Windpotentialflächen westlich von Volkstedt – Mansfeld-Südharz
Sachsen-Anhalt, Mansfeld-Südharz
Objektdaten
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Objekt-Nr.AM87-2800-045717
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BundeslandSachsen-Anhalt
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KreisMansfeld-Südharz
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GemeindeEisleben, Lutherstadt
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GemarkungVolkstedt
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ObjektartErneuerbare Energien
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Größeca. 29,4797 ha
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Orientierungswertnach Gebot
Objektbeschreibung
Die teils zusammenhängenden Flächen liegen nördlich des geplanten Windvorranggebiets XLV - Lutherstadt Eisleben - (ehemals Windvorranggebiet Volkstedt). Sie könnten sich zur Erweiterung des bestehenden Windfeldes bzw. auch zum Repowern vorhandener Windenergieanlagen eignen. Angeboten werden die Flächen für den Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen.
Erweiterte Objektbeschreibung
Das Flächenlos umfasst 10 Flurstücke mit insgesamt 29,4797 ha. Die einzelnen Flurstücke können Sie der Flurstücksliste entnehmen. Diese kann als PDF-Datei im Exposé eingesehen und gedruckt werden. Derzeit erfolgt eine landwirtschaftliche Nutzung. Alle Flächen sind Bestandteil von Pachtverträgen, welche tlw. 2025 bzw. 2028 enden. Eine Weiterverpachtung ist vorgesehen. Im angrenzenden Gebiet befinden sich bereits Windenergieanlagen.
Planungsstand
Die Ausschreibungsflächen liegen nördlich des geplanten Windvorranggebiets XLV Lutherstadt Eisleben - ehemals Windvorranggebiet Volkstedt (entsprechend des 1. Entwurfs des Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle vom 06.11.2024).
Ausschreibungsgegenstand
Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um weitere 12 Monate möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.
Optionsentgelt
Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 20.636,00 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.
Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlenden Mindestentschädigungen.
Mindestentschädigung
Die BVVG erwartet:
- ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 7,43 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können). - die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
- die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.
Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.
Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).
Darüber hinaus erwartet die BVVG:
- Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
- Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
- konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
- Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.
Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.
Haftungsausschluss und Kosten
Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.
Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.
Weitere Informationen
Für das Flurstück 36/13, Flur 10, Gemarkung Volkstedt ist im Grundbuch, Abteilung II, eine beschränkte Dienstbarkeit (Hochspannungsfreileitungsrecht) für die Vattenfall Europe Transmission GmbH, Berlin eingetragen.
Für das Flurstück 38/2, Flur 10, Gemarkung Volkstedt sind im Grundbuch, Abteilung II, zwei beschränkte Dienstbarkeiten (Abwasserleitungsrecht, Kabelrecht) für den Abwasserzweckverband in Lutherstadt Eisleben und die Telekom Deutschland GmbH, Bonn eingetragen.
Für das Flurstück 36/4, Flur 10, Gemarkung Volkstedt sind im Grundbuch, Abteilung II, drei beschränkte Dienstbarkeiten (Hochspannungsfreileitungsrecht, Abwasserleitungsrecht, Kabelrecht) für die Vattenfall Europe Transmission GmbH, Berlin; für den Abwasserzweckverband in Lutherstadt Eisleben und die Telekom Deutschland GmbH, Bonn eingetragen.
Für das Flurstück 36/7, Flur 10, Gemarkung Volkstedt ist im Grundbuch, Abteilung II, eine beschränkte Dienstbarkeit (Hochspannungsfreileitungsrecht) für die Vattenfall Europe Transmission GmbH, Berlin eingetragen.
Für die Flurstücke 36/9 und 36/10, Flur 10, Gemarkung Volkstedt sind im Grundbuch, Abteilung II, jeweils zwei beschränkte Dienstbarkeiten (Hochspannungs- freileitungsrecht, Abwasserleitungsrecht) für die Vattenfall Europe Transmission GmbH, Berlin und für den Abwasserzweckverband in Lutherstadt Eisleben eingetragen.
Für das Flurstück 1/19, Flur 12, Gemarkung Volkstedt ist im Grundbuch, Abteilung II, eine beschränkte Dienstbarkeit (Freileitungsrecht) für die envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitz eingetragen.
Lage
Das Ausschreibungsobjekt liegt im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt. Es befindet sich westlich von Volkstedt und nördlich der Lutherstadt Eisleben. Die Flächen liegen unweit der B 180 und sind über die Straße "Hans-Seidel-Schacht" gut zu erreichen.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Gundula Klose
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FirmaBVVG - Niederlassung Sachsen-Anhalt/Thüringen
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AdresseUniversitätsplatz 12
39104 Magdeburg -
Tel. Durchwahl