Potentielle Flächen für WEA im bzw. am WEG Domnitz-Löbejün

Sachsen-Anhalt, Saalekreis

Objektdaten

  • Objekt-Nr.
    AM88-2800-020519
  • Bundesland
    Sachsen-Anhalt
  • Kreis
    Saalekreis
  • Gemeinde
    Wettin-Löbejün, Stadt
  • Gemarkung
    Löbejün
    Domnitz
  • Objektart
    Erneuerbare Energien
  • Größe
    37,0403 ha
  • Orientierungswert
    nach Gebot

Abgabe des Gebotes

Objekt­beschreibung

Das Ausschreibungsobjekt könnte sich für eine Windnutzung eignen. Angeboten werden die Flächen für den Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen. Weitere Informationen unter "Erweiterte Objektbeschreibung ...".

Erweiterte Objektbeschreibung

Das Flächenlos umfasst 17 Flurstücke mit insgesamt 37,0403 ha. Die einzelnen Flurstücke und jeweiligen Nutzungsarten können Sie der Flurstücksliste entnehmen. Diese kann als PDF-Datei im Exposè eingesehen und gedruckt werden. Aktuell erfolgt eine landwirtschaftliche Nutzung, überwiegend als Acker. Alle Flächen sind Bestandteil von Pachtverträgen, welche 2028 und 2030 enden.

Planungsstand

Die Ausschreibungsflächen liegen im und am Windeignungsgebiet Domnitz-Löbejün XV. (Neuaufstellung Raumordnungsplan Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle; beschlossen durch die Regionalversammlung zur öffentlichen Beteiligung zum 2. Entwurf am 09.12.2025). Die BVVG weist darauf hin, dass die ausgeschriebenen Flurstücke 5/1, Flur 16, 40, 78/39, 79/39, 120/41, Flur 15, Gemarkung Domnitz unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet "Fuhneaue" angrenzen. Die Flurstücke 10/3, 10/13 der Flur 14 der Gemarkung Löbejün befinden sich in unmittelbarer Nähe einer ehemaligen Kiesgrube, die mit Müll/Abfällen verkippt wurde und seit Jahren eine rekultivierte Ödlandfläche (Gehölzinsel) darstellt. Derzeit wird durch eine Anfrage beim Landkreis noch geprüft, ob die genannten Flurstücke von der ehemaligen Kiesgrube betroffen sind, wovon derzeit nicht ausgegangen wird.

Ausschreibungsgegenstand

Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um weitere 12 Monate möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.

Optionsentgelt

Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 25.930,00 EUR pro Jahr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der derzeit geltenden Höhe von 19 %, insgesamt also 30.856,70 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.

Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlende Mindestentschädigung.

Mindestentschädigung

Die BVVG erwartet:

  • ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
    Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 7,13 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können).
  • die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
  • die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.

Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.

Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).

Darüber hinaus erwartet die BVVG:

  • Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
  • Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
  • konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
  • Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.

Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.

Haftungsausschluss und Kosten

Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.

Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.

Weitere Informationen

Grundbuchstand:

Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist für alle Flurstücke als Eigentümerin eingetragen.

Für das Flurstück 141, Flur 11, Gemarkung Domnitz sind im Grundbuch, Abteilung II, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (Ferngasleitungsrecht FGL 104; Höchstspannungskabelanlagerecht nebst Zubehör - Vorhaben 5 mit Bebauungsbeschränkung; Höchspannungskabelanlagerecht nebst Zubehör - Vorhaben 5 a mit Bebauungsbeschränkung) eingetragen.

Für die Flurstücke 79/39, 120/41, Flur 15, Gemarkung Löbejün ist im Grundbuch, Abteilung II, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Trinkwasserversorgungsleitung AZ DN 300) eingetragen.

Lage

Die Gemarkungen Domnitz und Löbejün sind Ortsteile der Stadt Wettin-Löbejün im Saalekreis in Sachsen-Anhalt. Die Flurstücke befinden sich südwestlich zur Ortslage Gröbzig und nordwestlich zur Ortslage Löbejün. In unmittelbarer Nähe befindet sich die BAB14 Halle-Magdeburg (Anschlussstelle Nr. 13). Eine detaillierte Ansicht der Lage des Objektes entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Karten.

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.

Kontaktdaten

  • Name
    Frau Kathrin Pötsch
  • Firma
    BVVG - Niederlassung Sachsen-Anhalt/Thüringen
  • Adresse
    Universitätsplatz 12
    39104 Magdeburg
  • Tel. Durchwahl

Direktanfrage

Wichtig: Bitte senden Sie über dieses Kontaktformular keine Gebote!
Gebote senden Sie ausschließlich an: gebote@bvvg.de oder per Post an:
BVVG – Ausschreibungsbüro, Postfach 58 01 51, 10411 Berlin

* Pflichtangaben
 SSL-verschlüsselt

Abgabe des Gebotes