Mit der unentgeltlichen Übertragung von rund 265 Hektar wertvoller Naturschutzflächen von der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH an den Staatsbetrieb Sachsenforst ist die in 2006 bereits begonnene Übertragung von Flächen zur Sicherung des  Nationalen Naturerbes abgeschlossen. Die 200 Hektar Wald und rund 65 Hektar Acker-, Grünland oder Ödland stellen eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zu den bereits in 2013 übertragenen rund 1.700 Hektar dar.

Ein Schwerpunkt mit 650 Hektar übertragenen Naturschutzflächen lag im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft im Lausitzer Seenland. In der Bergbaufolgelandschaft zwischen Calau in Brandenburg und Görlitz in Sachsen werden Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Verbesserung von Lebensräumen für bedrohte Tiere und Pflanzen, wie Brachpieper, Ziegenmelker, Wiedehopf oder Rautenfarn durchgeführt. Auch etwa 50 Wölfe sind in dem Gebiet beheimatet. Das Projekt soll auch als Impuls für die touristische Entwicklung im Lausitzer Seenland dienen.

Grundlage für die unentgeltliche Übertragung von Flächen zur Sicherung des Nationalen Naturerbes ist die Koalitionsvereinbarung von 2005, wonach eine Fläche von insgesamt bis zu 125.000 Hektar ökologisch besonders wertvoller Flächen zur Sicherung des Nationalen Naturerbes von der Privatisierung auszuschließen und dauerhaft für den Naturschutz zu erhalten ist. Mit dem Flächenerwerbsänderungsgesetz wurde Anfang Juli 2009 die rechtliche Grundlage für die unentgeltliche Übertragung auch der BVVG-Flächen geschaffen. Die BVVG wird aus ihrem Flächenbestand insgesamt circa 29.000 Hektar Flächen an die fünf neuen Bundesländer sowie verschiedene Naturschutzträger übergeben; außer in Thüringen ist die Übertragung abgeschlossen.

Die BVVG ist eine bundeseigene Gesellschaft und für die Privatisierung ehemals volkseigener Äcker, Wiesen und Wälder zuständig. Sie hat in den neuen Bundesländern derzeit noch rund 197.000 Hektar landwirtschaftliche sowie etwa 24.000 Hektar forstwirtschaftliche Flächen in ihrem Bestand.

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Pressemitteilung

5. November 2014