Bergwerkseigentum Magdeburg/Prester/Teilfeld 3, Kiese und Kiessande
Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Objektdaten
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Objekt-Nr.VV03-2450-000819-AUS
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BundeslandSachsen-Anhalt
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KreisMagdeburg
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GemeindeMagdeburg, Landeshauptstadt
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GemarkungMagdeburg
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Flur724 und 757
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Flurstückkeine
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ObjektartBodenschätze-Ausschreibung
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Größe1.120.138 m²
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OrientierungswertDie Ausschreibung erfolgt nach Gebot.
Objektbeschreibung
Ausgeschrieben ist das Bergwerkseigentum Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 für den Bodenschatz Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen.
Ziel des Verkaufs ist, potentiell geeignete Rohstoffquellen zur Etablierung und zum Erhalt von Wertschöpfungsketten für Kiessand mit Landesbedeutung anzubieten.
In dem unverritzten Bergwerksfeld und angrenzenden Bereichen wurden 1967 mit mehr als zehn zwischen 7 und 15 m tief angelegten Bohrungen Kiessande erkundet, die das typische Normalprofil der Niederterrassensedimente im Elbe-Urstromtal aufweisen.
OBJEKT
Bergwerkseigentum
Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 (Nr. 468/90/689)
Verliehen für die Bodenschätze
9.23, Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen
Größe des Bergwerksfeldes
1.120.138 m²
Rechtliche Einordnung
Altes Recht: aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG
Oberflächennutzung
Die Geländeoberfläche wird überwiegend landwirtschaftlich als Ackerland genutzt.
Flächen der BVVG
Die BVVG ist derzeit noch Eigentümerin mehrerer Flurstücke mit einer Fläche von insgesamt etwa 99 ha, die große Teile des Bergwerksfeldes Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 und angrenzende Flächen überdecken. Sofern im Zusammenhang mit dem Erwerb des Bergwerkseigentums Magdeburg/ Prester/Teilfeld 3 Interesse an diesen und ggf. auch angrenzenden ebenfalls bodenschatzführenden Flächen besteht, wird die BVVG auf einen entsprechenden Antrag hin prüfen, ob und zu welchen Bedingungen ein Verkauf möglich ist. Bitte beachten Sie die geltenden Flächenmanagementgrundsätze, vgl. www.bvvg.de.
LAGERSTÄTTE
Verfügbare Literaturquellen:
[1] Fischer, M. et al. (1976): Höffigkeitseinschätzung zur Verbreitung von Rohstoffen für die Baumaterialienindustrie in quartären Ablagerungen in der DDR – Einheitsblatt Magdeburg-Süd 2264 – Ressourcenkarte Quartär 1:50.000. - VEB Geologische Forschung und Erkundung Halle im Auftrag des Ministeriums für Geologie, 42 Blatt, 1 Kt, Berlin 1976,
[1a] Sichting (1990): Ergänzende Angaben zum Gewinnungsrecht Nr. 20/90 für die Kiessandlagerstätte Magdeburg/Prester. – Bezirksverwaltungsbehörde Magdeburg, Abteilung Geologie, Leiter der Abteilung, 1 Blatt in Verbindung mit der Verordnung vom 15.08.1990 zur Verleihung von Bergwerkseigentum und dem Geltungsbereich des Gewinnungsrechtes, das ein Nutzungsrecht beinhaltete und weder weiter veräußerbar noch vererbbar war und erlosch, „wenn der Gewinnungsberechtigte nicht innerhalb von 5 Jahren nach Erteilung des Gewinnungsrechtes der Abbau der mineralischen Rohstoffe begonnen hat“,
[2] Henle, K. et al., AG KABE (2000): Kiesabbau in Auen am Beispiel der Elbe (KABE) – Grundlagen zur Einschätzung großräumiger ökologischer Auswirkungen. In BfG/Projektgruppe Elbe-Ökologie (Hrsg.), Mitteilung Nr. 7, Berlin 2000, 123 Seiten inkl. Anlagen,
[3] Karte der oberflächennahen Rohstoffe 1:200 000, Erl. Bl. CC 3934 Magdeburg, 81 S., 1 Kt, Hannover 2004,
[4] Stedingk, K., Präger, R., Balzer, G. und Ehling, B.-C. (2008): Rohstoffbericht Sachsen-Anhalt 2008. – Mitteilungen zu Geologie und Bergwesen von Sachsen-Anhalt, Band 16, 2008, Landesamt für Geologie und Bergwesen von Sachsen-Anhalt, Halle, 11.11.2008, 160 S.,
[5] Landesbohrdatenbank – Verzeichnisse lagerstättengeologischer und hydrogeologischer Altbohrungen, Landesbohrdatenbank Sachsen-Anhalt, Stand 02/2019,
[6] Balzer, G. (2019): Rohstoffgeologische Auskunft – Standort Magdeburg-Prester. – Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt, Magdeburg, 11.03.2019, 1 Seite,
[7] Koch, T. (2019): Daten als Auszug aus der Landesbohrdatenbank, Email vom 13.03.2019.
