Windrechte im Windpark Vorbeck-Kambs

Mecklenburg-Vorpommern, Rostock-Land

Windrechte im Windpark Vorbeck-Kambs - Umgebung auf Topografischer Karte

Umgebung auf Topografischer Karte

Windrechte im Windpark Vorbeck-Kambs - Objekt auf Topografischer Karte

Objekt auf Topografischer Karte

Objektdaten

  • Objekt-Nr.
    MS72-2800-103124
  • Bundesland
    Mecklenburg-Vorpommern
  • Kreis
    Rostock-Land
  • Gemeinde
    Vorbeck
  • Gemarkung
    Kambs
  • Objektart
    Erneuerbare Energien
  • Größe
    72 ha
  • Orientierungswert
    nach Gebot

Abgabe des Gebotes

Objekt­beschreibung

Im Kreis Rostock-Land bieten wir Ihnen die Option auf Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Errichtung von Windkraftanlagen und deren Betrieb. Die angebotenen Flächen liegen im Vorranggebiet für Windenergieanlagen "Kambs (114)" in der Gemarkung Kambs. Beachten Sie auch unsere weiteren Informationen.


Planungsstand

Im Entwurf des Raumentwicklungsprogramms von Januar 2024 ist das Vorranggebiet für Windenergieanlagen "Kambs (114)" mit einer Größe von 130 ha dargestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Planungsverbandes Region Rostock. Bitte informieren Sie sich selbständig über etwaig bestehende Höhenbegrenzungen oder sonstige Einschränkungen, die für die Errichtung von Windenergieanlagen im Vorranggebiet gelten! Das Vorranggebiet ist bereits teilweise mit Windenergieanlagen bebaut.

Erweiterte Objektbeschreibung

Die BVVG ist Eigentümerin von ca. 72 ha arrondierter Flächen mittig im Windeignungsgebiet "Kambs" und daran angrenzend. Unter "Bilder" sind die angebotenen BVVG-Flurstücke farbig markiert. Auf den angrenzenden Flächen wurden bereits Windenergieanlagen genehmigt und errichtet.

Die Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. Die BVVG-Flurstücke 2, 3, 4 und 123 sind bis zum 30.09.2030 verpachtet, die übrigen ausschreibungsgegenständlichen Flurstücke sind bis zum 30.09.2025 verpachtet.

In Abteilung II und III der Grundbücher sind derzeit keine Belastungen eingetragen, die die ausgeschriebenen Flurstücke betreffen.

Wir weisen darauf hin, dass es bereits eine bestandskräftige BImSch-Genehmigung für die BayWa r.e. gibt, deren Gültigkeit noch bis zum 31.12.2026 gegeben ist. Potenzielle Interessenten können sich direkt an die BayWa r.e. wenden.

Ausschreibungsgegenstand

Angeboten wird der Abschluss eines Options- und Gestattungsvertrages für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Option ist befristet auf 36 Monate; die Verlängerung der Option ist um weitere 12 Monate möglich, sofern gestellte Genehmigungsanträge dann noch nicht beschieden sind bzw. der Zuschlag durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der EEG-Ausschreibung noch nicht erteilt wurde.

Optionsentgelt

Die BVVG erwartet ein Optionsentgelt in Höhe von 50.400 EUR pro Jahr. Es ist unabhängig davon fällig, ob die Option wahrgenommen wird oder nicht. Gleiches gilt, wenn der Bau und die Errichtung der Windenergieanlage(n) gleich aus welchen Gründen auf den ausschreibungsgegenständlichen Flächen nicht möglich oder zulässig sein sollten.

Eine Rückzahlung des Optionsentgeltes erfolgt nicht, auch nicht für den Fall, dass der Optionsnehmer nicht von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Es erfolgt keine Anrechnung des geleisteten Optionsentgeltes auf die nach dem Gestattungsvertrag später zu zahlenden Mindestentschädigungen.

