Bergwerkseigentum Bugewitz, Tonrohstoffe

Mecklenburg-Vorpommern, Vorpommern-Greifswald

Bergwerkseigentum Bugewitz, Tonrohstoffe - Ausschnitt aus dem Lageriss des Bergwerkseigentums Bugewitz

Ausschnitt aus dem Lageriss des Bergwerkseigentums Bugewitz

Bergwerkseigentum Bugewitz, Tonrohstoffe - Luftbild mit Projektion des Bergwerksfeldes Bugewitz

Luftbild mit Projektion des Bergwerksfeldes Bugewitz

Bergwerkseigentum Bugewitz, Tonrohstoffe - Topografische Karte mit Projektion des Bergwerksfeldes Bugewitz

Topografische Karte mit Projektion des Bergwerksfeldes Bugewitz

Objektdaten

  • Objekt-Nr.
    VV75-2450-000124
  • Bundesland
    Mecklenburg-Vorpommern
  • Kreis
    Vorpommern-Greifswald
  • Gemeinde
    Bugewitz
  • Gemarkung
    Bugewitz
    Kalkstein
  • Flurstück
    keine
  • Objektart
    Bodenschätze-Interessenbekundung
  • Größe
    795.083 m²
  • Orientierungswert
    Die BVVG macht das Bergwerkseigentum Bugewitz hiermit zur Abgabe von Interessenbekundungen für den Kauf bekannt.

Objekt­beschreibung

Für das Bergwerkseigentum Bugewitz, Bodenschatz tonige Gesteine zur Herstellung von Mauerklinkern und Hartbrandziegeln, möchte die BVVG potentielle Käufer ermitteln und ruft zur Abgabe von Interessenbekundungen auf.
Berichte aus dem Jahr 1961-1979 über die Ergebnisse der rohstoffgeologischen Erkundungen der pleistozänen Beckenschluffe des Haffstausee-Beckens bei Ducherow liegen vor. Das Bergwerksfeld Bugewitz ist teilweise verritzt.


Bergwerkseigentum

Bugewitz (Nr. 103/90/62)

Verliehen für den Bodenschatz

9.21, tonige Gesteine zur Herstellung von Mauerklinkern und Hartbrandziegeln

Größe des Bergwerksfeldes

795.083 m²

Rechtliche Einordnung

aufrechterhaltenes altes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG

Oberflächennutzung

Die Geländeoberfläche des Bergwerksfeldes Bugewitz wird nahezu vollumfänglich landwirtschaftlich genutzt. Der südliche Feldesteil ist teilweise verritzt und liegt in diesem Bereich brach. Entlang der nordöstlichen Feldesbegrenzung greift die Ortschaft Bugewitz teilweise auf das Bergwerksfeld über. Die Kreisstraße K 50 quert das Bergwerksfeld.

Bergwerkseigentum der BVVG

Die BVVG macht das Bergwerkseigentum Bugewitz hiermit zur Abgabe von Interessenbekundungen für den Kauf bekannt.

Bei Interesse an Tonrohstoffen im Raum Vorpommern steht mit dem Bergwerkseigentum Vogelsang, Ketelshagen und Jatznick/Teufelsspring sowie dem Bergwerkseigentum Mewegen West, Mewegen Nordost und Mewegen Südost weiteres Bergwerkseigentum für den Bodenschatz „tonige „tonige Gesteine zur Herstellung von Mauerklinkern und Hartbrandziegeln“, für „tonige Gesteine zur Herstellung von Aluminium sowie Steinzeug, feuerfester und säurefester Erzeugnisse“ bzw. für tonige Gesteine zur Herstellung kleinformatiger Wandbauelemente“, zum Kauf von der BVVG zur Verfügung, vgl. gesonderte Exposés.

Für weichselzeitliche Beckenschluffe und -tone im Raum Demmin können neben dem Bergwerkseigentum Bugewitz auch das Bergwerkseigentum Velgast und das Bergwerkseigentum Neukalen/Schlakendorf von der BVVG erworben werden - alle verliehen für den Bodenschatz „tonige Gesteine zur Herstellung von Mauerklinkern und Hartbrandziegeln“, vgl. gesonderte Exposés.

Flächen der BVVG

Über dem Bergwerksfeld Vogelsang besitzt die BVVG keine Flurstücke.


