh über die gesamte Laufzeit von 25 Jahren zugrunde zu legen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können). - die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
- die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.
Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.
Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).
Darüber hinaus erwartet die BVVG:
- Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und - Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.
Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag noch nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.
Grundbuchstand
Die Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH ist Eigentümerin aller angebotenen Flurstücke.
Zweite Abteilung - keine Eintragungen
Dritte Abteilung - keine Eintragungen
Haftungsausschluss und Kosten
Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.
Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.
Lage
Das Ausschreibungsobjekt befindet sich im Landkreis Jerichower Land in der Gemeinde Genthin, zwischen den Ortschaften Hüttermühle und Fienerode. Die genaue Lage können Sie den Karten entnehmen.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Kathrin Pötsch
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FirmaBVVG - Landesniederlassung Sachsen-Anhalt
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AdresseUniversitätsplatz 12
39104 Magdeburg -
Tel. Durchwahl