Geologische Verhältnisse
Das angebotene Objekt im südöstlichen Stadtgebiet von Magdeburg liegt in einem ungestörten großräumigen Verbreitungsgebiet fluviatiler/glazifluviatiler pleistozäner bis holozäner Kiessande und Sande innerhalb des Elbe-Urstromtals.
Die nachgewiesene durchschnittliche Mächtigkeit der Kiessande in der gesamten Lagerstätte Prester (Bergwerkseigentum Magdeburg/Prester/Teilfelder sowie ehemaliges Bewilligungsfeld Magdeburg-Prester) variiert zwischen 3,5 und 15 m und liegt im Mittel bei etwa 6,5 m. Die höchsten Mächtigkeiten werden im Norden angetroffen (Bereich Friedensweiler). Nach Süden und Westen nehmen die Mächtigkeiten ab.
Insgesamt wird von folgendem Normalprofil ausgegangen:
Abraum:
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Ø 2 m, lokal bis zu 4 m Mutterboden, Auelehm
Nutzhorizont:
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3,5-15 m, Ø 6,5 m weichsel- und saalezeitliche Kiessande;
daneben Sande
Liegendes:
Tertiäre Ablagerungen (Septarienton, Grünsand)
Für das Bergwerksfeld Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 werden durchschnittliche Nutzmächtigkeiten von 9 m Kiessand unter 3 m Abraum (Auelehm) angegeben, vgl. [1].
Neben den bauwürdigen Kiesen und Kiessanden wurden bauwürdige Sande nachgewiesen, vgl. [1]. Etwaige Nutzungsmöglichkeiten für den überdeckenden Auelehm können geprüft werden.
Untersuchungsstand
Der Kenntnisstand über Mächtigkeiten, Lagerungsverhältnisse und stoffliche Eigenschaften der Rohstoffe in diesem Bereich des Elbe-Urstromtals wird als hoch eingestuft und gilt als hinreichend für die Bewertung der Rohstoffe [1].
Im Bereich des Bergwerksfeldes Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 sind auf dem Flurstück 10339 neun Bohrungen bekannt, darunter 6 Kiessandbohrungen aus dem Jahr 1967 (keine Angaben zum Ausführenden in den Daten [7]). Sofern Interesse an dieser Fläche bzw. dem Flächenlos besteht, wird die BVVG auf einen entsprechenden Antrag hin ihre Zustimmung zur Einsichtnahme in die Schichtenverzeichnisse erteilen.
Petrographische und qualitative Kennzeichnung
Die Kornzusammensetzung der Kiessande in der Gesamtlagerstätte Prester weist die für glazifluviatile und fluviatile Ablagerungen typische Veränderlichkeit auf.
Die die Kiesgehalte liegen bei 30-35 M.-%, vgl. [1], [6].
Das flusssystemtypische Geröllspektrum der Rohkiese aus den Niederterrassenablagerungen entlang der Elbe ist durch einen hohen, mit dem Flusslauf abnehmenden Quarzgehalt gekennzeichnet. Bei Magdeburg/Gübs wird er um knapp 50 M.-% erwartet. Daneben treten Quarzit und Kristallin-Komponenten auf. Der Gehalt an „ungeeigneten“ Geröllanteilen bleibt regional unter 3,88 M-%. Organische Bestandteile, häufig Xylit, sowie geringere Anteile an Eisenverbindungen kommen in allen Gewinnungsstellen vor. Kalksteine treten in den weiter nördlich liegenden Gewinnungsstellen auf [4].