Mindestentschädigung

Die BVVG erwartet:

  • ein Gebot eines auf die Vertragslaufzeit von 25 Jahren kapitalisierten Mindestentschädigungsbetrages (einmaliger Mindestablösebetrag) in EUR für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen insgesamt.
    Die Höhe des einmaligen Mindestentschädigungsbetrages ist abhängig von Art, Leistung, Umfang und Größe der Anlagen. Dem Mindestentschädigungsbetrag ist ein Vergütungssatz von 6,34 Cent/kWh über eine Laufzeit von 20 Jahren zugrunde zu legen; für das 21. bis 25. Jahr ist eine Absenkung des genannten Vergütungssatzes auf 55,63% zu berücksichtigen. Sollte die Förderung der zu errichtenden Windenergieanlage(n) nach dem so genannten EEG-Ausschreibungsmodell bestimmt werden, wird der gebotene Mindestentschädigungsbetrag an die konkrete finanzielle Förderung angepasst (siehe hierzu Regelungen des Mustervertrages, den Sie bei Bedarf anfordern können).
  • die Angabe eines Entschädigungszinssatzes in % als Umsatzanteil für den Flächeneigentümer am jährlichen Gesamterlös aus der Einspeisung des erzeugten Stromes und
  • die Angabe eines Kapitalisierungszinssatzes.

Der Mindestentschädigungsbetrag ist mit Ziehen der Option auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das genehmigte Vorhaben hinter den Planungen (mit jeglichen Parametern) zurückbleiben sollte.

Des Weiteren unterliegt der Mindestentschädigungsbetrag einer Nachbewertung (Näheres dazu finden Sie in anhängenden Ausschreibungsbedingungen).

Darüber hinaus erwartet die BVVG:

  • Angaben zur Standortkonzeption mit Anzahl und Lage der geplanten Standorte und Nebenanlagen (Wege- und Leitungsnetz) inkl. aussagekräftigem Kartenmaterial,
  • Angaben zum geplanten Anlagentyp mit Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser und voraussichtlicher Jahresenergieleistung,
  • konkrete Angaben zur erwarteten Flächeninanspruchnahme (Standort-, Abstandsflächen, sonstige Flächen) sowohl insgesamt für die geplante(n) betroffene(n) Windenergieanlage(n), für die ausschreibungsgegenständliche Flächen in Anspruch genommen werden sollen, als auch nur für die ausschreibungsgegenständlichen Flächen und
  • Angaben zum voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt.

Die gegebenenfalls notwendige Pächter-/Bewirtschafterentschädigung ist in dem Betrag nicht enthalten und ist vom Optionsnehmer mit dem Pächter/Bewirtschafter direkt zu verhandeln. Es ist zudem Aufgabe des Options- und Gestattungsnehmers, eine einvernehmliche Regelung mit den Flächennutzern herbeizuführen.


Haftungsausschluss und Kosten

Eine Gewähr für die rechtliche und tatsächliche Eignung der Flächen zur Windenergienutzung sowie für die Größe der betroffenen Flächenanteile wird nicht übernommen. Alle Anträge zur Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Windenergieanlage(n) sind vom Interessenten selbst zu stellen.

Kosten und Gebühren für sämtliche Verträge, Genehmigungen, erforderliche Eintragungen ins Grundbuch/Baulastenverzeichnis und ggf. Vermessungskosten trägt der (Options- und) Gestattungsnehmer.

Lage

Das Vorranggebiet für Windenergieanlagen "Kambs" befindet sich ca. 25 km südlich der Universitäts- und Hansestadt Rostock und 15 km nordöstlich der Kreisstadt Güstrow. Im Nordosten grenzt das Waldgebiet "Letschower Tannen" an.

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Die dargestellte Position ist nur eine ungefähre Angabe der Lage.

Kontaktdaten

  • Name
    Frau Antje Herbst
  • Firma
    BVVG - Niederlassung Mecklenburg-Vorpommern
  • Adresse
    Werner-von-Siemens-Straße 4
    19061 Schwerin
  • Tel. Durchwahl

Direktanfrage

Wichtig: Bitte senden Sie über dieses Kontaktformular keine Gebote!
Gebote senden Sie ausschließlich an: gebote@bvvg.de oder per Post an:
BVVG – Ausschreibungsbüro, Postfach 58 01 51, 10411 Berlin

* Pflichtangaben
 SSL-verschlüsselt

Abgabe des Gebotes