Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist bereit, landwirtschaftlichen Betrieben, die als Pächter von BVVG-Flächen durch die langanhaltende Trockenheit in betriebliche Schwierigkeiten geraten, schnell und unbürokratisch zu helfen. Die in einzelnen Regionen in den letzten Wochen vorherrschende Trockenheit führt bei den betroffenen Betrieben zu teils erheblichen Ernteausfällen und damit verbundenen Liquiditätsengpässen.
Auf einen begründeten Antrag des Pächters hin wird die BVVG die am 30. Juni 2018 oder 15. August 2018 fälligen Pachtraten bis zum 31. Dezember 2018 stunden. Voraussetzung dafür ist, dass der betroffene Landwirt rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin zunächst einen formlosen Stundungsantrag bei der für ihn zuständigen BVVG-Niederlassung stellt.
Bei der Prüfung und Entscheidung über den Antrag wird die BVVG wie in früheren Fällen eng mit den zuständigen Landesdienststellen zusammenarbeiten. Über die Möglichkeit einer zeitlich verlängerten Stundung oder der Stundung weiterer Pachtraten wird, einen entsprechenden Antrag vorausgesetzt, unter Berücksichtigung des Einzelfalls entschieden. Im Regelfall sind die Stundungsbeträge zu verzinsen, im Ausnahmefall kann bei besonderen Härtefällen eine zinslose Stundung erfolgen.
Die BVVG wurde 1992 gegründet und ist vom Bund beauftragt, die ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu privatisieren. Das Unternehmen hat in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen noch circa 126.000 Hektar landwirtschaftliche sowie rund 7.600 Hektar forstwirtschaftliche Flächen zu privatisieren.
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