Es wird erwartet, dass der Bodenschatz Kiessand im Bereich der Gesamtlagerstätte Magdeburg-Prester nach Aufbereitung zur Herstellung von Betonzuschlag nach DIN 4226 geeignet ist.
Verwendungsmöglichkeiten
Aus den Nutzschichten lassen sich nach [1], [3] hochwertige Beton- und Straßenbaukiese sowie alle wesentlichen aufbereiteten Kiessande und Sande für alle Bauzwecke gewinnen.
Abbausituation
Das Bergwerksfeld Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 und die seitens der BVVG-Niederlassung Sachsen-Anhalt/Thüringen verpachteten Flächen sind unverritzt. Die Kiessande der Region lagern typischerweise unkompliziert und werden im Nassschnitt abgebaut, vgl. auch [2]. Zum konkreten Planungsstand eines Aufschlusses im Lagerstättenbereich Prester werden konkurrierende Belange zu berücksichtigen sein, vgl. Rubriken Infrastruktur, Raumordnung, Schutzgebiete, BESONDERHEITEN. Für die Einschätzung großräumiger ökologischer Auswirkungen einer möglichen Projektgestaltung kann die KABE-Studie [2] Hinweise liefern. Eine frühzeitige Abstimmung mit den Behörden wird empfohlen.
Vorratssituation
In der Anlage zu einem am 22.06.1990 von der damaligen Bezirksverwaltungsbehörde Magdeburg, Abt. Geologie, gemäß Berggesetz der DDR erteilten, nicht vererbbaren, nicht weiter veräußerbaren und bei nicht begonnenem Abbau binnen 5 Jahren erlöschenden Gewinnungsrecht beziffert der Leiter der Abteilung Geologie der damaligen Bezirksverwaltungsbehörde Magdeburg für das heutige Bergwerksfeld Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 eine (geologische) Vorratsmenge von 15,5 Mio. t, vgl. [1b], die gegenwärtig teilweise vertraglich vereinbarten Nutzungsbeschränkungen unterliegen, vgl. Rubrik RAUMORDNUNG und BESONDERHEITEN.
Industrielle Bedeutung
Die Lagerstätten des Elbe-Urstromtals im Raum der Gesamtlagerstätte Prester können überregionale Bedeutung erlangen, wobei die Rohstoffe vorrangig auf dem Schienen- oder Wasserweg abgefrachtet bzw. abbaunah weiterverarbeitet werden.
ÖFFENTLICHE PLANUNG
Landesplanerische Einordnung
Der geltende Landesentwicklungsplan weist den Betrachtungsraum im und um das Bergwerksfeld Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 als Vorranggebiete für Natur und Landschaft Nr. II „Teile der Elbtalaue und des Saaletals“ und für Hochwasserschutz „Elbe mit Nebenflüssen“ aus. Die Elbe ist als überregionale Wasserstraßenverbindung dargestellt.
Der Erste Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt erfasst erstmals in der Bundesgeschichte Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung für Kiessand auf Landesebene. Unter diesen befindet sich bei Gommern / Schönebeck (Elbe) das Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung Nr. XV – Kiessand Barby, der Bereich des Bergwerkseigentums Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 dagegen nicht. Weiter ausgeführt ist in dem Ersten Entwurf zum Landesentwicklungsplan: „Gebiete mit erkundeten standortgebundenen Rohstoffvorkommen, die der bedarfsunabhängigen langfristigen Nachfolge für bereits wirtschaftlich genutzte bedeutsame Lagerstätten dienen oder Gebiete mit besonderen Rohstoffpotenzialen können von der Regionalplanung als Vorranggebiete für vorsorgende Rohstoffsicherung festgelegt werden.
