Unternehmen
Auf dieser Seite finden Sie die Grundsätze zum Flächenmanagement und können die Entwicklung der BVVG und die Grundsätze unserer Arbeit seit der Gründung nachlesen. Wir erläutern kurz unsere Struktur, stellen Ihnen unsere Unternehmensleitung vor und veranschaulichen unser Unternehmen in Form eines Organigramms. Im Bereich Ergebnisse finden Sie ausgewählte Resultate der Tätigkeit.
Über uns
Grundsätze
In Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 7. Dezember 2021 und unter Berücksichtigung der im November 2022 erfolgten Einigung der Bundesressorts zum Umgang mit den BVVG-Flächen sollen landwirtschaftlich genutzte Flächen der BVVG zukünftig vorrangig an ökologisch bzw. nachhaltig wirtschaftende Betriebe verpachtet werden.
Die Grundsätze des Flächenmanagements greifen diesen Auftrag auf und regeln die Verkaufs- und Verpachtungstätigkeit der BVVG insoweit grundsätzlich neu. Es soll gewährleistet werden, dass sowohl den wichtigen Aufgaben des Klima- und Artenschutzes als auch agrarstrukturellen Zielsetzungen Rechnung getragen wird. Die Erfüllung bestehender rechtlicher Erwerbsansprüche ist sicherzustellen.
Verkäufe – bisheriger Schwerpunkt der Privatisierungspraxis der BVVG – bleiben in den Jahren 2022 bis 2024 im Umfang von jährlich 2.000 ha möglich und sollen insbesondere der Erfüllung bestehender Rechtsansprüche dienen. Weitere 17.500 ha naturschutzfachlich wertvoller Flächen werden zudem für die Initiative „Nationales Naturerbe“ der Bundesregierung bereitgestellt.
Flächenmanagementgrundsätze 2023
Vorbemerkung: Der Bund und die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben im Frühjahr 2023 konstruktiv Grundsätze für die künftige Verkaufs- und Verpachtungstätigkeit der BVVG diskutiert und erörtert. Eine finale Einigung aller Beteiligten erfordert noch Abstimmungsbedarf zu einzelnen Aspekten. Zugleich besteht ein deutliches Handlungserfordernis, um die Weiterbewirtschaftung aller in diesem Jahr pachtfrei werdenden Flächen zu gewährleisten, eine klare Regelung für die Pächterinnen und Pächter zu schaffen und zudem eine Handlungsfähigkeit der BVVG sicherzustellen. Daher haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft entschieden, die BVVG zu bitten, die Verpachtung der zum 30. September 2023 pachtfrei werdenden Flächen entsprechend den erarbeiteten Flächenmanagementgrundsätzen in einer pilotweisen Anwendung des Bundes durchzuführen. Es wird weiterhin eine finale Einigung von Bund und Ländern angestrebt, hierzu soll der Austausch fortgesetzt und spätestens ab Herbst 2023 unter Einbeziehung der Erfahrungen der pilotweisen Umsetzung eine Abstimmung für das folgende Pachtjahr erfolgen.
Weiterlesen: Flächenmanagementgrundsätze 2023 (PDF)
Entwicklung bis 2021
Einen kurzen Abriss zu den Aufgaben der BVVG seit ihrer Gründung finden Sie hier, ausführlicher ist die Entwicklung im Dokument „Zahlen und Fakten“ dargestellt.
Entwicklung der BVVG bis 2021
Die BVVG erfüllt seit ihrem Gründungsjahr 1992 den gesetzlichen Auftrag, in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen zu privatisieren.
Rechtliche Grundlage der Tätigkeit der BVVG ist unter anderem das von der letzten Volkskammer der DDR beschlossene Treuhandgesetz vom 17. Juni 1990. Seit 1996 wirkt die BVVG als Privatisierungsstelle des Bundes, die den Flächenverkauf nach dem modifizierten Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und bis Ende 2021 den zwischen Bund und Ländern abgestimmten Privatisierungsgrundsätzen 2010 durchgeführt hat. Informationen zum 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz finden sie hier.
