Windrechte im Vorranggebiet für WEA Cammin 47
Mecklenburg-Vorpommern, Mecklenburgische Seenplatte
Objektdaten
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Objekt-Nr.MS71-2800-049824
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BundeslandMecklenburg-Vorpommern
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KreisMecklenburgische Seenplatte
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GemeindeBurg Stargard, Stadt
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GemarkungCammin
Godenswege -
ObjektartErneuerbare Energien
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Größerd. 35 ha
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Orientierungswertnach Gebot
Objektbeschreibung
Im Kreis Mecklenburgische Seenplatte bieten wir Ihnen die Option auf Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Errichtung von Windkraftanlagen und deren Betrieb. Beachten Sie dazu bitte auch die weiteren Informationen.
Erweiterte Objektbeschreibung / Planungsstand
Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte hat im September 2025 den Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes freigegeben. Darin sind die hier angebotenen Flächen Teil des Vorranggebietes für Windenergieanlagen Nr. 47 "Cammin". Hierzu verweisen wir auf die Webseite des Planungsverbandes.
Die BVVG ist Eigentümerin von ca. 35 ha Fläche im Vorranggebiet und daran angrenzend. Aus Flurstück 21/1, Flur 3 der Gemarkung Godenswege und Flurstück 171/1, Flur 2 der Gemarkung Cammin werden hier nur Teilflächen angeboten. Deshalb sind die ausgeschriebenen Flurstücke auf den Karten in der Anlage farbig unterlegt, die ausschreibungsgegenständlichen (Teil-)Flächen sind schraffiert dargestellt. Die Sicherung von angrenzenden Flächen im Gebiet durch Projektierer der Windenergiebranche ist nicht auszuschließen.
Alle ausgeschriebenen Flurstücke sind landwirtschaftlich verpachtet mit Pachtvertragsenden zwischen 30.09.2028 und 30.09.2030. Die jagdliche Bewirtschaftung erfolgt in der Gemarkung Cammin durch die örtliche Jagdgenossenschaft, für das Flurstück in Godenswege bis 31.03.2030 über einen Jagdpachtvertrag.
Auf dem Flurstück in Godenswege und den Flurstücken 174 und 176, Flur 2 in Cammin befinden sich gesetzlich geschützte Biotope. Die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen sind bei der Nutzung einzuhalten (§ 20 NatSchG Land M-V).
Bezogen auf die ausgeschriebenen Flurstücke sind die Grundbücher lastenfrei.
Ausschreibungsgegenstand
Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um weitere 12 Monate möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.
Optionsentgelt
Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 24.426 EUR pro Jahr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der derzeit geltenden Höhe von 19%, insgesamt also 2906,94 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.
Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlende Mindestentschädigung.
Mindestentschädigung
Die BVVG erwartet:
- ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 6,68 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können). - die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
- die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.
Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.
Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).
Darüber hinaus erwartet die BVVG:
- Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
- Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
- konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
- Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.
Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.
Haftungsausschluss und Kosten
Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.
Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.
Lage
Das Vorranggebiet für Windenergieanlagen liegt ca. 13 km südlich der Stadt Neubrandenburg (Luftlinie). Die Bundesstraßen 96 und 198 erreicht man von hier aus nach 8-12 Kilometern. Der nächste Anschluss an eine Autobahn ist die Anschlussstelle 32 Neubrandenburg Ost der A 20.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Antje Herbst
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FirmaBVVG - Niederlassung Mecklenburg-Vorpommern
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AdresseWerner-von-Siemens-Straße 4
19061 Schwerin -
Tel. Durchwahl