LAGERSTÄTTE


Verfügbare Literaturquellen:


[0] Fabian, D. (1969): Ingenieurgeologische Stellungnahme. Untergrundverhältnisse im Bereich der geplanten Wasserversorgungstrasse in Bugewitz, 6 Blatt – gemäß Ergebnis der Online- Recherche am 10.10.2024 im Katalog der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover bei Bedarf dort verfügbar,


[1] Reincke, J. (1979): Ergebnisbericht Ziegelton Ducherow/Bugewitz 1976.- VEB Geologische Forschung und Erkundung Halle/Saale, Neubrandenburg, 30.03.1979, 341 Blatt zzgl. 50a,


[2] Goldbecher (1979): Protokoll Nr. StE 436/2000V über die staatliche Bestätigung der Konditionen und der Vorratsberechnung Ziegelton Ducherow-Bugewitz (Lagerstätten-Nr.: 0302-3-0003).- Ministerium für Geologie, Vorsitzender der Staatlichen Vorratskommission und Stellvertreter des Ministers für Geologie, Berlin 09.07.1979, 2 Blatt nebst Anlage: Auszug aus der Sitzungsniederschrift: „4. Behandlung der Konditionen und der Vorratsberechnung Ziegelton Ducherow-Bugewitz“ (1 Blatt) in Verbindung mit Enderlein, K. (1979): Gutachterliche Stellungnahme zum Ergebnisbericht mit Vorratsberechnung einschließlich Konditionsermittlung Ziegelton Ducherow-Bugewitz vom 30.03.1979 (Lagerstättennummer 0302-3-0003).- VEB Kombinat GFE Halle, GKA, Jena, 10.05.1979, 8 Blatt,


[3] Motczinski (1998): Schreiben des Bergamtes S
tralsund vom 09.01.1998 an die Vorpommersche Ziegel-GmbH betreffend die Beendigung der Bergaufsicht im Tontagebau Bugewitz, 2 Seiten,


[4] Karte der oberflächennahen Rohstoffe 1:200 000, Erl. Bl. Saßnitz CC 1542 und Stralsund CC 2342, 60 S., 1 Kt, Hannover 2000,


[5] Internetportal Geodatenviewer GDI-MV

– Abfrage zuletzt am 15.10.2024
.





Geologische Verhältnisse

Das Bergwerksfeld Bugewitz betrifft weichselzeitliche tonige Beckenschluffe, die strömungsarmen und relativ abgeschlossenen Teilbecken des Haffstausees bei Ducherow und Ueckermünde sedimentierten. Die Bändertonbecken lagerten sich zumeist im Bereich der + 5 m-Terrasse ab wobei sich die mächtigeren und tonreicheren Bändertonbänke in den Zentren der Teilbecken anreicherten.

Für den innerhalb des Bergwerksfeldes Bugewitz in Bänken anstehenden Tonkomplex wird folgende Schichtenfolge beschrieben:

Hangendes/Abraum

    0,2 – 0,5 m Boden, schluffig, humos

    0 – 1,4 m Sand, fein bis mittelkörnig


Nutzbares

    1,2 – 4,0 m Obere Schluffbank: Schluff, gebändert, schwach tonig, schwach feinsandig

    1,2 – 3,9 m Untere Schluffbank: Schluff, gebändert, tonig bis stark tonig


Liegendes

    0 – 2,2 m Liegendsand

    > 8,0 m Geschiebemergel, sandig bis tonig, teilweise geschiebearm, Tongehalte 14 % - 35 % (22,2 %)

Die beiden annähernd gleich mächtigen Schluffbänke sind durch einen sich bis auf nahezu null verringernden Tongehalt voneinander abgegrenzt. Insgesamt liegt ein söliger, ungestörter Tonkomplex vor, dessen nachgewiesene Mächtigkeitsunterschiede durch das Relief der unterlagernden Grundmoräne hervorgerufen werden und dieses nahezu ausgleichen.

Die Geländeoberfläche im Bereich des Bergwerksfeldes Bugewitz liegt im Höhenbereich von ca. + 2 m NHN (nur nördliche Randbereiche) bis + 6,5 m NHN.

Westlich und östlich des Bergwerksfeldes umziehenden Gräben den Bereich des Bergwerksfeldes inkl. der Ortslage Bugewitz.

