Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH wird landwirtschaftliche Betriebe, die als Pächter von BVVG-Flächen durch das jüngste Hochwasser betroffen sind, schnell und unbürokratisch entlasten.
Sofern von den Pächtern in Hochwasserregionen gewünscht, wird die am 30. Juni 2013 oder 15. August 2013 fällige Pachtrate zunächst bis zum 31. Dezember 2013 je nach Zahlungsmodus entweder nicht eingezogen oder nicht gemahnt, falls die Pachtrate nicht pünktlich überwiesen wird.
Sobald die Schäden genauer zu übersehen sind und über die Hilfsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene sowie deren Durchführung abschließend entschieden ist, wird die BVVG das vorläufige Stundungsverfahren in ein Antragsverfahren überleiten. Im Rahmen der dann möglichen Einzelfallprüfung wird je nach dem Grad der Betroffenheit insbesondere entschieden,
- ob die Stundung auf weitere Pachtraten ausgeweitet wird,
- ob und wie lange die Stundung zinslos erfolgen kann,
- ob die Pacht gemindert oder erlassen wird.
Bis zu dieser endgültigen Entscheidung wird die gestundete Pachtrate zunächst vorsorglich mit zwei Prozent über dem aktuellen Basiszinssatz – zurzeit insgesamt 1,87 Prozent pro Jahr – verzinst. Die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe erhalten in den nächsten Tagen zu dem beabsichtigten Vorgehen ein Schreiben. Darin werden sie auch gebeten, der BVVG sobald wie möglich den Eintritt eines Hochwasserschadens formlos mitzuteilen.
Die BVVG wird bei der Durchführung der Entlastungsmaßnahmen wie in früheren Fällen eng mit den zuständigen Landesdienststellen kooperieren, um Doppelarbeit und bürokratischen Aufwand möglichst zu vermeiden.
Die BVVG wurde 1992 gegründet und ist vom Bund beauftragt, die ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu privatisieren. Das Unternehmen hat in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen noch circa 254.000 Hektar landwirtschaftliche sowie etwa 44.000 Hektar forstwirtschaftliche Flächen zu privatisieren.
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