Windrechte im Vorranggebiet Massow 92

Mecklenburg-Vorpommern, Mecklenburgische Seenplatte

Windrechte im Vorranggebiet Massow 92 - Titelbild

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Windrechte im Vorranggebiet Massow 92 - Bild

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Objektdaten

  • Objekt-Nr.
    MS71-2800-023126
  • Bundesland
    Mecklenburg-Vorpommern
  • Kreis
    Mecklenburgische Seenplatte
  • Gemeinde
    Eldetal
    Fincken
  • Gemarkung
    Jaebetz
    Massow
  • Objektart
    Erneuerbare Energien
  • Größe
    rd. 22 ha
  • Orientierungswert
    nach Gebot

Abgabe des Gebotes

Objekt­beschreibung

Im Kreis Mecklenburgische Seenplatte bieten wir Ihnen die Option auf Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Errichtung von Windkraftanlagen und deren Betrieb. Bitte lesen Sie auch unsere weiteren Informationen.

Erweiterte Objektbeschreibung/Planungsstand

In der aktuellen Teilfortschreibung im Programmsatz "Vorranggebiete für Windenergieanlagen" des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte ist das Vorranggebiet Massow 92 mit insgesamt 144 ha ausgewiesen. Für weitere Informationen zum Vorranggebiet verweisen wir auf die Webseite des Planungsverbandes.

Die BVVG ist Eigentümerin von rd. 21 ha Fläche im Vorranggebiet und daran angrenzend. Die ausgeschriebenen Flurstücke sind in den Bilddarstellungen farbig unterlegt. Aus Flurstück 164, Flur 2, Gemarkung Jaebetz wird nur eine Teilfläche angeboten. Die ausgeschriebenen Flächen und die Teilfläche sind in den Bilddarstellungen schraffiert dargestellt. Es ist davon auszugehen, dass die an das BVVG-Eigentum angrenzenden Flurstücke im Eigentum Dritter bereits vertraglich gesichert sind. Über mögliche Baubeschränkungen informieren Sie sich bitte selbständig bei den entsprechenden Ämtern.

Die Flurstücke werden vorrangig landwirtschaftlich genutzt und sind zu diesem Zweck bis zum 30.09.2027 bzw. 30.09.2028 verpachtet. Die jagdliche Bewirtschaftung erfolgt über die örtlichen Jagdgenossenschaften.

Auf Flurstück 117, Flur 2 in Jaebetz und Flurstück 3/1, Flur 4 in Massow sowie angrenzend an die anderen ausgeschriebenen Flurstücke befinden sich gesetzlich geschützte Biotope. Die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen sind bei der Nutzung einzuhalten (§ 20 NatSchG Land M-V).

Die ausgeschriebenen Flurstücke sind lastenfrei.


Ausschreibungsgegenstand

Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um weitere 12 Monate möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.


Optionsentgelt

Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 15.363 EUR pro Jahr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der derzeit geltenden Höhe von 19%, insgesamt also 18281,97 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.

Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlende Mindestentschädigung.


Mindestentschädigung

Die BVVG erwartet:

  • ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
    Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 6,80 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können).
  • die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
  • die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.

Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.

Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).

Darüber hinaus erwartet die BVVG:

  • Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
  • Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
  • konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
  • Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.

Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.


Haftungsausschluss und Kosten

Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.

Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.

Lage

Das Vorranggebiet Massow 92 liegt westlich der Bundesautobahn A 19 direkt an der Grenze zum Land Brandenburg. Die nächste Anschlussstelle an die A 19 ist die ASS 18 (Röbel/Müritz).

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Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.

Kontaktdaten

  • Name
    Frau Antje Herbst
  • Firma
    BVVG - Niederlassung Mecklenburg-Vorpommern
  • Adresse
    Werner-von-Siemens-Straße 4
    19061 Schwerin
  • Tel. Durchwahl

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BVVG – Ausschreibungsbüro, Postfach 58 01 51, 10411 Berlin

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