Das Oberflächenrelief besitzt nur eine geringe Neigung nach Norden, in dem die Oberflächenwässer über tief eingesenkte Gräben mit geringem Gefälle in das Haff abgeführt werden. Die in die Nutzschichten eingelagerten Feinsandstreifen führen lediglich etwas Grundwasser. Stärker wasserführend zeigte sich die unterhalb der Nutzschichten lagernde, teils mächtigere Rinnen bildende Sandlage in Abhängigkeit von der teils gröberen Ausbildung dieser Sandlage.

Untersuchungsstand

Die Lagerstätte Bugewitz wurde aufgrund der Erschöpfung der Tonvorräte in der Lagerstätte Rosenhagen erkundet, da sie sich ebenfalls in dem großflächigen Bändertonbecken Ducherow befindet und vergleichsweise mächtige und tonige Nutzschichten abgegrenzt werden konnten. Die lokalen Lagerstättenverhältnisse der weichselzeitlichen Beckenschluffe und -tone bei Bugewitz sind im Ergebnis der Erkundungsarbeiten in den 1970er Jahren gut bis sehr gut bekannt, vgl. [1] - [5]. Gleiches gilt für die frühere Nutzung zur Herstellung von Mauerziegeln in Ducherow durch die Vorpommersche Ziegel GmbH Ueckermünde.

Nach einer vorgelagerten geoelektrischen Widerstandskartierung waren 45 Stauchkernbohrungen zumeist im Bereich von 0,1 - 10 m abgeteuft worden, zwei mit Endteufen 10 - 20 m. Sämtliche Bohrungen wurden mit Testproben bemustert und 40 Bohrungen sowie der Schurf mit Sammelproben. Die industrielle Eignung der tonigen Gesteine wurde per Großversuch mit der bestehenden Technologie (Ringofen) in Ducherow und im Kurztunnelofen in Grechwitz nachgewiesen. Standardmäßig ließen sich Mz 100 erzeugen, bei optimaler Technologie Mz 150, wobei das Mischungsverhältnis der beiden vorkommenden Schluffbänke die Ziegelqualität beeinflusste.

Die unterlagernden tonigen Geschiebemergel erwiesen sich als Zuschlagstoff unverwertbar, da sie höhere Gehalte stückiger Kalke und einzelne größtenteils kristalline Geschiebe beinhalten.

Petrographische und qualitative Kennzeichnung

Die tonigen Beckenschluffe sind bei Bugewitz als zwei wirtschaftlich nutzbare jeweils ca. 4 m mächtige, gebänderte Schluffbänke ausgebildet. Die obere Bank ist schwach tonig (ca. 13 %) und schwach sandig (ca. 5,4 %), mit Eignung als Zumischung. Höheres Nutzungspotential besitzt die untere bräunlich-grünlich-bläulichgrau gefärbte, tonig bis stark tonig (im Durchschnitt über 30 %) ausgebildete Schluffbank. Ihr Sandanteil beträgt ebenfalls ca. 5 %. Vorkommender Kalk ist fein verteilt und zeigt keine Konkretionen. Das Kornspektrum ist homogen.

Der Mineralbestand umfasst 24 % Quarz, 26 % Illit und Mixed-layer Tonminerale, 16 - 18 % Feldspäte, 24 % Kalzit (fein verteilt) und 6 % Dolomit.

Der Gehalt an Al
2O
3 beträgt bis zu 13 % und der Gesamtkarbonatgehalt maximal 19,8 %. Die im Mittel mit 0,06 % vorkommenden wasserlöslichen Sulfate bewegen sich in einem für die Ziegelproduktion unbedenklichen Bereich.

Der mittelmäßig plastische, überwiegend gut verformbare Tonrohstoff ist nur gering trockenempfindlich.

Als ausgewählte keramtechnologische Parameter wurden eine Trockenbiegefestigkeit von 30 kp/cm², die Trockenschwindung mit 3,6 bis 8,7 % und die Brennschwindung mit 0,3 bis max. 1,2 % ermittelt, vgl. [4].

Die Einzelangaben für weitere Rohstoffparameter je Probe können dem Ergebnisbericht [1] entnommen werden.

Die Tonrohstoffe brennen bei 1.000 °C hell gelbrot-braunrot-ziegelrot.

Verwendungsmöglichkeiten

Die anstehenden tonigen Beckenschluffe eignen sich gemäß [4] vorrangig als Verschnittrohstoff für die Ziegelindustrie.

Abbausituation

Der südliche Teil des Bergwerksfeldes Bugewitz wurden in der Vergangenheit von der Vorpommersche Ziegel-GmbH Ueckermünde genutzt und ist teilweise verritzt, „Schurf“ Bugewitz (2-3- m Teufe). Die Bergaufsicht ist beendet.

