Windpotentialflächen – Gemarkung Woosten

Mecklenburg-Vorpommern, Ludwigslust-Parchim

Windpotentialflächen - Gemarkung Woosten - Titelbild

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Windpotentialflächen - Gemarkung Woosten - Bild

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Objektdaten

  • Objekt-Nr.
    MS76-2800-023824
  • Bundesland
    Mecklenburg-Vorpommern
  • Kreis
    Ludwigslust-Parchim
  • Gemeinde
    Goldberg, Stadt
  • Gemarkung
    Woosten
  • Objektart
    Erneuerbare Energien
  • Größe
    60,1192 ha
  • Orientierungswert
    nach Gebot

Abgabe des Gebotes

Objekt­beschreibung

Die angebotenen Flächen liegen im Kreis Ludwigslust-Parchim außerhalb von Windeignungsgebieten; sie könnten sich zukünftig möglicherweise für die Windenergienutzung eignen. Wir bieten Ihnen hier die Option auf Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Errichtung von Windkraftanlagen und deren Betrieb an.
Bitte beachten Sie unsere weiteren Informationen.

Erweiterte Objektbeschreibung

Pachtverhältnisse:

Die ausschreibungsgegenständlichen Flurstücke befinden sich im Eigentum der BVVG. Sie werden landwirtschaftlich genutzt. Es bestehen mit verschiedenen Landwirtschaftsbetrieben Landpachtverträge, die bis 30.09.2029 zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet sind. Einige davon verfügen über eine Verlängerungsoption der Pachtverträge um weitere 6 Jahre.

Die Flurstücke sind Bestandteil eines Eigenjagdbezirkes. Der Eigenjagdbezirk ist bis 31.03.2035 zur jagdlichen Nutzung verpachtet.

Schutzausweisungen:

Auf den Flurstücken 328, 335, 337, 339, 344 befinden sich geschützte Gehölzbiotope. Die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen sind bei der Nutzung einzuhalten (§ 20 NatSchG Land M-V).

Planungsstand:

Die angebotene Fläche ist
nicht Bestandteil des aktuellen Entwurfes zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes im Programmsatz "Eignungsgebiete für Windenergieanlagen". Sie befindet sich in einem landschaftlichen Freiraum und ist nicht überplant.

Alle Flurstücke sind Bestandteil des Bodenordnungsverfahrens "Woosten".

Rechte Dritter (Leitungsrechte):

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Leitungsrechte bekannt.


Ausschreibungsgegenstand

Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um weitere 12 Monate möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.


Optionsentgelt

Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 21.042,00 EUR pro Jahr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der derzeit geltenden Höhe von 19%, insgesamt also 25.039,98 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlagen gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.

Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlende Mindestentschädigung.


Mindestentschädigung

Die BVVG erwartet:

  • ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
    Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 6,52 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können).
  • die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
  • die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.

Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.

Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).

Darüber hinaus erwartet die BVVG:

  • Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
  • Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
  • konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
  • Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.

Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.


Haftungsausschluss und Kosten

Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.

Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.

Lage

Die angebotenen Flächen liegen zusammenhängend südlich der Kleinstadt Goldberg zwischen den Ortsteilen Diestelow und Woosten.

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Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.

Kontaktdaten

  • Name
    Frau Ricarda Rusch
  • Firma
    BVVG - Niederlassung Mecklenburg-Vorpommern
  • Tel. Durchwahl

Direktanfrage

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Gebote senden Sie ausschließlich an: gebote@bvvg.de
oder per Fax an: +49 30 4432-1210

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