Quellen:
Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt, nach § 5 Abs. 3 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes, durch die Landesregierung beschlossen am 14.12.2010 und in Kraft getreten am 12.03.2
011
- Abfrage zuletzt am 02.03.2022
, Beschluss der Landesregierung zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes vom 08.03.2022 nebst am 22.12.2023 beschlossenem 1. Entwurf mit Stand vom 20.12.2023 und öffentlicher Auslegung 29.01.2024
-12.04.2024
Regionalplanerische Einordnung
Im geltenden Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg ist der Betrachtungsraum nicht als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffgewinnung von Kiesen und Kiessanden ausgewiesen. Im geltenden Regionalplan ist eine näherer Abstimmung bedürfende, geplante Hauptverkehrsstraße mit Landesbedeutung dargestellt, die den Betrachtungsraum von Südwesten nach Nordosten quert und eine Verbindung zwischen der L 51 bei Salbke westlich der Elbe und der B 1 bei Friedensweiler schaffen würde (zu erhaltende bzw. bei Bedarf auszubauende Verbindung von Hauptverkehrsstraßen von regionaler Bedeutung Nr. 23 Magdeburg-Fermersleben – Magdeburg-Cracau – Trassensicherung für mögliche Elbquerung).
Im 1. Entwurf des neu aufzustellenden Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg aus dem Jahr 2016 ist an dieser Stelle ein Vorbehaltsgebiet für Natur- und Landschaft verzeichnet. Gemäß Rohstoffbericht des Landesamtes für Geologie und Bergwesen des Landes Sachsen-Anhalt (LAGB) hat das LAGB 2017 in seiner Stellungnahme zum 1. Entwurf die drei Bergwerksfelder Magdeburg/Prester/* als Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung vorgeschlagen. Gemäß 2. Entwurf liegt die Lagerstätte Magdeburg/Prester mit dem Bergwerkseigentum Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 vollständig innerhalb der Vorbehaltsgebiete Nr. 4 für Hochwasserschutz „Elbe“ und für Natur- und Landschaft Nr. 9 „Teile des Elbetals“. Etwaige Planungen für eine Hauptverkehrsstraße mit Landesbedeutung oder für die Rohstoffsicherung sind in dem am 29.09.2020 beschlossenen 2. Entwurf an dieser Stelle nicht eingetragen. Partiell ist im Umfeld der Bergwerksfelder Magdeburg/Prester Vorrang für Natur und Landschaft ausgewiesen (Vorranggebiet Nr. XIV „Elbaue zwischen Saalemündung und Ohremündung“). Die Elbe ist als überregionale Wasserstraße dargestellt.
Nach der öffentlichen Auslegung des “2. Entwurf REP Magdeburg mit den Anlagen 1 bis 5 und Umweltbericht” und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 9 ROG sollen im Zeitraum von März 2021 bis März 2022 die Abwägungsbeschlüsse für die Regionalversammlung erarbeitet werden. Im Zuge dessen erfolgte am 28.07.2021 eine “Änderung des Beschlusses RV 04/2010 zur Aufstellung des REP Magdeburg: Kapitel 4 - Ziele und Grundsätze der Siedlungsstruktur mit den Unterpunkten 4.1 bis 4.3 ist nicht mehr Gegenstand des Aufstellungsverfahrens REP Magdeburg”.
Quellen:
Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg, beschlossen durch die Regionalversammlung am 17.05.2006, genehmigt durch die oberste Landesplanungsbehörde am 29.05.2006. Der 1. Entwurf für die Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg lag 2016 zur Beteiligung aus, zzgl. Rohstoffbericht 2018 des LAGB. Der 2. Entwurf für die Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg lag vom 16.11.2020 bis zum 18.12.2020 und vom 11.01.2021 bis zum 05.03.2021 zur Beteiligung aus, Stand 03.03.2022 werden die Abwägungsbeschlüsse für die Regionalversammlung erarbeitet. – Internetabfrage zuletzt am 03.03.2022
Kommunale Planung
Der nordwestliche Feldesbereich ist zu etwa 0,7 ha vom Bebauungsplan Nr. 268-5 Neuprester-Klusdamm betroffen und bebaut. Es besteht eine Vereinbarung über eine Nutzungsbeschränkung des Bergwerkseigentums in diesem Feldesbereich vom 09.07.2015, eingetragen als Grunddienstbarkeit im Berggrundbuchblatt des Bergwerkseigentums Magdeburg/ Prester/Teilfeld 3 am 04.09.2015. Der Vereinbarung gemäß ist dieser Teil des Bergwerksfeldes zwischenzeitlich mit Wohnbebauung belegt.