Der Abbaubereich war über eine Feldbahntrasse mit dem Ziegelwerk Ducherow verbunden. Der über viele Jahrzehnte hinweg umgegangene Tonabbau im Raum Ducherow kam mit der Betriebseinstellung der Ziegelei zum Erliegen.

Von den beiden am Standort Bugewitz vorkommenden Schluffbänken stellte vor allem die untere Schluffbank das interessierende Nutzgestein dar. Diese wird einschließlich der oberen Schluffbank von ca. 6 m Abraum überlagert. Die Bänderschluffe lagern überwiegend unkompliziert. Wasserhaltung ist erforderlich.

Vorratssituation

Die in den 1970er Jahren ermittelten geologischen Vorräte der Erkundung Ducherow-Bugewitz waren mit ca. 4,6 Mio. t Tonvorräten (südlich der Straße) staatlich bestätigt worden, vgl. [1], [2]. Nördlich der Straße setzt sich die Lagerstätte fort.

Industrielle Bedeutung

Die im Raum Demmin gegenwärtig nicht genutzten weichselzeitlichen Beckenschluffe und -tone bieten Bedarfsreserven als Verschnittrohstoff bzw. für technologisch geänderte Verziegelungsverfahren, vgl. [4].


ÖFFENTLICHE PLANUNG

Landesplanerische Einordnung

Gemäß der Karte der raumordnungsplanerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans M-V 2016 befindet sich das Bergwerkseigentum Bugewitz in einem Vorbehaltsgebiet für Tourismus sowie Naturschutz und Landschaftspflege. Es liegt in einer Raumstruktur „Ländliche GestaltungsRäume“.

Die Sicherung oberflächennaher Rohstoffe ist als Aufgabe für die Regionalplanung festgelegt. Zu sichern sind Rohstofflagerstätten als Vorranggebiete Rohstoffsicherung und Rohstoffvorkommen als Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung.


Quelle:

Landesentwicklungsplan (LEP) M-V 2016, beschlossen am 27.05.2016 und am 09.06.2016 in Kraft getrete

n

Regionalplanerische Einordnung

Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorpommern 2010 sind überlappend mit dem Bergwerksfeld Bugewitz zwei Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung (Ton) verzeichnet. Die aktuellen landesplanerischen Festlegungen zur Sicherung der oberflächennahen Rohstofflagerstätten sind in den Regionalplänen noch umzusetzen.

Die Lagerstätten Ducherow-Bugewitz A - Bänderton, ID: 2148-5-6-To-7 / SWK: S 2 und Ducherow-Bugewitz B - Bänderton, ID: 2148-5-6-To-L1.1 / SWK: S 4 sind in der Karte der oberflächennahen Rohstoffe von Mecklenburg-Vorpommern (KOR 50) eingetragen.

Der nördliche Feldesteil ist zudem als Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege gekennzeichnet. Daran schließt sich nördlich des Bergwerksfeldes ein Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege an.

Entlang des nördlichen Feldeseckpunktes ist das Bergwerksfeld geringfügig von einem Vorbehaltsgebiet für Küsten- und Hochwasserschutz betroffen.

Von den lfd. Änderungen des Regionalen Entwicklungsplans Vorpommern betreffend die Eignungsgebiete für Windenergieanlagen ist das Bergwerksfeld Bugewitz nach den derzeit vorliegenden Informationen nicht betroffen.


Quellen:


BVVG-GIS: Layer „RPV Vorpommern“ inkl. 1. Entwurf Fortschreibung Windenergie 25.06.2024, Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern als Landesverordnung festgesetzt und veröffentlicht im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 16 vom 17.09.2010, am 18.09.2010 in Kraft getreten, nebst 2. Änderung 2022 - rechtsgültig seit 18.10.2023 (Windenergieanlagen), Internetportale
- Abfragen zuletzt 04.07.2024, Internetportal Geodatenviewer GDI-MV (GAIA-MV)

Kommunale Planung

Der Bereich des Bergwerksfeldes Bugewitz ist überwiegend Fläche für die Landwirtschaft. Teilweise sind in der Ortslage Bugewitz Wohnbauflächen und ein Kleinsiedlungsgebiet dargestellt. Im Zuge der Aufstellung des Flächennutzungsplanes stimmte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) der Bebauung dieses kleinen Teils des Bergwerksfeldes zu.

