Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zur entgeltlichen Übertragung von Flächen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mit dem Land Brandenburg Ende Mai 2016 wird die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH rund 2.000 Hektar Fläche im Bundesland Brandenburg für diesen Zweck zur Verfügung stellen. Damit stellt die BVVG drei Ländern insgesamt knapp 9.000 Hektar Fläche für Maßnahmen des Gewässerschutzes und des Hochwasserschutzes zur Verfügung.
Zuvor waren die Rahmenvereinbarungen mit dem Bundesland Sachsen-Anhalt über rund 4.500 Hektar Fläche und dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern über rund 2.500 Hektar Fläche bereits unterzeichnet worden.
Die Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) vom 23. Oktober 2000 hat das Ziel, für alle Gewässer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft einen guten ökologischen und chemischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential zu erreichen. Dabei ist es Aufgabe der Bundesländer, die Gewässer zu identifizieren und zu analysieren, die Bewirtschaftungspläne zu erstellen und erforderliche Maßnahmen umzusetzen. Letztere können ganz unterschiedlicher Art sein und reichen von Bewirtschaftungsauflagen über die Wiederherstellung der ursprünglichen Gewässerläufe bis hin zum Neubau wasserbaulicher Anlagen in Form von Fischtreppen, Wehren etc. Dafür werden auch landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen.
Um die notwendigen Flächen zu identifizieren und die Verhandlungen bzw. Abstimmungen mit den Länderministerien und Fachgremien zu führen, installierte der Bund Anfang 2014 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Führung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Die Arbeitsgruppe, an der neben dem BMF, das Bundesministerium für Umwelt, die Fachministerien der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sowie die BVVG beteiligt waren, hatte am 7. Juli 2014 ihre Arbeit aufgenommen.
„Alle Beteiligten arbeiteten sehr konstruktiv und fair zusammen. Dabei war die Frage der Wert-ermittlung natürlich entscheidend“, betonte BVVG-Geschäftsführer Stefan Schulz, „aber Dank des Einigungswillens auf allen Seiten konnte diese diffizile Aufgabe bewältigt werden.“
Die BVVG ist eine bundeseigene Gesellschaft und für die Privatisierung ehemals volkseigener Äcker, Wiesen und Wälder in den ostdeutschen Bundesländern zuständig.
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