Am nördlichen Feldeseckpunkt ist das Bergwerksfeld zu etwa 0,5 ha von Nutzungen für Sport-, Freizeit- und Erholung betroffen.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Magdeburg ist das Bergwerksfeld Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 nahezu vollständig als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt, im nordwestlichen Feldesteil teilweise für Wohnbebauung (s.o.) und als Grünfläche. Teile der „Furtlake“ mit Fließrichtung nach Norden in den „Rohrlaackegraben“ sind als linienförmige Wasserfläche dargestellt. Die Stadt Magdeburg führt zum Lagerstättenabbau aus: „Als abzubauende oberflächennahe Rohstoffe kommen innerhalb des Magdeburger Stadtgebietes nur Kies und Sand in Betracht. Im nördlichen, östlichen und südlichen Stadtgebiet sind die als Betonzuschlagstoffe wichtigen Sande und Kiese verbreitet. Sie besitzen mit einer Mächtigkeit von 7 bis 12 m und einem Kiesanteil von 30 - 40 % eine gute Betonkiesqualität. Hingegen besitzen die im westlichen Stadtgebiet anzutreffenden Sande und Kiessande ohne Ausnahme keine Betonkiesqualität und sind zum Teil von geringer Mächtigkeit. Sie sind nur als Füll- und Dämmstoffe geeignet. … Die Ausbeutung der Bodenschätze im Bereich bestehender Bergbauberechtigungen außerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Eignungsflächen wird von der Landeshauptstadt Magdeburg … nicht befürwortet.“
Quellen:
BVVG-GIS Layer Bauleitplanung, Stand 04/2020 und ALKIS sowie Berggrundbuch vgl. Rubrik LAGERSTÄTTE, Flächennutzungsplan der Stadt Magdeburg, November 2021 - 28. Änderung – Internetabfrage zuletzt am 07.03.2022
SCHUTZGEBIETE / BELASTUNGEN
Trinkwasserschutz
Das Bergwerksfeld liegt außerhalb von Wasser-/Trinkwasserschutzgebieten.
Quellen:
Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt, nach § 5 Abs. 3 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes durch die Landesregierung beschlossen am 14.12.2010 und in Kraft getreten am 12.03.2011, Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg, beschlossen durch die Regionalversammlung am 17.05.2006, genehmigt durch die oberste Landesplanungsbehörde am 29.05.2006, 1. Entwurf – Beschluss der Regionalversammlung vom 02.06.2016, im Beteiligungsverfahren befindlicher 2. Entwurf für die Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg: vom 16.11.2020 bis zum 18.12.2020 und vom 11.01.2021 bis zum 05.03.2021, Stand 03.03.2022 werden die Abwägungsbeschlüsse für die Regionalversammlung erarbeitet. – Internetabfrage zuletzt am 03.03.2022
Hochwasserschutz
Das Objekt liegt unmittelbar zwischen Elbe und Umflutehle. Die Elbe mit ihren Nebenflüssen ist als Vorranggebiet für Hochwasserschutz ausgewiesen. Für die Umflutehle ist ein Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Das Hochwasserrisiko wird mit niedriger Wahrscheinlichkeit eingestuft.
Als Hochwassernachsorgemaßnahme baut die Landeshauptstadt Magdeburg das Grabensystem Furtlake aus. Im 2. Entwurf des neu aufzustellenden Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg ist der Betrachtungsraum als Vorbehaltsgebiet für den Hochwasserschutz Nr. 4 dargestellt, vgl. Rubrik RAUMORDNUNG.
Die Hochwasserrisikokarten des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt zeigen keine Hochwasserwahrscheinlichkeit für den Betrachtungsraum im und um das Bergwerksfeld Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 an. Der Verlauf der Deiche ist eingetragen.
