Flächen zur potenziellen Windenergienutzung bei Biegen
Brandenburg, Frankfurt (Oder)
Objektdaten
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Objekt-Nr.BB53-2800-075225
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BundeslandBrandenburg
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KreisFrankfurt (Oder)
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GemeindeFrankfurt (Oder), Stadt
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GemarkungFrankfurt (Oder)
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ObjektartErneuerbare Energien
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Größe14,2394 ha
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Orientierungswertnach Gebot
Objektbeschreibung
Wir bieten Ihnen eine Option auf den Abschluss eines Gestattungsvertrages auf ca. 14,2 ha Fläche zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen.
Bei den angebotenen Flurstücken handelt es sich überwiegend um Ackerland in einem land- und forstwirtschaftlich geprägten Gebiet.
Pachtsituation
Die angebotenen Flurstücke sind über einen landwirtschaftlichen Pachtvertrag bis zum 30.09.2026 verpachtet.
Planungsstand
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat auf ihrer 2. Sitzung am 2. Juni 2025 den 2. Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree mit seiner Begründung gebilligt und den Umweltbericht zur Kenntnis genommen (Beschluss 25/02/10) sowie den Beschluss über die erneute Beteiligung zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland Spree und über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs mit Begründung und Umweltbericht sowie der zweckdienlichen Unterlage Schallimmissionsprognose gefasst (Beschluss 25/02/11).
Die angebotenen Flurstücke befinden sich entsprechend dem 2. Entwurf zum Großteil im Vorranggebiet Windenergienutzung Nr. 37, Biegen Ost oder grenzen an dieses an. Der aktuelle Stand der Regionalplanung sowie der örtlichen Bauleitplanung ist bei den jeweilig zuständigen Stellen zu erfragen.
Besonderheiten
Nach den vorliegenden Informationen/Unterlagen liegt ein Teil des angebotenen Flurstücks 144 im Bereich des Bodendenkmals 8046 (Siedlung Neolithikum) sowie das Flurstück 154 im Bereich des Bodendenkmals 8050 (Siedlung Urgeschichte). Über die genauen Verhältnisse im Bereich des Bodendenkmals kann der Options- und Gestattungsnehmer sich jedoch selbst, am zweckmäßigsten unter Hinzuziehung einer sachverständigen Person, durch eine Einsichtnahme in die bei der zuständigen Denkmalbehörde vorliegenden Unterlagen unterrichten. Auf dem Flurstück 154 befinden sich im südwestlichen Randbereich des Weiteren Teile einer baulichen Anlage (vermutlich landwirtschaftliche Siloanlage).
Grundbuchstand
Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist für alle ausschreibungsgegenständlichen Flurstücke als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Abteilung II sowie Abteilung III sind lastenfrei.
Ausschreibungsgegenstand
Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um weitere 12 Monate möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.
Optionsentgelt
Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 10.000 EUR pro Jahr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der derzeit geltenden Höhe von 19%, insgesamt also 11.900 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.
Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlende Mindestentschädigung.
Mindestentschädigung
Die BVVG erwartet:
- ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 6,82 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können). - die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
- die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.
Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.
Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).
Darüber hinaus erwartet die BVVG:
- Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
- Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
- konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
- Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.
Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.
Haftungsausschluss und Kosten
Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.
Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.
Lage
Biegen befindet sich im Landkreis Oder-Spree, ca. 9 km westlich der Stadt Frankfurt/Oder und ist über die A12 aus Richtung Berlin kommend über die Abfahrt Müllrose und die L37 zu erreichen. Die angebotenen Flächen befinden sich östlich von Biegen in der Gemarkung Frankfurt (Oder) und sind über die Dorfstraße nach Hohenwalde erschlossen.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Miriam Haller
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FirmaBVVG - Niederlassung Berlin/Brandenburg/Sachsen
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AdresseSchönhauser Allee 120
10437 Berlin -
Tel. Durchwahl