Der Umring des Bergwerksfeldes Bugewitz ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Bugewitz ebenfalls dargestellt und als Fläche für Tonabbau gekennzeichnet.

Im Umfeld des südöstlichen Feldeseckpunktes ist nahe der Elektrofreileitungen ein geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen.


Quellen:


Schreiben der BvS vom 01.03.1996 an das Bergamt Stralsund, Flächennutzungsplan der Gemeinde Bugewitz - rechtsgültig seit 03.05.1999, Internetseiten des Bau- und Planungsportals M-V

und des Amtes Anklam-Land - Abfragen zuletzt 07/202
4


SCHUTZGEBIETE / BELASTUNGEN

Trinkwasserschutz

Das Bergwerksfeld Bugewitz ist von Wasserschutzgebieten nicht betroffen.


Quellen:


Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern - Verordnung über das RREP Vorpommern, am 19.08.2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V verkündet (GVOBl. 2010 S. 453) mit Veröffentlichung im Amtsblatt M-V Nr. 16 am 17.09.2010, am 18.09.2010 in Kraft getreten, Kartenportal

des Landesamtes für Umwelt Naturschutz und Geologie
-

Abfrage zuletzt am 10.07.2024 und
BVVG-GIS Layer „Regionale Raumentwicklungsprogramme MVP“, „Wasserschutzgebiete MV Stand: 2023-12-03“, „Trinkwasserschutzgebiete BfG 2023“ und „TopPlusOpen (Upscale)“

Hochwasserschutz

Das Bergwerksfeld Bugewitz ist von Hochwasserschutzgebieten nicht betroffen.


Quellen:


Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern - Verordnung über das RREP Vorpommern, am 19.08.2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V verkündet (GVOBl. 2010 S. 453) mit Veröffentlichung im Amtsblatt M-V Nr. 16 am 17.09.2010, am 18.09.2010 in Kraft getreten, Kartenportal

des Landesamtes für Umwelt Naturschutz und Geologie
-

Abfrage zuletzt am 04.07.2024 und
BVVG-GIS Layer „Regionale Raumentwicklungsprogramme MVP“, „Wasserschutzgebiete MV Stand: 2023-12-03 und „TopPlusOpen (Upscale)“

Naturschutz

Das Feldesteil nördlich der Kreisstraße K 50 liegt innerhalb des Naturparkes „Flusslandschaft Peenetal“ und ist am nördlichen Feldeseckpunkt minimal von dem großräumig ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet „Unteres Peenetal und Peene-Haff“ betroffen. Der Feldesteil nördlich der Kreisstraße K 50 befindet sich weiterhin randlich innerhalb des Vogelschutzgebietes SPA „Peenetallandschaft“.

Im Bereich des Bergwerksfeldes sind keine Biotope ausgewiesen. Der brachliegende frühere Abbaubereich ist mit dem Nutztyp Rohstoffgewinnung gekennzeichnet.


Quellen:


BVVG-GIS: Layer „BfN-Schutzgebiete 2024-03“ und „Biotope MV WMS“, Internetseite des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie - Abfrage zuletzt am 10.07.202
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Bodendenkmale

Lt. Flächennutzungsplan der Gemeinde Bugewitz sind im Gemeindegebiet etliche geschützte Bodendenkmale vorhanden, eines davon im Bereich des südöstlichen Feldeseckpunktes.

Allgemein ist nicht auszuschließen, dass archäologische Relevanzbereiche betroffen sein können und zum etwaigen Planungsstand eines Aufschlusses die Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes einzuholen ist.


Quellen:


BVVG-GIS: Topografische Karten, Internetportal Geodatenviewer GDI-MV (GAIA-MV)
und Internetseite des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geolog
ie - Abfragen zuletzt am 03.07.2024

Altlastenverdacht

Es liegen keine Hinweise auf etwaige Altlasten vor.


Quellen:


BVVG-GIS: Luftbilder, Internetseite des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie, Abfrage zuletzt am 10.07.2024,
Internetportal Geodatenviewer GDI-MV (GAIA-MV), Abfrage zuletzt am 11.06.202
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INFRASTRUKTUR / ERSCHLIEßUNG

Verkehrswege

Das Bergwerksfeld wird im nördlichen Teil von der Kreisstraße 50 gequert, über die die Bundesstraße B 109 in ca. 5,5km Entfernung bei Kosenow erreichbar ist. Die Entfernung zur Bundesautobahn BAB 20 (Küstenautobahn) beträgt in nördliche und südliche Richtungen je etwa 40 km, Anschlussstellen 27 – Jarmen bei Müssentin und 35 – Pasewalk-Nord. Die BAB 20 verbindet die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Die ca. 2,5 km entfernte Bahnstrecke mit Bahnhof in Ducherow und DB Netz Ladestelle in Anklam bietet Anbindungen zum Eisenbahnknotenpunkt Pasewalk, zur Hansestadt Stralsund und nach Berlin.

