Flächen zur potenziellen Windenergienutzung bei Senftenberg
Brandenburg, Oberspreewald-Lausitz
Objektdaten
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Objekt-Nr.BB66-2800-003426
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BundeslandBrandenburg
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KreisOberspreewald-Lausitz
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GemeindeSchipkau
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GemarkungMeuro
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ObjektartErneuerbare Energien
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Größe33,2765 ha
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Orientierungswertnach Gebot
Objektbeschreibung
Wir bieten Ihnen eine Option auf den Abschluss eines Gestattungsvertrages auf ca. 33 ha Fläche zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen.
Bei den angebotenen Flächen handelt es sich um Ackerland in einem landwirtschaftlich geprägten Gebiet.
Pachtsituation
Das angebotene Flurstück ist Gegenstand eines bis zum 30.09.2026 geschlossenen landwirtschaftlichen Pachtvertrages. Eine Pachtaufhebungsentschädigung und die Entschädigung für die Bewirtschaftungserschwernisse sind durch den Options- und Gestattungsnehmer selbst mit den Pächtern zu vereinbaren.
Planungsstand
Der Sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald ist unwirksam. Die Erklärung der Unwirksamkeit ist im Amtsblatt für Brandenburg vom 12. August 2020 (Nr. 32) veröffentlicht worden. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg vom 01.März 2023 hat die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald die beschlossene Aufstellung des Sachlichen Teilregionalplans "Windenergienutzung" der regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald bekannt gemacht.
Die Flächen werden im Entwurf des sachlichen Teilregionalplans Wind vom 14.09.2023 als Teil eines Windvorranggebietes ausgewiesen.
Der Teilregionalplan Wind wurde inzwischen nochmal überarbeitet und wird in Kürze zur erneuten Beteiligung freigegeben (siehe Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Beteiligung zum Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Region Lausitz-Spreewald vom 11. Dezember 2025).
Auch aufgrund Lage und möglicherweise fehlender Ausschlusskriterien könnten die angebotenen Flächen als Standorte für Windenergieanlagen geeignet sein. Der aktuelle Stand der Regionalplanung sowie der örtlichen Bauleitplanung ist bei den jeweilig zuständigen Stellen zu erfragen.
Die angebotenen Flächen werden von den umliegenden vier Solarparks Meuro und Senftenberg I - III nahezu umschlossen.
Besonderheiten
Nach den vorliegenden Informationen/Unterlagen liegt das Flurstück 19 im Bereich stillgelegter bergbaulicher Anlagen, die nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen (Altbergbau).
Es wird darauf hingewiesen, dass die BVVG zur Frage eventuell notwendiger Sicherungsmaßnahmen gegen Bergschäden keine Stellungnahme abgeben kann und darf. Über die bergbaulichen Verhältnisse im Bereich dieses Altbergbaugebietes kann der Options- und Gestattungsnehmer sich jedoch selbst, am zweckmäßigsten unter Hinzuziehung einer sachverständigen Person, durch eine Einsichtnahme in die bei der zuständigen Bergbehörde vorliegenden Unterlagen des für den umgegangenen Bergbau in Frage kommenden Altbergbauobjektes nach vorheriger schriftlicher Beantragung bei der zuständigen Bergbehörde unterrichten.
Bei konkreten Baumaßnahmen im Bereich des Altbergbaus wird eine Baugrundbegutachtung empfohlen.
Das Flurstück 19 ist Gegenstand des laufenden Flurneuordnungsverfahrens Meuro, Verfahrens- Nr. 6003 M. Die Zuteilung des Neubestandes wird in alter Lage erfolgen.
Grundbuchstand
Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist für das ausschreibungsgegenständliche Flurstück als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen.
In Abteilung II/III des Grundbuches sind für das Flurstück 19 keine Belastungen eingetragen.
Ausschreibungsgegenstand
Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um ein Jahr möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.
Optionsentgelt
Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 23.300 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.
Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlenden Mindestentschädigungen.
Mindestentschädigung
Die BVVG erwartet:
· ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 6,82 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können).
· die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
· die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.
Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.
Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).
Darüber hinaus erwartet die BVVG:
· Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
· Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
· konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
· Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.
Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.
Haftungsausschluss und Kosten
Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.
Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.
Lage
Die angebotenen Flächen befinden sich ca. 2,5 km nördlich des Stadtrandes von Senftenberg und sind über die A13, Landstraßen und das vorhandene Wegenetz gut erreichbar.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Miriam Haller
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FirmaBVVG - Niederlassung Berlin/Brandenburg/Sachsen
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AdresseSchönhauser Allee 120
10437 Berlin -
Tel. Durchwahl


