Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH wird in Abstimmung mit den Bundesressorts in den nächsten Tagen beginnen, Antragsteller auf begünstigten Kauf landwirtschaftlicher Flächen nach dem 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz mit unvollständig eingereichten Unterlagen schriftlich zur Vervollständigung ihrer Antragsunterlagen aufzufordern. Notwendig wird dieser Schritt, um die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Bearbeitung dieser Kaufanträge zu schaffen und die übrigen Privatisierungsaufgaben der BVVG nicht zu behindern. Beginnen wird die BVVG zunächst mit der Fallgruppe der circa 200 Antragsteller, deren Anträge seit mehr als 11 Jahren wegen unvollständiger Unterlagen und Nachweise nicht bearbeitet werden konnten.
Für die Beibringung der fehlenden Unterlagen wird den Antragstellern, denen nach dem Gesetz eine entsprechende Mitwirkungspflicht obliegt, mit 3 Monaten ab Zugang des Schreibens eine ausreichende Frist eingeräumt. Sofern innerhalb der Frist die Unvollständigkeit nicht durch einen bisher fehlenden Bescheid des zuständigen Landesamtes oder andere nachvollziehbare und nicht vom Antragsteller zu vertretende Ursachen begründet ist, wird die BVVG den betreffenden Antrag auf der Grundlage von Paragraf 10 Absatz 1 Flächenerwerbsverordnung ablehnen. Ein begünstigter Flächenerwerb ist dann für diesen Antrag nicht mehr möglich.
Liegt einem Kaufantragsteller noch kein Entschädigungs- oder Ausgleichsleistungs-bescheid des zuständigen Landesamtes vor, wird und muss die BVVG die Bearbeitung seines Kaufantrages bis zu dessen Erlass zurückstellen. Dabei wird durch die im 2. FlErwÄndG vorgesehene Kaufpreisermittlung unter Verwendung der Regionalen Wertansätze 2004 sichergestellt, dass durch den späteren Zeitpunkt der Bearbeitung keine Verkürzung des flächenmäßigen Berechtigungsumfangs eintritt. Bereits jetzt können berechtigte Alteigentümer ihren Erwerbsanspruch gegenüber der BVVG glaubhaft machen und sich für den begünstigten Erwerb früherer Eigentumsflächen oder nahe gelegener Flächen vormerken lassen.
Bei der BVVG lagen zum 30. Juni 2012 insgesamt 2.699 Anträge von Alteigentümern bzw. deren Nachfahren auf den begünstigten Erwerb landwirtschaftlicher Flächen nach dem EALG vor. Davon hat die BVVG bisher 732 Anträge abschließend bearbeitet, darunter 423 durch den Abschluss eines Kaufvertrages. In den übrigen Fällen war im Ergebnis der konkreten Prüfung des Antrags keine Berechtigung gegeben oder haben die Antragsteller ihren Antrag aus sonstigen Gründen zurückgezogen. Aktuell enthalten rund 1.500 Anträge noch keine vollständigen Unterlagen.
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