WEA-Rechte im Vorranggebiet Pasewalk, Stadt
Mecklenburg-Vorpommern, Vorpommern-Greifswald
Objektdaten
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Objekt-Nr.MS75-2800-030825
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BundeslandMecklenburg-Vorpommern
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KreisVorpommern-Greifswald
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GemeindePasewalk, Stadt
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GemarkungPasewalk
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ObjektartErneuerbare Energien
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Größerd. 11 ha
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Orientierungswertnach Gebot
Objektbeschreibung
Im Kreis Vorpommern-Greifswald bieten wir Ihnen die Option auf Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Errichtung von Windkraftanlagen und deren Betrieb. Bitte lesen Sie auch unsere weiteren Informationen.
Planungsstand / Erweiterte Objektbeschreibung
Im Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms von Juli 2024 ist das Vorranggebiet für Windenergie "Pasewalk, Stadt" dargestellt. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Webseite des Planungsverbandes Vorpommern. Bitte informieren Sie sich selbständig über etwaige Beschränkungen und Auflagen für die Errichtung von Windenergieanlagen.
Laut Auskunft der Stadt Pasewalk befinden sich die Flurstücke im Geltungsbereich der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes "Windpark Pasewalk - Viereck", wodurch die landwirtschaftliche Fläche in ein Sondergebiet "Windpark" umgewandelt werden soll, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Windparkanlage zu schaffen. Es wird außerdem mitgeteilt, dass in diesem Zusammenhang durch die Stadt Pasewalk der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger geplant ist. Die Flurstücke 20/2 und 77, Flur 9 in Pasewalk sind lt. Auskunft der Stadt im aktuellen Flächennutzungsplan als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft - Ökokonto vorgesehen. Diese Darstellung soll mit der nächsten Überarbeitung des F-Plans überprüft und ggf. aufgehoben werden, da eine Umsetzung nicht realistisch ist.
Die BVVG ist Eigentümerin von 10,8761 ha im Vorranggebiet und daran angrenzend. Unter "Bilder" sind die angebotenen Flurstücke farbig gekennzeichnet. Es ist nicht auszuschließen, dass die angrenzenden Flurstücke im Eigentum Dritter durch Projektierer der Windenergiebranche bereits vertraglich gesichert sind.
Die BVVG-Flurstücke werden landwirtschaftlich genutzt und sind bis zum 30.09.2027 verpachtet. Die jagdliche Bewirtschaftung erfolgt über die örtliche Jagdgenossenschaft.
Für Flurstücke 1, 2, 3, 20/1 und 20/2, Flur 9 wurde in Abteilung II des jeweiligen Grundbuches eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Hochspannungsfreileitungsrecht, 220-kV-Leitung Pasewalk-Güstrow 315/316) für Vattenfalll Europe Transmission GmbH, Berlin eingetragen.
Auf Flurstück 20/2, Flur 9 ragt ein gesetzlich geschütztes Biotop vom angrenzenden Flurstück herüber. Die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen sind bei der Nutzung einzuhalten (§ 20 NatSchG Land M-V).
Ausschreibungsgegenstand
Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um weitere 12 Monate möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.
Optionsentgelt
Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 7.613 EUR pro Jahr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der derzeit geltenden Höhe von 19%, insgesamt also 9.059,47 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.
Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlende Mindestentschädigung.
Mindestentschädigung
Die BVVG erwartet:
- ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 6,66 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können). - die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
- die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.
Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.
Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).
Darüber hinaus erwartet die BVVG:
- Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
- Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
- konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
- Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.
Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.
Haftungsausschluss und Kosten
Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.
Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.
Lage
Das Vorranggebiet "Pasewalk, Stadt" liegt nördlich von Pasewalk. Die nächsten Anschlüsse an eine Autobahn sind die Anschlussstellen 35 (Pasewalk Nord) und 36 (Pasewalk Süd), die man über Bundesstraßen nach nur wenigen Kilometern erreicht. Die BVVG-Flächen liegen nicht arrondiert im Vorranggebiet.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Antje Herbst
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FirmaBVVG - Niederlassung Mecklenburg-Vorpommern
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AdresseWerner-von-Siemens-Straße 4
19061 Schwerin -
Tel. Durchwahl