Die Aufgaben der BVVG waren im Verlauf der Jahre zahlreicher und vielfältiger geworden. Zu ihnen gehörten in erster Linie der Verkauf und die Verpachtung von Acker- und Grünland sowie der Verkauf von Wald. Doch auch die Veräußerung von Bauland und Bergwerkseigentumen sowie die Verwaltung und Verwertung von Wirtschaftsgebäuden zählten zur Aufgabenpalette, gleichfalls die Rückgabe von Vermögenswerten an berechtigte Personen sowie das Management der Kauf- und Pachtverträge und die unentgeltliche Übertragung von Naturschutzflächen an Länder, Verbände und Stiftungen.
Seit 2000 engagiert sich das Büro für Auslandsberatung der BVVG in der Beratung zahlreicher Länder weltweit. Dabei stehen insbesondere Fragen zur Erfassung, Dokumentation, Verwaltung und Privatisierung von staatlichen land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Vordergrund. Weitere Informationen finden Sie unter Consulting.
Seit dem 1. Januar 2009 ist die BVVG darüber hinaus Geschäftsbesorger der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) in den Bereichen Vertragsmanagement und Reprivatisierung.
Der Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen zum Verkehrswert durch die BVVG wurde zwischen 2010 und 2021 nach den Privatisierungsgrundsätzen durchgeführt, die zwischen Bund und ostdeutschen Ländern vereinbart und mehrfach angepasst wurden. Nach diesen Grundsätzen verkaufte die BVVG pachtfrei werdendes Acker- und Grünland im Regelfall nach öffentlicher Ausschreibung.
Compliance /
Korruptionsprävention
Die BVVG bekennt sich zum Corporate Governance Kodex des Bundes, der wesentliche Bestimmungen zur Leitung und Überwachung von Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, sowie anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung enthält.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier:
Die BVVG erledigt ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz, integer, uneigennützig, nachvollziehbar und transparent. Sie verurteilt Korruption und begegnet ihr mit allen Mitteln der Vorbeugung und Sanktionierung. Im Sinne eines fairen Miteinanders und Wettbewerbes liegt es im gegenseitigen Interesse der BVVG und ihren Geschäftspartnern, sich gesetzeskonform zu verhalten. Einen Auszug aus dem Verhaltenskodex der BVVG finden Sie hier.
Korruptionsprävention nimmt hohen Stellenwert ein
Die Mitarbeiter der BVVG sind Amtsträger bzw. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete im strafrechtlichen Sinne. Sie dürfen Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf ihr Amt bzw. ihre dienstliche Tätigkeit nicht annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Geschäftsführung, die dafür interne Regelungen getroffen hat. Auch das Anbieten, Versprechen oder Gewähren derartiger Vorteile z. B. im Zusammenhang mit dem Abschluss von Kauf-, Miet-, Dienstleistungs- und Jagdausübungsverträgen kann strafbar sein. Für einen solchen Fall behält sich die BVVG rechtliche Schritte vor.
Den Mitarbeitern der BVVG und Dritten stehen für Fragen zu Compliance bzw. Korruptionsprävention die folgenden Ansprechpartner zur Verfügung:
Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Die Funktion der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz nimmt unser externer Vertrauensanwalt, Herr Johannes Hirt, Kontakt: Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin, Telefonnummer: 030/403 63 37 60, Faxnummer: 030/403 63 37 69, E-Mail: johannes.hirt@kanzlei-hirt.de, wahr. Er wird die Identität der hinweisgebenden Person auch gegenüber der BVVG nicht preisgeben.
Auffällige Sachverhalte, die auf Gesetzes- oder Richtlinienverstöße hinweisen und z. B. einen Verdacht auf Korruption begründen könnten, können auch besprochen werden mit unserer
Ansprechperson für Korruptionsprävention, Frau Ulrike Meyer-Everloh, Kontakt: Schönhauser Allee 120, 10437 Berlin, Telefonnummer 030/4432-1007, Faxnummer 030/4432-1200, E-Mail: info.akp@bvvg.de
oder
mit unserem Compliance-Ansprechpartner, Herrn Stefan Haamann, Kontakt: Schönhauser Allee 120, 10437 Berlin, Telefonnummer 030/4432-2500, Faxnummer 030/4432-1207, E-Mail: compliance@bvvg.de.