Mehrere Häfen im Umfeld des Bergwerksfeldes gewährleisten den Zugang zur Ostsee über das Stettiner Haff und die Anbindung an das Binnenwasserstraßennetz. Der Binnenhafen Anklam ist der nächstgelegene Hafen im Vorpommerschen Küstenhinterland. Der Industriehafen Ueckermünde-Berndshof ist Anlaufpunkt für internationale See- und Binnenschiffe. Der nächstgelegene Seehafen befindet sich in der Hansestadt Szczecin in Polen.


Quellen:


BVVG-GIS: Topografische Karten, Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern in Kraft getreten am 18.09.2010, Internet

Versorgungsleitungen/-trassen

Im Bereich des südöstlichen Feldeseckpunktes des Bergwerksfeldes Bugewitz verlaufen Elektroleitungen.

Die Trasse der Gastransportleitung EUGAL verläuft ca. 4,5 km westlich des Bergwerksfeldes.

Straßenbegleitend sind Leitungen des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam vorhanden.


Quellen:


BVVG-BI, BVVG-GIS: Topografische Karten, Luftbilder und „EUGAL Stand 207/2018

Industriell-gewerbliche Standorte

Die nächstgelegenen industriell-gewerblichen Standorte sind die Städte Anklam, Ueckermünde, Pasewalk und Torgelow.


BESONDERHEITEN

Dauerhafte
Beschränkungen

Die den geltenden Standards entsprechenden Abstände zu schützenswerten Objekten, Ortslagen und öffentlichen Straßen sind einzuhalten.

Erweiterungsmöglichkeiten

Die BVVG bietet mit dem Bergwerkseigentum Vogelsang bei Ueckermünde weiteres Bergwerkseigentum auf den gleichen Bodenschatz zum Verkauf an.


DOKUMENTATION

Erkundungsberichte, Gutachten, Prospekte

Die unter der Rubrik LAGERSTÄTTE genannten Quellen sind, soweit sie nicht ohnehin öffentlich sind, bei der BVVG nach Terminvereinbarung einsehbar.

Haftungsausschluss

Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH stellt die Inhalte dieses Produktblattes mit Sorgfalt zusammen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Die Angaben dienen nur der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen nicht die individuelle Befassung mit dem Objekt.

Stand der Informationen: 10/2024


ZUR BEACHTUNG

    • Bei dem Bergwerkseigentum Bugewitz handelt es sich um eine Bergbauberechtigung im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), in seiner aktuellen Fassung in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des Einigungsvertragsgesetzes vom 23.09.1990 (BGBl II S. 885), dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15.04.1996 (BGBl I S. 602) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420) in seiner aktuellen Fassung.
    • Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Er darf jedoch von dieser Berechtigung nicht ohne weiteres Gebrauch machen, zur Ausübung der Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen kommt es erst, wenn der entsprechende Betriebsplan aufgestellt und von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden ist.
    • Es gelten die Regelungen für Bergwerkseigentum nach § 151 BBergG.
    • Die Grundstücke über dem Bergwerksfeld Bugewitz gehören nicht zu dem Bergwerksfeld.

Die Besichtigung des Bergwerksfeldes kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Befahren der das Bergwerksfeld überdeckenden Grundstücke nicht gestattet ist.

Lage

Das an das Peenetal in Vorpommern grenzende Bergwerkseigentum Bugewitz befindet sich ca. 9 km südöstlich von Anklam westlich der Ortslage Bugewitz.
Das Bergwerksfeld ist über die ca. 5 km westlich entlangführende Bundesstraße B 109 in Verbindung mit der Kreisstraße K 50 zu erreichen.

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Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.

Anlagen / Links

Kontaktdaten

  • Name
    Frau Dr. Sabine Dietrich
  • Firma
    BVVG - Bereich Verkauf/Verpachtung
  • Adresse
    Schönhauser Allee 120
    10437 Berlin
  • Tel. Durchwahl

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