Quellen:
BVVG-GIS, Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt, nach § 5 Abs. 3 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes durch die Landesregierung beschlossen am 14.12.2010 und in Kraft getreten am 12.03.2011, Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg, beschlossen durch die Regionalversammlung am 17.05.2006, genehmigt durch die oberste Landesplanungsbehörde am 29.05.2006, 1. Entwurf - Beschluss der Regionalversammlung vom 02.06.2016, LVA Sachsen-Anhalt - festgesetzte Überschwemmungsgebiete, Hochwassergefahren- und Risikokarten vom Landesamt für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft - Stand: 12.11.2020, 2. Entwurf für die Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg, im Beteiligungsverfahren seit dem 16.11.2020 bis zum 18.12.2020 und vom 11.01.2021 bis zum 05.03.2021, Stand 03.03.2022 werden die Abwägungsbeschlüsse für die Regionalversammlung erarbeitet. – Internetabfrage zuletzt am 03.03.2022
Naturschutz
Das Ausschreibungsobjekt liegt in keinem Naturschutzgebiet. Das FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ und das lagegleiche Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe“ rahmen das Ausschreibungsobjekt in einiger Entfernung im Westen, Süden und Osten ein. Südlich liegen das NSG „Kreuzhorst“ sowie das LSG „Mittlere Elbe“; das LSG „Umflutehle-Külzauer Forst“ liegt im Osten des Objektes.
Aufgrund der Größe und Einheitlichkeit des Lagerstättengebietes ist davon auszugehen, dass zum konkreten Planungsstand eines Aufschlusses die Verträglichkeit betrachtet werden muss, vgl. [2].
Quellen:
BVVG-GIS: Layer „Schutzgebiete BfN, Stände 2020/2021“, [2] Henle, K. et al., AG KABE (2000)
Bodendenkmale
Hinweise auf etwaig vorhandene Bodendenkmale liegen nicht vor. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass archäologische Relevanzbereiche betroffen sein könnten und zum konkreten Planungsstand eines Aufschlusses die Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes einzuholen ist.
Quellen:
BVVG-BI, Internet, BVVG-GIS: Topografische Karte TK 10
Altlasten- und Kampfmittelverdacht
Bzgl. des Bergwerksfeldes Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 ist kein etwaiger Altlasten- oder Kampfmittelverdacht dokumentiert.
Quellen:
BVVG-GIS: Topografische Karte TK 10 und 25, Altlastenverdachtsflächen Sachsen-Anhalt mit Stand 02-2008
INFRASTRUKTUR / ERSCHLIEßUNG
Verkehrswege
Das Bergwerksfeld Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 ist über das örtliche Straßen- und Wegenetz sowie die nahegelegene Bundesstraße B 1 an den Magdeburger Ring sowie die ca. 13 bis 14 Kilometer entfernten Bundesautobahnen A 2 (Berlin-Hannover), Anschlussstelle 70 Magdeburg-Zentrum, und A 14 (Magdeburg-Halle), Anschlussstellen 3 bis 5, angebunden. Aufgrund der gegebenen Bebauungssituation wird empfohlen, alternative Abfrachtungsmöglichkeiten zu prüfen.
Der Standort liegt ca. 10 Kilometer entfernt vom Magdeburger Industriehafen bzw. 5 Kilometer entfernt vom Industriegebiet Biederitz im Kreis Jerichower Land, beide nebst Gleisanlagen.
Quellen:
BVVG-GIS: TK 10 und TK 25
Versorgungsleitungen/-trassen
Das Bergwerksfeld Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 wird gemäß der Topografischen Karten und der Luftbilder nicht von Leitungen gequert.
In den das Bergwerksfeld überdeckenden Flurstücken 10338 und 10339 liegt eine Fernwärmeleitung der Städtischen Werke Magdeburg, deren genaue Lage den entsprechenden Plänen entnommen werden kann.
NL ST: Lagebeschreibung bitte ergänzen.
Quellen:
BVVG-GIS: TK 10 und TK 25, Grundbücher
Industriell-gewerbliche Standorte
Das Bergwerksfeld Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 und die arrondierenden Flächen liegen innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt Magdeburg und im Umfeld der dortigen Industrie- und Gewerbestandorte.