Hinweise werden auf Wunsch vertraulich behandelt.
Damit bei Rechtsgeschäften die Chancengleichheit gewährleistet bleibt zwischen außen stehenden Personen und solchen, die aufgrund ihrer Tätigkeit oder aus anderen Gründen nicht allgemein zugängliche Informationen über Vermögenswerte der BVVG oder einen Privatisierungsprozess erlangt haben oder sich beschaffen können (Insider), arbeitet die BVVG nach eigenen Insiderregeln, die frühzeitig mögliche Interessenkonflikte transparent machen und schon dem Anschein einer möglichen Begünstigung entgegen wirken sollen.
Struktur
Die BVVG ist eine dezentral strukturierte Gesellschaft des privaten Rechts, die eng mit dem die Fachaufsicht ausübenden Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zusammenarbeitet.
Geschäftsführer sind Thomas Windmöller und Martin Kreienbaum.
Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Ministerialrat Dr. Martin Hillebrecht von Liebenstein, Bundesministerium der Finanzen. Stellvertretende Vorsitzende ist Ministerialdirektorin Dr. Katharina Böttcher, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates der BVVG sind Sabine Lorscheid, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Dietmar Ilg, Landwirtschaftliche Rentenbank; Angela Rogge, BVVG und Monika Rumpf, BVVG.
Geschäftsführung
Thomas Windmöller
1966 in Ibbenbüren in Westfalen geboren, studierte Thomas Windmöller Rechtswissenschaften an den Universitäten in Tübingen und Kiel. Nach einem Referendariat und Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens am Oberlandesgericht Celle hat er verschiedene Referenten- und Referatsleitungsfunktionen im Bundesministerium der Verteidigung in den Abteilungen Haushalt und Wehrverwaltung sowie in der Leitung wahrgenommen.
Im Februar 2014 wechselte er ins Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, wo er als Leiter Leitungsstab tätig war. Seit Februar 2017 führte er die Abteilung 8 „Ländliche Entwicklung, Digitale Innovation“ im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Martin Kreienbaum
Der 1964 geborene Jurist Martin Kreienbaum leitete seit 2011 die Unterabteilung IV B Internationales Steuerrecht und EU-Steuerharmonisierung im Bundesministerium der Finanzen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und zweitem juristischen Staatsexamen begann Martin Kreienbaum seinen beruflichen Werdegang in der Finanzverwaltung Berlin, von wo aus er 1997 in das Bundesfinanzministerium wechselte.
Von 2002 bis 2006 folgte ein Einsatz als Steuerattaché bei der Deutschen Botschaft in Washington D.C. Danach war er bis Ende 2009 stellvertretender Pressesprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und bis 2011 Leiter des Pressereferates und Pressesprecher des Bundesministeriums der Finanzen.
Organigramm
Übersicht
Organigramm der BVVG
Die BVVG, die rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, hat ihren Hauptsitz in Berlin mit fünf zentralen Bereichen. In den neuen Bundesländern gibt es drei Niederlassungen, die das operative Geschäft erledigen.
Ergebnisse
Die einzelnen Darstellungen zeigen die Ergebnisse 2022.
Verpachtete Landwirtschaftsflächen 2022
Stand 31.12.2022
nach Bundesländern in Hektar
Verkauf von Landwirtschaftsflächen zum Verkehrswert 2022
nach Bundesländern in Hektar
Verkauf von Forstflächen 2022
nach Bundesländern in Hektar
Weitergehende Fragen beantworten Ihnen gern die Mitarbeiter der BVVG-Pressestelle.
BVVG – Pressestelle
Dr. Constanze Fiedler
Tel.: 030 4432-1051
Fax: 030 4432-1205
E-Mail: kontakt@bvvg.de