Potenzielle Windflächen im Bereich des Windeignungsgebietes Neuenfeld
Brandenburg, Uckermark
Objektdaten
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Objekt-Nr.BB73-2800-147620
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BundeslandBrandenburg
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KreisUckermark
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GemeindeSchönfeld
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GemarkungNeuenfeld
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ObjektartErneuerbare Energien
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Größe225,3929 ha
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Orientierungswertnach Gebot
Objektbeschreibung
Wir bieten Ihnen eine Option auf den Abschluss eines Gestattungsvertrages auf ca. 225 ha Fläche zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen.
Erweiterte ObjektbeschreibungBei den angebotenen Flächen handelt es sich überwiegend um Ackerland in einem landwirtschaftlich geprägten Gebiet.
Pachtsituation:
Die angebotenen Flurstücke 189, 261 und 275 sind Gegenstand eines bis zum 30.09.2026 geschlossenen Pachtvertrages. Alle weiteren angebotenen Flurstücke sind Gegenstand unterschiedlicher Pachtverträge, die alle eine Laufzeit bis zum 30.09.2024 aufweisen. Eine Pachtaufhebungsentschädigung und die Entschädigung für die Bewirtschaftungserschwernisse sind durch den Options- und Gestattungsnehmer selbst mit den Pächtern zu vereinbaren.
Planungsstand
Die Ausschreibungsflächen liegen innerhalb bzw. im Umfeld des Eignungsgebietes Neuenfeld des im Jahre 2016 fortgeschriebenen sachlichen Teilregionalplans. Die Gemeinde Schönfeld hat für das Gebiet sowohl einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan als auch eine Veränderungssperre beschlossen. Im März 2019 wurde ein Vorentwurf veröffentlicht.
Der aktuelle Stand der Regionalplanung sowie der örtlichen Bauleitplanung ist bei den jeweilig zuständigen Stellen zu erfragen.
Grundbuchstand
Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist für alle ausschreibungsgegenständlichen Flurstücke als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen.
Hinsichtlich der Vielzahl der für die angebotenen Flurstücke in Abteilung II des Grundbuches von Schönefeld, Blatt 568, eingetragenen Lasten und Beschränkungen verweisen wir auf die der Ausschreibung beigefügte Anlage "Übersicht Belastungen Abteilung II.pdf"
Abt. III des Grundbuches ist hinsichtlich der angebotenen Flurstücke lastenfrei.
Ausschreibungsgegenstand
Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um ein Jahr möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.
Optionsentgelt
Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 79.000 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.
Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlenden Mindestentschädigungen.
Mindestentschädigung
Die BVVG erwartet:
- ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein gleichbleibender Vergütungssatz von 5,75 Cent/kWh über die gesamte Laufzeit von 25 Jahren zugrunde zu legen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können).
- die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
- die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.
Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.
Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).
Darüber hinaus erwartet die BVVG:
- Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
- Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlichem Standortertrag,
- konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
- Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.
Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag noch nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.
Haftungsausschluss und Kosten
Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.
Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.
Lage
Der Gemeindeteil Neuenfeld der Gemeinde Schönfeld, dem Amt Brüssow im Landkreis Uckermark zugehörig, befindet sich ca. 15 km nordöstlich der Stadt Prenzlau. Neuenfeld ist über die Abfahrten Prenzlau-Ost oder Pasewalk-Süd der A20 und sich anschließende Landstraßen erreichbar. Die angebotenen Flächen befinden sich in kompakter Lage östlich der Ortschaft Neuenfeld und grenzen unmittelbar an das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern an.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameHerr Hermann Christgau
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FirmaBVVG - Landesniederlassung Brandenburg/Berlin
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AdresseSchönhauser Allee 120
10437 Berlin -
Tel. Durchwahl