BESONDERHEITEN
Dauerhafte
Beschränkungen
Allgemein ist der den geltenden Standards entsprechende Abstand zu schützenswerten Objekten, Ortslagen und öffentlichen Straßen einzuhalten.
Im Bereich des genehmigten Bebauungsplans Nr. 268-5 Neuprester-Klusdamm besteht eine Vereinbarung über eine Nutzungsbeschränkung des Bergwerkseigentums vom 09.07.2015, eingetragen als Grunddienstbarkeit im Berggrundbuchblatt des Bergwerkseigentums
Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 am 04.09.2015, vgl. auch Rubrik RAUMORDNUNG.
Daneben ist auf den Hochwasserschutz und in den Flurstücken verlegte Versorgungsleitungen hinzuweisen, vgl. Rubrik SCHUTZGEBIETE.
Erweiterungsmöglichkeiten
Die Gesamtlagerstätte Prester setzt sich nördlich des Bergwerksfeldes Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 fort. In diesem Bereich verfügt bzw. verfügte die BVVG über etwa 250 ha arrondierende Flächen, in denen der Bodenschatz Kiese und Kiessande dem Grundeigentum unterfällt und die im Zusammenhang mit der Ausgrenzung des Lagerstättenbereichs „Friedensweiler“ in den 1990er Jahren durch Dritte zusätzlich erkundet worden sind.
Bundesprogramm „Blaues Band“
Für eine Erschließung des Bergwerksfeldes Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 und angrenzender Flächen können zu gegebener Zeit die aktuellen Möglichkeiten im Rahmen des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ geprüft werden.
Quelle:
Bundesprogramm “Blaues Band Deutschland”
DOKUMENTATION
Unterlagen
Die vorgenannten Quellen sind, sofern sie nicht ohnehin öffentlich sind, bei der BVVG nach Terminvereinbarung einsehbar.
Die Besichtigung des Bergwerksfeldes kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Befahren der das Bergwerksfeld überdeckenden Grundstücke nicht gestattet ist.
Haftungsausschluss
Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH stellt die Inhalte dieses Produktblattes mit Sorgfalt zusammen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Die Angaben dienen nur der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen nicht die individuelle Befassung mit dem Objekt.
Stand der Informationen: 06/2019 mit Aktualisierungen zuletzt 03/2022 und zum LEP LSA in 11/2024
ZUR BEACHTUNG
- Bei dem Bergwerkseigentum Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 handelt es sich um Bergbauberechtigungen im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), in seiner aktuellen Fassung in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des Einigungsvertragsgesetzes vom 23. 09.1990 (BGBl II S. 885), dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15.04.1996 (BGBl I S. 602) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420) in seiner aktuellen Fassung.
- Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Er darf jedoch von dieser Berechtigung nicht ohne weiteres Gebrauch machen, zur Ausübung der Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen kommt es erst, wenn der entsprechende Betriebsplan aufgestellt und von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden ist.
- Es gelten die Regelungen für Bergwerkseigentum nach § 151 BBergG.
- Die Grundstücke über dem Bergwerksfeld Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 gehören nicht zum Bergwerkseigentum.
Nach vorheriger Terminabsprache mit dem o. g. Ansprechpartner kann in den Räumen der BVVG-Zentrale in ggf. vorhandene detaillierte Unterlagen zu dem jeweiligen Bergwerkseigentum Einsicht genommen werden.
Lage
Das innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt Magdeburg liegende und über nur geringen planungsrechtlichen Vorlauf verfügende Bergwerksfeld Magdeburg/Prester/Teilfeld 3 befindet sich östlich der Elbe zwischen den Ortslagen Prester und Zipkeleben.
Die BVVG verfügt großenteils über die überdeckenden Flurstücke, und es existier(t)en Planungen für eine Hauptverkehrsstraße mit Landesbedeutung mit Verlauf über das Bergwerksfeld.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Dr. Sabine Dietrich
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FirmaBVVG - Bereich Verkauf/Verpachtung
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AdresseSchönhauser Allee 120
10437 Berlin -
Tel. Durchwahl