Flächen im Vorranggebiet für WEA Dambeck
Mecklenburg-Vorpommern, Mecklenburgische Seenplatte
Objektdaten
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Objekt-Nr.MS71-2800-048224
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BundeslandMecklenburg-Vorpommern
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KreisMecklenburgische Seenplatte
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GemeindeBütow
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GemarkungDambeck
Karchow
Wackstow -
ObjektartErneuerbare Energien
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Größerd. 45 ha
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Orientierungswertnach Gebot
Objektbeschreibung
Im Kreis Mecklenburgische Seenplatte bieten wir Ihnen die Option auf Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Errichtung von Windkraftanlagen und deren Betrieb. Bitte lesen Sie auch unsere weiteren Informationen.
Erweiterte Objektbeschreibung/Planungsstand
In der aktuellen Teilfortschreibung im Programmsatz "Vorranggebiete für Windenergieanlagen" des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte ist das Vorranggebiet Dambeck mit insgesamt 90 ha ausgewiesen. Für weitere Informationen zum Vorranggebiet verweisen wir auf die Webseite des Planungsverbandes.
Die BVVG ist Eigentümerin von rd. 45 ha Fläche im Vorranggebiet und daran angrenzend. Die ausgeschriebenen Flurstücke sind in den Bilddarstellungen farbig unterlegt. Aus den Flurstücken 7/9, 19/5 und 22, Flur 1 der Gemarkung Wackstow werden nur Teilflächen angeboten. Die ausgeschriebenen Flächen und Teilflächen sind in den Bilddarstellungen schraffiert dargestellt. Es ist davon auszugehen, dass die an das BVVG-Eigentum angrenzenden Flurstücke im Eigentum Dritter bereits vertraglich gesichert sind. Über mögliche Baubeschränkungen informieren Sie sich bitte selbständig bei den entsprechenden Ämtern.
Die Flurstücke werden vorrangig landwirtschaftlich genutzt und sind zu diesem Zweck verpachtet - die Flurstücke 7/9 und 19/15, 22 und 23, Flur 1, in Wackstow bis zum 30.09.2029 und alle anderen Flurstücke bis zum 30.09.2028. Die jagdliche Bewirtschaftung erfolgt für Flurstück 14, Flur 1 in Dambeck und Flurstücke 7/9 und 19/15, Flur 1 in Wackstow über einen Jagdpachtvertrag, für die anderen Flurstücke über die örtliche Jagdgenossenschaft.
Die Flurstücke 7/9 und 19/15, Flur 1, Gemarkung Wackstow und Flurstück 14, Flur 1, Gemarkung Dambeck sind vom Rahmenbetriebsplangebiet für die Kiesgrube Wackstow betroffen. Die BVVG geht hier von einem geordneten Weiterbetrieb aus.
Auf Flurstück 19/15, Flur 1 in Wackstow befindet sich ein gesetzlich geschütztes Biotop. Die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen sind bei der Nutzung einzuhalten (§ 20 NatSchG Land M-V).
Dingliche Sicherungen
Flurstück 14, Flur 1, Gemarkung Dambeck, Flurstücke 21/1 und 22/4, Flur 1, Gemarkung Karchow:
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (20kV-Kabelleitungrecht) für Umspannwerk Bütow GmbH & Co. KG, Aurich
Flurstück 7/9, Flur 1, Gemarkung Wackstow: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Erdkabelleitungsrecht) für Windfeld Bütow-Zepkow GmbH & Co Erschließungs- und Betriebs KG, Bütow
Flurstück 21/1, Flur 1, Gemarkung Karchow: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Kabeltrassenrecht) für Windfeld Bütow-Zepkow GmbH & Co Erschließungs- und Betriebs KG, Bütow
Flurstücke 7/9 und 19/15, Flur 1, Gemarkung Wackstow: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Lichtwellenleiterkabelrecht) für E.DIS Nord AG, Fürstenwalde/Spree
Flurstück 14, Flur 1, Gemarkung Dambeck und Flurstück 7/9, Flur 1, Gemarkung Wackstow: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (20 kV-Kabelleitungsrecht für Umspannwerk Bütow GmbH & Co. KG, Aurich
Flurstück 19/97, Flur 1, Gemarkung Dambeck:
- Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Kabelleitungsrecht) - auflösend bedingt, für Umspannwerk Bütow GmbH & Co. KG, Aurich im Gleichrang mit den nachfolgend aufgeführten Vormerkungen
- zwei Vormerkungen zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Kabelleitungsrecht) für Umspannwerk Bütow GmbH & Co. KG, Aurich im Gleichrang zur jeweils anderen und zum Kabelleitungsrecht
- Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht zum Betrieb und Unterhaltung (Beregnungs- und Bewässerungsanlage))
Ausschreibungsgegenstand
Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um weitere 12 Monate möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.
Optionsentgelt
Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 31.743,00 EUR pro Jahr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der derzeit geltenden Höhe von 19%, insgesamt also 37.774,17 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.
Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlende Mindestentschädigung.
Mindestentschädigung
Die BVVG erwartet:
- ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 6,8 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können). - die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
- die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.
Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.
Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).
Darüber hinaus erwartet die BVVG:
- Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
- Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
- konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
- Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.
Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.
Haftungsausschluss und Kosten
Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.
Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.
Lage
Das Vorranggebiet Dambeck befindet sich 5 km westlich von Röbel/Müritz und südlich der Landesstraße L 241. Die Anschlussstelle 18 (Röbel/Müritz) der A 19 erreicht man von hier aus nach nur knapp 5 km. Die BVVG-Flurstücke liegen im westlichen und nördlichen Randbereich und östlich an das Vorranggebiet angrenzend.
Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.
Kontaktdaten
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NameFrau Antje Herbst
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FirmaBVVG - Niederlassung Mecklenburg-Vorpommern
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AdresseWerner-von-Siemens-Straße 4
19061 Schwerin -
Tel. Durchwahl


